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Anzahlung zwecks Reservierung?

Themenstarteram 25. Januar 2018 um 20:28

Hallo zusammen,

ich bin momentan in einer Zwickmühle und würde gerne wissen, ob mein Vorgehen beim kauf eines gebrauchten ok wäre?

Mein Traumwagen steht bei einem Gebrauchtwagenhändler auf dem Hof für einen (wie ich finde) sehr guten Preis. Der Händler ist ca. 70km von mir entfernt. Mein Problemchen aktuell ist, dass ich ca. 50% vom Kaufpreis sofort verfügbar hätte und die restlichen 50% erst am 28.02.2018 - das hängt damit zusammen, dass ich gerade einen großen Umzug hinter mir habe und erst zu diesem Termin die Kaution für meine vorherige Wohnung ausgezahlt bekomme.

Kann man dem Verkäufer anbieten einen Kaufvertrag zu machen, eine 50% Anzahlung per Sofort und die restlichen 50% zum 01.03.2018 ? Ich würde das Fahrzeug sogar beim Händler lassen bis zur endgültigen Bezahlung, ich möchte halt nur vermeiden, dass evtl. jemand vor mir das Fahrzeug per sofort oder per Finanzierung kauft etc.

Meint Ihr, der Händler würde sich darauf einlassen, oder sollte ich es besser sein lassen, so ein Angebot zu machen?

Danke im voraus!

Beste Antwort im Thema

Fragen kann man immer. Die Antwort lautet dann entweder Ja oder Nein.

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Fragen kann man immer. Die Antwort lautet dann entweder Ja oder Nein.

Na, das muss ja ein Schätzchen sein!

Wie Drahkke schon schrieb, frag den Händler.

Aber scheitert es echt an der Kaution? Die soll 50% vom Fahrzeugwert ausmachen?

Dann hättest du doch auch den T-Reg reparieren können?

 

Gruß,

der_Nordmann

Traumwagen der 2Mietskaution kostet???

Aber geal, mit einer Anzahlung und Reservierung können sicher viele Händler leben, ansonsten Kurzzeitkredit in Anspruch nehmen, bzw einen wo Sondertilgung ohne Einschränkung möglich ist.

Frag den Händler.

Dann hat er auch noch ein paar Tage Zeit den Wagen zu putzen. Ne, ganz ehrlich: Wenn Du ihm 50% vom Preis sofort bezahlst, wäre er ziemlich dumm wenn er das nicht macht.

Wenn er sich da nicht draufd einläßt, dann ist er unseriös. Dann Finger Weg!!

Den Kaufvertrag könnt Ihr ja direkt abschließen. Mit einem entsprechenden Vermerk. Sowas wie:...Der Käufer zahlt heute xy€ an und bei Abholung (am xy) den Rest. Dann erfolgt die Schlüsselübergabe. Die Papiere zur Anmeldung kann er Dir auch schon vorab geben, dann hast Du zum einen schon etwas "in der Hand" und zum Anderen kannst Du das Auto schon anmelden. Dann kannst Du am 01.03. direkt mit den neuen Schildern das Auto abhollen.

Themenstarteram 27. Januar 2018 um 7:53

Hat sich erledigt .... ich habe mir das Fahrzeug vor Ort angeschaut und nachdem ich den Motor probeweise mal gestartet habe bleibtdie Motorkontroll, -ABS und ESP Lampe im Cockpit an.

Der Händler sagte, das sei ein Software-Fehler und wird behoben mit einem Update vom Steuergerät. Ich habe drauf verzichtet und wieder was gelernt ..... ;)

am 27. Januar 2018 um 9:05

...solche Geschichten würde ich niemals machen... wenn der Händler zwischenzeitlich Insolvenz anmeldet bist du Auto und Anzahlung los. Denn in der immer langen Warteschlange der Gläubiger "vorm Kassenschalter" des Insolvbenzverwalters kannst du davon ausgehen, dass die bunten Scheine aus sind, bis du an die Reihe kommst.

Zitat:

@gast356 schrieb am 27. Januar 2018 um 10:05:36 Uhr:

...solche Geschichten würde ich niemals machen... wenn der Händler zwischenzeitlich Insolvenz anmeldet bist du Auto und Anzahlung los. ...

Zumindest ist auf eine wasserdichte Vertragsgestaltung zu achten!

wenn klarer Übergang des Eigentums an den Käufer im Moment der Vertragsunterzeichnung und Anzahlung (und lediglich Hinterlegung des Fahrzeugs als Pfand für die 50% des Kaufpreises, die der Käufer dem Händler aus diesem Geschäft noch schuldet)

dann sollte es im Insolvenzfall keine Probleme geben

bei "... bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers." hat der Käufer nur eine Forderung in Höhe seiner Anzahlung ...

 

PS:

unproblematischer dürfte aber wohl in solchen Fällen sein, mal bei der Hausbank (bei welcher evtl. auch das Kautionssparkonto angelegt wurde?) nach einem Überbrückungskredit zu fragen ...

Kaution und "Brief" vom Auto sollten ja ausreichende Sicherheiten sein!

am 27. Januar 2018 um 11:03

...hast du schon einmal eine Insolvenz "live erlebt". Da kannste dir als Gläubiger deinen Eigentumsvorbehalt sonst wohin stecken... wenn nix mehr da ist, ist nix mehr da. Und du glaubst garnicht, wie schnell die letzten Kröten und die etwas werthaltigeren Gegenstände schwuppdiwupp -so schnell kannste garnicht gucken- in irgendwelchen dunklen Kanälen verschwinden.

Ich hab das Spiel z.B. mal bei einem Immobilienmakler & Bauträger erlebt... die Firma für die ich tätig war hatte zum Glück eine Forderungsausfallversicherung, wodurch wir uns schadlos halten konnten. Von der Bauträgerbude waren über Nacht sämtliche Unterlagen weg, die Konten wie zu erwarten leer und der werte Geschäftsführer tauchte nachdem er einige Zeit verschwunden war in einer psychiatrieschen Klinik wieder auf und konnte sich oh Wunder an garnichts mehr erinnern - totaler Gedächtnisverlust. Der eingesetzte Insolvenzverwalter hat uns damals berichtet -wir als für den Bauträger tätige Baufirma haben ihn mit den uns vorliegenden Akten / Informationen versorgt-, dass das einzige was er von dem Laden vorgefunden hat ne leere angemietete Fertiggarage war in der noch ein paar leere Aktenordner in der Ecke lagen.

Und auch bei einer Baufirma durfte ich das mal miterleben... die großen Sachen mit Fahrgestell- / Seriennummern wie Bagger, LKWs, PKWs gehörten entweder Leasingfirmen oder irgendwelchen Angehörigen des werten Unternehmers und der Rest war über Nacht nicht mehr vorhanden -Messgeräte, Rotationslaser, Kompressor, Rüttelplatten, Stampfer, Stromkästen, Hydraulikhämmer f. die Bagger, Kettensägen, Stemmhämmer, Bohrhämmer, Elektrowerkzeuge, PCs, Laptops,... usw. usw. Da kannste dann auf die Erlöse der Insolvenzmasse hoffen, wenns bei der Versteigerung -etwas überspitzt- um "5 verbogene Bauzaunfelder, 3 Schubkarren, 2 Spaten, 2 Schaufeln und ne Spitzhacke" geht... und außerdem auch erstmal noch der Service des Insolvenzverwalters aus dem Erlös zu bezahlen ist.

Als Gläubiger kannste dir das Formular für Forderungsanmeldung eingerahmt übers Bett hängen, damit du nicht vergißt mit wem du noch ne Rechnung offen hast.

Da möchte ich meinen liegen die Risiken auch auf beiden Seiten..

Ein Käufer kann auch vom Ponyhof erzählen ... Geld kommt in ~2 Monaten. Wissen tut das auch keiner. Also an Stelle eines Händlers wär ich da auch vorsichtig, Warum bekommt der Käufer keinen Kredit seiner Bank, wenn er ein fahrzeug unbedingt jetzt möchte?? Warum fragt ernicht zwecks Finanzierung zum Restbetrag an, die Fähnchenhändler haben da zwar nicht tolle Angebote aber ... na Ja zweckmäßige..

Habe sowas mal im Umfeld mitbekommen, Privatverkauf, Anzahlung ... und dann kam lange nichts mehr, weil der Käufer einfach nicht zahlen konnte, hat den ganzen Verkauf mit viel BlaBla um 3 Monate in die Länge gezogen und schlussendlich ist er komplett abgesprungen...

Also einen Verkäufer der das in der Form nicht wünscht direkt als unseriös zu bezeichnen ist doch Mumpitz...

Zitat:

@Nicc_84 schrieb am 27. Januar 2018 um 08:53:20 Uhr:

Hat sich erledigt .... ich habe mir das Fahrzeug vor Ort angeschaut und nachdem ich den Motor probeweise mal gestartet habe bleibtdie Motorkontroll, -ABS und ESP Lampe im Cockpit an.

Der Händler sagte, das sei ein Software-Fehler und wird behoben mit einem Update vom Steuergerät. Ich habe drauf verzichtet und wieder was gelernt ..... ;)

Wie der Themenersteller selber schon geschrieben hat, das Thema ist erledigt.;)

Kann das Thema nicht geschlossen werden?

Warum mein Einwand?

Es dient schlichtweg zur Übersichtlichkeit...;)

nahezu jede bank bietet einen "rahmenkredit" an. dieser ist prozenttechnisch nen tick höher, dafür kann man soviel davon nehmen und zurückzahlen wie man möchte und kaufen was man will. im grunde ein dispo, nur mit besseren zinsen. für 1-2monate kann man das super machen. auch ideal, wenn man sein altes auto selber verkaufen möchte, es aber eventuell noch nicht verkauft hat, wenn das neue zur verfügung steht. dann kann man zb 20.000 übern rahmenkredit laufen lassen, den man dann komplett abzahlt, wenn das alte auto verkauft wurde.

in deinen fall ist die sache wohl erledigt. was das auto wirklich hat, bekommst du eventuell raus, wenn du damit zur dekra oder ähnliches fährst.

Themenstarteram 27. Januar 2018 um 16:56

Zitat:

Kann das Thema nicht geschlossen werden?

Ja -gruß

am 29. Januar 2018 um 12:02

Zitat:

@Nicc_84 schrieb am 27. Januar 2018 um 08:53:20 Uhr:

Hat sich erledigt .... ich habe mir das Fahrzeug vor Ort angeschaut und nachdem ich den Motor probeweise mal gestartet habe bleibtdie Motorkontroll, -ABS und ESP Lampe im Cockpit an.

Der Händler sagte, das sei ein Software-Fehler und wird behoben mit einem Update vom Steuergerät. Ich habe drauf verzichtet und wieder was gelernt ..... ;)

Erst willst du dich für einen Traumwagen verschulden und dann schreckt dich ein Software Update plötzlich ab. :D

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