Auffahren auf eine Landstraße - Geschwindigkeitsbegrenzung?
Hallo.
Ich war heute in folgender Situation und hab mich gefragt wie das geregelt ist: Die Gegend war mir vollkommen unbekannt. Ich befuhr einen kleinen Feldweg (war aber geteert). Kam an eine normale Landstraße und bog links auf sie drauf. Weil die Gegend frei war (keine Häuser im Sichtfeld) bin ich von 100km/h ausgeggangen. Also beschleunigt und einen Kilometer so gefahren.
Dann kam plötzlich das "50 km/h-Aufgehoben-Schild. Wie hätte ich das vorher wissen sollen, dass nur 50 erlaubt sind? Wie schnell darf man dann überhaupt fahren, wenn man die Begrenzung nicht kennt?
Gruß
sumerum
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von sumerum
Also das hat ja mal wirklich garnichts mit dem Thema zu tun.
allerdings hat das etwas damit zu tun!
ein feldweg ist nunmal KEINE übliche auf- bzw. abfahrt von einer landstraße, und deshalb muss nach dem feldweg auch nicht extra die geschwindigkeit ausgewiesen werden..........
folglich wärest du nicht rechtswidrig über den feldweg aufgefahren, wärest du auch über die zhg informiert gewesen.....
36 Antworten
Natürlich kenne ich auch einige Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote. Aber ich bin doch nicht verpflichtet, nur weil ich ne Strecke besser kenne, die Verbote zu lernen. Ich bin schon öfter mal zwischen Frankfurt und Nürnberg auf der Autobahn unterwegs, da weiß ich auswendig, dass vor Würzburg nie ne Begrenzung war. Neulich wars neblig und deshalb das Verkehrsleitsystem aktiviert, auf einmal durfte man nur noch 100. Eigentlich ja im Umkehrschluss "unfair", denn ich kenn die Strecke und verlass mich auf mein Wissen. 😉 Müsste ich im Umkehrschluss ja auch Recht bekommen. 😉
Wenn der Feldweg ein Privater ist, ist mir schon klar, dass ich kein Recht habe, da irgendwas zu machen. Auch die Verschlechterung durch Nutzung leuchtet ein... Wenns nicht verboten ist, isses doch aber erlaubt, da zu fahren. 😉 Da würde ich mich im Falle eines Blitzers versuchen drauf zu berufen...
Gruß
Jan
Das mit dem Auswendiglernen bezieht sich auch nur auf Parkplätze, Anliegerstraßen und Co.. Wenn du auf einen Parkplatz fährst und kurz danach wieder runter solltest du das Limit noch kennen. Nicht nach jeder Hauseinfahrt wird das Tempolimit wiederholt. Irgendwo auf einer Landstraße die du öfter fährst brauchst du nicht alle Limits auswendig zu kennen. Vor deiner Haustür erwartet man das aber.
Gruß Meik
Ich hab gelernt, wenn an einer Strasse oder Einmündung das Vorfahrtstrasse-Schild steht ohne das eine Geschwindigkeitsbegrenzung wiederholt wird ist diese nicht mehr gültig! Wenn man aus dieser Strasse raus fährt sollte man dann aber auch das Vorfahrt Gewähren sehen!
Woher soll den sonst jemend, der aus dieser Strasse rausfährt wissen das man nicht 100 km/h fahren darf. Bei uns gibts auch viele, einspurige, befestigte, öffentlich befahrbare Strassen.
ps: Führerscheierwerb 04/1998
Zitat:
Original geschrieben von aufallenvieren
Ich hab gelernt, wenn an einer Strasse oder Einmündung das Vorfahrtstrasse-Schild steht ohne das eine Geschwindigkeitsbegrenzung wiederholt wird ist diese nicht mehr gültig! Wenn man aus dieser Strasse raus fährt sollte man dann aber auch das Vorfahrt Gewähren sehen!
Wie schon gesagt das war mal, gilt aber jetzt so nicht mehr.
Gruss
Maik
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Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Gegen schlechtes Gedächtnis gibt´s in der Apotheke gute Präparate 😁
Das Gedächtnis des Fahrlehrers kann man auch testen indem man den Tipp aus dem o.g. Link von GarfieldII beherzigt:
Zitat:
Das stellt gleichzeitig auch eine prima Gelegenheit dar, den Ausbilder mal ein wenig zu piesacken, falls Sie das wirklich wollen: Fragen Sie ihn doch einmal »... was sollte eigentlich das Verkehrsschild bedeuten?«, nachdem Sie gerade daran vorbeigefahren sind (vorzugsweise ein Gefahrzeichen, die werden auf Gewohnheitsstrecken gerne ausgeblendet). Mal schauen, wie aufmerksam er es gelesen hat :-)
Interessant für alle die noch in der Fahrausbildung sind, ich habe das 1978 mit meinem (guten) Fahrlehrer auch öfter gemacht. Habe ich kurze Zeit später bereut als er es bemerkte: die passenden Gegenfragen des Fahrlehrers liessen nicht lange auf sich warten...
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Wie schon gesagt das war mal, gilt aber jetzt so nicht mehr.
Dann erklär doch mal woher ein Fahrzeugführer wissen soll ob auf der Vorfahrtberchtigten Strasse, auf die einbiegt, ein Geschwindigkeitsbegrenzung ist.