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Anzeige Fast über 1 jahr her kommt noch was?

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 21:26

Hey Leute! Also ich zerbreche mir imma noch den Kopf darüber ob ich

noch eine Anzeige bekomme. Letztes Jahr im Oktober wurde ich angehalten

und der Roller fuhr zu schnell war nich angemeldet und das Nummerschild war von einem anderen Roller. Somit habe ich Fahren ohne Führerschein, Erlöschen der Betriebserlaubniss und Urkundenfälschung. 2 Monate später musste ich zur Polizei und Aussage dazu machen und seit dem ist nix mehr gekommen ( Vorladung war am 29.11.06).

Kann mir jemand weiterhelfen ob ich noch Angst haben muss das noch was kommt??? Weil mich bei der Polizei melden und fragen ob noch was kommt möchte ich mich natürlich auch nicht.

Danke für Antworten

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11 Antworten

Da das ja wohl eher nicht mehr unter Ordnungswidrigkeit sondern eher unter Straftat fällt, wird das so schnell auch nicht verjähren. Die Staatsanwaltschaft wird sich dann wohl irgendwann bei dir melden, entweder mit der Info dass ein Verfahren eröffnet wurde und wie nun weiter zu verfahren ist oder dass das Verfahren (evtl. gegen Auflagen) eingestellt wird.

joa, also hoffen würd ich auf keinen fall, allerdings isses schon vorgekommen, dass manche patienten vergessen wurden.

n kumpel von mir, hat nichtsdestotrotz anderthalb jahre ca gewartet, bis er seine erwartete strafe bakam. er dachte sich auch schon so: hey die haben mich vergessen, aber pustekuchen.

was machst du aber auch für dummheiten :D

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 21:51

Und was meint ihr wie hoch die Strafe sein wird? Ich hatte zur Aussage gegeben das es mir sehr leid tat und das ich ihn drosseln wollte und das ich ihn auch schon umgemeldet hätte nur konnte ich das ja nich weil ich noch keine 25 papiere hatte und der tüv nur imma nur bis 12 arbeitete. Nur leider hatte ich schon mal eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerscheins die wurde eingestellt und ich hatte einen Unfall ( da bekam ich 3 Punkte und 80€ Geldstrafe ).

Bin da bei den Strafen net so bewandert, aber ich denke einfach mal wieder n paar Punkte + Geldstrafe für "Fahren ohne Führerschein", dazu evtl. direkt ne Führerscheinsperre für Autoführerschein, da du ja Wiederholungstäter bist (keine Ahnung was da üblich ist, 2 Jahre Sperre?).

Erlöschen der Betriebserlaubnis bedeutet ja gleichermaßen Fahren ohne Versicherungsschutz, dürfte also auch wieder Geld kosten und ggf. Punkte.

Die Urkundenfälschung wird allerdings der Knackpunkt, da kommts sicher sehr drauf an, an wen du da gerätst. Ob das dann als "dummer Jungenstreich" abgetan wird oder dir der Richter richtig einen vorn Koffer scheisst. Deine Vorgeschichte ist für eine milde Strafwahl aber sicher nicht sehr förderlich.

Effektiv: abwarten, mehr kannste eh net tun.

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Bin da bei den Strafen net so bewandert, aber ich denke einfach mal wieder n paar Punkte + Geldstrafe für "Fahren ohne Führerschein", dazu evtl. direkt ne Führerscheinsperre für Autoführerschein, da du ja Wiederholungstäter bist (keine Ahnung was da üblich ist, 2 Jahre Sperre?).

2 Jahre Sperre wäre sehr viel. Unangenehmer meist die MPU. Aber wenn Ersttäter (zumindest schreibt der TE nichts von Vorstrafen!?) weder noch.

Zitat:

Erlöschen der Betriebserlaubnis bedeutet ja gleichermaßen Fahren ohne Versicherungsschutz...

Quatsch. Nur weil man z.B. ungeeignete Reifen montiert (typisches Beispiel für Erlöschen BE) ist die Versicherung doch nicht erloschen. Ansonsten wäre hier gleich die nächste _Straftat_.

Zitat:

Effektiv: abwarten, mehr kannste eh net tun.

Die Zeit spielt für ihn. Bei länger zurückliegenden Sachen wird oft milder gestraft, weil der zeitnahe Erziehungseffekt sowieso perdü ist.

Aber wahrscheinlich kommt noch ein Denkzettel. Und das Böse Erwachen

"Aber wenn Ersttäter (zumindest schreibt der TE nichts von Vorstrafen!?) weder noch."

---> "Nur leider hatte ich schon mal eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerscheins die wurde eingestellt "

Das mit dem Versicherungsschutz war blöd geschrieben, bezog sich hierauf: "das Nummerschild war von einem anderen Roller."

In meinen Augen ergibt das fahren ohne Versicherungsschutz?!

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

---> "Nur leider hatte ich schon mal eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerscheins die wurde eingestellt "

Vollständig zitiert geht es weiter:

Zitat:

...und ich hatte einen Unfall ( da bekam ich 3 Punkte und 80€ Geldstrafe ).

Verfahren wurde eingestellt (ob wegen geringer Schuld oder Mangel an Beweisen oder ...), offensichtlich keine Verurteilung nach StVG §21 (das gäbe 6 Flens und sicherlich auch mehr als 80 Euro Strafe).

Oder waren das 2 verschiedene Ereignisse und er verschweigt was?

Vielleicht ist Deine Leseweise doch korrekt, da muß sich der TE noch mal äußern.

Zitat:

Das mit dem Versicherungsschutz war blöd geschrieben, bezog sich hierauf: "das Nummerschild war von einem anderen Roller."

In meinen Augen ergibt das fahren ohne Versicherungsschutz?!

Ist es dann auch, in Tateinheit mit Urkundenfälschung und die wiegt schwerer.

Themenstarteram 17. Oktober 2007 um 11:35

Also erstma danke für eure ganzen Antworten hätte echt nicht gedacht das so viele antworten. Nun erst einmal zu meiner Vorgeschichte. Das erste Ereigniss war das ich angehalten wurde mit einem Roller und er fuhr zu schnell, war jedoch auf 45 Versichert und deswegen bekam ich eine Anzeige nur wegen Fahren ohne Führerscheins, die wurde eingestellt. Mit dem selben Roller hatte ich 1 Monat später einen Unfall, er fuhr aba gedrosselt und war Versichert. Für das Nicht-Beachten der Verkehrsregeln ( also rechts vor links ) bekam ich eine Geldstrafe von 80€ und 3 Punkte, das is allerdings auch noch alles 2005. Und dann kam die Sache mit Fahren ohne Führerscheins etc. worauf ich imma noch keine Antwort erhalten habe. Achja. Mein Alter ist im Moment 17, damals war ich 16 bzw 15 als ich das erste mal angehalten wurde.

hab immer gedacht, das bei so einem Vergehen die 3 Jahres Klausel gilt. Wenn nach 3 jahren nix mehr kommt hasste Glück. Ich weiss, hilft Dir auch nicht weiter.

am 17. Oktober 2007 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von Fozzy999

hab immer gedacht, das bei so einem Vergehen die 3 Jahres Klausel gilt. Wenn nach 3 jahren nix mehr kommt hasste Glück. Ich weiss, hilft Dir auch nicht weiter.

3 Jahre Verjährungsfrist gelten nach §78 StGB bei Fahren ohne Fahrerlaubnis, da diese Straftat maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe nach sich zieht. Die Urkundenfälschung verjährt erst nach fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt nach §78c Abs.3 StGB nach jeder Bewegung der Sache von Neuem.

nur ist Urkundenfälschung in diesem Fall wohl nicht unbedingt (da gibt es verschiedene Auffassungen der Gerichte) gegeben sondern evtl. "nur" Kennzeichenmissbrauch ... da ist es auch ein Jahr gesiebte Luft ...

wenn auf UKV erkannt wird sieht das natürlich anders aus ... aber ob es das wird ist nicht absolut sicher (wenn auch sehr wahrscheinlich)

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