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Audi TT Roadster - Berwertung erwünscht.

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 11:29

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte eure Hilfe. Ich versuche seit Oktober den TT Roadster meiner Frau zu verkaufen, und bringe ihn nicht los. Ich habe keine Ahnung woran genau das liegt, und würde gerne mal eure Einschätzung wünschen.

Es ist ein silberner TT Roadster aus EZ 03/2007. 3 VB, 200 PS, 104.000KM, TÜV bis 03/2020 (ist jetzt natürlich mitlererweile fällig)

Austattung:

-Leder Alcantara Combi

-Vollautomatisches Verdeck

-Sitzheizung

-Bose Sound System

-Tempomat

-Multifunktonslenkrad

-Erweiterte Aluminium Optik

-Klimaautomatic

-CD Wechsler

-Checkheft gepflegt

-Zustand: Normale Gebrauchsspuren, Unten am Kühlergrill ne kl. Dulle nix weltbewegendes.

Folgende Schwachpunkte:

-Fahrzeug hat nur Winterreifen auf den Standard 17"

-TüV ist jetzt fällig

-Kundendienst etwas überzogen und fällig

-Meine Frau ist mal an einer Zaunsäule hängen geblieben, wollten wir über die VK Regeln hätte aber mit der Hochstufung nix gebracht, haben die Türe nachlackieren lassen.

Nicht von mir objektiv zu Bewerten:

-Fahrzeug ist leistungsgesteigert (Chip Tuning / Steuergerätanpassung auf 239 PS)

Inseriert ist der TT für 9500€. Ich will 7500€ haben. Wenn ich den Preis mit dem "Rest" bei Mobile vergleiche komme ich auf der ersten Seite raus.

inseriert ist der TT bei Ebay Kleinanzeigen, Mobile und Autoscout 24. Alle 2 Wochen lösche ich das Inserat und gebe es neu auf damit es nicht so weit nach unten rutscht. Dann passiert immer wieder das gleiche: Ein paar Minuten später folgen dann die ersten "Interessenten" entweder per Telefon oder per SMS: Zahle 6000€ hole morgen ab. Und das war es dann. Wirkliche interessenten: Fehlanzeige

Eine Einschätzung von Euch woran das liegen könnte?

- Bin ich zu teuer?

- Ist ein TT aktuell nicht gefragt?

- Keine Zielgruppe da bei einem Süd/Osteuropäer so ein Fahrzeug nicht gefragt ist?

- Falsche Jahreszeit?

- Das Chiptunning?

-??

Ich habe in meinem leben schon einige Fahrzeuge verkauft, aber so ein Zinober hatte ich noch nie?

Gerne höre ich Eure Einschätzung.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 25. Februar 2020 um 14:38

Hallo zusammen,

 

Danke für die Hinweise. Ich werde versuchen das Umzusetzen.

 

Jetzt muss ich natürlich noch so Fair sein, dass "Verkaufe das Auto meiner Frau" nicht der Wahrheit entspricht. Das habe ich der Einfachheit halber kurz so vorgeschoben:

 

Hier die ausführliche Geschichte:

 

Tatsächlich handelt es sich um das Auto meiner kleinen Schwester, die wollte auch mal ein schickes Cabrio fahren. Dann hat sie sich das Auto beim Händler gekauft und dafür 120% des Kaufpreises als Kredit zu 9% Zinsen aufgenommen. Die zusätzlichen 20% hat sie verkonsumiert! Als Sie dann nach zwei Jahren endlich eingesehen hat, dass sie sich das Auto nicht leisten kann hat mein Vater dann die Notbremse gezogen und den Kredit abgelöst bevor sie in Privatinsolvenz gefallen wäre und ihr die Nutzung des Autos entzogen. Nachdem ich selber einen TT habe, wurde ich dann um Schadensbegrenzung gebeten und ob ich mich um den Verkauf kümmern würde. Deshalb der Wartungsstau (kein Geld) Deshalb keine Sommerreifen (Es gab beim Kauf nur einen Satz Sommerreifen auf Felgen, aber da war dann kein Geld mehr da für einen zweiten Satz Felgen, die WR hat man dann halt immer getauscht)

Würde ich selber so einen Buntlackierten Schutthaufen kaufen: Nein! Habe ich ein gutes Gefühl beim Verkauf: Nein. Ich tu das ganze nur meinem Vater zuliebe, und um Sachadensbegrenzung, weil wenn man so blöd ist wie meine kl. Schwester verkauft man dann weit unter Preis dem ersten "letze Preis" Mensch, oder man fällt auf einen Betrüger rein, der das Auto gleich morgen mit der Spedition abholt, man aber nur noch 400€ vorab überweisen muss. Und dann ist noch mehr Geld im Arsch!

 

Das hier nur kurz zur Klarstellung, und vielleicht als abschreckendes Beispiel für jeden der über seinen Verhältnissen lebt.

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Ja, wie @new-rio-ub bereits sagte, es muss für diese Fahrt bereits ein Versicherungsschutz bestehen. Wenn du irgendwo anrufst und nach einer eVB Nummer fragst hast du diese Versicherung aber NICHT weil diese NUMMER erst beim TÜV-Zulassung FREIGESCHALTET/AKTIVIERT wird. Ab dann ist die eVB erst in Verwendung und der Versicherungsschutz beginnt. Und soviel Verstand wird doch hier wohl jeder haben, dass eine Erlaubnis einer Versicherung übers Telefon mit nem Haufen Scheiße gleich zu stellen ist... was hat man denn schriftlich?! NIX ! RICHTIG.

@Kai R. Richtig. Wer sagt überhaupt, dass das Kennzeichen noch auf diese Person bezogen und noch nicht neu vergeben wurden ist... Bei Polizei für Halter abfrage anrufen? - bekommst keine Auskunft.

@camper0711 Richtig. Den TÜV kann man in nahezu jeder Werkstatt vor Ort machen lassen also HU/AU - demnach war der Herr im obigen Fall dazu berechtigt mit der roten Nummer seiner Arbeit das Fahrzeug mit zu nehmen. Wäre auch doof wenn man den TÜV beim TÜV macht wenn er sowieso bei einem zur Arbeit kommt...

Zitat:

@camper0711 schrieb am 25. April 2020 um 14:12:54 Uhr:

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 25. April 2020 um 01:39:40 Uhr:

Viel Unsinn in deinem Post. Das rote Kennzeichen einer Werkstatt, ... sind verboten. ...

nicht zwingend

Das rote Kennzeichen einer Werkstatt hat den BETRIEBLICHEN ZWECKEN der Werkstatt zu dienen:

Eine Überführungsfahrt zu dieser Werkstatt, damit diese die HU-Vorbereitung machen und das Auto dem Prüfer vorführen kann, sollte damit abgedeckt sein.

NICHT aber eine Fahrt irgendwoanders (z.B. direkt zu TÜV oder DEKRA) hin!

Das meinte ich natürlich. War aber selbsterklärend, weil alles auf die Benutzung als Privatmann bezogen war. Man kommt als solcher an diese nicht heran. Das eine Werkstatt mit diesen ganz andere Möglichkeiten hat steht hier außer Frage.

 

Zitat:

@Kiseku schrieb am 25. Apr. 2020 um 14:36:48 Uhr:

Ja, wie @new-rio-ub bereits sagte, es muss für diese Fahrt bereits ein Versicherungsschutz bestehen. Wenn du irgendwo anrufst und nach einer eVB Nummer fragst hast du diese Versicherung aber NICHT weil diese NUMMER erst beim TÜV-Zulassung FREIGESCHALTET/AKTIVIERT wird. Ab dann ist die eVB erst in Verwendung und der Versicherungsschutz beginnt. Und soviel Verstand wird doch hier wohl jeder haben, dass eine Erlaubnis einer Versicherung übers Telefon mit nem Haufen Scheiße gleich zu stellen ist... was hat man denn schriftlich?! NIX ! RICHTIG.

Das ist auch nicht gemeint! Richtig lesen, was wir schreiben. Siehe Anhang.

EVB

welcher Anhang?

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 25. April 2020 um 16:51:25 Uhr:

welcher Anhang?

Sorry, musste noch persönliche Daten eliminieren. Ist jetzt oben angefügt.

Ich habe es immer schriftlich. Natürlich habe ich mir ein neues Kennzeichen vorher reserviert (Kennzeichen im Internet anfertigen lassen) ODER habe ein altes ungestempeltes/entwertetes Kennzeichen (wo auch dieses noch auf mich reserviert ist), welches das alte/neue Fahrzeug bekommen soll. Dann kann ich mit diesen Kennzeichen zum TÜV und zur Zulassung. Dasselbe gilt übrigens auch für Saisonkennzeichen.

Zitat:

@Kiseku schrieb am 24. Apr. 2020 um 18:38:21 Uhr:

Abgesehen davon, dass zu 99,99% jede Werkstatt über ein Rotes Kennzeichen verfügt... wäre eine weitere Variante mit dem TÜV oder einer Werkstatt zu reden, sich die Schilder für hin&zurück ausleiht... was habt ihr denn alle mit den Kennzeichen?

Als Privatmann definitiv verboten und nicht zur Nachahmung empfohlen!

Zitat:

@Kiseku schrieb am 25. Apr. 2020 um 14:36:48 Uhr:

Richtig. Wer sagt überhaupt, dass das Kennzeichen noch auf diese Person bezogen und noch nicht neu vergeben wurden ist... Bei Polizei für Halter abfrage anrufen? - bekommst keine Auskunft.

Die Zulassungsstelle oder deine Reservierung.

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 25. April 2020 um 17:30:36 Uhr:

Natürlich habe ich mir ein neues Kennzeichen vorher reserviert (Kennzeichen im Internet anfertigen lassen) ODER habe ein altes ungestempeltes/entwertetes Kennzeichen (wo auch dieses noch auf mich reserviert ist), welches das alte/neue Fahrzeug bekommen soll. Dann kann ich mit diesen Kennzeichen zum TÜV und zur Zulassung.

Nicht per se erlaubt. Reserviert ist nicht zugeteilt.

Warum darf ich mir denn nicht in einer Werkstatt die Schilder leihen um den Wagen an die Werkstatt zu überführen? Ich nehme dem Arbeitnehmer, in dem Fall der Werkstatt doch nur den Zeitaufwand ab extra jemanden zur Abholung raus zu schicken...

Warum soll das in dem kompletten Bezug verboten sein? Der zukünftige Inhaber stammt aus dem Kfz Bereich. Wo ist es also verboten, dass er das Schild als Privatmann belästigt um den Wagen zur Arbeit zu überführen? Sehe da keine Probleme, das Gesetz eben so wenig...

Die Zulassung darf keine Auskunft geben.

Könnte ja sonst jeder behaupten, dass das jeweilige Fahrzeug einem gehört um Personen bezogene Informationen abzugreifen... und die Reservierung? Wenn der TÜV abgelaufen ist, das Kennzeichen so oder so als entstempelt gewertet werden kann... wie willst du dieses dann reservieren?

Ist ja auch egal, Thema ist ja eigentlich durch...

PS: Kannst alles in einem Post packen, funktioniert am Handy mittels der Zwischenablagerung werden bis zu 10 oder 15 Sachen gespeichert ^^

Irgendwie hab ich das Gefühl, ihr habt noch nie selber ein Auto zugelassen. Ich reserviere schon seit über 10 Jahre meine Kennzeichen für 4 Autos. Noch nie Probleme gehabt, dass das dann weg war.

Zitat:

@Kiseku schrieb am 25. Apr. 2020 um 19:52:04 Uhr:

Die Zulassung darf keine Auskunft geben.

Könnte ja sonst jeder behaupten, dass das jeweilige Fahrzeug einem gehört um Personen bezogene Informationen abzugreifen.

Du bekommst eine PIN. Wohl noch nie gemacht!? Mit der kannst du bei der Zulassungsstelle anrufen und in Kombination mit deinem Namen deine Reservierung bestätigen lassen.

Zitat:

@Kiseku schrieb am 25. Apr. 2020 um 19:52:04 Uhr:

Warum soll das in dem kompletten Bezug verboten sein? Der zukünftige Inhaber stammt aus dem Kfz Bereich. Wo ist es also verboten, dass er das Schild als Privatmann belästigt um den Wagen zur Arbeit zu überführen? Sehe da keine Probleme, das Gesetz eben so wenig...

Nur wenn er beim Kauf als Mitarbeiter des Autohauses tätig ist. Ansonsten nicht erlaubt.

Quelle: https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/rotes-kennzeichen

Und bitte bitte, lies mal was ich verlinke! Das scheinst du irgendwie nie zu tun. Dort steht, das es GESETZLICH VERBOTEN ist, ein rotes Kennzeichen als Privatmann zu nutzen. Und es darf schon gar nicht an Privatpersonen verliehen werden; auch strafbar.

Also möchtest du uns damit sagen, dass bei einer Probefahrt in einem Autohaus/Kiesplatz eine Probefahrt unzulässig ist? Diese sind NUR mit ROTER Nummer... und diese Fahrzeug werden nicht auf den Verkäufer zugelassen. Heißt also, dass ich beim anhalten genau so gut sagen kann mache eine Probefahrt. Zudem sind die Fahrten damit erlaubt sollte man das Fahrzeug zur Werkstatt bringen.

Wenn das Auto dort gemacht werden soll weils kaputt ist heißt es mit deinen Worten 1:1 zu 100% VERBOTEN. Soll heißen, dass ein Mitarbeiter der Werkstatt erstmal zu mir kommen muss, die Kennzeichen befestigen muss und dann, alleine zur Arbeit/Werkstatt fahren muss? Hört sich nämlich genau so an ! Jedem da seine. Ich machs nach wie vor und hat nie Probleme gegeben. Dazu muss ich wohl sagen, dass nicht jede Werkstatt die Kennzeichen unbefristet vergibt. Ist meistens Abholen-Anbringen-Fahren-Demontage-Abgabe aber naja... mein du mal weiter, dass du damit recht hast ^^ hab mehr Erfahrung in dem Themengebiet aber ok. Deine Meinung :D

Und wieder meine verlinkte Quelle nicht gelesen oder nicht verstanden. Mittlerweile denke ich zweiteres.

Zitat:

@Kiseku schrieb am 26. Apr. 2020 um 01:5:47 Uhr:

Also möchtest du uns damit sagen, dass bei einer Probefahrt in einem Autohaus/Kiesplatz eine Probefahrt unzulässig ist?

Nein, habe ich so nie behauptet. Es sei denn, es ist eine Fahrprobe. Die ist auch nicht erlaubt. Dritter Abschnitt meiner Quelle beantwortet deine Frage. Bitte Quelle lesen.

Zitat:

Heißt also, dass ich beim anhalten genau so gut sagen kann mache eine Probefahrt.

Das du den Beamten anlügst macht dein Handeln nicht besser und schon gar nicht erlaubt...lässt aber tief blicken.

Zitat:

Zudem sind die Fahrten damit erlaubt sollte man das Fahrzeug zur Werkstatt bringen.

NEIN. Nicht richtig wenn du als Privatmann fährst. Bitte Quelle lesen.

Zitat:

Soll heißen, dass ein Mitarbeiter der Werkstatt erstmal zu mir kommen muss, die Kennzeichen befestigen muss und dann, alleine zur Arbeit/Werkstatt fahren muss? Hört sich nämlich genau so an !

So wäre es gesetzeskonform. Das sich manche nicht dran halten steht auf einem anderen Blatt. Stell dir mal vor, es passiert ein Unfall mit roten Kennzeichen der Werkstatt und du bist der Fahrer. Kein Versicherungsschutz! Steht auch so in meiner Quelle. Ach stimmt, da war ja was (siehe oben). In diesem Sinne, so long.

am 26. April 2020 um 5:40

Hi Folks, schon gemerkt,der TT ist weg.

Sucht doch nen anderen Spielplatz, z.B PN.

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 26. April 2020 um 07:40:40 Uhr:

Hi Folks, schon gemerkt,der TT ist weg.

Sucht doch nen anderen Spielplatz, z.B PN.

Habe ich bereits mehrfach gesagt...

Wird scheinbar überlesen...

Hast n Like, dass mal jemand anderes ausspricht was scheinbar überlesen wird wenn ich es schreibe...

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