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Auf der AB geschnitten, starke Bremsung. Anzeige wegen Nötigung?

Themenstarteram 20. Juni 2019 um 18:07

Ja Moin, letzten bin ich ich über Pfingsten mit meiner Freundin an die Ostsee gefahren.

Unser Golf 6 hat wenig ps, auf der AB war teilweise kein Tempolimit also Vollgas ca. 170 kmh.

Ich befand mich gerade auf der Mittelspur, um dann rechts von mir die zwei Auto zu überholen.

Deren Geschwindigkeit war viel geringer als meine, als ich fast auf der gleichen Höhe war zum überholen, schneidet mich einer der Fahrer (aus der zweiten Reihe). Ich drücke nur noch wie verrückt auf die Bremse, meine Freundin am kreischen vor Schreck das es gleich knallt.

Danach fährt der Typ wieder rechts und schaut nicht einmal zu uns als wir ihn überholten.

Keine Geste von Entschuldigung oder sonstiges... völlig tiefen-entspannt war er.

War ja nicht so, als wäre jemand ihm mit 170 Sachen fast reingerast.

Am liebsten hätte ich ihm seine Seitenspiegel abgetreten auf der nächsten Raststätte mir der Begründung, die brauchst du eh nicht xD

Hatten uns sein Kennzeichen aufgeschrieben aber ich dachte mir bringt ja eh nix. Aussage gegen Aussage.

Verstehe das eh nicht, man erkennt doch die Leute im Rück- und Seitenspiegel wie schnell da welche ankommen, wieso muss man dann immer rüberziehen und andere Leute nötigen zum ausbremsen ?

Also wäre hier eine Anzeige wegen Nötigung berechtig und sinnvoll, was sagt ihr?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. Juni 2019 um 09:34:20 Uhr:

Zitat:

@BueTitan schrieb am 20. Juni 2019 um 20:07:52 Uhr:

Ja Moin, letzten bin ich ich über Pfingsten mit meiner Freundin an die Ostsee gefahren.

Also wäre hier eine Anzeige wegen Nötigung berechtig und sinnvoll, was sagt ihr?

Eher eine Anzeige wegen Verkehrsgefährdung, dann aber direkt bei der nächsten Autobahnpolizeidienststelle und nicht Tage später als Ergebnis einer Diskussion in einem Internet-Forum.

Weder das eine noch das andere. Hier handelt es sich um einen einmaligen Fahrfehler, der nicht sofort einen Straftatbestand erfüllt.

Beim 315 c wird es am Tatbestandsmerkmal "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" scheitern. Das ist bei einem einmaligen "Schneiden" nicht nachzuweisen.

Bei der Nötigung an der "Rechtswidrigkeit"

Wie liegen hier in diesem Fall eindeutig im Owi-Bereich.

Sie scherten zum Überholen aus und gefährdeten +) dadurch den nach- A - 1 80,00

folgenden Verkehr.

§ 5 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 22 BKat

Tatbestandsnummer: 105672

Der TE sollte froh sein, dass er so gut reagiert und damit Schlimmeres verhindert hat und vielleicht mal darüber nachdenekn, wie oft andere Leute durch ihre Reaktionen seine Fahrfehler wett gemacht, bzw. schlimmere Folgen verhindert haben.

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Zitat:

@Amen schrieb am 21. Juni 2019 um 09:13:18 Uhr:

Im toten Winkel übersehen, normaler Fahrfehler. Bei mehr als Richtgeschwindigkeit 130km/h bekommt fast immer auch der Schnellfahrer Teilschuld.

...

Fast immer !? Gibt es dafür eine Statistik? Für jedes Urteil das eine TeilHAFTUNG enthält findet man eines wo der Schnellfahrer ohne Haftung rauskommt.

Und an dem Punkt ist über die SCHULD schon lange geurteilt worden. Der Spurwechsler hat sie erhalten, leicht zu erkennen an der Tatsache das er (seine Versicherung) danach einen Teil der HAFTUNG auf den Schnellfahrer abwälzen möchte.

Zitat:

@BueTitan schrieb am 20. Juni 2019 um 20:07:52 Uhr:

Ja Moin, letzten bin ich ich über Pfingsten mit meiner Freundin an die Ostsee gefahren.

Also wäre hier eine Anzeige wegen Nötigung berechtig und sinnvoll, was sagt ihr?

Eher eine Anzeige wegen Verkehrsgefährdung, dann aber direkt bei der nächsten Autobahnpolizeidienststelle und nicht Tage später als Ergebnis einer Diskussion in einem Internet-Forum.

Zitat:

@Amen schrieb am 21. Juni 2019 um 09:13:18 Uhr:

3. Freundin erklären, dass kreischen nichts nützt. Im Gegenteil, es hindert den Fahrer eher daran, eine rationale Reaktion zu zeigen. Wenn es (auch) eine Reaktion darauf ist, dass Du nicht nach ihrem Geschmack fährts, drück ihr den Schlüssel in die Hand. Will sie nicht fahren, kauf ihr ein Bahnticket.

Die weisen Worte eines Gentelmans. In der Bahn ruft sie ihre Freundin an, die sie vom Bahnhof abholt, zur Wohnung fahren, deine Sachen packen, und sie vor die Türe stellen... ;)

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. Juni 2019 um 09:34:20 Uhr:

Zitat:

@BueTitan schrieb am 20. Juni 2019 um 20:07:52 Uhr:

Ja Moin, letzten bin ich ich über Pfingsten mit meiner Freundin an die Ostsee gefahren.

Also wäre hier eine Anzeige wegen Nötigung berechtig und sinnvoll, was sagt ihr?

Eher eine Anzeige wegen Verkehrsgefährdung, dann aber direkt bei der nächsten Autobahnpolizeidienststelle und nicht Tage später als Ergebnis einer Diskussion in einem Internet-Forum.

Weder das eine noch das andere. Hier handelt es sich um einen einmaligen Fahrfehler, der nicht sofort einen Straftatbestand erfüllt.

Beim 315 c wird es am Tatbestandsmerkmal "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" scheitern. Das ist bei einem einmaligen "Schneiden" nicht nachzuweisen.

Bei der Nötigung an der "Rechtswidrigkeit"

Wie liegen hier in diesem Fall eindeutig im Owi-Bereich.

Sie scherten zum Überholen aus und gefährdeten +) dadurch den nach- A - 1 80,00

folgenden Verkehr.

§ 5 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 22 BKat

Tatbestandsnummer: 105672

Der TE sollte froh sein, dass er so gut reagiert und damit Schlimmeres verhindert hat und vielleicht mal darüber nachdenekn, wie oft andere Leute durch ihre Reaktionen seine Fahrfehler wett gemacht, bzw. schlimmere Folgen verhindert haben.

Zitat:

@MvM schrieb am 21. Juni 2019 um 02:0:01 Uhr:

Am besten wäre auch ein kurzes Gespräch mit deiner Freundin, was sie über deine Fahrweise denkt. Wenn sie es lieber hätte, dass du im Verkehr mitschwimmst, ist es für sie sicherlich entspannter.

Danke. Schön, dass auch mal jemand an die Beifahrer denkt. Denn als solcher ist man nicht nur dem Rauszieher ausgeliefert, sondern auch noch der Reaktionsfähigkeit des eigenen Fahrers.

 

Mit 170 und vmax an einer Kolonne bei 80km/h vorbeibrettern ist tatsächlich eine zu große vdiff. Auf 110 würde ich aber auch nicht runtergehen. 130 ist da tatsächlich ein guter Richtwert (vdiff=50). Das ist auch die vdiff innerorts zu stehenden Fahrzeugen.

Oder wie jemand schon schrieb rechtzeitig auf die linke ausweichen und gleich nach dem Überholen wieder zurück.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. Juni 2019 um 12:07:45 Uhr:

Mit 170 und vmax an einer Kolonne bei 80km/h vorbeibrettern ist tatsächlich eine zu große vdiff. Auf 110 würde ich aber auch nicht runtergehen. 130 ist da tatsächlich ein guter Richtwert (vdiff=50). Das ist auch die vdiff innerorts zu stehenden Fahrzeugen.

Die diferenz zu stehenden Fahrzeugen innerorts ist eher 30KMH, als 50KMH. Nicht ohne Grund wurden diese Zonen eingerichtet. ;)

Gerade bei einer "80KMH Kolonne" bin ich besonders skeptisch, dass jemand unerwartet rauszieht. Die entstehen oft an Autobahnausfahrten und Autobahnkreuzen, wo die Leute auf ein mal das Gefühl haben, dass sie in einem zähfließenden Verkehr unterwegs sind. Ich würde hier sogar auf 100KMH runter gehen...

Aber in diesm Fall war es keine 80KMH-Kolonne. ;)

...dass jemand unerwartet rauszieht. Die entstehen oft an Autobahnausfahrten und Autobahnkreuzen, wo die Leute auf ein mal das Gefühl haben, dass sie in einem zähfließenden Verkehr unterwegs sind....

Viel öfter im vorauseilendem Gehorsam - schließlich könnte/möchte jemand vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn auffahren und der hat (denkt so mancher vielleicht) Vorfahrt oder ein Recht darauf, dass ihm Platz gemacht wird.

Und nie vergessen jenseits der 130 Richtgeschwindigheit kann man sogar eine Teilschuld in so einem Fall bekommen wenn es kracht

Das ist doch mehr oder weniger Alltag als Vielfahrer...

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