Audi a2 Motorkabelbaum total verschmort, in der Werkstatt.
Hatte meinen Audi a2 in die Werkstatt gebracht um Bremsen vorn und hinten zu wechseln, gleichzeitig sollte der Anlasser weil er Nachdrehte gewechselt werden.
Es fing schon gut an als er den Audi mit der Hebebühne anhob brach die Schwellerverkleidung weil er die Hebepunkte nicht beachtet hatte.
Das alles nicht genug nach dem der Anlasser gewechselt war wurde die Batterie an geklemmt und da der Pluspol wahrscheinlich Masse bekommen hatte ist der Motorkabelbaum mit einer schwarzen Wolke total verschmort. Das war für mich nun genug und forderte Ihm auf sofort alle arbeiten am Fahrzeug einzustellen.
Im meinen Beisein wurde seine Versicherung informiert, als ich die Werkstatt verließ sagte ich das nichts ohne meines Wissens am Fahrzeug gemacht werde soll und ich dieses am nächsten Tag abschleppen würde.
Als ich am nächsten Tag erschien war das Fahrzeug auseinander gebaut und der Kabelbaum gewechselt, ohne das die Versicherung die Freigabe der Reparatur erteilt hatte. Ich wollte auf keinen Fall das die Reparatur in dieser Werkstatt ausgeführt werden sollte, da für diese Reparatur die Werkstatt nicht ausgerüstet ist.
Wollte noch warten bis das Fahrzeug zusammen gebaut wurde und dieses mitnehmen, es stellte sich heraus das die Lichtmaschine auch durch den Kabelbrand beschädigt wurde, so geht das seit dem 15.11.13 gestern 22.11.13 sollte ich das Fahrzeug bekommen, aber was soll ich sagen 16h nichts.
Was soll ich machen???????????
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Wie ist es wenn du dich mal bei der Schiedsstelle für das KFZ-Gewerbe erkundigst ?
Wer weiß was da noch alles Schaden genommen hat 🙄
Die Schiedstelle wird nur tätig, wenn der KFZ- Betrieb Mitglied in der Innung ist.
Beschwerden werden auch nur dann entgegen genommen, wenn es Differenzen bezüglich eines Werkvertrages gibt.
Die Schiedsstelle ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, die mit externen Sachverständigen zusammenarbeitet. Da diese nicht bei der KFZ-Innung beschäftigt sind, wird jegliche Korrespondenz über den Postweg abgewickelt.
Die Erfolgschancen eines Antrags hängen maßgeblich davon ab, ob die erhobenen Vorwürfe nachweisbar sind. Die Schiedsstelle ist nicht in der Lage, wie ein Gericht Beweise zu erheben oder eigene Ermittlungen durchzuführen. Rechnungen, schriftliche Aufträge, Kaufverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen, Garantieverträge usw. sind vorab in Kopie beizufügen. Insbesondere kann die Schiedsstelle keine Begutachtungen von Fahrzeugen oder Kfz-Teilen vornehmen. Sollte ein Gutachten notwendig sein, ist es vorab vom Antragsteller in Auftrag zu geben und zu bezahlen.
Wird der Antrag angenommen, holt die Schiedsstelle eine Stellungnahme des Autohauses/der Werkstatt ein. Liegt diese vor und werden keine weiteren Unterlagen benötig, wird der Fall bei der nächsten Vorkommissionssitzung von den Kommissionsmitgliedern beraten. Danach werden beide Parteien zu einer Vor-/Hauptkommissionssitzung der Schiedsstelle (mündl. Verhandlung) geladen.
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
ist das Batteriekabel zum Anlasser überhaupt abgesichert.....😕
Hey...sofort aufhören damit!!
Endlich hat jemand einen Grund gefunden einen unbescholtenen TE der Lügerei zu überführen, und die SelbstSchuldKeule auszupacken, und nun kommst du mit deinen komischen Fakten.
Schäm dich 😁
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hallo,selbst wenn der Pluspol kurzzeitig Masse bekommt dürfte deshalb noch lange nicht der Kabelbaum verschmoren.
Das halte ich jedenfalls für nicht möglich.
Ich bin zwar kein Fachmann, aber da geht ein Kabel mit Stecker an den Motor und der ist Abgebrand von dem Massekabel war die Isolierung bis zur ersten quetsch Verbindung geschmolzen.