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ATU - abgefahrene Reifen - brauche Rat

Themenstarteram 20. November 2005 um 6:28

ATU - abgefahrene Reifen - brauche Rat

 

Hallo!

Ich bin neu hier und hoffe das mir vielleicht jemand einen Rat geben kann.

Ich war im Juni bei ATU in Gera um meinem Zahnriemen wechseln zu lassen (+ den Gratis-Check für Bremsen und Fahrwerk). Dann rief mich ein Mitarbeiter zu Hause an und sagte mir, daß mit der Spur vorne was nicht stimmt. Der Spurstangenkopf vorne links muß erneuert werden. Also was sein muß muß sein. Danach gab es noch ein Vermessungsprotokoll ..alles iO.! Vorher 0,36 nachher 0,06.

Bis zu dem Zeitpunkt hatte ich noch nie das Problem einseitiger Reifenabnutzung!!

Letzte Woche habe ich die Sommerrreifen abgemacht, und kriegte voll den Schock. Der linke hintere Reifen ist im äußeren Drittel total platt. Es kommt schon der Draht raus. Was hätte alles passieren können.

Ich zu ATU in Hagen (hier wohne ich). Wieder protokoll, gnädiger weise auf Kosten des Hauses. Diesmal hinten 0,45 ( Lt Gera vorher -0,18 nachher 0,12).

Wie kann das sein? In 5 Monaten Reifen platt obwohl angeblich alles vermessen und protokolliert war???

Atu hat mir 30 Prozent auf neue Reifen angeboten. Das ist ein Lacher. Ich muß mir 2 neue Reifen kaufen. Und die hintere Spurstange soll ich auch noch wechseln lassen.

Und das Beste ist, das soll hinten rechts so festgerostet sein, daß sie es nur von 0,33 auf 0,18 und nicht auf max. 0,15 einstellen konnten. Nur komisch vor 5 Monaten war es noch nicht verrostet denn da haben sie den Wert angeblich von -0,27 auf 0,09 korregiert.

Was soll ich noch glauben? Woher diese Verstellungen bei den Werten. Ich hatte keinen Unfall und Bordsteine nehme ich auch nicht mit. Ich bin 7000 km gefahren in der Zeit.

Wer hat Ahnung davon. Was ist bei ATU passiert oder auch nicht???

Atu sagt das Protokoll von Gera war in Ordnung. Basta!

Was ist mit meiner Garantie? Wie soll ich beweisen das ATU Mist gebaut hat?

Der 2. Chef bei ATU hat es zugegeben und meinte wenn er Chef wäre hätte ich sofort 2 Reifen bekommen. Aber Big Boss speist mich mit 30 Prozent ab. Er sagt mir auch klipp und klar aber nur hinter vorgehaltener Hand hinten wurden nie Einstellungen gemacht, so festwie das alles war.

Ich soll an Geschäftsführung schreiben, aber er meint das auch das wenig Erfolg hat.

Deshalb wie könnt ihr euch das erklären? Die Werte trotz Vermessung?

Viele Grüße

Claudii

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8 Antworten
Themenstarteram 20. November 2005 um 6:33

Kann man diese Vermessungsprotokolle manipullieren?

man kann sie manipulieren

man kann die anlage falsch bedienen

die anlage kann auch falsche werte anzeigen weil sie falsch eingestellt ist

da gibts soviele möglichkeiten

Fakt ist oft wird hinten nichts eingestellt da viele immer noch der meinung sind hinten wäre nichts zu verstellen

das ist aber seit den 24 v modellen beim Omega A nicht mehr

da nächste mal lass die spurstangen vorher tauschen bzw sie gangbar machen (zerlegen fetten wieder zusammenschrauben ) dann vermessen lassen aber auch das ist kein schutz

der eine monteur bekommt es super hin der andere nicht der Omega neigt aber generell zur einseitigen abnutzung daher sollte man die reifen immer mal kontrollieren und eventuell mal re -links tauschen

gruß Thom

Re: ATU - abgefahrene Reifen - brauche Rat

 

Zitat:

Original geschrieben von Claudii

ATU - abgefahrene Reifen - brauche Rat

......................Ich war im Juni bei ATU in Gera um meinem Zahnriemen wechseln zu lassen (+ den Gratis-Check für Bremsen und Fahrwerk). Dann rief mich ein Mitarbeiter zu Hause an und sagte mir, daß mit der Spur vorne was nicht stimmt. Der Spurstangenkopf vorne links muß erneuert werden. Also was sein muß muß sein. Danach gab es noch ein Vermessungsprotokoll ..alles iO.! Vorher 0,36 nachher 0,06.

Bis zu dem Zeitpunkt hatte ich noch nie das Problem einseitiger Reifenabnutzung!!........................................

 

Hi Claudii , Herzlich Willkommen hier on Board :)

..........das ist die übliche Vorgehensweise bei A.T.U. .........hier werden Autos fachgerecht kaputtrepariert !!

Wenn dann noch , wie ich annehme ( auf Grund Deines Nick ) eine Frau als Beute auftaucht .........klingelt wie von denen gewünscht die Kasse .

Was jetzt folgt ist keine Rechtsberatung .....nur eine Richtung wie ich es Weiterverfolgen würde !!

Da die Reparatur erst 5 Monate her ist , hast Du noch Garantie auf die ausgeführte Leistung . ( auch auf die Folgeschäden )

Stelle Deine Forderung schriftlich an A.T.U. -Einschreiben mit Rückantwort- und gebe eine Frist zur Entscheidung von 10 Tagen .

Wenn nach Ablauf von 10 Tagen keine positive Rückantwort da ist , sofort zum Rechtsanwalt !! Dieses sofort mit Androhen !

 

Und jetzt schreib mal was für einen Omi Du hast :

Baujahr , Modell , Motor usw.

Wir sind hier alle immer sehr NEUGIERIG !!!

 

mfg

Omega-OPA

am 20. November 2005 um 8:01

ich hatte mir einen Kraftstofffilter einbauen lassen bei ATU und später lief mir der Tank leer weil der Stecker defekt war vom Filter.

ATU sagte das wäre verschleiß ich sagte das sie den Stecker beim Einbau beschädigt haben.

Ich habe , weil ich im ADAC Rechtschutz bin , einen Anwalt beauftragt und der hat ein Schreiben aufgesetzt. Am nächsten Tag ging das Telefon , daß alles bei ihnen Kostenlos repariert wird.

Da hat nur die Drohung mit dem Gericht geholfen.

Ob alles in Ordnung war bei dir kann ich aber nicht sagen, nur das Die erstmal alles abstreiten.

Hi, ich war auch vor ca 3 Monaten bei ATU um die Spur einstellen zu lassen.....

(Hatte vorher neue Spurstangen eingebaut )

Hatte mir einen Preis von EUR 40,- vorher sagen lassen.

Der Monteur stellte die vordere Achsgeometrie ein und machte

an der Hinterradachse die " Spurstangen " gangbar und stellte diese auch ein. Obwohl anschliesend die Toleranzen schon eingehalten wurden fing er an auf das Nennmaß einzustellen

um es noch genauer hinzukriegen.

da kam sein Meister schiss ihn zusammen und meinte es stimme doch schon alles., er solle jetzt aufhören.........

zum Schluss kam dann eine Rschnung über EUR 60.- mit der Aussage die hintere Spurstange hätte gangbar gamacht weden müssen.

Ist schon klar, aber bei der Annahme wurden auf eventuell

höhere Kosten bzgl. gangbar machen nicht hingewiesen...

 

Gruß

Pewee

Sorry,ich halte weder von ATU, ATZ, Pit-Stop usw etwas.....

selbst von einigen Opel- Werkstätten......wenig

Eine kleine, freie und saubere Fachwerkstatt in meiner nähe .....damit gab es noch nie Probleme.auch wenn es vielleicht 1-2 Euro mehr kosten sollte.

Hi,

die meisten Erfahrungen hatte ich mit unserem örtlichen ATU auch schonmal gemacht. Allerdings waren da meistens irgendwelche Blasen am Werk, die zwar ne grosse Klappe, aber fachlich wenig auf der Platte hatten. Da musste man den Leuten schon mal zeigen, dass es eine besondere Nuss für die Düsenstöcke gibt und wo sie liegen. Zwischenzeitlich sind da nur noch die Leute da, die schon von Anfang an hier sind, und nun hat es sich echt gebessert. Ich hatte meinen Ommi dieses Frühjahr in Hannover zu einem Reifendienst zur Einstellung der Spur gebracht, weil mir so ein beknackter Radfahrer in der Einfahrt zur Firma ohne Licht auf der falschen Seite entgegenkam und ich beim Ausweichen links auf einen Bordstein hochgeknallt war. Die Jungs beim Reifendienst haben es trotz zweier Versuche und dem Ausdruck mit den Vorgaben von Opel, der hier im Forum rumgeistert, nicht geschafft, die Geometrie richtig einzustellen. Diesen Sommer nach einem Wechsel einer Spurstange dann den Wagen hier zu ATU gebracht, den gleichen Ausdruck mitgenommen und dem Schrauber dort gezeigt. Der hat es dann genau so gemacht wie dort angegeben, der Preis blieb trotz Gangbarmachen der hinteren Spurstangen gleich, und den Ausdruck wollte er kopieren, damit die das in die Werkstattunterlagen nehmen können. Alles in Allem zufrieden, und die Spur stimmt wieder.

Jackson5

Also, ATU will ja auch für einen Kaltlaufregler nebst Einbau und Gutachten satte 220,-€uronen haben *lach* ...

Aber back on topic:

Wir sprechen hier über einen Werkvertrag, da gibt es keine Garantie. Eine Garantie ist eine ausdrücklich freiwillige Leistung. Was hier greift nennt sich Gewährleistung. Die Gewährleistung ist so eine Sache, aber wenn ein Privatkunde bei einer gewerbsmäßigen Werkstatt einen Werkauftrag vergibt und diese den Vertrag nicht erfüllt oder das Werk aus dem Werkvertrag mangelbehaftet ist, so hat der Kunde ein Anrecht auf Nachbesserung. Entstehen durch die unzureichende Erfüllung des Werkvertrages weitere Schäden, so ist auch hier ein Schadenersatzanspruch festzustellen.

Wer das ganze juristisch durchquatschen mag: Leserforum von www.123recht.net ... aber es gibt da auch noch www.dejure.org mit den einschlägigen Gesetzestexten und Querverweisen zu entsprechenden Urteilen.

Zitat:

...§ 634

Rechte des Bestellers bei Mängeln

Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen,

2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,

3. nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und

4. nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

 

Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 ( BGBl. I S. 3138 *) m.W.v. 1.1.2002.

<

Zitat:

...§ 635

Nacherfüllung

(1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.

(2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Unternehmer kann die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(4) Stellt der Unternehmer ein neues Werk her, so kann er vom Besteller Rückgewähr des mangelhaften Werkes nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

 

Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 ( BGBl. I S. 3138 *) m.W.v. 1.1.2002

Zitat:

..

§ 641a

Fertigstellungsbescheinigung

(1) Der Abnahme steht es gleich, wenn dem Unternehmer von einem Gutachter eine Bescheinigung darüber erteilt wird, dass

1. das versprochene Werk, im Falle des § 641 Abs. 1 Satz 2 auch ein Teil desselben, hergestellt ist und

2. das Werk frei von Mängeln ist, die der Besteller gegenüber dem Gutachter behauptet hat oder die für den Gutachter bei einer Besichtigung feststellbar sind,

(Fertigstellungsbescheinigung). Das gilt nicht, wenn das Verfahren nach den Absätzen 2 bis 4 nicht eingehalten worden ist oder wenn die Voraussetzungen des § 640 Abs. 1 Satz 1 und 2 nicht gegeben waren; im Streitfall hat dies der Besteller zu beweisen. § 640 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Es wird vermutet, dass ein Aufmaß oder eine Stundenlohnabrechnung, die der Unternehmer seiner Rechnung zugrunde legt, zutreffen, wenn der Gutachter dies in der Fertigstellungsbescheinigung bestätigt.

(2) Gutachter kann sein

1. ein Sachverständiger, auf den sich Unternehmer und Besteller verständigt haben, oder

2. ein auf Antrag des Unternehmers durch eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Architektenkammer oder eine Ingenieurkammer bestimmter öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Der Gutachter wird vom Unternehmer beauftragt. Er ist diesem und dem Besteller des zu begutachtenden Werkes gegenüber verpflichtet, die Bescheinigung unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen.

(3) Der Gutachter muss mindestens einen Besichtigungstermin abhalten; eine Einladung hierzu unter Angabe des Anlasses muss dem Besteller mindestens zwei Wochen vorher zugehen. Ob das Werk frei von Mängeln ist, beurteilt der Gutachter nach einem schriftlichen Vertrag, den ihm der Unternehmer vorzulegen hat. Änderungen dieses Vertrags sind dabei nur zu berücksichtigen, wenn sie schriftlich vereinbart sind oder von den Vertragsteilen übereinstimmend gegenüber dem Gutachter vorgebracht werden. Wenn der Vertrag entsprechende Angaben nicht enthält, sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zugrunde zu legen. Vom Besteller geltend gemachte Mängel bleiben bei der Erteilung der Bescheinigung unberücksichtigt, wenn sie nach Abschluss der Besichtigung vorgebracht werden.

(4) Der Besteller ist verpflichtet, eine Untersuchung des Werkes oder von Teilen desselben durch den Gutachter zu gestatten. Verweigert er die Untersuchung, wird vermutet, dass das zu untersuchende Werk vertragsgemäß hergestellt worden ist; die Bescheinigung nach Absatz 1 ist zu erteilen.

(5) Dem Besteller ist vom Gutachter eine Abschrift der Bescheinigung zu erteilen. In Ansehung von Fristen, Zinsen und Gefahrübergang treten die Wirkungen der Bescheinigung erst mit ihrem Zugang beim Besteller ein.

 

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.3.2000 ( BGBl. I S. 330 *) m.W.v. 1.5.2000.

Zitate aus www.dejure.org

Den Mangel durch einen unabhängigen Gutachter feststellen und dokumentieren lassen ... ganz wichtig.

Prozeßkostenhilfeantrag bei Deinem zuständigen Amtsgericht stellen ... die Rechtspfleger machen solche Dinge kostenlos.

Rechtschutzversicherung anschreiben, Fall schildern und um Kostenübernahme bitten.

Anwalt einschalten.

Wenn Du noch Fragen hast ... beantworte ich gerne via PM.

MfG,

Andreas

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