Auffahrunfall, Verhalten gegnerischer Versicherung unklar!
Nachdem mir vor 2 Wochen ein Fahrzeug an einem ziemlich steilen Berg vorne rechts in mein Auto zurückgerollt ist und es einen ziemlichen Schlag gemacht hat, bin ich am darauffolgenden Tag zu einem Gutachter der Dekra gefahren um den Schaden diagnostizieren zu lassen. Dieser kam dann letztendlich auf eine Summer von über 1062€, abzüglich Mehrwertssteuer und der Wertminderung von 200€ also ca 692€.
Heute bekomme ich einen Brief, in dem eine Werkstatt steht, die günstiger als Mercedes-Benz den Schaden für ca 750 € den Schaden instand setzen könnten. Blieben mir also abzüglich der Wertminderung "nur" 550 €
Dürfen die das eigentlich? Anstatt den Stundenlohn bei Mercedes haben die einen einer anderen Werkstatt genommen...
Wie hoch ist eigentlich der Stundenlohn bei Mercedes (Werkstatt/Lackiererei)?
Vielleicht kann mir einer helfen...
Gruß M@x
Beste Antwort im Thema
Hallo M@x,
So recht weiterhelfen kann ich Dir nicht, aber ich kann Dir meine Geschichte erzählen, die ganz kurz ist: mir ist vor einem guten halben Jahr jemand beim Zurücksetzen in einem Parkhaus vorne auf meinen 210er aufgefahren. Ich bin mit dem Wagen sofort zu Mercedes und habe, da ich den Schaden repariert haben wollte, den Anspruch an das Autohaus abgetreten und die MB-Vertretung hat dann ihren Anwalt mit der weiteren Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung beauftragt. So hatte ich Null Ärger, der Gutachter kam von _meiner_ Seite und es wurde ohne jeden Widerspruch alle Schäden repariert. Insgesamt hat das weit über 2000,- Euro gekostet, aber meine Front ist wieder wie neu.
Was ich damit sagen will ist: wenn Du keinen Anwalt beauftragst, zieht Dich die gegnerische Versicherung sowas von über den Tisch, das glaubst Du nicht! Du hast als Geschädigter unglaublich viele Rechte, die selbst ich nicht ansatzweise kenne. Aber genau aus diesem Unwissen der Versicherten heraus schlägt in Deinem Fall der Gegner Kapital. Laß den Schaden direkt von Mercedes reparieren und die das regulieren, Du kriegst dann zwar "nur" einen reparierten Wagen und nicht auch noch Geld raus, aber Dich zieht auch niemand über den Tisch.
LG
Rüdiger
27 Antworten
<blockquote>
Zitat:
Original geschrieben von MFriedi
3.) Abrechnung auf Gutachtenbasis:
Ich vermute, dass Du auf Gutachtenbasis abrechnen möchtest.</p>
Dann erstattet Dir niemand die Umsatzsteuer.</p>
</blockquote>
Wieso das denn ?
Für mich als Privatperson = Verbraucher sind doch immer nur Bruttowerte (also inkl. Umsatzsteuer) relevant. Nur wenn ich "gewerblich Handelnder" bin = kein Verbraucher spielt die Umsatzsteuer keine Rolle. Bist Du sicher, daß die Steuer nicht zu erstatten ist???
Gruß Freddy
Ich glaube er hat Recht habe auch was gehört das die Mehrwertsteuer erst ausgezahlt bekommst wenn du den Wagen Reparierst und das alles dann sprich Rechnung der Werkstatt und Beweisfotos an die Versicherung schickst so habe ich das gesagt bekommen.Sicher bin ich aber nicht man kann viel erzählen.
Es ist leider nach meinen Erfahrungen so, dass die gegnerische Versicherung immer wieder versucht, einen übers Ohr zu hauen.
Also: Gutachterrechnung (DEKRA etc.) in Kopie schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein und in sauberem Schriftdeutsch 😁) bei der Versicherung einreichen und eine angemessene Zahlungsfrist über die gesamte Summe inkl. MWSt. plus Wertminderung stellen. Bei Nichtzahlung solltest du dann zu RA gehen.
Zitat:
Original geschrieben von Ulli S210
Es ist leider nach meinen Erfahrungen so, dass die gegnerische Versicherung immer wieder versucht, einen übers Ohr zu hauen.Also: Gutachterrechnung (DEKRA etc.) in Kopie schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein und in sauberem Schriftdeutsch 😁) bei der Versicherung einreichen und eine angemessene Zahlungsfrist über die gesamte Summe inkl. MWSt. plus Wertminderung stellen. Bei Nichtzahlung solltest du dann zu RA gehen.
Richtig ! - so würde ich es auch machen.
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Zitat:
Original geschrieben von freddy_mb
Für mich als Privatperson = Verbraucher sind doch immer nur Bruttowerte (also inkl. Umsatzsteuer) relevant. Nur wenn ich "gewerblich Handelnder" bin = kein Verbraucher spielt die Umsatzsteuer keine Rolle. Bist Du sicher, daß die Steuer nicht zu erstatten ist???
So ist es. Erstattet wird nur die nachweislich gezahlte Umsatzsteuer.
Im Anhang gibt es einige Informationen dazu (ohne Gewähr)
Ich Danke habe jetzt einen Einblick bekommen zumindestens was meine Rechte als geschädigter betrifft.
Ich gehe morgen mal zum Gutachter um zu schauen was mit dem Gutachten ist.Der Gutachter meinte zu mir das er alles macht sprich das Gutachten bei der Gegnerischen Versicherung vorlegt und mir ne Kopie per Post zukommen läst,soll ich diese dann nochmals zur Versicherung schicken eben wie oben erwähnt als Einschreiben mit Rückschein(schreiben)und einer kurzen erläuterung zum Frisgerechten Termin zzgl Der Schadensumme inkl.Mehrwertsteuer und Wertminderung oder erstmal abwarten.
MFG an alle die mir weitergeholfen haben.
Hallo,
wenn du es erst mal ohne Anwalt probieren willst, dann vergiss nicht die "allgemeine Unfallpauschale" zusätzlich zu deinem Gutachtenbetrag mit einzufordern. Das sind 25,-Euro und steht dir gesetzlich zu.
Grüße Thomas
Ich muß sagen das ich die TOTALE Null bin ich Sachen Rechte.Vielen Dank auch und an den Themenstarter danke auch dir das du mal sowas hier Gepostet hast hab mich schon nicht getraut sowas hier zu Posten aber so wie ich es sehe kennen sich die Leute hier im Forum aus,man lernt immer wieder neu dazu.Merci und gruß aus dem Rheinland.
Hallo,
hatte auch einen ähnlichen Fall und kann dazu nur sagen dass man als Geschädigter einen Anspruch auf eine Fachgerechte Reperatur hat.
Mir hatten sie auch beispiele zugeschickt wo ich zum lackieren hingehen soll.
Waren 5 Betriebe im 50km Umkreis, davon 2 im 20km Umkreis. Einmal ein Mitsubishi Vertragshändler und eine Freie Werkstatt.
Nichts gegen Mitsubishi und der Freien aber mal abgesehen von dem Garantie/Kulanzverlust hat Mercedes auch andere Maßstäbe wo es danach dann heisst "scheiss Mercedes bei denen kann man dass nicht besser Lösen".
Da ist dann schonmal ne Stoßstange schief montiert oder ähnliches.
Hatte dann bei der gegnerischen Angerufen und klargestellt dass ich einen Mercedes und keinen Mitsubishi habe und wenn die nur Mitsubishi tarife Zahlen möchten sollen sie meien Unfallgegner doch mal nahelegen das nächste mal doch einern Hunday Lada ... anzufahren.
Habe dann klargestellt "Ich werde zu Mercedes gehen, soll ich dass dann bei der nächsten Inspektion miterledigen lassen oder möchten sie dass lieber mit meiner Rechtsschutz klären?"
3 Tage später hatte ich die Differenz auf dem Konto.
hallo nochmal hatte nur vergessen zu sagen dass mir die gegnerische Versicherung auch erst vorgehalten hat dass ich dass ja über den Gutachter Abrechnen lassen möchte und gar nicht in die Werkstatt will. Darauf habe ich entgegnet dass denen dass ja nur recht sein kann da in diesem Fall die Mehrwertsteuer sowieso dazukommen würde sowie ein Mietwagen der entsprechenden Größe(also damit man keinen Vorteil hat eine C-Classe).
Die für ihre Fälle günstigere Variante könnte die Versicherung sich ja selber ausrechnen....
Zitat:
Dann erstattet Dir niemand die Umsatzsteuer.</p>
</blockquote>
Wieso das denn ?
Für mich als Privatperson = Verbraucher sind doch immer nur Bruttowerte (also inkl. Umsatzsteuer) relevant. Nur wenn ich "gewerblich Handelnder" bin = kein Verbraucher spielt die Umsatzsteuer keine Rolle. Bist Du sicher, daß die Steuer nicht zu erstatten ist???
Gruß Freddy
ja, ich bin mir sicher:
Wir reden hier über Schadensersatz. Da gilt § 249 BGB.
IN Absatz 2 S. 2 der Vorschrift kannst Du etwas über Umsatzsteuer lesen.
Daher gilt: Nur zu erstatten, wenn auch gezahlt. Dies ist bei Abrechnung auf Gutachterbasis nicht der Fall.
Bis dahin beste Grüße
Michael
Zitat:
ja, ich bin mir sicher:
Wir reden hier über Schadensersatz. Da gilt § 249 BGB.
IN Absatz 2 S. 2 der Vorschrift kannst Du etwas über Umsatzsteuer lesen.
Hallo Michael,
das überzeugt !
Gruß Freddy
Warum so umständlich!
Bei meinem unverschuldeten Unfall letztes Jahr hat meine Niederlassung alles in die Hand genommen und auch den Gutachter seines Vertrauens beauftragt.
Die gegnerische Versicherung hat dem ausnahmslos zugestimmt.
Der Schaden betrug 8500.- Euro.
Ich war bei dem Telefonat selbst zugegen.
Ein nagelneuer Leihwagen incl. Sprit (E200K) wurde gestellt.
Also warum soviel Trara, bringe das Auto zu deiner Niederlassung und alles wird zu deiner Zufriedenheit geregelt.