Auffahrunfall an Ampel
Heute hat es mich erwischt. Brav und ordentlich wie ich bin habe ich an der Ampel die von Grün auf gelb springt mit meinem Motorrad abgebremst und bei rot auch angehalten.
Dann habe ich mich gewundert dass meine Reifen quietschen, aber da erfolgte auch schon der Einschlag. Der mir folgende Autofahrer war der Meinung, ich könne weiter vorne anhalten und hat mich weiter nach vorne geschoben. Dabei stürzte ich und holte mir diverse Prellungen und Abschürfungen am Bein.
Soweit geht es mir gut, gebrochen ist nichts und es sind wirklich nur die genannten Verletzungen vorhanden die schmerzen.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Hat schon jemand Erfahrungen mit Schmerzensgeld ohne Krankmeldung. Da würden mir Infos am Wochenende für Montag weiterhelfen. Ich werde wahrscheinlich mit Schmerzen arbeiten können, könnte aber da ich den ganzen Tag auf den Beinen unterwegs bin mich auch erst einmal wegen eben dieser Schmerzen krank schreiben lassen.
Gruß Frank
Beste Antwort im Thema
Etwas platt formuliert:
Wenn Du arbeiten kannst, dann war es wohl halb so schlimm.
Was an sich auch eine gute Meldung ist. Lieber halbwegs gesund als das vergleichsweise lächerliche Schmerzensgeld kassieren, wenn es Dich ernsthaft erwischt hätte.
Ich würde auf jeden Fall zum Arzt gehen, weil einige Symptome auch erst Tage später auftreten können. Zum Beispiel bei einem Schleudertrauma im Halsbereich.
27 Antworten
@Frank170664 zunächst Gute Genesung! Und neben bei der Arbeitgeber kann sich von der Gegnerischen Vers. bzw. Fahrer/Halter dein Ausfall als AN bezahlen lassen bzw den entstandenen Schaden. Läuft alles über Haftpflicht der Autofahrers....
Wenn Du auf dem Weg von oder zur Arbeit warst bist du ebenfalls über den regulären Arbeitsweg versichert,
das alles kann die der nette Herr RA erklären.
Wie gesagt Gesundheit geht vor die bezahlt keiner ... :-(
Alles Gute und viel Erfolg.
Zitat:
@kielfisch schrieb am 24. April 2018 um 11:06:05 Uhr:
Wenn Du auf dem Weg von oder zur Arbeit warst bist du ebenfalls über den regulären Arbeitsweg versichert,
das alles kann die der nette Herr RA erklären.
Den Rechtsanwalt braucht man dafür nicht. Hat man einen Unfall auf dem Arbeitsweg(*), teilt man das dem Arbeitgeber mit, der die Unfallmeldung an die zuständige Berufsgenossenschaft übernimmt.
Wichtig: Nicht zum Hausarzt, sondern zum Durchgangs- oder auch einfach D-Arzt gehen. In den allermeisten Krankenhausambulanzen sind auch Durchgangsärzte vorhanden. Der Durchgangsarzt (oder das Krankenhaus) können die Behandlung dann direkt mit der BG abrechnen. Und die BG zahlt besser als die gesetzlichen Krankenkassen! Außerdem werden mehr Leistungen übernommen. Kurz gesagt: Bei einem Wege- oder Arbeitsunfall ist man beim D-Arzt VIP-Patient. Keine Wartezeiten beim Facharzt u. ä. m. sind sehr angenehm wenn man verletzt ist.
Die Geschichte mit dem Wegeunfall greift hier aber nicht, da es einen haftenden Unfallverursacher gibt. Gibt es den nicht, ist man dagegen über die BG sehr gut versichert! Hat ein Unfall schwerwiegende Folgen, dann ist die Absicherung von der Behandlung, der Reha, der Rente, bis zur Qualifizierung (Umschulung) sehr viel besser als über die sonstigen Kostenträger wie Krankenkasse und Rentenversicherung. Und das unabhängig von der Schuld am Unfall.
Gruß Michael
(*) Zum Arbeitsweg gehört der übliche Weg von zu Hause bis zum Arbeitsplatz und umgekehrt. Der muss nicht der kürzeste und nicht der schnellste sein, er muss nur vernünftig gewählt und regelmäßig benutzt sein. Bei Unterbrechungen und Umwegen ist man nicht versichert, wer also tankt, Lebensmittel einkauft, im Fitness-Salon trainiert oder was auch immer, der ist für die Unterbrechung von maximal 2 Stunden nicht versichert. Er ist aber wieder versichert, wenn er seinen normalen Weg fortsetzt. Versichert sind auch Umwege die man wegen einer Fahrgemeinschaft oder der Versorgung der Kinder macht. Der Umweg um den Kollegen Meier oder die Kollegin Schmidt abzuholen oder zurückzubringen oder um den Filius zum Kindergarten oder zur Schule zu bringen oder abzuholen ist also voll versichert.
Arbeitsweg war es keiner, insofern können wir das Thema schon beenden, dennoch danke für die Erwähnung der Möglichkeiten. Gemeldet hat sich der Autofahrer nicht mehr, erwarte ich auch eigentlich nicht, der wird genug Stress mit seinem Vater haben dem das Auto gehörte.
Ansonsten läuft alles so wie es soll. Mopped dürfte laut Gutachter Totalschaden sein, Gutachten kommt die nächsten Tage.
Gruß Frank
Der Deutsche fährt in Urlaub. Was macht er als erstes ?
Er fotografiert alles Negative und versucht irgend einen
Schadensersatz herauszuschlagen.
Der Deutsche wird angefahren, ist nicht arbeitsunfähig,
bekommt auch den tatsächlichen Schaden ersetzt.
Was macht er als erstes ? Er versucht auf irgend eine
Weise noch mehr Geld herauszuschlagen.
Was haben Jung von Matt in Deutschland angerichtet ?
Ähnliche Themen
@Subari66 - Verstehe Dein Beitrag nicht . Hier gehts nicht um Urlaub und irgend ein Viehzeugs welches auf dem
Fussboden maschiert. Hier gehts um Gesundheit und mögliche Spätfolgen bzw. Einschränkungen.
Und da kann ich jeden verstehen der geschädigt wurde, dass er sich mit RA gegenüber der gegnerischen
Versicherung wehrt.
Wenn Dich eine Schnarchnase vom Rad holt egal ob Mororrad oder Fahrrad und Du evtl. mit gebrochenen
Knochen nicht arbeiten kannst, bzw finanzielle Einbußen in Kauf nehmen musst oder gar eine Haushaltshilfe brauchst, weil Du z.Bsp. mit gebrochenem Ellenbogen nicht das 2 jährige Kind anziehen kannst - möchte ich mal dein Verhalten sehen....
Die Versicherung drücken sich nur zu gut vor möglichen Erstattungen und versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen. Daher ab zum RA und alle Ansprüche geltend machen
Zitat:
@Subari66 schrieb am 26. April 2018 um 10:09:11 Uhr:
Der Deutsche wird angefahren, ist nicht arbeitsunfähig,
bekommt auch den tatsächlichen Schaden ersetzt.
Was macht er als erstes ? Er versucht auf irgend eine
Weise noch mehr Geld herauszuschlagen.
Im Endeffekt lege ich drauf, das weis ich seit dem Unfall. Ich habe Anfang des Jahres meine Sitzbank überarbeiten lassen und auf meine Bedürfnisse optimieren lassen. Dienstag vor dem Unfall habe ich neue Reifen bekommen. Ende letzten Jahres habe ich die Bremsbeläge erneuert und die Flüssigkeiten getauscht bevor das Möp in den Winterschlaf ging.
Sprich ich habe einiges an Geld in die Hand genommen um ein hübsches Mopped zu haben. Wertsteigernd ist das was ich gemacht habe nicht wirklich.
Ich werde den Wiederbeschaffungswert ersetzt bekommen. Das war es.
Zum Thema krank kann ich soviel sagen. Samstag habe ich den Unfall gehabt. Montag früh bin ich arbeiten gegangen und habe mit Schmerzmitteln probiert ob es geht. Schlussendlich ging es nicht und ich bin zum Arzt.
Und jetzt erzähl mir doch bitte, wo ich auf irgend eine Art und Weise versuche, noch mehr Geld heraus zu schlagen.
Und zum Anwalt bin ich, weil er Erfahrung hat und die Versicherung mich dann nicht übervorteilen kann. Auch habe ich keine Lust und vor allem keine Zeit, mich mit einer Versicherung herum zu ärgern.
Gruß Frank
P.S. Werde nach wie vor berichten wie es weitergeht. Kann aber noch ein paar Tage dauern bis es abgeschlossen ist.
Gutachten ist da, Wiederbeschaffungswert wie erwartet, Reparaturkosten über 6000,- Euro = Totalschaden. Nutzungsausfall 24,- Euro Tag. Alles bei der Versicherung eingereicht.
Mal schauen was kommt.
Gruß Frank
Zitat:
Und zum Anwalt bin ich, weil er Erfahrung hat und die Versicherung mich dann nicht übervorteilen kann. Auch habe ich keine Lust und vor allem keine Zeit, mich mit einer Versicherung herum zu ärgern.
Ein guter Anwalt ist ganz wichtig. Nachdem mir ein Kleintransporter die Vorfahrt nahm und meine nigelnagelneue Streetfighter 1098 S den Bach runter ging, hatte die gegnerische Versicherung ein Streichkonzert begonnen. Das Fahrzeug hatte ich mit etwas über 22.000€ gekauft, es hat u.a. eine komplette Termignoni-Auspuffanlage sowie eine Antihoppingkupplung dazu bekommen. Die Reparatur von über 13.000€ hat die Versicherung noch anstandslos bezahlt. Im Bereich des merkantilen Minderwertes, der Kleidung inklusive des Helms, der Nutzungsausfallentschädigung von mehreren Monaten (bis die Ersatzteile aus Bologna eintrudelten, dauerte es eine Weile) und des Schmerzensgeldes setzten sie jedoch den Rotstift an. Jedenfalls ist mein Anwalt mit der Bande vor Gericht gegangen, und am Ende sprach mir das Gericht weitere 7.500€ zu. Hätte ich mich nicht gewehrt und einen "Killer-Anwalt" (selber Ducati-Fahrer) eingeschaltet, hätte es diese Riesensumme nicht gegeben.
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 27. Apr. 2018 um 00:15:55 Uhr:
Und zum Anwalt bin ich, weil er Erfahrung hat und die Versicherung mich dann nicht übervorteilen kann. Auch habe ich keine Lust und vor allem keine Zeit, mich mit einer Versicherung herum zu ärgern.
Auf diesem Grund würde ich auch zum Anwalt gehen. Bzw. Zu anderen Fachkräften.
Man kann vieles selber machen. Ob das aber besser ist?
Von der Versicherung des Verursachers wurde der Schaden bisher wie folgt reguliert.
1. Wiederbeschaffungswert laut Gutachten.
2. Abmelde und Zulassungskosten fürs neue Mopped pauschal
3. Kostenpauschale
4. Schmerzensgeld
Eingereicht jetzt Nutzungsausfall
Mopped zum Restwert verkauft.
Da ich das neue Mopped recht günstig erworben habe, werde ich wohl mit einem kleinen Plus aus der ganzen Sache rauskommen. Insofern durch den günstigen Neuerwerb Glück gehabt.
Gruß Frank
Das ist kein Glück, das ist normal. Der Grund ist recht einfach: Bei einem unverschuldeten Unfall bekommst Du den Wiederbeschaffungswert, also das, was so ein Moepd beim Händler kostet. So teuer kannst Du sonst nie verkaufen. Der Händler würde im Einkauf viel weniger zahlen, die Privatmarktpreise liegen irgendwo dazwischen.
Der Wiederbeschaffungswert soll den Geschädigten in die Lage versetzen, sich ohne wochenlange Suche nach einem günstig angebotenen Fahrzeug Ersatz beschaffen zu können. Deshalb ist der Wiederbeschaffungspreis an der oberen Grenze der üblichen Spanne anzusetzen. Werden die Fahrzeuge z. B. mit 5.000 bis 6.000 € angeboten, beträgt der Wiederbeschaffungswert nicht 5.000 oder 5.500 €, sondern tatsächlich 6.000 €.
Es gibt da einen absolut wahren Spruch: Besser als durch einen unverschuldeten Unfall kann man ein Fahrzeug nicht verkaufen. Ich betrachte den üblichen kleinen Gewinn als Trostpflaster für den Ärger.
Gruß Michael
Ich empfinde es schon als Glück.
Ich habe das Mopped vor 3 Jahren gekauft und musste jetzt feststellen, dass eine Bandit von Privat mit ähnlicher Laufleistung genau so teuer bzw. sogar teurer angeboten wird als vor 3 Jahren mein Preis beim Händler. Insofern null Wertverlust.
Und da mein neues Mopped im Moment investitionsfrei so da steht wie meine Bandit, mit neuen Reifen frischer Inspektion usw., kann ich die gerade erst ins alte Mopped getätigte Investitionen verschmerzen.
Gruß Frank
Ist doch schön, zufrieden zu sein. Nenn es Glück oder nicht, es ist der häufigere Fall.
Gruß Michael