Aufbauseminar Verjährung
Hallo an alle!
also bis 11.11.12 hatte ich noch Probezeit. Jedoch wurde am 26.10.12 in Stuttgart mit Betriebswagen wegen der grüner Plakette angehaltet. Jetzt grade 05.02.13 habe ich einen Aufbauseminarbrief bekommen und ich habe mal gehört, dass nach 3 Monaten Anklage nichtig ist ist das war?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von gershX
ätzende schadenfreudeblockwartmentalität hier
Du kannst bestimmt näher erläutern, in welchem der bisherigen Beiträge du Schadenfreude wahrgenommen hast, oder? Und sei doch su gut und erkläre uns die angebliche Blockwartmentalität doch bitte auch noch.
Ähnliche Themen
31 Antworten
Erstens sind die 3 Monate noch gar nicht um. Zweitens verjährt keine Anklage innerhalb von 3 Monaten, denn die gibts nur bei Straftaten. Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten, dass wäre dann am 11.02. der Fall.
Das gilt aber nicht für den Verwaltungsrechtlichen Akt der Anordnung eines Aufbauseminars. Denn das kann ja erst nach dem rechtskräftig gewordenen Bussgeldbescheid angeordnet werden.
Du bist also def. dabei.
Einen Widerspruch dagegen gibt es eh nicht. Da bliebe nur der Weg der Klage und die hat keine aufschiebene Wirkung.
Anordnung zum Aufbauseminar und die damit zusammenhängende Probezeitverlängerung von 2 Jahren ist eine behördliche Anordnung infolge des rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheides und keine Strafe, da gibt es keine Verjährungsfristen.
Da ist doch eh noch etwas anderes vorgefallen, da es sich um einen B-Verstoß handelt, also lag noch ein B-Verstoß oder sogar ein A-Verstoß vor.
Wer A sagt muss auch B sagen.
Nun mal raus mit der vollen Wahrheit.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Da ist doch eh noch etwas anderes vorgefallen, da es sich um einen B-Verstoß handelt, also lag noch ein B-Verstoß oder sogar ein A-Verstoß vor.
Naja, ... das kann uns hierfür erstmal egal sein. Aber stimmt, die Probezeitverlängerung greift natürlich auch noch, da Tattag noch vor Ende der Probezeit lag.
PS: Ob man ein UWZ-Plaketten Verstoß für ein Aufbauseminar hernziehen kann, könnte man jetzt trefflich drüber streiten. Immerhin hat unser Verkehrsminister (das ist der mit den schönen Geschichten) festgestellt, dass ein solcher Verstoß nicht sicherheitsrelevant ist.


Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Wer A sagt muss auch B sagen.
Nun mal raus mit der vollen Wahrheit.![]()
Er ist mit 80 durch ne Umweltzone gedonnert, dummerweise war´s ne Spielstraße.

(nicht ernst gemeint)
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Naja, ... das kann uns hierfür erstmal egal sein. Aber stimmt, die Probezeitverlängerung greift natürlich auch noch, da Tattag noch vor Ende der Probezeit lag.
Nein da dieser Verstoß allein keine probezeitrelevanten Maßnahmen zur Folge hat.
Zitat:
PS: Ob man ein UWZ-Plaketten Verstoß für ein Aufbauseminar hernziehen kann, könnte man jetzt trefflich drüber streiten.
Dieser Verstoß allein hat keine probezeitrelevante Maßnahmen zur Folge, dies ist ein B-Verstoß.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Nein da dieser Verstoß allein keine probezeitrelevanten Maßnahmen zur Folge hat.Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Naja, ... das kann uns hierfür erstmal egal sein. Aber stimmt, die Probezeitverlängerung greift natürlich auch noch, da Tattag noch vor Ende der Probezeit lag.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Dieser Verstoß allein hat keine probezeitrelevante Maßnahmen zur Folge, dies ist ein B-Verstoß.Zitat:
PS: Ob man ein UWZ-Plaketten Verstoß für ein Aufbauseminar hernziehen kann, könnte man jetzt trefflich drüber streiten.
Meine Güte, dass der B-Verstoß für sich alleine noch keine der Maßnahmen auslösen kann, weiß ich selbst. Auch das er aber vorher schon einen B-Verstoß gehabt haben muss, der hierfür herangezogen wurde. Für diese Maßnahmen zält aber nunmal der Stichtag des 2. Verstoßes.
Wo hab ich denn bestritten, dass ein B-Verstoß alleine keine der Maßnahmen auslösen kann?
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Wo hab ich denn bestritten, dass ein B-Verstoß alleine keine der Maßnahmen auslösen kann?
Sag ich das ?
Lesen !
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Sag ich das ?Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Wo hab ich denn bestritten, dass ein B-Verstoß alleine keine der Maßnahmen auslösen kann?
Lesen !
Mein Post: ...die Probezeitverlängerung greift natürlich auch noch, da Tattag noch vor Ende der Probezeit lag.
Deine Antwort auf zitierten Text:
Neinda dieser Verstoß allein keine probezeitrelevanten Maßnahmen zur Folge hat.
Das dieser Verstoß, die Ursache für die Maßnahme ist, ist ja klar. Das davor noch etwas anderes gewesen sein muss, auch.
Aber für die Maßnahme ist nunmal der Tatzeitpunkt dieses letzten Verstoßes ausschlaggebend. Wenn auch in Verbindung mit dem 1 ersten Verstoß.
Okey, nicht nur lesen, sondern auch gelesenes verstehen, versuch's mal
Die "berühmten" drei Monate für die Verjährung einer OWI gelten afaik sowieso nur für die Fahrerfeststellung.
Da der TE aber angehalten worden ist, und somit auch als Fahrer feststeht, besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Hätte der TE nicht innerhalb der Frist von 3 Monaten als Fahrer festgestellt werden können, könnte er sich auf die Verjährung berufen und müsste somit auch nicht an dem Aufbauseminar teilnehmen.
Also abschließend, wie es in dem Thread ja schon richtig zu lesen ist: Die Verjährungsfrist greift in diesem Fall nicht.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Aber für die Maßnahme ist nunmal der Tatzeitpunkt dieses letzten Verstoßes ausschlaggebend. Wenn auch in Verbindung mit dem 1 ersten Verstoß.
Und der Tatzeitpunkt ist länger als 3 Monate her. Und zwar seit dem 26.01.2013. Da hattest du dich in deinem ersten Post wohl mit dem Datum des Ende der Probezeit ( 11.11.2012 ) vertan.
Aber irgendwas muss vorher gewesen sein, auch meine Meinung.
Vielleicht erfahren wir es ja noch.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Mein Post: ...die Probezeitverlängerung greift natürlich auch noch, da Tattag noch vor Ende der Probezeit lag.
Deine Antwort auf zitierten Text: Nein da dieser Verstoß allein keine probezeitrelevanten Maßnahmen zur Folge hat.
Sag mal willst Du mich verar...en?
Bezog sich dein NEIN auf:
"... das kann uns hierfür erstmal egal sein. "
oder auf:
"Aber stimmt, die Probezeitverlängerung greift natürlich auch noch, da Tattag noch vor Ende der Probezeit lag." ?
Kannst Du dich nicht einfach klar ausdrücken und ein Mißverständnis einfach aufklären, statt dumme Sprüche zu kloppen?
Zitat:
Original geschrieben von BMWLongLifeE36
Hallo an alle!
also bis 11.11.12 hatte ich noch Probezeit. Jedoch wurde am 26.10.12 in Stuttgart mit Betriebswagen wegen der grüner Plakette angehaltet. Jetzt grade 05.02.13 habe ich einen Aufbauseminarbrief bekommen und ich habe mal gehört, dass nach 3 Monaten Anklage nichtig ist ist das war?
mein beileid für diese völlig an dem sinn der probezeit vorbeigehende sanktion.
damit sollten verkehrsanfänger zu umsichtigem fahren erzogen werden.
diese gesetze sind echt ätzend wenn das wirklich das einzige vergehen war.
ich würde mit deinem arbeitgeber sprechen und ihn bitten die kosten für das seminar zu tragen, wenn es eine betriebsfahrt war und du nicht privat mit der kiste rumgezuckelt bist
