Anzeige (Nötigung & Verkehrsgefährdung)
Hi Leute,
gestern hatte ich eine Vorladung des örtlichen Polizeipräsidiums im Briefkasten, in dem steht, dass mir folgende Taten vorgeworfen werden:
§ 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs und § 240 StGB: Nötigung im Straßenverkehr.
An die Situation kann ich mich noch recht gut erinnern:
Ich fuhr auf die BAB auf (Auffahrt liegt hinter einer Kurve auf der BAB) und beschleunigte auf Reisegeschwindigkeit (140 km/h). Nach rund 1 Kilometer fuhr ich auf einen LKW auf und wechselte, nach Spiegel- und Schulterblick die Fahrbahn, um den LKW zu überholen. Leider übersah ich hierbei ein ankommendes Fahrzeug, dass auch direkt mit der Lichthupe auf sich aufmerksam machte - soweit, sogut; leider konnte ich nicht wieder nach rechts wechseln, da ich bereits auf Höhe des LKW war - ich beendete also den Überholvorgang, als ich ein Blitzen von Hinten sah - der Typ zückte sein iPhone (dieser Apfel ist unverkennbar) und machte ein Foto.
Als er dann, endlich, an mir vorbeifuhr, machte er erneut ein Bild - auf dem ich ihn grüßte (wirklich nur winken...).
Blöd gelaufen, ist nun aber so. Morgen ruf ich beim Anwalt an. Trotzdem würde ich mich über Einschätzungen freuen (ohne Rechtsberatung, natürlich), ob die beiden Straftatbestände erfüllt sind? Ich denke nicht...
Grüße,
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von besterwosgibt
Das eh nicht, dafür hab ich ja den Anwalt kontaktiert heute morgen. Der fordert nun Akteneinsicht und dann geht die Sache ihren Lauf...Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Klar, eine Strafanzeige ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Versuche trotzdem, dich von solchen Pansen nicht aus der Ruhe bringen zu lassen.
Traurig, aber wahrscheinlich mal wieder der einzig gangbare Weg. Nun verdienen Anwälte daran und ggf. müssen sich sogar Gerichte damit beschäftigen.
Und warum das ganze ?
Unterstellen wir mal, daß die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt, dann ist der TE nicht vorsätzlich aber doch ausgeschert, wo man besser auf der rechten Spur geblieben wäre. Auf der Überholspur rauscht jemand heran und kann den Fehler des anderen noch rechtzeitig erkennen. Vielleicht war's auch knapp, wer weiß. Ist eben passiert. Betätigt die Lichthupe, ärgert sich. So weit, so gut /schlecht.
Aber was dann folgt, ist der alltägliche Wahn- und Schwachsinn speziell auf Deutschlands Straßen, nämlich Kamera und Anzeige. Was soll das 🙄 ?
166 Antworten
Ok, gewonnen, ich gehe weiter an meinen Pelzmützen stricken. Gegen soviel Intelligenz ist man einfach machtlos 😁
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Na ist doch wahr!
In jedem Thread "meine Erfahrung", "ich bin Rentner, ich hab die Erfahrung", "was im Gesetz steht ist egal, weil nach meiner Erfahrung".....
Ker, da wirste ja Meschugge. Und (bestenfalls) Halbwahrheiten werden auch noch verbreitet
stellt euch vor, da steht jemand vor gericht und hat davor hier blubbermann´s weisheiten gelesen....
dann kommt folgende aussage: " was interessieren mich eure gesetze, ich hab da in einem forum die erfahrungsberichte eines rentners gelesen, das ist ja wohl wichtiger...."
😉😉😉
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
...
Ker, da wirste ja Meschugge. Und (bestenfalls) Halbwahrheiten werden auch noch verbreitet
Schön, daß das Wort noch / wieder benutzt wird 😉. Ist nämlich ein älterer Ausdruck aus dem Jiddischen (
wo sind hier die Rentner,
* Duck und weg ... *
).
Und, gibts schon was Neues ?
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Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Und, gibts schon was Neues ?
Na, so schnell geht's mit der Akteneinsicht nun auch nicht. 😁
Tach Besterwosgibt,
es darf vermutet werden, dass solcherlei Anzeigen gegenseitig eingestellt werden. Ich kann dir bestenfalls noch mit auf den Weg geben, dass sich DEINE Darstellung für mich durchaus nach Nötigung anhört, weil einen LKW, der 1km vorausfährt, zu überholen ja eine gewisse Vorbereitung (Vorsatz?) erfordert.
Den Staatsanwaltschaften ist unser Gequengel aber normalerweis zu blöde um sich damit zu beschäftigen, schätze mal, für die hört sich das an wie das tägliche Geschrei der Rasselbande für eine Kindergartentante.
Ich hatte den Scheiß auch mal vor 10 Jahren, da wurde ich sogar von der Polizei aus dem fließenden Verkehr gefischt (eine weibliche Rambine meinte mich a la Hollywood in den Grünstreifen abdrängen zu müssen, worauf ich sie kurzfristig rechts überholt habe) und mein Anwalt meinte zu mir, er könne es nicht verantworten mich zu vertreten, weil das Verfahren so gut wie sicher gegen mich ausgehen würde und ich nur eine Menge Geld für ihn latzen müsste. Nun, ich habe dann einfach haarklein beschrieben, was ich gemacht habe, inklusive dem rechts überholen und die Verfahren (ich hatte die Anzeigerin natürlich gegenangezeigt) wurden beide eingestellt.
So ähnlich wird es auch bei dir laufen. Ansonsten kann ich nur zur allgemeinen Volksbewaffnung im Straßenverkehr raten, dann können sich die Kontrahenten im Zweifelsfall am besten gleich selber in den Straßengraben ballern und die Staatsanwaltschaften haben nicht so viel Zeitaufwand mit unsereins.
Freundliche Grüße und alles Gute
Komisch, wenn DU das schreibst stört es niemanden. Schreibe ICH das Gleiche geht gleich das Geschreie los ...
Was ich mich gerade frage ist, ob Beide TE vielleicht identisch sind? GUCKST DU
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Komisch, wenn DU das schreibst stört es niemanden. Schreibe ICH das Gleiche geht gleich das Geschreie los ...
Was ich mich gerade frage ist, ob Beide TE vielleicht identisch sind? GUCKST DU
Mein Browser leitet mich aufgrund der ungültigen URL nach http.com um.
notting
NOCH mal ...Zitat:
Original geschrieben von notting
Mein Browser leitet mich aufgrund der ungültigen URL nach http.com um.
SCHORRY
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Komisch, wenn DU das schreibst stört es niemanden. Schreibe ICH das Gleiche geht gleich das Geschreie los ...
Liegt vielleicht an der Art
wieDu es schreibst. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Auch wenn es einige nicht wahr haben wollen und ich aus eigenem erleben schildern kann. Denn ICH habe bereits Anzeigen erhalten wie der TE. Dazu reicht es aus Anzeige zu erstatten und Vorwürfe zu erheben, die erst mal solange Bestand haben bis der "Gegner" seine Stellungsnahme abgegeben hat.
Bei mir wurde das Verfahren eingestellt, weil dem Staatsanwalt der Aufwand wohl zu viel war die Sache weiter zu verfolgen.
Bei einer Sache die durchaus an eine Strafsache heran reichte, wurde das Verfahren ebenfalls eingestellt, weil der Gegner den ICH angezeigt hatte ausgesagt hat, ICH hätte IHN genötigt, behindert etc. so die Begründung des Staatsanwaltes zur Einstellung des Verfahrens.
Der Sachverhalt war, dass ER ziemlich dicht auffuhr während ICH überholte. Nach dem Überholvorgang wollte ich nach rechts, was meinem Hintermann aber nicht schnell genug ging und der Gleichzeitig nach rechts fuhr. Um einen Auffahrunfall zu vermeiden und zum bremsen keine Zeit mehr war, fuhr er auf den Standstreifen, überholte mich da und setzte sich vor uns um dann abrupt mehrfach abzubremsen.
Welcher Straftatbestand daraus erwirkt worden wäre, lasse ich mal dahingestellt. Jedenfalls hat die Staatsanwaltschaft Hagen das Verfahren mit einer mehr als Zweifelhaften Begründung - ICH habe IHN behindert! - eingestellt.
So, nun seid ihr dran mir meine Erfahrungen - die sich so ähnlich mehrfach in den letzten 40 Jahren abgespielt haben - wieder abzusprechen oder als Dumfug hinzustellen. Denn, hätte ich sowas nur einmal erlebt ... Einmal ging es sogar vor Gericht und MIR drohte Führerscheinentzug für 1 Jahr. Da die Zeugen - es wurde aber nur der Fahrer als Zeuge gehört - so einen Dumfug redete, wurde das Verfahren eingestellt. Ist das immer noch dummes Zeug oder wird das erlebte mal anerkannt als Erfahrungsbericht?
ICH kann aus der Praxis berichten, die vielen anscheinden fehlt, weil sie immer nur mit Gerichtsurteilen und Gesetzestexten kontern die nur theoretisch zutreffen aber von der Praxis so weit entfernt sind wie die Eieruhr vom Marsflug.
ich würde mal über meinen fahrstil nachdenken..... wenn es so viele andere Verkehrsteilnehmer für nötig erachten dich wegen Nötigung anzuzeigen wird da schon was dran sein.......
Aber die anderen können natürlich auch einfach nur Querulanten und Vollbratzen sein, und du selbst quasi gottgleich, das vergass ich.......
Zitat:
Original geschrieben von Azrael1278
ich würde mal über meinen fahrstil nachdenken..... wenn es so viele andere Verkehrsteilnehmer für nötig erachten dich wegen Nötigung anzuzeigen wird da schon was dran sein.......Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Der Sachverhalt war, dass ER ziemlich dicht auffuhr während ICH überholte. Nach dem Überholvorgang wollte ich nach rechts, was meinem Hintermann aber nicht schnell genug ging und der Gleichzeitig nach rechts fuhr. Um einen Auffahrunfall zu vermeiden und zum bremsen keine Zeit mehr war, fuhr er auf den Standstreifen, überholte mich da und setzte sich vor uns um dann abrupt mehrfach abzubremsen.Aber die anderen können natürlich auch einfach nur Querulanten und Vollbratzen sein, und du selbst quasi gottgleich, das vergass ich.......
Keine Ahnung was dir an meinem Fahrstil missfällt und keine Ahnung wie du reagierst, wenn du dem überholten nicht die Front abrasierst, nur weil du für deinen Hintermann nicht schnell genug die Fahrbahn räumst ... egal.
Allerdings ... ich kann über Wasser gehen ... du auch? Noch Fragen? 😁
Zitat:
Original geschrieben von besterwosgibt
und beschleunigte auf Reisegeschwindigkeit (140 km/h).um den LKW zu überholen. Leider
leider konnte ich nicht wieder nach rechts wechseln, da ich bereits auf Höhe des LKW war
Wenn du 140km/h fährst und der LKW 85km/h, dann ist die Differenzgeschwindigkeit 55km/h = 15,3 Meter pro Sekunde.
Ein LKW ist um die 16Meter lang.
D.h. die Dauer die du neben dem LKW fuhrst betrug geringfügig mehr als eine Sekunde.
In dieser Zeit hat der Hintermann sich genötigt gefühlt, mehrmals Lichthupe gegeben, sein Handy herausgezogen, in den Foto-modus geschaltet und Fotos gemacht?
Als Besitzer eines Apfelfons lass dir gesagt sein, dass man nach den zwei Wisch-Befehlen um aus Standby in die Kamerafunktion zu schalten nochmal ca. 2 Sekunden warten muss bis man überhaupt anfangen kann das erste Bild zu machen.
Daher sei die Frage erlaubt: Bist du langsamer geworden als der andere angefangen hat zu drängeln bzw. Lichthupe zu geben? Bremsen? Runterschalten? War es ein Berg? Wieviele Sekunden hat dein Überholvorgang von ausscheren bis zum wiedereinscheren gedauert?
Jemand der sich bei einem 140km/h Überholer schon genötigt fühlt und so einen Aufstand veranstaltet der würde ja nie an seinem Ziel ankommen, sondern vorher schon 5 mal an einem Herzinfarkt sterben.