Auf der Rückreise von der Polizei rausgeholt
Hallo Freunde, mir ist letztes Wochenenden was blöder passiert. Aus der Rückfahrt aus der Schweiz, irgendwo zwischen Basel und Freiburg A5 wurde ich von der Polizei mit Läsergerät rausgeholt. Haben mich angehalten und mir auf dem Gerät gezeigt 58 km/h zu viel… dumm gelaufen, seit 22 Jahren kein Strafzettel kein Blitzer bei 25000km im Jahr. Bin beruflich auf den Führerschein nicht angewiesen. (Zum Glück) aber fragen habe ich trotzdem welche.
Soll mein Antwort aus meinen Wohnort kommen, oder besser aus dem Tatort?
Kann es sein das ich da irgendwie ohne Strafe rauskomme?
Die Strafe kommt in meinem Urlaub, soll ich vorher schon einen Anwalt kontaktieren?
Hat jemand von euch sowas schon gehabt und kann seine Erfahrungen teilen?
300 Antworten
Wenn mein Kollege mit meinem Auto fährt, ist die Doppelversicherung bereits gegeben, da er eine eigene RS-Versicherung hat und ich hab eine, die alle Fahrzeuge von mir abdeckt. Für solche Fälle werden die Versicherung wohl Rahmenverträge haben, denn so selten ist das nicht.
Also Anwalt konnte nichts machen. Behörde bleibt stur. Werde nun zum zwischenverfahren eingeladen. Habe meinen Anwalt befragt ob ich den Einspruch widerrufen kann und ob die mir an Ort und Stelle den Führerschein wegnehmen werden…
Drauß gelernt, Anwalt bringt wohl nichts in solchen Fällen.
Zitat:
@pimpomat schrieb am 20. November 2023 um 14:33:47 Uhr:
Drauß gelernt, Anwalt bringt wohl nichts in solchen Fällen.
Das habe ich Dir versucht von Anfang an zu erklären.. Das geht nur nach hinten los, dann stellen die auf Stur.
Na wenn die Sachlage klar ist, kann ein Anwalt die Rechtslage auch nicht verdrehen.
Der Anwalt sucht nach einer fehlerhaften Entscheidung
Wenn Du den Führerschein nicht dabei hast, können sie ihn Dir auch nicht wegnehmen.
Wenn Du ihn nicht freiwillig abgibst, schicken Sie halt einen Kollegen,der ihn bei Dir abholt, auf Deine Kosten natürlich.
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Du musst den Führerschein nicht abgeben und die schicken auch keinen deswegen vorbei.. Was wollen die machen, wenn ich den nicht finden kann?
Dann wird ein Fahrverbot verhängt und fertig, wenn Du den Führerschein nicht finden kannst.
Ja, mal ehrlich. Wer soll das einem glauben das man nicht weiß, wo sein Führerschein ist und man ihn nicht finden kann. Dem würde ich als Richter gleich zur mpu schicken, seine Fahrtüchtigkeit prüfen zu lassen…
Ich denke die schalten jetzt voll auf stur. Schön auf den Nacken des Steuerzahlers…
Ein Arbeitskollege meinte, das er vor Gericht seinen Führerschein abgeben musste.
Ich finde die Beamtensind auch sehr gut vorbereitet. Die haben schnell geantwortet. Messung wurde wohl gut dokumentiert.
Das war das erste und letzte mal mit dem Anwalt.
Hat jemand eine gute Aussage für mich?
Zitat:
@Deluxe34tr schrieb am 20. November 2023 um 18:46:32 Uhr:
Du musst den Führerschein nicht abgeben und die schicken auch keinen deswegen vorbei.. Was wollen die machen, wenn ich den nicht finden kann?
Dann wird ein Fahrverbot verhängt und fertig, wenn Du den Führerschein nicht finden kannst.
Selbstverständlich wird versucht über den Vollstreckungsdienst den Lappen abzuholen.
Tagesgeschäft
Quatsch.. Weisst Du wie oft ich einen Fahrverbot verhängt bekommen habe? Etliche male und ich musste den Führerschein nie abgeben. Habe immer behauptet, dass ich gerade nicht weiss, wo der ist. Die notieren dann im System, dass der Führerschein nicht abgegeben worden ist, dass der verloren ist. Vielleicht musst Du es im schlimmsten Falle als verloren melden. Wenn Du wieder fahren darfst, meldest Du den Fund des Führerscheins.
Wer seinen Führerschein zu Hause vergessen oder aus einem anderen Grund bei der Polizeikontrolle nicht dabei hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für den vergessenen Führerschein „droht“ lediglich ein Bußgeld von 10 Euro, wird aber kaum verhängt.
„Wer seinen Führerschein nicht abgibt, unterliegt dennoch dem Fahrverbot.“
Zitat:
@pimpomat schrieb am 20. November 2023 um 18:50:58 Uhr:
Das war das erste und letzte mal mit dem Anwalt.
Hat jemand eine gute Aussage für mich?
Ich weiß jetzt nicht, welche Register der Anwalt gezogen hat. Anhand der relativ kurzen verstrichenen Zeit ist er wohl nicht in die Vollen gegangen, aber das kann ich natürlich nur vermuten. Jetzt lässt sich vermutlich nicht mehr viel retten.
Trotzdem noch ein paar Tips, falls dir sowas nochmal widerfährt:
Wenn die böse Post kommt, und ein Fahrverbot im Raum steht, niemals selbst antworten. Alles von Anfang an über einen Anwalt.
Wenn du direkt angehalten wirst nur das Allernötigste preisgeben.
Wenn es ein Videofahrzeug war, und die Beamten fragen dich, ob du dir das Filmchen der Messung anschauen möchtest, auf jeden Fall ablehnen. Wenn du dir das anschaust, ist das schon ein halbes Geständnis.
Immer im Hinterkopf behalten, dass ca. 30% aller Messungen nicht alle Formalitäten erfüllen und somit anfechtbar sind.
Wenn möglich und machbar auf ein E-Auto umsteigen.
Seit ich elektrisch unterwegs bin, bin ich auf der Straße tiefenentspannt.
Weil? Jetzt wird's interessant...😁
Viel Geschichten aus dem Paulaner Garten hier.
Was kommt und muss, steht im Bussgeldbescheid und das war's.
Tom
Zitat:
@Deluxe34tr schrieb am 20. November 2023 um 18:59:28 Uhr:
Quatsch.. Weisst Du wie oft ich einen Fahrverbot verhängt bekommen habe? Etliche male und ich musste den Führerschein nie abgeben. Habe immer behauptet, dass ich gerade nicht weiss, wo der ist. Die notieren dann im System, dass der Führerschein nicht abgegeben worden ist, dass der verloren ist. Vielleicht musst Du es im schlimmsten Falle als verloren melden. Wenn Du wieder fahren darfst, meldest Du den Fund des Führerscheins.
Wer seinen Führerschein zu Hause vergessen oder aus einem anderen Grund bei der Polizeikontrolle nicht dabei hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für den vergessenen Führerschein „droht“ lediglich ein Bußgeld von 10 Euro, wird aber kaum verhängt.„Wer seinen Führerschein nicht abgibt, unterliegt dennoch dem Fahrverbot.“
Wenn das bei Euch so lachs gehändelt wird, freu Dich.
Hier gibt's einen Vollstreckungsauftrag und das Teil wird einkassiert
Ein leider schon verstorbener Bekannter von mir, Polizist von Beruf, hat zum Auffinden des Führerscheins mit Kollegen eine wunderbare Hausdurchsuchung machen dürfen. Und den Schein auch gefunden. Aufräumen durfte der Übeltäter dann selbst.
Bei hartnäckigen Fällen nehmen die Vollstrecker hier gerne paar von der Rennleitung mit
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. November 2023 um 20:36:28 Uhr:
Ein leider schon verstorbener Bekannter von mir, Polizist von Beruf, hat zum Auffinden des Führerscheins mit Kollegen eine wunderbare Hausdurchsuchung machen dürfen. Und den Schein auch gefunden. Aufräumen durfte der Übeltäter dann selbst.
Hausdurchsuchungen werden sehr selten und ausschließlich zum Zweck der Aufklärung schwerer Straftaten richterlich angeordnet, aber ganz sicher nicht zum Auffinden eines Führerscheins.