Anzeige nach gegenseitiger Nötigung
guten tag, ich habe mal eine frage.
und zwar hat meine schwiegermutter eine Vorladung als Zeugin bekommen (sie ist fahrzeughalterin).
es liegt eine anzeige wegen Nötigung gegen mich vor.
kurz mal zum hergang;
ich war mit meiner Freundin unterwegs um auf arbeit zu fahren, wo ich an einer zweispurigen strasse an einer Ampel neben einem Kleintransporter zum stehen kam. nachdem die Ampel grun geworden ist und ich angefahren bin (immernoch neben dem Transporter) und seine Fahrspur zu einer linksabbiegespur geworden ist, ist er ohne blinken in meine Fahrspur rüber gezogen und hat mich zu einer vollbremmsung gezwungen (sowie den mir nachfollgenden verkehr).
ca 100 m später ist diese strasse dann wieder 4 spurig geworden ( jeweils 2 spuren pro Fahrtrichtung),
wo ich dann auf die linke gewechselt bin und neben dem Transporter gehupt hab und ihm signalisiert habe, ob er mich nicht gesehen hat.
der transporterfahrer hat mir dann den vogel gezeigt und ist dann (was ich sehr gut an seiner lenkbewegung erkannt habe) mit Absicht in meine spur rübergezogen und hat mich in den Gegenverkehr abgedrängelt, sodas dieser mir ausweichen musste. ich habe dann etwas mehr beschleunigt bin wieder rübergezogen und habe vor ihm gebremst, nachdem noch mehrere Mittelfinger und vogelzeichen in meine Richtung ging, habe ich meine Freundin drauf hingewiesen habe, dass sie sein kennzeichen aufschreiben soll, was aber nicht ging, da wir nicht die Möglichkeit hatten es aufzuschreiben und es auch nicht mehr erkennen konnten.
nun hat mich dieser Fahrer angezeigt, obwohl er mich gefärdet hat.
nun meine frage, wie soll ich mich verhalten, wenn sie mich ausfindig machen?
soll ich ihn auch anzeigen? würde das etwas bringen?
sollte ich lieber schweigen (sowie meine schwiegermutter und meine Freundin auch)?
danke schonmal... lg setrick
Beste Antwort im Thema
gut und ernst gemeinter rat: such dir einen fachanwalt für verkehrsrecht.
von uns war keiner dabei und kann kaum gerichtlich verwertbare hinweise geben, abgesehen davon, dass es hier verboten ist, rechtsberatungen durchzuführen.
aber ich ahne, wie das hier wieder enden wird.... 🙂
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Anwantzer
Der Tipp ist gut. Wenn ich den befolgen würde müsste ich am Tag 3x zu den Streifenhörnchen.
Du scheinst ja viel zu erleben.🙄
Das war der einzig richtige Tip, wenn die Geschichte dann so stimmt und man echt auf dem Mittelstreifen stand.
Da haben sich ja die richtigen ZWEI am richtigen Ort getroffen und einen Wettbewerb gestartet!
Zitat:
Original geschrieben von ordi6
Das ganze war am 10.3.13 (mein 1. Hochzeitstag, wir kamen vom Restaurant Nachts im Regen nach Hause) auf der Berliner Stadtautobahn aktuelles Geschwindigkeitslimit 80 km/h.1. Vor mir fuhr jemand mit 70 km/h auf der linken Spur, die rechte war komplett frei.
er wollte ganz einfach nicht das max. erlaubte fahren und hat sich nach Wetter und Tageszeit gerichtet; gut er hat ggf. gegen das Rechtsfahrgebot verstossen.
(Frage: war es eine BAB -Bundesautobahn- oder eine Kraftfahrstraße?)
Zitat:
...
3. beim vorbei fahren habe ich gehupt und ihn angeschaut (keinen FInger gezeigt)
Und wieso das? Einfach weiterfahren und der folgende Rest kommt nicht hinterher.
Zitat:
4. ca. 3km weiter sehe ich im Rückspiegel wie er schnell ankommt (ich fuhr schon 90 km/h in 80 Zone, also muss er demnach locker über 100 draufgehabt haben)
5. weil ich weiss dass die rechte Spur nach der Kurve aufhört fahre ich auf die linke Spur (früh genug ohne ihn zu behindern). natürlich hab ichs gemacht weil ich ihn nicht vorbei lassen wollte...
Aber der andere ist natürlich der böse!
Zitat:
6. Autobahn wird 3 Spurig, ich bin in der mitte, er fährt links neben mir, beifahrer zeigt mir einen zettel wo wohl mein Nummernschild drauf stand, habs nicht erkennen können. Darauf hin habe ich ihn nochmal angehupt und meine Hand hochgehoben nach dem Motto "Verpiss dich", aber auch ohne Mittelfinger.
7. er gibt gas, kommt auf meine Spur und bremst bis zum Stillstand stark ab. Ich musste eine Vollbremsung machen.
Typischer Fall von Aktion und Reaktion!
Kann man machen (wobei ich keinen Sinn im erneuten Hupen und Handheben sehe), muss man aber nicht machen.
Wenn man sich das verkneift kommt Punkt 7 sehr wahrscheinlich nicht zu stande.
Zitat:
Fazit: Nun hab ich nen Brief wegen Anhörung zum Tatbestand Nötigung...
Irgendwelchen Rat den ihr mir geben könnt?
Danke.
So was kommt von so was!
Und was lernen wir:
Immer ruhig und locker bleiben und die Hochzeitstage geniesen!
P.S.:
jetzt mal zu deiner Frage zurück, was kannst du machen.
- nicht zur Anhörung gehen und abwarten
- wenn was nachkommt (Strafbefehl, Vorladung zu Gericht) = Anwalt aufsuchen
- sollte vorher eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung kommen (Fotos von dir zwecks Gegenüberstelleung) bzw. Vorladung zur Gegenüberstellung = Anwalt aufsuchen bzw. gegen die Maßnahme Einspruch einlegen (keine Begründung abgeben)
- sollte im Nachgang einen Einstellungsverfügung der StA kommen = freuen über den Schuss vor den Bug; ruhiger werden und mit der lieben Gattin daheim schön essen bzw. wenn mit Auto unterwegs ruhig werden!
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
die rechtssprechung geht davon aus das der der zuerst eine anzeige erstellt "recht" hat. somit siehts schonmal schlecht für dich aus.
Recht "haben" und Recht "bekommen" sind immerhin zwei Paar Stiefel und heisst auch nicht, dass der, der als erstes Anzeige erstattet glaubwürdig erscheint und damit Vorteile vor Gericht erlangt.
Viele haben sich dadurch auch schon ins eigene Fleisch geschnitten, weil sie eben dachten, bevor der mich anzeigt zeige ich den anderen an und stehe somit besser da.
Nicht zu glauben, was es für Geschichten gibt.
Ist ja noch schlimmer als meine Geschichte mit dem wütenden Motorrad-Rocker auf seiner hässlichen Chopper, der um mein Auto rum ist und versucht hat die Türen aufzureißen und so weiter.
Hier schrieb jemand "Hättest ihn besser umGEfahren, anstatt zu umfahren.
Guter Tipp.
Kann man später sagen: Da stand ein irrer mitten in der Nacht bei strömenden Regen auf der Mittleren Spur. Habs nicht mehr geschafft zu bremsen, hab ihn umgefahren *lol*
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Warum hast du nicht direkt nach dem Vorfall die nächste Polizeidienststelle angesteuert und eine Anzeige erstattet?
Bergreif ich auch nicht, warum man da nicht sofort die Polizei holt.
Ich hätte vor dem tobendem Typen die Polizei gerufen und ihn besänftigt, dass er ab jetzt alles noch schlimmer macht.
Hier hätte die Vorgeschichte keine Sau interessiert. Der gefährliche Eingriff in den Strassenverkehr und die Nötigung auf der Autobahn jemandem zum Anhalten zu zwingen hätten gereicht, dass dieser Herr eine MPU machen dürfte.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Blablablablabla
Wenn die Geschichte des beschreibenden wahr ist, was wir ihm ja jetzt mal unterstellen müssen, dann ist DER ANDERE wohl ein absoluter gemeingefährlicher Psychopath, ich verstehe nicht wie Menschen wie du es hier regelmäßig versuchen IHM den schwarzen Peter zuzuschustern...
🙄
Zitat:
Original geschrieben von svendrae
Psychopathen unter sich halt... da hackt eine Krähe der andern kein Auge aus :-)
wenn das auch mich bezogen war, DANKE für die Ehrung.
Aber woher kennst du mich eigentlich genau?!?
Ich habe hier lediglich aufgezeigt, was man hätte machen können damit es nicht ausufer.
Aber Kritik ist eben nicht immer gern gesehen.
Und ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass ich das Verhalten des anderen Fahrers gut finde (oder täusche ich mich da jetzt?).
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Wenn die Geschichte des beschreibenden wahr ist, was wir ihm ja jetzt mal unterstellen müssen, dann ist DER ANDERE wohl ein absoluter gemeingefährlicher Psychopath,Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Blablablablabla
Habe ich etwas anders behauptet?
Ich habe nur aufgeführt, wie man sich hätte verhalten können.
Zitat:
ich verstehe nicht wie Menschen wie du es hier regelmäßig versuchen IHM den schwarzen Peter zuzuschustern...
🙄
Er hat nach unserer Meinung gefragt und ich habe meine geäußert, das nennt sich übrigens Meinungsfreiheit und ist doch durch ihn gewollt und durch das Gesetz geduldet!
Wenn es dir nicht passt kannst du doch einen
sachlichen Beitragzum Thema verfassen.
Aber da müsste man ja nachdenken und sich zur Sache äußern. Dies wäre dann natürlich schwerer als andere an den Pranger zu stellen und lediglich mit Polemik zu arbeiten.
es ist eben wie immer
treffen minus und minus im straßenverkehr aufeinander, kommt nie was positives raus 😁😛😉
Ich auch, ich auch,
Schwarze Schrift auf weißen Grund,
halte Abstand und bleib Gesund.
Wilfried
P.S. Das kann man mit jeder Kennzeichen (auch NL) ausführen.
Hatte einen wichtigen Punkt vergessen. Das Auto ist nicht auf mich zugelassen. D.h. die Anhörung hat demnach der Halter bekommen. Nach kurzer Rücksprache mit unserem Anwalt hat der Halter bei der Anhörung gar nichts gesagt. Anwalt fordert Unterlagen an. Schauen was da drin steht und er meinte wenn da kein Foto von mir drin ist wirds wohl dann auch eingestellt werden.
Abwarten.
Und zu den ganzen Belehrungskommentaren. Vielen Dank dass ihr mir erzählt habt wie ich mich hätte verhalten können. Dennoch habe ich nicht gefragt was ich an dem Abend hätte machen können, sondern was ich JETZT machen kann. Also waren dieses Ratschläge nicht von Interesse meinerseits. Natürlich weiss ich das alles, aber naja, hier gibts sicher keinen unter uns der sich immer bei allem daran hält was er eigentlich weiss was er nicht tun sollte.. (fängt ja schon damit an mal 10 km/h zu schnell zu fahren 😉 )
In dem Sinne, unfallfreie Fahrt euch allen.
Zitat:
Original geschrieben von ordi6
... Und zu den ganzen Belehrungskommentaren. Vielen Dank dass ihr mir erzählt habt wie ich mich hätte verhalten können. Dennoch habe ich nicht gefragt was ich an dem Abend hätte machen können, sondern was ich JETZT machen kann. ...
Hab' ich's nicht gesagt?
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten.Zitat:
Original geschrieben von ordi6
...Irgendwelchen Rat den ihr mir geben könnt?
Danke.
...
Hier wirst Du außer Belehrungen nicht viel weitere Hilfe erwarten können.
Ich kenne doch "meine" Pappenheimer.
Internetforen wie dieses, scheinen Sammelbecken für Oberlehrer und Klugscheißer aller At zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von ordi6
Hatte einen wichtigen Punkt vergessen. Das Auto ist nicht auf mich zugelassen. D.h. die Anhörung hat demnach der Halter bekommen. Nach kurzer Rücksprache mit unserem Anwalt hat der Halter bei der Anhörung gar nichts gesagt. Anwalt fordert Unterlagen an. Schauen was da drin steht und er meinte wenn da kein Foto von mir drin ist wirds wohl dann auch eingestellt werden.
eine kleine Zwischenfrage: in welchem fam. Verhältnis stehst du denn zum Fahrzeughalter? Geht mir um die Frage Zeugnisverweigerungsrecht ja oder nein.
Und seit wann braucht man unbedingt ein Foto vom Täter im Strafverfahren?