Auffahrunfall und gegner bei der HuK, wielange dauerts?
Hallo!
Bräuchte mal euren Rat, da ich etwas auf Nadeln sitze.
Hatte am 18. September einen Auffahrunfall auf der Autobahn in Deutschland (Bin selbst Österreicher). Ich musste scharf bremsen (Im Baustellen 80er) und der Hintermann hatte wohl zu wenig Abstand und ist mir mehr oder weniger fest (30kmh?) hinten draufgekracht. Polizei vor ort, alles kein Problem, er hat seine Schuld auch AM Unfallbericht unterschrieben, von daher kann es eigentlich keine Probleme geben. Jedenfalls wurde das Auto zum nächsten ADAC geschleppt und noch am gleichen Tag ein Gutachter "aktiviert". 1 Woche später bin ich dann mit dem Mietwagen nach Hause gebrummt.
(Hier mal eine Frage: Ich sehe ein dass ich den Sprit für den Mietwagen selber zahlen muss, aber gibts eine Möglichkeit sich die Differenz auszahlen zu lassen? Der Mietwagen war ein Benziner und schluckte durch die Bank 8.8L, wo meiner nur 7L Diesel braucht....)
Man hat mir erklärt, dass ich einen Anwalt brauche, um die Schadensabwicklung zwischen der HuK (Gegnerversicherung) und mir abwickeln zu lassen. Gesagt getan, der Rechtsanwalt beauftragte den Gutachter und schickte der Versicherung alle Kosten die mir durch den Unfall entstanden sind. Z.B. hätten wir da die Abschleppkosten, eine Übernachtung da ich ja am Unfallort quasi festsaß (2 Personen, 55 Euro, also keine Luxushütte sondern ein ganz einfaches Zimmer bei ner Pension), eine Krankenhausrechnung und die Handyrechnung (50 Euro, durch diese verfluchte Herumtelefoniereri zwischen AT/DE.
Das Gutachten sagt mir, wirtschaftlicher Totalschaden, der Wiederbeschaffungswert wird ausbezahlt. Mit dem bin ich auch zufrieden.
Mein Problem ist jetzt folgendes: Mein Auto steht 1200km von mir entfernt, nicht Fahrbereit und wartet auf eine Reperatur, die ich momentan nicht zahlen kann, da die Versicherung sich scheinbar richtig zeit lässt. Stress habe ich deswegen, weil der November im Haus steht und ich da oben auf Sommerreifen parke. Ausserdem ist in der Zwischenzeit mein "Pickerl" (HU in AT) abgelaufen. Und irgendwo habe ich aufgeschnappt dass die Versicherung 8 (!!!!!) Wochen zeit hat, um mir das Geld zu zahlen, oder mich zu klagen, bzw. das Gutachten anzufechten. Gibt es da Möglichkeiten, diesen Vorschlag zu beschleunigen? Ich bin Berufstätiger Student, der ausserhalb der Stadt wohnt und eigentlich auf ein Auto angewiesen ist. Ich wäre nicht so besorgt, hätte ich nicht soviel negatives über diese Versicherung gehört. Eine Person hat mir auch gesagt, dass die HuK sich gerne EXTREM viel Zeit lässt, und den Leuten dann auch noch "auf den Sack" geht.
Gibt es da gesetzliche Fristen? Bzw. was passiert wenn das Gutachten angefechtet wird?
lg
Philipp
15 Antworten
Unabhängig mal von Fristen usw. wenn ein Versicherer eine Regulierung hinauszögern möchte, dann finden sich da schon genug Möglichkeiten. Die Frage nur, warum sollte er das tun?
Zwei zusätzlich Anfragen beantworten die durch eine Verzögerung entstanden sind kosten mehr als evtl. mit Zinsen aus dem Zahlungsaufschub zu erwirtschaften sind.
Eine gute Bekannte arbeitet bei der HUK hier in der Nähe in der Schadensabteilung, da bekommt man so einiges mit. Aber keine gewollten Verzögerungen. Wenn es dauert, dann liegt das mal an internen Fehlern, Krankheit, oder "Arbeitsreserven", oder nötigen Rücksprachen beim Chef wegen der einen oder anderen "Entschädigungsvorstellung". Die Mitarbeiter sind natürlich angehalten alle Details auch in der Erstattung zu prüfen.
Nachdem du einen Anwalt eingeschalten hast, wird sich die HUK wohl auf die Kommunikation mit diesem beschränken. Der Anwalt wird entsprechende Fristen setzen usw.
Bei klarer Schuldfrage ist es da häufig sinnvoller selbst den Hörer in die Hand zu nehmen und alle Details telefonisch zu klären.
Ansonsten gilt auch hier wie bei den meisten dezentralen Schadensabteilungen: die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich. Länger wie 6 Wochen nach vorliegen aller Unterlagen dürfte es aber nicht dauern. Größere "Arbeitsreserven" sind mir zumindest nicht bekannt.
Hatte letzte einen Kunden der auch Anspruchsteller bei der HUK war, klare Sachlage, Entschädigung hat 10 Tage gedauert, kann man nicht schimpfen.
Zitat:
Original geschrieben von Hafnernuss
Das Gutachten sagt mir, wirtschaftlicher Totalschaden, der Wiederbeschaffungswert wird ausbezahlt. Mit dem bin ich auch zufrieden.
Bist du dir da sicher?
Normalerweise wird der Restwert abgezogen.
Sorry, ja klar, der Restwert wird auch abgezogen, sind aber nur ein paar hundert. Wie gesagt, bis jetzt hat die HuK mir noch nicht "ans bein gepisst", ich wollte nurmal fragen, da es nervig ist solange zu warten. Kann es länger dauern, da es eine Sache zwischen DE und AT ist? (Mal abgesehen davon dass die Überweisung länger dauert....)
Kann ich eine Art Nutzungsaufall geltend machen? z.B. weil ich jetzt bald 1 Monat kein Auto habe, aber erst seit einer Woche offiziell weiß, das es rentabler ist ein Neues Auto zu kaufen.
Bei Totalschäden wird die Wiederbeschaffungsdauer für ein vergleichbares Fahrzeug im Gutachten angegeben. Dass die Ermittlung länger gedauert hat dürfte wohl schwer auf den Nutzungsausfall umzulegen sein.
Wenn du die Abwicklung direkt mit der HUK hier in D machst und der Unfall auch in D passiert ist sollte es eigentlich nichts geben was es verzögert nur weil du aus A kommst.
Die HUK präsentiert auch gerne mal (wie auch andere Versicherer) eigene Restwertangebote die dann höher als im Gutachten liegen und demnach dann auch in Abzug gebracht werden. Aber dann verkaufst du das Fahrzeug halt an den dort genannten Händler, sollte auch kein Problem sein...
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Hallo,
du hast einen Rechtsanwalt und wenn der keine Flitzpiepe ist, dann sollte er dafür sorgen, daß die Angelegenheit zu deiner vollsten Zufriedenheit geregelt wird. Allerdings solltest du ihm keinesfalls ins Handwerk pfuschen und selbst mit der Versicherung korrespondieren oder dort anrufen.
Besprich mit deinem RA, ob eine Zwischenfinanzierung sinnvoll ist, die Finanzierungskosten hätte die gegnerische Versicherung zu tragen.
Liebe Grüße
Herbert
Also ich kann natürlich nur vom umgekehreten Fall sprechen...
Bei Schäden mit Korrespondenzversicherern kannst Du locker mal sechs Wochen drauf rechnen. Das ist nicht böswillig, sondern dauert immer so lang...
Wer hat denn in Deinem Fall den Wiederbeschaffungswert ermittelt? Die HUK? Gratulation! Du hast jetzt deutsche Preise!
Gehts um Deinen A6?
Bei Deinem RA solltest Du drauf schsuen, dass es ein deutscher[/b ]Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, sofern der von Deiner Rechtsschutz bezahlt wird. Selbst in München (170km von der Grenze weg) sieht man Schlimmes... 😰
Meine letzten Erfahrungen waren eher miserabel. Mein letzter Schaden war auch ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Versicherung hatte das Gutachten einfach irgnoriert und den Widerbeschaffungswert einfach per eBay ermittelt (600,- Euro Ebay gegenüber 2800,- Euro Gutachter) und mir diesen Wert ausgezahlt. Danach war sendepause. Nachdem Klage eingereit wurde, wurden einfach Firsten von der Versicherung verschlafen, angeblich war der Sachbeareiter 3 Wochen im Urlaub. Dann konnte mein Gutachter nicht erreicht werden usw., nur dumme Ausreden. Selbst mein Anwalt war irgendwann sprachlos. Erst als der Gerichtstermin drohte, wurde ausgezahlt. Alles in allem hat das fast 7 Monate gedauert.
Meiner Meinung nach steckt Absicht gepaart mit Faul- und Dummheit hinter. Nach dem Motto: Dummstellen, irgendwann gibt der Anspruchsteller auf.
dem würde ich mal nicht zustimmen... ein nennenswerter Anteil an Sachbearbeitern bei diversen Gesellschaften ist so dumm, faul oder/und überlastet.
Das hängt natürlich auch mit der Bezahlung zusammen... für gut 2.000 € brutto würde ich da auch nicht anfangen, vor allem nicht bei dem Arbeitspensum und schlecht gelaunten Anrufern.
Aber so ist es halt überall. An der Qualität der Mitarbeiter hängt viel... unter anderem die Gehaltskosten die ja auch wieder ein Auftraggeber bezahlen muss...
Naja wir werden sehn, bis jetzt haben sie sich net gerührt. Wenn sie ein Vergleichsgutachen bringen ists natürlich ganz besonders blöd, da ich kaum klagen kann, wenn ich in AT bin.....
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von Hafnernuss
Wenn sie ein Vergleichsgutachen bringen ists natürlich ganz besonders blöd, da ich kaum klagen kann, wenn ich in AT bin.....
weshalb? Du kannst a) in Deutschland auch ohne Weiteres als Österreicher klagen. Es ist aber b) dank der EU viel einfacher, da jeder Versicherer eine Korrespondenzversicherung in jedem EU-Land haben muss, welche die Abwicklung im Namen und auf Rechnung des Versicherers vornimmt. Somit kannst Du dann ganz einfach in Österreich gegen die Korrespondenzversicherung klagen, wobei materiell-rechtlich wohl deutsches Recht (welches aber m.W. nur wenig Abweichungen hat) gilt, da der Unfall in Deutschland war.
Viele Grüße
Peter
Danke für die Aufklärung, Peter!
Trotzdem würde sich alles unnötig in die länge ziehen. Habe heute mal mit der HuK gesprochen, das Gutachten ist seit 2 Tagen in bearbeitung. (!) Interessant, da es eigentlich vor fast einem Monat dort einging. Mir hats der Gutachter am Dienstag (15. Okt) geschickt, also kann es eigentlich spätestens am Freitag bei der HuK gewesen sein. Naja, das ist Morgen genau ein Monat. Da muss ich ehrlich sagen, schwache Leistung!
Seis wies sei, ich hab den Gutachter angerufen, der war schon etwas entsetzt und meinte so kann das nicht sein. Immerhin hocke ich seit bald 2 Monaten (!!!!) ohne Auto herum, und ich soll Nutzungsausfall geltend machen. Und zwar würde dass bedeuten, dass ich von dem Tag des Unfalls bis HEUTE (und nachträglich bis zum Tag an dem das Auto repariert wurde) einen Tagessatz geltend machen kann, den ich dann von der Huk bezahlt bekomme. Oder hab ich ihn da falsch verstanden?
Nutzungsausfall nennt sich das Entgelt, welches man als Ersatz für den Ausfall des Fahrzeugs geltend machen kann.
Anspruch auf Nutzungsausfall besteht im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens, wenn das Fahrzeug aufgrund des Schadens nicht mehr fahrbereit ist
a) für die Dauer, bis ein Schadengutachten über den Schadenumfang am Fahrzeug erstellt ist
b) Wenn der Schaden im Bereich des wirtschaftlichen Totalschadens liegt, jedoch die Reparaturkosten unterhalb von 130% des Wiederbeschaffungswerts liegt.
zusätzlich für eine Überlegungszeit (2-5 Tage), in welcher man beschließt, ob man repariert oder ob man den Restwert einlöst
c) Wenn ein wirtschaftlicher TTS eingetreten ist zusätzlich für die Dauer der lt. Gutachter ermittelten Wiederbeschaffungsdauer.
Bei Punkt a) ist zu beachten, dass diese Dauer nicht unwillkürlich lang sein kann sondern das Gutachten muss unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) nach dem Unfall in Auftrag gegeben werden.
Grundsätzlich ist das aber auch alles. Wie schon erwähnt wurde, solltest Du mit deinem Anwalt besprechen, ob eine Zwischenfinanzierung bei der Versicherung angedroht werden sollte (Kreditaufnahme, Kosten gehen auch auf die Kappe der Versicherung).
Leider sieht man wohl auch hier wieder, dass sich einen Anwalt nehmen nicht immer förderlich für die schnelle Schadenabwicklung sein muss.
Und es ist auch richtig, dass der Versicherer grundsätzlich nicht mit Dir kommunizieren muss, wenn Du einen Anwalt beauftragt hast.
Eventuell solltest Du einfach mal Deinem Anwalt Feuer unterm Arsch machen die Sache voran zu treiben.
Mitte September ist lang hin...
dreimal huk geschädigt 😁
erstes mal musste ich 2 jahre mit Rechtsanwalt hinterherlaufen um meinen schadenersatz zu erhalten (und ich habe bekommen was ich wollte), war aber kurz vor klageeröffnung.
beim zweiten und dritten mal habe ich drei tage gebraucht um bei der Hotline durch zukommen, dann ging es innerhalb einer Woche.