Auffahrunfall....wer ist schuld?

Hallo,

es ist leider passiert. Heute hätte ich meinen schönen neuen Flitzer schon 2 Wochen gehabt, wäre er nicht am 11.02 schon zu Schrott geworden.

Ich bin nach der Arbeit auf einer doppelspurigen Schnellstraße (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) gefahren. Ich fuhr mit ca. 120 km/h.
Beim gegenüberliegenden Verkehr herrschte ein Großeinsatz mit Polizei und Feuerwehr, was ich nur kurz registriert habe.
In diesem Moment kam ein Volvo von der Auffahrt auf die Schnellstraße...und stand plötzlich vor mir!!! Ich konnte nicht mehr bremsen und es krachte. Das Auto ist Schrott, mir ist jedoch wie durch ein Wunder nichts passiert.

Es ist belegt, dass diese Volvo-Fahrerin auf die Schnellstraße gefahren ist (kein Auto außer mir hinter ihr, keines vor oder neben ihr). 200 m nach der Auffahrt befand sie sich schon auf der linken Spur direkt vor mir, mit mäßiger Beschleunigung (ca. 60-80 km/h). Keine Chance zum Bremsen!

Nun teilte mir der Polizist mit (welcher meine Aussage erst am Mittwoch aufnehmen will), dass ich so wie es aussieht schuld sei und ich auf fahrlässige Köprerverletzung angezeigt werde.
Jedoch bestätige er mir heute telefonisch, dass die hirnlose Volvo-Fahrerin von der Auffahrt kam und ca. 200 m danach auf der linken Spur war.

Ich bin hier doch nicht alleinig schuld! Oder wie seht ihr das? Kann man mich hier anzeigen? Sie ist doch genauso schuld? Nur weil sie vorn ist, heisst es doch nicht sie muss nicht schauen, was hinter ihr so los ist.
Mein Verdacht ist ja, dass diese Person gerne gaffen wollte, da ja auf der anderen Seite ein Großeinsatz herrschte.

Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Wie hoch wäre das Bußgeld?

Danke für eure Antworten!!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AR147



Ach Leute, verzapft hier keinen Scheiß. Wer auffährt hat Schuld, basta.

Nein hat er nicht.

Sorry Du scheinst nicht viel unterwegs zu sein und wenn dann nur auf der Dorfverbindungsstraße. Ist es so ? Anders kann ich mir Deine Meinung nicht erklären.
Schaust Du zum Beispiel hier.

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Zitat:

Original geschrieben von AR147



Übrigens: "Wer auffährt, hat Schuld", das ist immer so. (Außer der vor einem macht ohne Grund eine Vollbremsung, das liegt hier nicht vor.)
Immer

ist

meistens falsch!

😁

Zitat:

Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Wie hoch wäre das Bußgeld?</blockquote>
das ist blöd...ziemlich blöd sogar das du keine rsv hast, denn ein anwalt könnte hier viel für dich aus dem schlamm ziehen...das bußgeld ist davon abhängig, was dir konkret vorgeworfen wird....

És steht nirgens geschrieben das man nur zum Anwalt darf wenn man eine Rsv hat,den kann man auch einfach so aufsuchen und seine Rechnung zahlen.

Zumindest sollte man auch ohne Versicherung so viel Kohle riskieren das man ihn wenigstens in die Akten schauen lässt und dann kann der Anwalt eine beurteilung abgeben ob es Sinnvoll ist weiterzumachen oder ob es günstiger kommt das anzunehmen was einem die Justiz aufbrummt.

Zitat:

Original geschrieben von DankaLanka


Ich gehe heute nachmittag zum Anwalt. Er meinte ich soll er Polizei noch nichts sagen, bevor ich mit ihm besprochen habe.

vernünftig

Zitat:

Auch habe ich von der Polizei bislang keine Infos bekommen, ist das so üblich?

Das geht alles seinen Gang, da sind gerade mal 24 Stunden nichts.

Zitat:

Der Polizist rief mich gestern abend an und sagt nur, dass die Unfallgegnerin morgen (also heute Di 15.02) zum Arzt gehen wird, da sie keinen Termin bekommen hat. Ähm hallo? Bei so was muss man doch auf keinen Termin warten, wenns einem schlecht geht. Mein Arzt hat mich auch sofort aufgenommen.

Na, der (wohl ganz nette) Polizist kommunziert ja mit Dir.

Das bei Unfällen mit Verletzten (egal wie doll) wegen des Verdachtes auf Köperverletzung ermittelt wird, ist Routine. Interessant wäre zu wissen, ob das auch bei der Unfallgegnerin der Fall ist. Du hast Dich ja auch als leicht verletzt bezeichnet.

Allerdings ist es so, daß man unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung, einen Arzt aufzusuchen hat. Das ergibt sich aus der Beweissicherungspflicht und der Verpflichtung, bei Unfällen unabhängig vom Verschulden alles zu tun, um den "Schaden" nicht zu vergrößern.

Normalerweise macht die Polizei auch immer darauf aufmerksam und fordert verletzte Unfallbeteilgte auf, sich umgehend ärztlich unersuchen zu lassen. Ich denke auch, das hat ggf. in einer Krankenhaus-Ambulanz zu geschehen.

Je nach dem, kannn man das Resultat der Untersuchung anzweifeln, wenn sich nicht mehr mit Sicherheit ein Zusammenhang zum Unfall herstellen lässt. Auch deswegen schreibt die Polizei die Art der Verletzungen in ihren (internen) Bericht.

Zitat:

Na ja....der Anwalt meinte, dass die Schuldfrage auf jeden Fall noch offen sei. Update gibt es so bald wie möglich.

Klar, die ist so lange offen, bis sie rechtsgültig geklärt ist.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Ähm hallo? Bei so was muss man doch auf keinen Termin warten, wenns einem schlecht geht. Mein Arzt hat mich auch sofort aufgenommen.

ist ja schön, wenn dein arzt das macht...
solange kein akuter notfall vorliegt muss er dies aber nicht, sondern kann dir ganz normal einen termin geben oder dich in die reguläre sprechstunde verweisen! und montags sind die wartezimmer, traditionell voll gefüllt...

Der Arzt ist auch nicht die richtige Anlaufstelle für Notfälle, sondern die Notaufnahme im Krankenhaus.

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord



Zitat:

Original geschrieben von AR147


Übrigens: "Wer auffährt, hat Schuld", das ist immer so. (Außer der vor einem macht ohne Grund eine Vollbremsung, das liegt hier nicht vor.)
Immer ist meistens falsch!😁

Ach Leute, verzapft hier keinen Scheiß. Wer auffährt hat Schuld, basta. Das ist ein genau so wichtiges Prinzip im Straßenverkehr, wie rechts vor links. Zum Schluss fangen noch Leute an in einer Gefahrensituation in den Rückspiegel zu sehen, aus Angst ihnen könnte jemand drauf fahren. Nein so nicht, jeder hat Verantwortung dem Vordermann nicht draufzufahren, damit man sich in einer Gefahrensituation 100% nach vorne konzentrieren kann. Darum hat auch jeder das Recht, bei entsprechender Gefahr eine Vollbremsung zu machen, ohne sich über den Hintermann Gedanken machen zu müssen. Und das ist auch gut so!

Wo dieses Prinzip nicht zieht, das sind ganz vereinzelte Sonderfälle. Hier zum Anwalt zu gehen ist echt sinnlos. Eine RSV würde da eventuell garnicht mitmachen - also ist es eigentlich egal ob der TE eine hat oder nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von AR147



Ach Leute, verzapft hier keinen Scheiß. Wer auffährt hat Schuld, basta.

Nein hat er nicht.

Sorry Du scheinst nicht viel unterwegs zu sein und wenn dann nur auf der Dorfverbindungsstraße. Ist es so ? Anders kann ich mir Deine Meinung nicht erklären.
Schaust Du zum Beispiel hier.

Zitat:

Original geschrieben von AR147



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



ist ja schön, wenn dein arzt das macht...
solange kein akuter notfall vorliegt muss er dies aber nicht, sondern kann dir ganz normal einen termin geben oder dich in die reguläre sprechstunde verweisen! und montags sind die wartezimmer, traditionell voll gefüllt...
Der Arzt ist auch nicht die richtige Anlaufstelle für Notfälle, sondern die Notaufnahme im Krankenhaus.

Oder sog. "Durchgangsärzte", i.d.R. niedergelassene (Unfall-) Chirurgen. Durchgangsärzte haben z.B. keine Mittagspausen oder zumindest Bereitschaft und haben oft abends länger auf. Sie sind auch Ansprechpartner bei kleineren Betriebsunfällen.

Naja, Digga, wenn du nur die Stammtischunterkante kennst, dann is es aber so:

Wer auffährt, hat Schuld.

Das ist dann ein ehernes Gesetz, gegen das du mit stupider Logik oder simpler Erfahrung nicht anrennen kannst! 😉

Du glaubst doch nicht, dass du einem Typen wie mir mit Argumenten kommen kannst?

😁

So gesehen: Da hst du Recht, du bist eher der "Erfahrungs-Fanatiker", hm? 😁

Also mach doch mal die Erfahrung, dass du nem Automatik-Versager nach dessen Vollbremsung mitten in der Kreuzung reinfährst. Du wirst natürlich aussteigen, und überall rumschreien: "Ich wars, ich wars, verhaftet mich, ich habe gesündigt!"

Aber ob's auch wirklich so war? 😉

Gewinner wie der Dicke und ich (😁😁😁) werden das anders lösen, sollte der Fall eintreten! 🙂

Wer auffährt hat immer schuld, gilt dann, wenn der Vordermann keine Verkehrsregel verletzt hat. So besser?

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Wer errfährt hat immer schuld, gilt dann, wenn der Vordermann keine Verkehrsregel verletzt hat. So besser?

Wenn Du "auffahren"😉 meinst, stimmt das. Wenige Ausnahmen wird es geben, aber die schieben wir mal unter den Tisch.

sie hätte nicht nach links wechseln dürfen. Direkt auffahren, und die Spur wechseln ist verboten.
OLG Jena v. 17.06.2009:
Der auf eine Autobahn von der Einfädelspur Einfahrende haftet in der Regel voll, wenn es zu einer Kollision mit einem im BAB-Fließverkehr befindlichen Fahrzeug kommt. Dies gilt erst recht, wenn er unmittelbar nach dem Einfahren auf die Überholspur der Autobahn wechselt und dort mit einem von hinten herannahenden Fahrzeug kollidiert.

#

# BGH v. 26.11.1985:
Wer von der Beschleunigungsspur auf eine befahrene Autobahn auffährt, darf nicht "in einem Zug" auf die Überholspur fahren. Er muß sich vielmehr zunächst in den Verkehrsfluss auf der Normalspur einfügen, um sich selbst in die konkrete Verkehrssituation auf der Autobahn einzufühlen und sich zu vergewissern, daß er durch das beabsichtigte Überholen auch solche Fahrzeuge nicht gefährdet oder behindert, die - für ihn kurzzeitig durch andere Fahrzeuge verdeckt - sich ihm auf der Normalspur mit hoher Geschwindigkeit von hinten nähern.
#

# KG Berlin v. 12.03.2001:
Der in die Bundesautobahn einfahrende Verkehr ist wartepflichtig und darf nur so fahren, dass er den durchgehenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert. Beim Auffahren auf ein soeben von der Einfahrt oder Beschleunigungsspur auf die durchgehende Fahrbahn der Autobahn eingefahrenes Fahrzeug durch ein Fahrzeug des durchgehenden Verkehrs spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den Einfahrenden.

# OLG München v. 09.10.2009:
Der auf der rechten Fahrspur fahrende Bevorrechtigte darf und soll auch die rechte Spur durch Wechseln auf die Überholspur freimachen, er ist aber hierzu nicht verpflichtet. Der Einfahrende darf auf eine solche Fahrweise aber nicht vertrauen, auch nicht, wenn der Bevorrechtigte den linken Blinker gesetzt hat. Gegen den Einfahrenden spricht der Beweis des ersten Anscheins. Fahrt der Bevorrechtigte mit überhöhter Geschwindigkeit reaktionslos auf den Einfahren auf, ist Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Vorfahrtberechtigten angemessen.

Zitat:

Gegen den Einfahrenden spricht der Beweis des ersten Anscheins. Fahrt der Bevorrechtigte mit überhöhter Geschwindigkeit reaktionslos auf den Einfahren auf, ist Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Vorfahrtberechtigten angemessen.

Das ist sehr interessant.

Hier gab es aber Zeugen und es wurden aufgrund dieser Aussagen sogar Geschwindigkeiten und Abstände errechnet, das dürfte hier schwierig werden. Wobei ich das Urteil nen Witz finde, der Vorfahrtsberechtigte war mit über 160 auf der AB unterwegs, und die Auffahrende ist mit 80 km/h nur 60 Meter vor ihm aufgefahren - das ist schon sehr grenzwertig und zu Recht ist es hier ein Ausnahmefall.

Und trotzdem, da sich die Auffahrende so krass falsch verhielt und es Zeugen gab, musste er noch 2/3 der Kosten tragen! Das zeigt eigentlich relativ gut, wie sehr sich die Gerichte an die "Wer auffährt hat Schuld"-Richtlinie halten!

Zitat:

Original geschrieben von AR147


Hier gab es aber Zeugen und es wurden aufgrund dieser Aussagen sogar Geschwindigkeiten und Abstände errechnet, das dürfte hier schwierig werden. Wobei ich das Urteil nen Witz finde, der Vorfahrtsberechtigte war mit über 160 auf der AB unterwegs, und die Auffahrende ist mit 80 km/h nur 60 Meter vor ihm aufgefahren - das ist schon sehr grenzwertig und zu Recht ist es hier ein Ausnahmefall.

Und trotzdem, da sich die Auffahrende so krass falsch verhielt und es Zeugen gab, musste er noch 2/3 der Kosten tragen! Das zeigt eigentlich relativ gut, wie sehr sich die Gerichte an die "Wer auffährt hat Schuld"-Richtlinie halten!

Ähh, sorry ich komme gerade ins grübeln, was meinst Du jetzt eigendlich mit " Wer auffährt hat immer Schuld" ? Wer auf die AB auffährt oder wer auf einen Vordermann auffährt ?

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