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Auf der Suche nach einem Gutachten / Freigabe

Audi
Themenstarteram 28. November 2016 um 11:40

Hallo liebe Gemeinde,

Ich bin mal wieder auf der Suche nach einem Gutachten zu den folgenden Felgen.

MTM Bimoto 8,5x19 ET 35 Lochkreis 5x112 und sollten zum Audi A4 B6 Baujahr 2003 Avant 1,9TDI Frontantrieb 131 PS passen.

Würde mich sehr über ein paar Antworten freuen.

 

Liebe Grüsse

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ZitroneF schrieb am 28. November 2016 um 12:40:30 Uhr:

 

Ich bin mal wieder auf der Suche nach einem Gutachten zu den folgenden Felgen.

Allein diese Aussage bestätigt doch, daß er es mit den Papieren nicht ernst nimmt.

Und genau deswegen sind die 25 Euro "Lehrgeld".

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Moin,

Hast du es mal direkt bei MTM versucht?

tja

Zitat:

ANFORDERUNG EINES TÜV-TEILEGUTACHTENS

Für die Anforderung eines TÜV-Teilegutachtens erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25€ inkl. Mwst. pro Anfrage.

wieder so ein Laden wo man nochmal (imho) für nen Stück papier abgezogen wird

-> wird ins Reifen & Felgenforum verschoben.

Zitat:

wieder so ein Laden wo man nochmal (imho) für nen Stück papier abgezogen wird

Ich versteh das Problem nicht.

Wenn die Räder legal erworben wurden, ist ein Gutachten dabei.

Zitat:

@ZitroneF schrieb am 28. November 2016 um 12:40:30 Uhr:

 

Ich bin mal wieder auf der Suche nach einem Gutachten zu den folgenden Felgen.

Allein diese Aussage bestätigt doch, daß er es mit den Papieren nicht ernst nimmt.

Und genau deswegen sind die 25 Euro "Lehrgeld".

Themenstarteram 28. November 2016 um 13:28

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 28. November 2016 um 14:22:21 Uhr:

Zitat:

@ZitroneF schrieb am 28. November 2016 um 12:40:30 Uhr:

 

Ich bin mal wieder auf der Suche nach einem Gutachten zu den folgenden Felgen.

Allein diese Aussage bestätigt doch, daß er es mit den Papieren nicht ernst nimmt.

Und genau deswegen sind die 25 Euro "Lehrgeld".

Ach komm mir doch bitte nicht so. ....

Die Felgen wurden privat abgekauft und auch dieser Verkäufer (privat) hatte keine Papiere zu diesen Felgen. Hätte ich die Felgen von einem Händler gekauft, hätte ich natürlich auf ein Gutachten bestanden!

Hier wird kein Leergeld benötigt. Dennoch danke für die freundliche Information, dass ich noch Lernen muss.

 

@Chefkoch. Danke fürs verschieben, ist wohl passender im Reifen & Felgen Bereich.

@exgubblah. Leider verlangt MTM Geld für ein vermeindliches "Universal" Gutachten.

http://www.mtm-online.de/.../1-9-TDI-96-kW-130-PS-Front?...

Wichtiger Text:

Gutachten

Festigkeit ist vorhanden

Also kannst du dir die 25 € sparen.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 28. November 2016 um 14:52:06 Uhr:

http://www.mtm-online.de/.../1-9-TDI-96-kW-130-PS-Front?...

Wichtiger Text:

Gutachten

Festigkeit ist vorhanden

Also kannst du dir die 25 € sparen.

für mich als Laien bedeutet das? Ich meine das hatte ich schon vorhin gelesen, kann damit jetzt aber spontan nix anfagen.

Zitat:

@Chefkoch1984 schrieb am 28. November 2016 um 16:14:07 Uhr:

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 28. November 2016 um 14:52:06 Uhr:

http://www.mtm-online.de/.../1-9-TDI-96-kW-130-PS-Front?...

Wichtiger Text:

Gutachten

Festigkeit ist vorhanden

Also kannst du dir die 25 € sparen.

für mich als Laien bedeutet das? Ich meine das hatte ich schon vorhin gelesen, kann damit jetzt aber spontan nix anfagen.

Rädereintragungen nur mit TÜV-Gutachten oder ABE gültig

Pressemitteilung 17.10.2008

VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin

Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig

Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert

Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten

Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.

Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.

Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben.

Quelle: http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php

Ein freundlicher Prüfer trägt das doch auch ein, wenn er anhand KBA Nummer das Gutachten in seiner Datenbank sucht oder irre ich da?

Edit: @TE

Du hättest ja auch vor dem Kauf schauen können bei MTM, wie du an das Gutachten kommst und hättest dann die 25€ noch vom Kaufpreis abgezogen ;)

Zitat:

@exgubblah schrieb am 28. November 2016 um 17:02:59 Uhr:

Ein freundlicher Prüfer trägt das doch auch ein, wenn er anhand KBA Nummer das Gutachten in seiner Datenbank sucht oder irre ich da?

Du irrst nicht,

allerdings haben die MTM-Bimoto keine KBA-Nr.= keine ABE :mad:

Zitat:

Du hättest ja auch vor dem Kauf schauen können bei MTM, wie du an das Gutachten kommst und hättest dann die 25€ noch vom Kaufpreis abgezogen

Anscheinend hast du das mit dem Festigkeits-Gutachten nicht verstanden.;)

@TE

You made my day:D:D:D

@Eierlein2

Doch, aber gekonnt überlesen ;)

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