Anzeige trotz Unschuld!?!?!?!

Hallo Gemeinde,
ich hoffe ich habe meinen Fall in das richtige Forum gestellt.

Es geht darum:
Ich habe vor kurzem eine Anzeige wegen Nötigung, Beleidigung und verkehrswidrigem Verhalten erhalten.
Zu der Anzeige eine nette Geschichte was mir vorgeworfen wird. Alles was in dieser Anzeige steht ist Unsinn und habe ich niemals getan! Ich soll angeblich mit Warnblinkanlage auf der rechten, einer drei Spurigen Autobahn gefahren sein. Gleichzeitig wollte mich mein Kläger auf der Mittleren Spur überholen (gleiche höhe) und im selben Moment soll ich sofort und ohne jegliche Vorwarnung mit Warnblinkanlage von der Rechten auf die Linke Spur gewechselt haben. Durch diese Aktion musste der Kläger eine Vollbremsung vollziehen, wodurch ein schwerer Verkehrsunfall in einem Tunnel verhindert werden konnte!!!!! Nach der Vollbremsung hätte er gehupt und ich hätte ihm darauf hin den Mittelfinger gezeigt!

Ich war einfach Sprachlos als ich die Anzeige vor mir liegen hatte!
Den Fall hat nun mein Anwalt übernommen und heute in der Post lag ein Brief von Ihm.

Meine Versicherung würde den Fall nicht vollständig übernehmen da es sich um Nötigung und Beleidigung handelt!

Ich bin Unschuldig und soll nun Geld Investieren um mich zu verteidigen, was niemals passiert ist?!?!?
Ich versteh die ganze Geschichte nicht!

Bitte um Hilfe!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Knuspermann


Danke für die ganzen Antworten!

Ich werde auf jedenfall weiterhin berichten wenn sich in der Sache etwas neues ergibt!

Und? Gibts was Neues? Wäre schön, wenn die Threads nicht immer einfach so sterben und die TEs uns am Ausgang der Sache teilhaben lassen!

52 weitere Antworten
52 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Knuspermann


Ich kann also im Prinzip einfach jemanden Anzeigen und er muss dann Zahlen obwohl er unschuldig ist?!?!

Natürlich hat jeder das Recht, Anzeige zu erstatten. Aber für den Beschuldigten besteht vor Gericht kein Anwaltszwang. Der Beschuldigte kann sich auch selbst verteidigen.

Kostet mich nur Geld ....

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Das angelsächsische Rechtssystem sieht vor dem Beklagten die Schuld beweisen zu müssen! Du musst hier keine Unschuld beweisen!

Aber das kennt jeder billige Anwalt...der soll seinen Job machen und gut ist!

Und ja; jeder kann wegen X jemanden anzeigen...und? Tut nicht weh....😎

Zitat:

Original geschrieben von Knuspermann



Ich kann also im Prinzip einfach jemanden Anzeigen und er muss dann Zahlen obwohl er unschuldig ist?!?!

Ich bitte euch ... das kann doch nicht sein?!

So was kommt selten vor. Vielleicht auch deshalb, weil man selber Post von der Staatsanwaltschaft bekommt, wenn erwiesen ist, das man mal eben so, just for fun, eine Straftat anzeigt die es nie gegeben hat.

Aha; dachte die RV könnte übernehmen?

Die verlierende Prozesspartei zahlt alles.....;wenn Du schuldig bist...dann erst recht und das wäre dann auch in Ordnung!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Die Realität ist leider so, dass die Rechtsschutzversicherung nicht alles deckt. Ich habe auch schon einige Fälle wo sie nicht deckte und aus Eigner Tasche zahlen konnte.

Bei meiner neuen Versicherung die ich jetzt habe, habe ich darauf geachtet das Mietrecht und Strafrecht mit dabei ist.

In so einem Fall zahlt der Verkehrsrechtsschutz und den wird der TE wohl haben. Ausgenommen bei Vorsatzdelikten. Die sind bei fast allen Versicherungen ausgenommen.

Wenn man als beschuldigter Angezeigt wird handelt es sich meistens um Vorsatzdelikten.

Wenn man einer Straftat bezichtigt wird, handelt es sich auch um den Vorwurf eines Vorsatzdelikten. Hierzu kommt dann noch hinzu ob Fahrlässigkeit dazu kommt.

Man kann es aber nicht verallgemeinern und daher wurde hier schon richtig gesagt, dass man seinen Standpunkt der Versicherung mitteilen soll.

Vorsatzdelikt in Verbindung mit einer Fahrlässigkeit? Diese Kombination kannte ich bisher noch nicht...😉

P.S. sollte man auch dem zuständigen Justiz überlassen!

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Vorsatzdelikt in Verbindung mit einer Fahrlässigkeit? Diese Kombination kannte ich bisher noch nicht...😉

P.S. sollte man auch dem zuständigen Justiz überlassen!

Ganz einfach. Es gibt Delikte, die sowohl vorsüätzlich als auch fahrlässig begangen werden können und es gibt Delikte, die eben nur vorsätzlich begangen werden können.

Wurde denn bereits vor Gericht ein Schuldspruch gesprochen?

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Vorsatzdelikt in Verbindung mit einer Fahrlässigkeit? Diese Kombination kannte ich bisher noch nicht...😉

P.S. sollte man auch dem zuständigen Justiz überlassen!

Ganz einfach. Es gibt Delikte, die sowohl vorsüätzlich als auch fahrlässig begangen werden können und es gibt Delikte, die eben nur vorsätzlich begangen werden können.

Genau, denn man unterscheidet hier dann unter Grob fahrlässig, Fahrlässig und Vorsatz usw.

Natürlich bin ich kein Anwalt, aber so ähnlich kenne ich es auch.

Nee unser Anwalt wurde beauftragt... Ausgeführt wurde soweit noch nichts.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wurde denn bereits vor Gericht ein Schuldspruch gesprochen?

Zitat:

Original geschrieben von Knuspermann


Nee unser Anwalt wurde beauftragt...

Jetzt auf (vorerst) eigene Rechnung, nehme ich an...

Zitat:

Original geschrieben von Knuspermann


Durch diese Aktion musste der Kläger eine Vollbremsung vollziehen, wodurch ein schwerer Verkehrsunfall in einem Tunnel verhindert werden konnte!!!!!

Hat der Tunnel eine Videoüberwachung? Auf den meisten BAB ist das der Fall.

Der Anwalt soll aufpassen, und evtl. auch dann mit deiner FS-Stelle Kontakt aufnehmen (frage ihn dazu mal).
Ansonsten könnte es sein, daß Monate später (bspw. wenn Du nen A oder CE machen willst, oder bereits hast) plötzlich die FS Stelle mit ner Aufforderung zur MPU winkt.
Grund ist dann meist die Anzeige bzw. ein mglw. fälschliches Urteil, kommt auf den Sachbearbeiter an.

Zitat:

Original geschrieben von Knuspermann


Den Fall hat nun mein Anwalt übernommen und heute in der Post lag ein Brief von Ihm.

Meine Versicherung würde den Fall nicht vollständig übernehmen da es sich um Nötigung und Beleidigung handelt!

Wenn ich Du wäre, würde ich mir einen neuen Anwalt suchen. Gerade in Verkehrssachen tummeln sich viele unglaublich schlechte Anwälte. Ein guter Anwalt hätte Dir geschrieben: "Die Versicherung hat mitgeteilt, dass sie den Fall nur zum Teil übernimmt, ich habe bei der Versicherung gegen diese Entscheidung aber bereits Einspruch eingelegt."

Zitat:

Original geschrieben von Knuspermann


Also die Anzeige kam vor 2 Wochen oder so und der besagte Tag ist der 28.04.2012 um 18:50 UHR gewesen.

Also fast ein halbes Jahr später erhälst Du einen Anhörungsbogen, oder Tatzeugenfestellung ?

Ich würde hier mit Nichtwissen eine Beteiligung bestreiten und gut ist.

Sich krampfhat daran zu erinnern, was am besagten Tage passiert ist, würde nur noch mehr Ungereimtheiten mit sich bringen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen