Anzahlung Masche?
Wir haben unser Auto zum Verkauf stehen. Heute kam ein Ankäufer aus Rumänien. Er hat Interesse am Auto, kann es aber nicht mitnehmen, da er noch zwei weitere Autos abholen muss.
Er hat 500 Euro als Anzahlung da gelassen und bringt den Rest nächste Woche mit. Er hat von mir einen Zahlungsbeleg.
Alles vom Auto liegt natürlich noch bei uns, also Schlüssel, Brief und Schein. Was denkt ihr, gibt es trotzdem Fallstricke oder ist das ein normales Vorgehen?
22 Antworten
Schriftlicher Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss vorhanden? Fahrzeug abgemeldet? Dann sollte eigentlich alles klar gehen.
Habt ihr schon einen KV abgeschlossen?
Für 500€ kommt man gerne wieder. Verkauf den Wagen nur nicht anderweitig
Normale Vorgehensweise bei Händlern. Hatte ich auch und weil er keinen zusätzlichen Fahrer hatte zahlte er 2000 an und schickte 3 Tage später einen Studenten zum Abholen, der auf der Bank mit mir den Rest einzahlte und den Wagen mitnahm.
Als Verkäufer gibt's eigentlich keine bessere Vorgehensweise (außer sofort das ganze Geld zu bekommen und den Wagen direkt abzugeben), weil dadurch wird die Ernsthaftigkeit des Käufers besiegelt den Wagen wirklich abzunehmen.
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Oktober 2021 um 20:47:58 Uhr:
Habt ihr schon einen KV abgeschlossen?
Nein, erst nächste Woche.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 25. Oktober 2021 um 20:47:36 Uhr:
Schriftlicher Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss vorhanden? Fahrzeug abgemeldet? Dann sollte eigentlich alles klar gehen.
Der Kaufvertrag wird bei Abholung gemacht. Bis dahin melde ich das Auto ab.
Der Kaufvertrag ist doch bereits mündlich zustande gekommen...
Leute, wer lässt 500 € bei jemandem, wenn er kein ersthaftes Interesse hat an dem Fahrzeug? Das ist die normale Vorgehensweise eines Einkäufers. Der fährt doch nicht mit nem Autotransporter durch die Gegend und sammelt die Fahrzeuge ein. Ich würde mir da keine Gedanken machen. Er kommt das Fahrzeug abholen, man macht einen eigenen Kaufvertrag und dokumentiert die Übergabe der Fahrzeugschlüssel und Papiere. Da Geld kann man am Automaten einzahlen oder bei einer Bank. Da werden die Scheine auf Echtheit überprüft. Oder man besorgt sich so nen Stift, wie es manche Läden noch benutzen.
Eine Anzahlung ist kein Kaufvertrag, es bekundet nur berechtigtes Interesse am Kauf. Also erst Formalitäten erledigen, dann den Wagen verladen. Kommt es zu Nachverhandlungen über den Kaufpreis, Geld aushändigen gegen Quittung und den Abholer wegschicken.
Moin!
@BenneWe Habt Ihr Euch denn schon auf einen Preis geeinigt gehabt, als ich Ihr Euch auf die Anzahlung verständigt hat?
Zitat:
@Zebulon102 schrieb am 26. Oktober 2021 um 09:25:16 Uhr:
Eine Anzahlung ist kein Kaufvertrag, es bekundet nur berechtigtes Interesse am Kauf. Also erst Formalitäten erledigen, dann den Wagen verladen. Kommt es zu Nachverhandlungen über den Kaufpreis, Geld aushändigen gegen Quittung und den Abholer wegschicken.
Hast Du dem Gespräch beigewohnt?
Was der TE wortwörtlich mit dem Käufer gesprochen hat, wissen wir nicht. Ich zumindest.
Und da die Schriftform nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann sehrwohl ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen sein.
Wie man diesen belegen möchte im Streitfall steht auf einem anderen Blatt, aber die beidseitige Annahme der Willenserklärung stellt schon einen Vertrag dar. Hier besiegelt mit einer Anzahlung.
Man kann natürlich alles zerpflücken. Aber ich habe viele Nachbarn als Zeugen.
--- immer einmal mehr als du
Gelöscht Moorteufelchen/MT-Moderator
Tja, in der Realität sind das dann oftmals anders aus und der "wahre Deutsche" kommt anschließend mit "das war kaputt, meine Werkstatt sagt, das kostet und mein Anwalt sagt...", während der Ausländer das Ding kauft, bezahlt, mitnimmt und man nie wieder was von ihm sieht oder hört.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. Oktober 2021 um 10:14:13 Uhr:
Und da die Schriftform nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann sehrwohl ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen sein. Wie man diesen belegen möchte im Streitfall steht auf einem anderen Blatt, aber die beidseitige Annahme der Willenserklärung stellt schon einen Vertrag dar. Hier besiegelt mit einer Anzahlung.
so what? Das Geld für die Anzahlung hat der Verkäufer. Der Käufer wird den vorgelegten Kaufvertrag schon unterschreiben, wenn er das Auto abholen kommt. Sonst geht er nämlich mit seinem Geld wieder nach Hause und ohne Auto.
Das bezog sich auf den Post,dass noch kein KV zustande gekommen sei.
Darüber kann man geteilter Meinung sein