Anzahlung für PKW bekommen und nicht abgeholt, was nun?

Hallo,
ich brauche mal Rat.

Ich hatte ein Fahrzeug über Ebay eingestellt, kurz danach bekomme ich eine Mail, das sich ein Intressent unbedingt das Fahrzeug haben möchte. Wir machen einen Preis aus und Sie bezahlt 100,- ( Verkaufspreis 4500,- ).
Bis Freitag wußte Sie aber noch nicht, wann Sie es abholen könnte, ich habe das Fahrzeug wegen der Anzahlung dann ca. 20 Std. vor ablauft der Auktion aus Ebay raus genommen, weil die Anzahlung ja da war und der Wagen ja verkauft ist. Am Sonntag schreibt die Käuferin nun, das Sie das Fahrzeug nicht mehr abnehmen kann, weil Sie Ärger mit Ihrem Mann hat und Sie nun die Anzahlung zurück möchte.

Muß ich die jetzt zurück zahlen, weil mir ja Verkauf über Ebay ausgeblieben ist. Mir ist doch dadurch ein Schaden entstanden, sehe ich das so richtig?

Beste Antwort im Thema

Der Threadsteller sah allein den geldwerten Vorteil für sich, verstieß mit der vorzeitigen Beendigung der Auktion aus genanntem Anlass eindeutig gegen die Spielregeln von eBay, - und wird nun um die €-Zeichen auf seinen Pupillen betrogen.
Mein Mitgefühl hält sich in Grenzen.

Vor wenigen Wochen versteigerte ich einen stark reparaturbedürftigen, 14 Jahre alten Saab gegen Höchstgebot. Drei Individuen boten mir an eBay vorbei 500.- Euro "cash auf die Kralle" (O-Ton) mit dem "gut gemeinten" Hinweis, dass ich auf eBay niemals so viel erzielte. Und was war? Der Wagen wurde für 1.260 Euro versteigert, - und der neue Eigentümer ist happy. 🙂

"Du triffst Entscheidungen - und lebst mit ihnen." (Bill Murray in "Und täglich grüßt das Murmeltier"😉

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Zitat:

Original geschrieben von Philippino


Die will sogar Anzeige wegen Betruges machen, wenn ich nicht zurück zahle.

Hat sie dir auch mitgeteilt, wie die (rechtlich stichhaltige) Begründung für diesen schweren Tatvorwurf lauten soll?

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77



Aber seit wann sind Fahrzeugangebote bei ebay kostenlos?

seit eBay das geändert hat. Ging vor einer Weile durch die Werbung und jedes eBay Mitglied hat dazu auch eine entsprechende Nachricht erhalten:

"Für private Verkäufer fällt für das Anbieten in den Kategorien Fahrzeuge, Boote, Flugzeuge keine Angebotsgebühr an"

Quelle: eBay

Grüße

globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von F213


Und was sagt Dein Kumpel zu §126-126 b BGB ?

Das wird Dein Kumpel mit u. U. meinen.

Ein Vertrag kann auch per eMail abgewickelt werden. Dies bedarf aber der Vereinbarung beider Vertragspartner und jede Partei muß die Mail signieren nach dem Signaturgesetz.

Dies wird hier jedoch nicht der Fall sein behaupte ich mal.

Demnach bedarf es einer Schriftform wenn die Urkunde/Vertrag als Beweiszweck dienen soll.

Hallo F213,

Zitat:

§ 126
Schriftform

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, ...

Diese Vorraussetzung ist beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht gegeben. Folglich genügt ein Handschlag, ein Fax, eine Email oder ein Telefongespräch in diesem Falle aus. Deinen übrigen Ausführungen als Antwort auf meinen früheren Beitrag stimme ich zu.

Oliver

Welchen Grund Sie für die Anzeige angeben will, weiß ich nicht, jetzt hat Sie sogar einen Anwalt, der mir rät, den Betrag zurück zu zahlen, will darauf nicht lange warten, obwohl es erst gestern gewesen ist, wo Sie wiederrufen hat.

Durch die Anzahlung hat Sie doch 100% erklärt, den Wagen abzunehmen, dadurch habe ich ihn doch aus Ebay entfernt, kann ja nicht 2 mal den gleichen Wagen verkaufen.

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Betrug ist es nicht, wenn würde ich auf Unterschlagung tippen. Allerdings kommen wir jetzt in den Bereich der Rechtsberatung und sollten dich an einen Anwalt verweisen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von os-m



Zitat:

Original geschrieben von F213


Und was sagt Dein Kumpel zu §126-126 b BGB ?

Das wird Dein Kumpel mit u. U. meinen.

Ein Vertrag kann auch per eMail abgewickelt werden. Dies bedarf aber der Vereinbarung beider Vertragspartner und jede Partei muß die Mail signieren nach dem Signaturgesetz.

Dies wird hier jedoch nicht der Fall sein behaupte ich mal.

Demnach bedarf es einer Schriftform wenn die Urkunde/Vertrag als Beweiszweck dienen soll.

Hallo F213,

Zitat:

Original geschrieben von os-m



Zitat:

§ 126
Schriftform

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, ...

Diese Vorraussetzung ist beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht gegeben. Folglich genügt ein Handschlag, ein Fax, eine Email oder ein Telefongespräch in diesem Falle aus. Deinen übrigen Ausführungen als Antwort auf meinen früheren Beitrag stimme ich zu.

Oliver

Richtig. Das BGB schreibt keine Form für Verträge oder Rechtsgeschäfte vor (bis auf wenige Ausnahmen wie z. B. Grundstückskauf). Vertragsfreiheit bedeutet daher auch Formfreiheit.

Alles soweit in Ordnung wenn es keine Probleme gibt.

Geht es aber vor den Kadi oder aber ein Kunde will Garantieansprüche geltend machen, dann sieht es schlecht aus.

Als Beweis über den Abschluß eines Vertrages zählt nur die Schriftform. Keine mündlichen Vereinbarungen, eMails, Faxe etc.

Ausnahme bei eMails: Signatur lt. Signaturgesetz.

Aber warten wir doch ab was der Anwalt dazu sagt ehe wir uns die Köpfe einhauen 😉

Zitat:

Original geschrieben von F213



Geht es aber vor den Kadi oder aber ein Kunde will Garantieansprüche geltend machen, dann sieht es schlecht aus.

Als Beweis über den Abschluß eines Vertrages zählt nur die Schriftform. Keine mündlichen Vereinbarungen, eMails, Faxe etc.

Hallo F213,

mir ist schon klar, was Du wirklich meinst, aber Du stellst die vermeintlichen Fakten hier viel zu verkürzt dar.

In der hier diskutierten Situation hat der Verkäufer einen starken Beweis in der Hand: Die Aussage der Interessentin, sie hätte eine Anzahlung geleistet, die sie nun zurück verlangt. Ich sehe hier die Interessentin in der Beweislast, darzulegen, daß sie nur eine (unverbindliche) Reservierung gegen eine (bei Stornierung rückzahlbare) Anzahlung geleistet hat. Dies dürfte aber bei einem privaten Veräußerungsgeschäft eine absolut unübliche Modalität sein. Die vorliegenden Beweise in Kombination mit der allgemeinen Verkehrsauffassung sprechen also für den Verkäufer.

Folglich spricht die Beweislage - ohne Vorliegen eines schriftlichen Vertrages - allein aus dem Handeln und den Erklärungen der Parteien heraus für eine verbindlich erklärte Kaufabsicht der Interessentin, evtl. verbunden mit der Option vom Kauf zurückzutreten und dabei die Anzahlung zu verlieren.

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von Philippino



Ebaygebühren sind keine angefallen.

Dann gib ihr das Geld zurück mit dein Hinweis "da du blöde Kuh, denk das nächste mal VORHER nach..." o.ä.

Geht ja nicht darum, dich zu bereichern, sondern lediglich darum, dass ein möglicher Schaden ersetzt wird.

Da kein Materieller Schaden entstanden ist (nur Aufwand bzw. Stress), gib ihr das Geld einfach zurück.

Ich würde sogar behaupten, dass dadurch sogar schon ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Also E-Mail + Überweisung bescheinigen, dass diese Mail von demjenigen gekommen ist, der das Auto haben will.
Die Dame soll froh sein, dass er so gütlich ist und auf durchführung des Kaufvertrages verzichtet und nur die 100€ behält.

Ist halt immer so eine Sache.
Bleibt man knallhart, nach dem Motto "Nimm das Auto oder die Anzahlung ist futsch" oder gibt man nach?
Der TE hat mit der Dame gesprochen, er muss es abwägen. "Krach mit meinem Ehemann" klingt für mich nach einer dummen Ausrede.
Normalerweise spricht man nämlich mit seinem (Ehe-)Partner über geplante Autokäufe BEVOR man sowas macht.

Ein mündlicher Kaufvertrag (emails und vor allem die Überweisung liegen ja vor) ist zustande gekommen, daher kann sie nix tun, um die 100€ wiederzusehen.

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77



Zitat:

Original geschrieben von Philippino


Die will sogar Anzeige wegen Betruges machen, wenn ich nicht zurück zahle.
Den ganzen E-Mailkontakt habe ich vorsorglich aufbewahrt, in einer sagt Sie, das Sie ihn zu 100%
abholen wird, daher auch die Anzahlung.

Ich habe meinen Anwalt eben mal angeschrieben und den Fall geschildert, mal sehen, was er dazu sagt.

Ebaygebühren sind keine angefallen.

Für den wahrscheinlichen Fall, dass kein Vertrag zustande kam, darfst du das Geld nicht einfach behalten. Es war anscheinend klar zur Anzahlung gedacht. Andererseits hat sie dann damit eine eindeutige Willenserklärung abgegeben nach der du glauben durftest, dass sie das Auto nimmt.
Wenn dir keinerlei Kosten entstanden sind, kannst du vermutlich auch nichts geltend machen - allenfalls irgendeine kleine Pauschale. Aber seit wann sind Fahrzeugangebote bei ebay kostenlos?

Schaden ist ja entstanden. Das ganze Spielchen geht ja nun von vorne los:

Auto inserieren, Anrufe wie "Ey isch gib 2000€ usw" beantworten, Besichtigungen und Probefahrten usw.

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE



Schaden ist ja entstanden. Das ganze Spielchen geht ja nun von vorne los:
Auto inserieren, Anrufe wie "Ey isch gib 2000€ usw" beantworten, Besichtigungen und Probefahrten usw.

Ein Schaden ist immer etwas Beziffer- und Nachweisbares. Wenn die "isch gib 2000€"-Anrufe ihn Geld gekostet haben, kann er das der Interessentin gegenüber geltend machen. Wenn nicht, dann nicht. So schön es wäre, aber Ärger und Zeitaufwand werden nicht erstattet.

Oder erstattet ein Händler dir Benzingeld oder Busfahrkarte, wenn du ein defektes Produkt bei ihm zurückbringen musst?

Deswegen schrieb ich "irgendeine kleine Pauschale", vielleicht 20 Euro, für zusätzliches Telefonieren, nochmalige Autowäsche etc.
Einfach behalten würde ich das Geld nicht, solange so eine unsichere Rechtslage besteht (Kaufvertrag ja oder nein). Wenn die Interessentin tatsächlich Anzeige erstattet, hat der TE - egal wie das ausgeht - mehr Ärger, als alle "isch gib 2000€"-Anrufe - nebenbei: cooler Begriff 🙂 - verursachen.

Eine freundliche, aber bestimmte email "ich akzeptiere Ihre Entscheidung, aber Sie müssen auch verstehen, dass ich zusätzlichen Aufwand habe" und Rücküberweisung von 80€ löst das Problem. Dann kann die Frau überlegen, ob sie wegen der restlichen 20 Taler Ärger macht.

Der Threadsteller sah allein den geldwerten Vorteil für sich, verstieß mit der vorzeitigen Beendigung der Auktion aus genanntem Anlass eindeutig gegen die Spielregeln von eBay, - und wird nun um die €-Zeichen auf seinen Pupillen betrogen.
Mein Mitgefühl hält sich in Grenzen.

Vor wenigen Wochen versteigerte ich einen stark reparaturbedürftigen, 14 Jahre alten Saab gegen Höchstgebot. Drei Individuen boten mir an eBay vorbei 500.- Euro "cash auf die Kralle" (O-Ton) mit dem "gut gemeinten" Hinweis, dass ich auf eBay niemals so viel erzielte. Und was war? Der Wagen wurde für 1.260 Euro versteigert, - und der neue Eigentümer ist happy. 🙂

"Du triffst Entscheidungen - und lebst mit ihnen." (Bill Murray in "Und täglich grüßt das Murmeltier"😉

Mein Anwalt sagt mir nun, das Sie nicht nur keinen Anspruch auf Rückzahlung hat, sondern ist im Gegenteil verpflichtet, das Fahrzeug zum ausgemachten Preis abzunehmen, solange der Verkauf von Privat an Privat gemacht wurde, welches es auch war.

Könnte ja eher noch Schadensansprüche stellen.

Zitat:

Original geschrieben von Rigero


Der Threadsteller sah allein den geldwerten Vorteil für sich, verstieß mit der vorzeitigen Beendigung der Auktion aus genanntem Anlass eindeutig gegen die Spielregeln von eBay, - und wird nun um die €-Zeichen auf seinen Pupillen betrogen.
Mein Mitgefühl hält sich in Grenzen.

Vor wenigen Wochen versteigerte ich einen stark reparaturbedürftigen, 14 Jahre alten Saab gegen Höchstgebot. Drei Individuen boten mir an eBay vorbei 500.- Euro "cash auf die Kralle" (O-Ton) mit dem "gut gemeinten" Hinweis, dass ich auf eBay niemals so viel erzielte. Und was war? Der Wagen wurde für 1.260 Euro versteigert, - und der neue Eigentümer ist happy. 🙂

"Du triffst Entscheidungen - und lebst mit ihnen." (Bill Murray in "Und täglich grüßt das Murmeltier"😉

<spaßmodus on>

Bill Murray hat da auch mitgespielt?

Kann mich irgendwie nur an Andie Mc Dowell erinnern 😁

<spaßmodus off>

Ich gebe dir nur teilweise Recht.
Klar ist das nicht der Sinn von Ebay, die Autkionen frühzeitig zu beenden.
Aber wenn du als Privatperson ein Auto verkaufst, geht es dir in erster Linie darum, es schnell zu einem Mindestpreis X loszuwerden. Da behält man sich halt vor, Auktionen frühzeitig zu beenden, wenn sich bereits ein Käufer findet.
Ich hätte z.B. keine Lust, ständig die Auktion neu zu starten nur weil niemand über den Mindestpreis kommt.
Gut, ich würde mein Auto auch eher über Autoscout24 oder Mobile verkaufen.

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