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Anzeige wegen Fahrerflucht möglich?

Guten Morgen allerseits,
ich bin am Sonntag abend unglücklicherweise leicht (1 - 2 km/h) an ein bereits parkendes Auto, rückwärts beim parken, angestoßen. Mein Sensor ging nicht und ich war total übermüdet nach 24 Stunden wach sein, etlichen Bauarbeiten am Haus und die Reise um die Erde weil meine Mutter im Krankenhaus war.
Ich stieg, aus schaute mir die Kollision an, es war optisch kein Schaden sichtbar also dachte ich mir (fälschlicherweise) ich hätte 24h Zeit den Schaden zu melden, weil das sowieso wahrscheinlich keiner machen wird (Dem Halter würde es warhscheinlich nicht auffallen und es gab höchstwahrscheinlich keine Zeugen).
Habe am Montag morgen direkt online eine Selbstanzeige durchgeführt und nachdem ich noch zusätzlich mit einer Polizistin von meiner Stadt telefoniert habe hat sie gemeint das wäre Fahrerflucht.

Nun zurückblickend verstehe ich das, ich weiß nicht warum ich mir gedacht habe dass ich 24h Zeit hätte, wahrscheinlich war ich einfach total übermüdet da ich sofort schlafen ging.
Meine Frage
1. Zählt es als Fahrerflucht wenn ich der Erste bin der zu dem Vorfall eine Anzeige macht?
2. Ich habe gehört dass die Polizei hier und da wegschaut wenn kein Vorsatz vorliegt, ist das vielleicht auch für meinen Fall wahr?
(Ich meine ich war einfach nur naiv und wusste nicht dass ich bei bagatellenschaden, im nicht fließenden Verkehr, es sofort melden muss. Ich ging auch nicht mit dem Vorsatz vor der Wiedergutmachung des Beschädigten zu entgehen, ansonsten hätte ich ja keine Selbstanzeige durchgeführt. Ich mein wer will schon eine Freiheitsstrafe bei einem Schaden von vielleicht 400 - 1000 €, vielleicht gibt es ja auch kein Schaden)
3. Was wäre wenn der geschädigte zur Werkstatt geht und keinen Schaden feststellt?
Ich bedanke mich im Voraus für euren Antworten!

Beste Antwort im Thema

Die Polizei kann hier kein Auge zudrücken. Das wäre bei Ordnungswidrigkeiten möglich, aber nicht bei Straftaten. Eine "24-Stunden-Regel" nach einem Verkehrsunfall gibt es tatsächlich, aber sie wird oft falsch verstanden. Da du innerhalb von 24 Stunden freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht hast, kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen. Da der Schaden gering war und auch die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, ist es durchaus möglich, dass du mit einer sehr milden Strafe davon kommst oder das evtl. das Verfahren sogar eingestellt wird.
Wenn der Geschädigte oder die Werkstatt keinen Schaden feststellt, dann war es auch keine Unfallflucht, da es ohne Schaden keinen Unfall gibt (jedenfalls nicht im strafrechtlichen Sinne). Leichte Lackschäden wird ja aber das andere Fahrzeug wohl schon davon getragen haben.
Auf gar keinen Fall aussagen würde ich, dass du "total übermüdet" und schon 24 Stunden wach warst. Damit könnte man unnötigerweise sehr nahe in den Bereich einer Gefährdung des Straßenverkehrs kommen, denn auch Übermüdung ist ein körperlicher Mangel im Sinne des § 315c StGB.

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Die Polizei kann hier kein Auge zudrücken. Das wäre bei Ordnungswidrigkeiten möglich, aber nicht bei Straftaten. Eine "24-Stunden-Regel" nach einem Verkehrsunfall gibt es tatsächlich, aber sie wird oft falsch verstanden. Da du innerhalb von 24 Stunden freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht hast, kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen. Da der Schaden gering war und auch die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, ist es durchaus möglich, dass du mit einer sehr milden Strafe davon kommst oder das evtl. das Verfahren sogar eingestellt wird.
Wenn der Geschädigte oder die Werkstatt keinen Schaden feststellt, dann war es auch keine Unfallflucht, da es ohne Schaden keinen Unfall gibt (jedenfalls nicht im strafrechtlichen Sinne). Leichte Lackschäden wird ja aber das andere Fahrzeug wohl schon davon getragen haben.
Auf gar keinen Fall aussagen würde ich, dass du "total übermüdet" und schon 24 Stunden wach warst. Damit könnte man unnötigerweise sehr nahe in den Bereich einer Gefährdung des Straßenverkehrs kommen, denn auch Übermüdung ist ein körperlicher Mangel im Sinne des § 315c StGB.

Vielen Dank für die schnelle Antwort Florian,
ja ich denke mal dass die Polizei davon nicht absehen wird mich wegen Fahrerfluchts zu beschuldigen, ich kann nur hoffen dass der Beschädigte kein Schaden in der Werkstatt feststellen wird oder dass das Verfahren eingestellt wird, da ich wirklich nicht mit Vorsatz gehandelt habe.
Wenigstens habe ich dazu gelernt es immer sofort zu melden. Ich weiß nicht ob ich damit leben kann wenn ich doch verurteilt werde.

Keine Sorge, das würde sehr sicher eingestellt, ggf. gegen eine Geldauflage. Du hast richtig gehandelt (im Nachhinein), das würde der StA honorieren. Vermutlich kommt gar nichts nach.

Kommt auf den OLG Bezirk an. In KA wird zB Fahrerflucht von der StA nur bei nicht erweislicher Schuld eingestellt, sonst gibt es immer zumindest einen Strafbefehl und keinerlei Einstellungsbereitschaft in der mündlichen Verhandlung. Jedenfalls wenn sich daran in den letzten 16 Jahren nichts geändert hat.

Du musst der Polizei eine Geschichte erzählen, warum du es erst am nächsten Tag mitgeteilt hast.
Habe sowas Ähnliches auch schon mal mitgemacht.
Habe getankt und bin dann ohne zu Zahlen weitergefahren ... und das, obwohl ich einen Firmenwagen habe und min. einmal pro Woche tanke!
Der Polizist hat mich dann etwas in die richtige Richtung gelenkt, mit seinen Fragen => War doch ein Firmenwagen, Sie zahlen den Sprit doch nicht mal selbst, also kein Grund, nicht zu bezahlen ... waren Sie abgelenkt?
Und dann hat er mir noch gesagt, daß er alles so formulieren wird, daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einstellen wird.
Auch in diesem Fall war es nicht mehr möglich, die Anzeige abzubrechen, nachdem der Tankstellenbesitzer die Polizei eingeschaltet hat.
Auch nachdem ich ihm alles erklärt und die Rechnung bezahlt hatte und er die Anzeige zurücknehmen wollte, hat der Polizist gesagt ... leider nicht möglich aber eben, wie oben beschrieben, wird er es so formulieren, daß ich mir keine Sorgen machen muß.
Ein paar Wochen später kam dann auch Post von der Staatsanwaltschaft, daß das Verfahren eingestellt wurde.
Lange Rede, kurzer Sinn ... zeige dich reumütig, zerknirscht sei offen und sehr freundlich zu den Polizisten ... laß dich schön belehren und ja keine Widerrede ... und geb ihnen eine Erklärung, die Sinn macht ...
Leider fällt mir aber gerade auch nicht viel ein ... daß mit den 24 Stunden ist Käse, da fühlen die sich eher veralbert ... ich würde evtl. eher darauf abheben, daß du mit Gedanken bei deiner Mutter warst ... evtl. hat sie dich auch kurz nach dem Vorfall angerufen und du musstest zu ihr fahren und im Krankenhaus bleiben bzw. etwas Wichtiges für sie erledigen => Jedenfalls nicht sagen, daß du übermüdet warst! Da stimme ich meinem Vorredender zu ... das kommt nicht gut an!
Generell glaube ich aber, daß du ganz gute Chance hast, daß nichts oder nicht viel passiert.
Auf jeden Fall, viel Glück!

...die Selbstanzeige ist doch schon erfolgt; an dem Text kann der TE auch nichts mehr ändern! :o
Wurde denn mal mit dem Geschädigten Kontakt aufgenommen?
Das wäre ja mal das Erste was ich machen würde :rolleyes: ---Entschuldigen!!; Schaden erfragen; evt. selbst regulieren?

Dafür ist es aber nun auch schon zu spät :D

Warum soll es für die drei genannten Dinge (sich entschuldigen, Schaden erfragen, evt. selbst regulieren) zu spät sein?

Zitat:

@Florian333 schrieb am 7. August 2018 um 14:52:40 Uhr:


Warum soll es für die drei genannten Dinge (sich entschuldigen, Schaden erfragen, evt. selbst regulieren) zu spät sein?

Dafür ist es natürlich für sich gesehen nicht zu spät ... nur eben um damit die Anzeige wegen Fahrerflucht abzuwenden

:)

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 7. August 2018 um 15:11:46 Uhr:



Zitat:

@Florian333 schrieb am 7. August 2018 um 14:52:40 Uhr:


Warum soll es für die drei genannten Dinge (sich entschuldigen, Schaden erfragen, evt. selbst regulieren) zu spät sein?

Dafür ist es natürlich für sich gesehen nicht zu spät ... nur eben um damit die Anzeige wegen Fahrerflucht abzuwenden :)

Das stimmt. Dafür ist es zu spät. Allerdings macht das "sich kümmern/entschuldigen/regulieren" einen guten Eindruck und das könnte sich dann positiv für den TE auswirken, wenn es dann um das Strafverfahren geht. Da arbeiten ja auch nur Menschen.

Finde es sowieso merkwürdig, daß der TE gleich zur Polizei gegangen ist.
Erst einmal Zettel mit Name und Handy-Nummer an das Fahrzeug geklemmt und gewartet ... hätte wahrscheinlich am wenigsten Stress gegeben...

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 7. August 2018 um 15:25:55 Uhr:


Finde es sowieso merkwürdig, daß der TE gleich zur Polizei gegangen ist.
Erst einmal Zettel mit Name und Handy-Nummer an das Fahrzeug geklemmt und gewartet ... hätte wahrscheinlich am wenigsten Stress gegeben...

Schlechter Tipp, denn damit ist die Unfallflucht auf jeden Fall verwirklicht

Naja, schlimmer als jetzt wäre es so auch nicht gekommen.

Zitat:

@JohnSmith- schrieb am 7. August 2018 um 01:11:12 Uhr:


Guten Morgen allerseits,
ich bin am Sonntag abend unglücklicherweise leicht (1 - 2 km/h) an ein bereits parkendes Auto, rückwärts beim parken, angestoßen. Mein Sensor ging nicht und ich war total übermüdet nach 24 Stunden wach sein, etlichen Bauarbeiten am Haus und die Reise um die Erde weil meine Mutter im Krankenhaus war.
Ich stieg, aus schaute mir die Kollision an, es war optisch kein Schaden sichtbar also dachte ich mir (fälschlicherweise) ich hätte 24h Zeit den Schaden zu melden, weil das sowieso wahrscheinlich keiner machen wird (Dem Halter würde es warhscheinlich nicht auffallen und es gab höchstwahrscheinlich keine Zeugen).
Habe am Montag morgen direkt online eine Selbstanzeige durchgeführt und nachdem ich noch zusätzlich mit einer Polizistin von meiner Stadt telefoniert habe hat sie gemeint das wäre Fahrerflucht.

Nun zurückblickend verstehe ich das, ich weiß nicht warum ich mir gedacht habe dass ich 24h Zeit hätte, wahrscheinlich war ich einfach total übermüdet da ich sofort schlafen ging.
Meine Frage
1. Zählt es als Fahrerflucht wenn ich der Erste bin der zu dem Vorfall eine Anzeige macht?
2. Ich habe gehört dass die Polizei hier und da wegschaut wenn kein Vorsatz vorliegt, ist das vielleicht auch für meinen Fall wahr?
(Ich meine ich war einfach nur naiv und wusste nicht dass ich bei bagatellenschaden, im nicht fließenden Verkehr, es sofort melden muss. Ich ging auch nicht mit dem Vorsatz vor der Wiedergutmachung des Beschädigten zu entgehen, ansonsten hätte ich ja keine Selbstanzeige durchgeführt. Ich mein wer will schon eine Freiheitsstrafe bei einem Schaden von vielleicht 400 - 1000 €, vielleicht gibt es ja auch kein Schaden)
3. Was wäre wenn der geschädigte zur Werkstatt geht und keinen Schaden feststellt?
Ich bedanke mich im Voraus für euren Antworten!

Für ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort muss ein Unfall vorliegen, in diesem Falle ein Schaden am anderen Fahrzeug. Ist dies nicht der Fall, dann ist die Sache eh gegessen. Alles Weitere ist nun nach dieser Selbstanzeige halt ein bisschen blöd.

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