Anzeige wegen Fahrerflucht möglich?
Guten Morgen allerseits,
ich bin am Sonntag abend unglücklicherweise leicht (1 - 2 km/h) an ein bereits parkendes Auto, rückwärts beim parken, angestoßen. Mein Sensor ging nicht und ich war total übermüdet nach 24 Stunden wach sein, etlichen Bauarbeiten am Haus und die Reise um die Erde weil meine Mutter im Krankenhaus war.
Ich stieg, aus schaute mir die Kollision an, es war optisch kein Schaden sichtbar also dachte ich mir (fälschlicherweise) ich hätte 24h Zeit den Schaden zu melden, weil das sowieso wahrscheinlich keiner machen wird (Dem Halter würde es warhscheinlich nicht auffallen und es gab höchstwahrscheinlich keine Zeugen).
Habe am Montag morgen direkt online eine Selbstanzeige durchgeführt und nachdem ich noch zusätzlich mit einer Polizistin von meiner Stadt telefoniert habe hat sie gemeint das wäre Fahrerflucht.
Nun zurückblickend verstehe ich das, ich weiß nicht warum ich mir gedacht habe dass ich 24h Zeit hätte, wahrscheinlich war ich einfach total übermüdet da ich sofort schlafen ging.
Meine Frage
1. Zählt es als Fahrerflucht wenn ich der Erste bin der zu dem Vorfall eine Anzeige macht?
2. Ich habe gehört dass die Polizei hier und da wegschaut wenn kein Vorsatz vorliegt, ist das vielleicht auch für meinen Fall wahr?
(Ich meine ich war einfach nur naiv und wusste nicht dass ich bei bagatellenschaden, im nicht fließenden Verkehr, es sofort melden muss. Ich ging auch nicht mit dem Vorsatz vor der Wiedergutmachung des Beschädigten zu entgehen, ansonsten hätte ich ja keine Selbstanzeige durchgeführt. Ich mein wer will schon eine Freiheitsstrafe bei einem Schaden von vielleicht 400 - 1000 €, vielleicht gibt es ja auch kein Schaden)
3. Was wäre wenn der geschädigte zur Werkstatt geht und keinen Schaden feststellt?
Ich bedanke mich im Voraus für euren Antworten!
Beste Antwort im Thema
Die Polizei kann hier kein Auge zudrücken. Das wäre bei Ordnungswidrigkeiten möglich, aber nicht bei Straftaten. Eine "24-Stunden-Regel" nach einem Verkehrsunfall gibt es tatsächlich, aber sie wird oft falsch verstanden. Da du innerhalb von 24 Stunden freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht hast, kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen. Da der Schaden gering war und auch die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, ist es durchaus möglich, dass du mit einer sehr milden Strafe davon kommst oder das evtl. das Verfahren sogar eingestellt wird.
Wenn der Geschädigte oder die Werkstatt keinen Schaden feststellt, dann war es auch keine Unfallflucht, da es ohne Schaden keinen Unfall gibt (jedenfalls nicht im strafrechtlichen Sinne). Leichte Lackschäden wird ja aber das andere Fahrzeug wohl schon davon getragen haben.
Auf gar keinen Fall aussagen würde ich, dass du "total übermüdet" und schon 24 Stunden wach warst. Damit könnte man unnötigerweise sehr nahe in den Bereich einer Gefährdung des Straßenverkehrs kommen, denn auch Übermüdung ist ein körperlicher Mangel im Sinne des § 315c StGB.
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23 Antworten
Doch schlimmer, denn die nachträgliche Meldung bringt Strafrabatt, nur ein Zettel bringt gar nichts.
Vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten,
keine Sorge, ich habe das mit dem ermüdet sein in keinsterweise in der Selbstanzeige angegeben.
Zum Punkt das ich den Halter herausfinden soll ist es schwierig, ich sehe das Auto eher selten und mir wäre es zu dem peinlich ~300 Wohnung anzuklingeln nur um den Halter rauszufinden, wenn der überhaupt Zuhause ist.
Wie Ihr bereits erwähnt habt, hoffe ich dass der Staatsanwalt da Verständnis hat und versteht dass ich mich nicht der Wiedergutmachung (wenn überhaupt ein Schaden vorliegt) des Geschädigten entziehen wollte.
Ich gebe nochmal ein Update hierzu wenn sich Etwas ereignet.
Ja, halte uns mal auf dem Laufenden!
Zitat:
@JohnSmith- schrieb am 9. August 2018 um 14:36:03 Uhr:
Zum Punkt das ich den Halter herausfinden soll ist es schwierig, ich sehe das Auto eher selten und mir wäre es zu dem peinlich ~300 Wohnung anzuklingeln nur um den Halter rauszufinden, wenn der überhaupt Zuhause ist.
Du kannst den Halter bei der Zulassungsstelle oder bei der Polizei erfragen. Bei der Polizei ist es sogar kostenfrei. Wie willst du denn sonst auch die Schadensregulierung einleiten?
Zitat:
Du kannst den Halter bei der Zulassungsstelle oder bei der Polizei erfragen. Bei der Polizei ist es sogar kostenfrei. Wie willst du denn sonst auch die Schadensregulierung einleiten?
Nun ich habe ehrlich gedacht dass die Polizei das regeln würde, aber wenn ich darüber wirklich Auskunft erhalten kann dann werde ich das heute Mittag natürlich selber machen.
Allgemein hat die Polizei gemeint dass es ein paar Tage dauern würde bis die Online Anzeige bei denen überhaupt ankommt, weswegen die Polizistin über das Telefon mir zuerst keine Auskunft geben wollte und aus einen mir nicht nachvollziehbaren Grund zum Schluss des Telefonats drängte.
Ich glaube es ist schon rübergekommen dass das mein allererster "Unfall" in meinen drei Jahren Fahrerfahrung ist.
Nochmals herzlichen Dank, für all die Infos.
Ein weiteres Update,
ich habe mit dem Halter des Fahrzeugs nun sprechen können. Ein ganz netter Kerl der ganz verwundert reagierte. Als wir gemeinsam sein Wagen anschauten und ich ihn dazu drängte vielleicht zur Werkstatt zu gehen um das zu begutachten meinte er das wäre nicht nötig, da wahrscheinlich kein Schaden vorliegt, er meinte dass die Stoßstange "nachgeben" würde. Ich bin kein Experte was Fahrzeuge betrifft, weswegen ich mich dazu nicht äußern kann. Ich habe auch ein Foto vom Fahrzeug, es ist wirklich nichts an der Stoßstange, kein Lackschaden, nichts verbogen (optisch zumindest).
Der Polizist dieses mal war ganz nett und hatte anscheinend auch Zeit für mich. Er erklärte mir dass wenn ich der erste bin der zu diesen Fall eine Anzeige gemacht hat, es gar nicht erst zur Fahrerflucht kommen würde.
Wenn ich jetzt bis September keine Post oder ein Anruf von der Polizei bekomme kann ich das ganze als erledigt erachten?
1x Danke für die Rückmeldung. ..und das nächste mal weißt du Bescheid
Zitat:
@JohnSmith- schrieb am 10. August 2018 um 16:10:15 Uhr:
Der Polizist dieses mal war ganz nett und hatte anscheinend auch Zeit für mich. Er erklärte mir dass wenn ich der erste bin der zu diesen Fall eine Anzeige gemacht hat, es gar nicht erst zur Fahrerflucht kommen würde.
Die Aussage des Polizisten ist in dieser Form nicht richtig. Wenn es in deinem Fall einen Grund dafür gab, dass keine Unfallflucht vorlag, dann der, dass es gar keinen Unfall gab, weil kein anderer geschädigt wurde. Das wäre dann aber eben nur Glück gewesen. Wenn du ein Aktenzeichen oder eine Tagebuchnummer der Polizei hast und schließlich feststeht, dass es keinen Fremdschaden gab, dann solltest du das der Polizei umgehend mitteilen.
Zitat:
@JohnSmith- schrieb am 10. August 2018 um 16:10:15 Uhr:
Der Polizist dieses mal war ganz nett und hatte anscheinend auch Zeit für mich. Er erklärte mir dass wenn ich der erste bin der zu diesen Fall eine Anzeige gemacht hat, es gar nicht erst zur Fahrerflucht kommen würde.Wenn ich jetzt bis September keine Post oder ein Anruf von der Polizei bekomme kann ich das ganze als erledigt erachten?
Juristisch verhält es sich nicht ganz so, in der Praxis kann es aber durchaus so laufen - weil Staatsanwaltschaften und Gerichte eben genug zu tun haben mit "echten" Fällen. Und bei einem kleinen Schaden bzw. Bagatellschaden sieht es umso mehr so aus. Das öffentliche Interesse ist in so einem Fall einfach zu gering.
Sollte tatsächlich überhaupt kein Schaden vorliegen, dann ist die Sache eh gelaufen - wo kein Schaden, da ist auch kein Unfall und somit kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.