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Audi TT Roadster - Berwertung erwünscht.

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte eure Hilfe. Ich versuche seit Oktober den TT Roadster meiner Frau zu verkaufen, und bringe ihn nicht los. Ich habe keine Ahnung woran genau das liegt, und würde gerne mal eure Einschätzung wünschen.

Es ist ein silberner TT Roadster aus EZ 03/2007. 3 VB, 200 PS, 104.000KM, TÜV bis 03/2020 (ist jetzt natürlich mitlererweile fällig)
Austattung:
-Leder Alcantara Combi
-Vollautomatisches Verdeck
-Sitzheizung
-Bose Sound System
-Tempomat
-Multifunktonslenkrad
-Erweiterte Aluminium Optik
-Klimaautomatic
-CD Wechsler
-Checkheft gepflegt
-Zustand: Normale Gebrauchsspuren, Unten am Kühlergrill ne kl. Dulle nix weltbewegendes.

Folgende Schwachpunkte:
-Fahrzeug hat nur Winterreifen auf den Standard 17"
-TüV ist jetzt fällig
-Kundendienst etwas überzogen und fällig
-Meine Frau ist mal an einer Zaunsäule hängen geblieben, wollten wir über die VK Regeln hätte aber mit der Hochstufung nix gebracht, haben die Türe nachlackieren lassen.

Nicht von mir objektiv zu Bewerten:
-Fahrzeug ist leistungsgesteigert (Chip Tuning / Steuergerätanpassung auf 239 PS)

Inseriert ist der TT für 9500€. Ich will 7500€ haben. Wenn ich den Preis mit dem "Rest" bei Mobile vergleiche komme ich auf der ersten Seite raus.

inseriert ist der TT bei Ebay Kleinanzeigen, Mobile und Autoscout 24. Alle 2 Wochen lösche ich das Inserat und gebe es neu auf damit es nicht so weit nach unten rutscht. Dann passiert immer wieder das gleiche: Ein paar Minuten später folgen dann die ersten "Interessenten" entweder per Telefon oder per SMS: Zahle 6000€ hole morgen ab. Und das war es dann. Wirkliche interessenten: Fehlanzeige

Eine Einschätzung von Euch woran das liegen könnte?
- Bin ich zu teuer?
- Ist ein TT aktuell nicht gefragt?
- Keine Zielgruppe da bei einem Süd/Osteuropäer so ein Fahrzeug nicht gefragt ist?
- Falsche Jahreszeit?
- Das Chiptunning?
-??

Ich habe in meinem leben schon einige Fahrzeuge verkauft, aber so ein Zinober hatte ich noch nie?

Gerne höre ich Eure Einschätzung.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Danke für die Hinweise. Ich werde versuchen das Umzusetzen.

Jetzt muss ich natürlich noch so Fair sein, dass "Verkaufe das Auto meiner Frau" nicht der Wahrheit entspricht. Das habe ich der Einfachheit halber kurz so vorgeschoben:

Hier die ausführliche Geschichte:

Tatsächlich handelt es sich um das Auto meiner kleinen Schwester, die wollte auch mal ein schickes Cabrio fahren. Dann hat sie sich das Auto beim Händler gekauft und dafür 120% des Kaufpreises als Kredit zu 9% Zinsen aufgenommen. Die zusätzlichen 20% hat sie verkonsumiert! Als Sie dann nach zwei Jahren endlich eingesehen hat, dass sie sich das Auto nicht leisten kann hat mein Vater dann die Notbremse gezogen und den Kredit abgelöst bevor sie in Privatinsolvenz gefallen wäre und ihr die Nutzung des Autos entzogen. Nachdem ich selber einen TT habe, wurde ich dann um Schadensbegrenzung gebeten und ob ich mich um den Verkauf kümmern würde. Deshalb der Wartungsstau (kein Geld) Deshalb keine Sommerreifen (Es gab beim Kauf nur einen Satz Sommerreifen auf Felgen, aber da war dann kein Geld mehr da für einen zweiten Satz Felgen, die WR hat man dann halt immer getauscht)
Würde ich selber so einen Buntlackierten Schutthaufen kaufen: Nein! Habe ich ein gutes Gefühl beim Verkauf: Nein. Ich tu das ganze nur meinem Vater zuliebe, und um Sachadensbegrenzung, weil wenn man so blöd ist wie meine kl. Schwester verkauft man dann weit unter Preis dem ersten "letze Preis" Mensch, oder man fällt auf einen Betrüger rein, der das Auto gleich morgen mit der Spedition abholt, man aber nur noch 400€ vorab überweisen muss. Und dann ist noch mehr Geld im Arsch!

Das hier nur kurz zur Klarstellung, und vielleicht als abschreckendes Beispiel für jeden der über seinen Verhältnissen lebt.

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Wer das Wort TUNING erwähnt ohne Details zu nennen... naja... reicht mir als potentieller Käufer aus weiter zu gucken und mich erst garnicht weiter daran aufzuhalten...

Details...
Von welcher Firma wurde es gemacht??
Ist es eingetragen??
Gibt es DynoJet Ergebnisse?? (Messung kostet max. 100€)

+39 PS heißt nichts...
PS heißt für mich in erster Linie Endleistung...
Informationen wie zusätzliche Nm fände ich interessanter bzw. Wie die Leistungskurve nun ist...

Stell dir mal vor:
Du gibst an, dass das Fahrzeug über ein Chiptuning verfügt...
Jetzt hat jemand evtl Interesse und weiß nicht seit wann der Wagen so ist, wieviel km damit zurück gelegt wurde usw. Und eine Frau die mit Chiptuning fährt ist ehr unwahrscheinlich... wenn man Ahnung davon hat und sowas professionell machen lässt verkauft man den Wagen selber um etwas dazu zu sagen... du kannst doch nicht im Namen deiner Frau fragen beantworten wie der Wagen in der täglichen Verwendung ist... und wirklich nur chiptuning? Keine anderen Sachen? Fahrwerk? Wurde immer warm gefahren? Und wurde nach dem tuning einschließlich Super+ gefahren?

Die Angaben diesbezüglich sind ehr gering, da gibt es aber noch anderes... stell dir vor du möchtest ein tuning wagen kaufen... welche Informationen wären für dich relevant?!

@camper0711
Fahrzeug hat kein Kennzeichen, vermutlich abgemeldet.

3 Vorbesitzer, der Chip, zu dem keine Infos vorliegen, ein Sommerfahrzeug, ohne Sommerräder, noch dazu runter gerockt.

Da sind die 7500€ zu viel

Deine Schwester hat den Wagen zu teuer gekauft, da muss sie einfach Lehrgeld zahlen.

Also bei Mobile gibts nur eine Hand voll TT Cabrios mit ähnlichem Alter und ähnlicher Laufleistung für unter 10k. Steck da noch mal 1.000 Euro rein, mach TÜV, Inspektion, Chip raus und (gebrauchte) Sommerreifen drauf, dann geht der im Frühling für über 8k übern Tisch..

Guten Abend zusammen,

Ich wollte mich hier noch sehr nachträglich für die zahlreichen hilfreichen Tips bedanken. Ich habe letzte Woche neuen Tüv machen lassen, und konnte doch tatsächlich den TT gestern für 7700€ an einen neuen Besitzer übergeben. Ein netter älterer Herr samt Lebensgefährten welcher Hauptberuflich in einer vw Werkstatt arbeitet. Der hatte trotz Corona ne rote Nummer dabei und den TT gleich mitgenommen. Nach der Odysee bin ich Froh den Kübel vom Hof zu haben.:-)

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TÜV? Der Wagen war doch nicht mehr zugelasssen?

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 24. April 2020 um 09:02:55 Uhr:


TÜV? Der Wagen war doch nicht mehr zugelasssen?

das eine hat doch mit dem anderen nix zu tun - im Gegenteil, ohne TÜV keine Zulassung möglich. Die Frage ist nur, wie man ein nicht zugelassenes Fz. zum TÜV bekommt (Trailer, Kurzzeitkennzeichen oder Rote Nummer), die in diesem Fall aber nicht mehr beantwortet werden muss..

Ich mache es trotzdem:
"Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind."
Quelle: https://www.tuev-nord.de/.../

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 24. April 2020 um 09:02:55 Uhr:


TÜV? Der Wagen war doch nicht mehr zugelasssen?

ja und?

evtl. hat er den TÜV in seiner Werkstatt machen lassen ... und jede Werkstatt sollte eine rote Nummer haben, um nicht zugelassene Autos bewegen zu können ...

oder er hat das Auto einfach auf nem Trailer zur Prüfstelle gefahren ...

Du hast meinen Post direkt über deinem schon gelesen!?

Abgesehen davon, dass zu 99,99% jede Werkstatt über ein Rotes Kennzeichen verfügt... wäre eine weitere Variante mit dem TÜV oder einer Werkstatt zu reden, sich die Schilder für hin&zurück ausleiht... was habt ihr denn alle mit den Kennzeichen?

Aber mal ganz nebenbei, wie soll das ganze bitte klappen...
Nachdem man im Besitz eines Kennzeichens ist ruft man bei einer Versicherung an für die EVB Nummer. Mit der Nummer geht man zur Zulassungsstelle. Diese registriert innerhalb 48 - 72 Stunden die Kennzeichen und macht sie "Amtlich". Wenn ein Kennzeichen also keinem Fahrzeug zugeordnet ist (Abfrage) darf man diese nicht an einem anderen Fahrzeug anbringen. Weiß zwar nicht wer so einen Stuss im Internet verbreitet aber naja... wäre das gleiche ob ich mir von meinem Sommer Kfz die Saiseon/Normalen Kennzeichen ab mache um damit ein anderes Fahrzeug zur Anmeldung zu fahren... wer bestätigt denn die Fahrt, dass es versichert ist? Vom Telefonat eine Aufnahme anfertigen verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht/Ton/(Bild) Recht... also bleibt einem nur eine rote Nummer... ein entstempeltes Kennzeichen wird laut Polizei mit einem Fahrzeug ohne Kennzeichen gleichgestellt, hat auf der Straße nichts zu suchen... aber wer das Risiko eingehen will... kann auch direkt ohne fahren... ist ja genau so lächerlich als ob ich mir auf ein Blatt Papier leserlich an die Scheibe mache und da was drauf kritzel im Bezug auf ein Kennzeichen... Es hat keine Zulassung... lass dir/euch nichts vom Pferd erzählen, darf man nur mit roten Kennzeichen...

PS: Selbst wenn man ein Kennzeichen nach Absprache von einem anderen Fahrzeug welches gemeldet ist nutzt... hat das "neue" Fahrzeug mit dem Kennzeichen einen Unfall/Totalschaden wird das Kennzeichen für 1 Jahr++ gesperrt... aber krasse Leistung... hast dann nicht nur das "neue" Fahrzeug kaputt, dein altes mit zugelassenem Kennzeichen wird als Unfall wagen im System eingetragen/aufgenommen... wenn du dieses dann mal verkaufen möchtest musst du einen nicht vorhandenen unfall/Totalschaden melden... manchmal nachdenken macht Sinn... aber ist ja auch egal... ich bekomme wegen dem Verstoß die Strafe ja nicht *lach*

Viel Unsinn in deinem Post. Das rote Kennzeichen einer Werkstatt, ein Saisonkennzeichen sowie ganz ohne Kennzeichen sind verboten. Ich wiederhole mich aber gerne ein drittes Mal: mit dem eigenen entstempelten Kennzeichen darf man zur Zulassung sowie zum TÜV fahren.

Fahren ohne Zulassung - was ist erlaubt?

Sie dürfen laut § 10 Absatz 4 der Fahrzeugverordnung unter gewissen Bedingungen mit einem Auto ohne Zulassung fahren.

Wenn Sie noch alte, ungestempelte Kennzeichen haben, können Sie diese für folgende Fahrten mit einem abgemeldeten oder stillgelegten Gebrauchtwagen benutzen:

Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Auto an- oder abzumelden

Fahrt zur Hauptuntersuchung (TÜV)

Fahrt zur Werkstatt (für Reparaturen zur Vorbereitung der Hauptuntersuchung)

Voraussetzungen:

Die Kennzeichennummer ist noch frei, also noch nicht wieder vergeben.

Das Fahrzeug hat eine gültige Hauptuntersuchung (gilt nicht bei TÜV- und Werkstattbesuch).

Es gibt einen Versicherungsschutz (Nachweis über eVB-Nummer) mit der Klausel „gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO.”

Sie fahren direkt zur Zulassung.

Die Anfahrt erfolgt nur innerhalb Ihres zuständigen oder eines angrenzenden Zulassungsbezirkes

Habe genug Erfahrung was das angeht, auch was Unfälle angeht und kann dir zu 100% versichern, dass jedes Wort davon stimmt und der warheit entspricht.

Das Rote Kennzeichen ist für Probefahrten sowie Überführungen. Selbstverständlich auch für andere "Dienste" im Bezug auf Kfz Zusammenhänge.

Ich weiß nicht wie ich es formulieren soll ohne dass du dich angegriffen fühlst aber was du da redest ist einfach Mist.
1. Wenn du ein Kennzeichen entstempelt hast ist es ungültig.
2. Soll dieses Kennzeichen nun gültig werden musst du mit einem Versicherungsnachweis und den Kennzeichen zur Zulassungsstelle. Wofür du den besagten TÜV brauchst ansonsten bewegst du das Fahrzeug rechtswidrig im Straßenverkehr. Dein entstempeltes Kennzeichen macht das ganze nur noch schlimmer wenn du im Straßenverkehr ein Fahrzeug ohne TÜV bewegst... was du da behauptest hat bereits ein Bekannter gemacht und wurde angehalten und rate mal wer deswegen Geldstrafe zahlen durfte.

Ist doch eh gegessen. Fahrzeug wurde reibungslos verkauft. Fertig.

Ich glaube da den Behörden wirklich mehr als irgendwem aus dem Internet von dem man weder den Namen noch die Berufliche Situation kennt ob die Person überhaupt Ahnung hat von dem was sie da sagt...

---
*Nachtrag*
Ist schön das du da Paragraphen aufzählst.
Ich habe des öfteren mit den Behörden der Zulassung Kontakt gehabt und die eVB Nummer wird erst gültig wenn man das Fahrzeug anmelden lässt. Solange ist die eVB nicht in Verwendung. Zudem ist das Kennzeichen nachdem es entstempelt wurde nach X Tagen wieder frei zugänglich für andere... würde also heißen man benutzt zu einer gewissen warscheinlichkeit ein bereits vergebenes Kennzeichen... naja ist ja auch egal. Er war früher der gleichen Ansicht und war sogar vor Gericht das sein Fahrzeug früher in ein Unfall verwickelt war... (jemand ist ihm rein gefahren...) Urteil war genug, dass du meine Meinung zu dem Thema oben vernehmen kannst.

Thema ist gegessen.
Fahrzeug verkauft.
Fertig.
Keine Lust auf Kindergarten Diskussionen, weiß ja wohl was ich gesehen und gehört habe...

So läuft das ohne Zulassung

https://www.tuev-nord.de/.../

Falls noch entstempelte Kennzeichen vorhanden sind:

•Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Die Aussage des TÜV ist nur dann richtig, wenn gewährleistet werden kann, dass die Kennzeichen dem Fahrzeug noch zugeteilt sind.

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 25. April 2020 um 01:39:40 Uhr:


Viel Unsinn in deinem Post. Das rote Kennzeichen einer Werkstatt, ... sind verboten. ...

nicht zwingend

Das rote Kennzeichen einer Werkstatt hat den BETRIEBLICHEN ZWECKEN der Werkstatt zu dienen:
Eine Überführungsfahrt zu dieser Werkstatt, damit diese die HU-Vorbereitung machen und das Auto dem Prüfer vorführen kann, sollte damit abgedeckt sein.

NICHT aber eine Fahrt irgendwoanders (z.B. direkt zu TÜV oder DEKRA) hin!

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