Arbeitnehmer ist Leasingnehmer - Arbeitgeber zahlt sämtliche Kosten - geldwerter Vorteil
Hallo zusammen,
Ich bin derzeitig dabei einen Vertrag bezüglich Dienstwagenüberlassung auszuhandeln.
Der Arbeitgeber hat den Sitz in Frankreich und ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland.
Es gibt derzeit keine Betriebsstätte o.Ä. In Deutschland. Deswegen wurde im März ein Sixt Flat Unlimited Abo unterzeichnet mit einer Laufzeit von einem Jahr. Aufgrund der weitaus besseren Konditionen.
Wie verhält es sich in folgendem Fall bezüglich geldwerten Vorteil.
- Ich als Arbeitnehmer lease/miete auf meinen eigenen Namen. Private Adresse, privates Konto etc. Ein Auto und der Arbeitgeber trägt sämtliche Kosten - private Nutzung erlaubt.
Sämtliche Kosten (Rate, Benzin, Versicherung etc.) werden über die Reisekostenabrechnung erstattet.
Vorab vielen Dank für die Hilfe!!
23 Antworten
Schon mal vielen Dank für die vielen Beiträge hier!
Hier und da gab es auch einfach nochmal neue Denkanstöße.
Ich bin im Außendienst tätig und meine erste Arbeitsstätte ist das Homeoffice. Gefahren werden ca. 35-40tkm geschäftlich und 10tkm privat.
Wenn ich richtig verstanden habe, gilt der bezahlte Wagen ja nicht als Sachbezug?
Macht eigentlich keinen Sinn wenn ich die komplette Rate + Spritkosten versteuern müsste, da das Fahrzeug ja zu 80% geschäftlich genutzt wird.
Kann man den privat genutzten Anteil mit pauschal 1% oder Fahrtenbuch versteuern? Das wäre im Vergleich zum üblichen Leasingkonstrukt (Arbeitgeber ist Leasingnehmer und Arbeitnehmer erhält Nutzungsüberlassungsvertrag) lächerlich wenig.
Ich wüsste nicht, worauf sich die 1 % beziehen sollen. Wenn du wirklich das Produkt von Sixt nutzt, könntest du ja quasi täglich bei Sixt deinen Wagen tauschen.
Willst du nun leasen oder das Miet-Abo von Sixt nutzen?
Früher stand auf der Sixt-Rechnung der BLP des gemieteten Fahrzeugs mit drauf. Es ist prinzipiell möglich, den GWV zu ermitteln.
Der TE wird vermutlich auch nicht täglich das Mietfahrzeug wechseln.
Eine Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung muss es jedenfalls geben, schlimmstenfalls per Fahrtenbuch.
Hier ist eine Quelle zu dem Thema:
https://www.firmenauto.de/...miete-kostenfalle-mietwagen-10634619.html
M. E. ist die Leasingrate Gehalt. Alle anderen KFZ Kosten sind Reisekosten, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird und der Privatanteil entsprechend rausgerechnet wird.
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Die Erstattung der Leasingrate wäre auch nur zum Teil GWT, nämlich um den Teil des privaten Anteils.
Das wird so kompliziert das man, und ich sage das jetzt gefühlt das 1000senste mal, muss das ein Steuerberater klären.
Ich denke nicht das die franz. Firma einen für deutsches Steuerrecht hat oder?
Ich würde ungern weiterhin das Sixt-Produkt verwenden. Das Abo-Modell Unlimited Flat gibt es leider nicht mehr mit den Konditionen.
Aktuell zahlen wir 694€ Brutto für die Kategorie FWAR (C-Klasse T-Modell, A4 Avant und 3er Touring). Das Sixt+ Abo kostet mit vergleichbaren (eher schlechteren Parametern) bereits knapp 1250€ Brutto. Der BLP steht immer im Mietvertrag.
Bei BMW bekomme ich eine 520d xDrive Limousine mit 50.000km p.a./36 für 1300€ Brutto mit Full-Service. Ebenso geht mir diese Fahrzeugtauscherei gewaltig auf den Senkel. Daher tendiere ich zum Privat-Leasing.
Ich werde in der Tat einen Steuerberater konsultieren müssen.
Zitat:
@kidqdi schrieb am 30. September 2020 um 23:16:49 Uhr:
Der Arbeitgeber hat den Sitz in Frankreich und ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland.
Es gibt derzeit keine Betriebsstätte o.Ä. In Deutschland. Deswegen wurde im März ein Sixt Flat Unlimited Abo unterzeichnet mit einer Laufzeit von einem Jahr. Aufgrund der weitaus besseren Konditionen.
Geh zum Steuerberater. Ich gebe nur noch einige Tipps mit.
Unklar bleibt, ob du als Grenzgänger in Frankreich arbeitest oder in Deutschland. Wenn du in Deutschland arbeitest, begründet der AG hier eine Betriebsstätte oder muss er ein Gewerbe anmelden? Kann man so nicht beantworten.
Die 1%-Regelung ist eine deutsche Spezialität, d.h die Steuer geht an ein deutsches Finanzamt nach hiesigem Steuerrecht. Das können Franzosen üblicherweise nicht, schon weil sie keine Abrechnungssoftware für deutsches Steuer- und Sozialversicherungsrecht haben. Die Software kostet auch Geld, daher ist es sinnvoll, die Lohnabrechnung extern vom Steuerberater erledigen zu lassen.
Auch an die Umsatzsteuer denken! Firmen bekommen im Normalfall die deutsche Umsatzsteuer erstattet, weil sie selbst Umsatzsteuer an die Kunden berechnen. Das geht aber nicht, wenn die Kosten an dich erstattet werden und nicht direkt an Sixt o.ä. gezahlt wird. Umsatzsteuer mag wenig sein, läppert sich über die Jahre aber schon zu einem ansehnlichen Betrag. Das musst du auch ansprechen, sonst wird es irgendwann unnötig teuer.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 1. Oktober 2020 um 15:19:16 Uhr:
Sehr gute Gedanken.TE: Berichte was beim STB raus gekommen ist.
AYE AYE CAPTAIN!