Anwalt einschalten bei unklarer Schuldfrage, hat es einen Sinn?

Heute ist mein Bekannter auf einen Linksabbiegerstreifen gefahren, dabei ist ihm ein Auto von hinten in die Fahrertür gefahren. Die Schuldfrage wäre relativ klar, weil man ja beim Fahrstreifenwechsel besondere Sorgfalt walten lassen muß.

Allerdings: es ist ein sehr kurzer Abbiegestreifen und vor Beginn dieses Streifens ist eine Sperrfläche, der Hintermann ist also über die Sperrfläche ("zu früh"😉 nach links gefahren.

Beschädigt ist ausschließlich die Fahrertür, das Auto ist nicht sehr alt, also einen Totalschaden würde ich ausschließen.

Mein Bekannter ist VK versichert und hat (bei derselben Gesellschaft!) eine Rechtschutz-V.

Hat es einen Sinn, einen Anwalt alles regeln zu lassen, oder bringt das nichts, weil die Versicherungen untereinander eine Quote ausmachen und sowieso die SF-Klassen aller Beteiligten hochgehen?

Oder welche Rechte und Ansprüche, und gegen wen, kann der Anwalt durchsetzen? Wird die RS-V. überhaupt eine Deckungszusage machen, zumal evtl. gegen die eigene Gesellschaft?

31 Antworten

Hier hat in der gleichen Situation der Sperrflächenniutzer, der den Stau vor der Ampel auf der Geradeausspur umgehen wollte, Alleinschuld bekommen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Juli 2024 um 23:55:09 Uhr:


Bei einer Sperrfläche würde ich, der Idealfahrer 🙂, nicht mit Verkehr von hinten rechnen müssen. Und spätestens beim Einschlag des Sperrflächennutzers führt dieser einen Spurwechsel aus, was ihm eine besonders gesteigerte Sorgfaltspflicht auferlegt. Insofern denke ich schon, dass man den gesamten eigenen Schaden bei der gegnerischen HP einfordern sollte. Kann aber jeder halten wie er mag.

So einfach dürfte es nicht sein.

Denn mein Bekannter hat ja auch einen Spurwechsel gemacht, vom Geradeausstreifen auf die "Mini-Abbiege-/Wendespur". Da hätte er ja auch die besondere Sorgfaltspflicht gehabt, z.B. Schulterblick.

Im Anhang eine Skizze

Die Spur fängt dort erst an. Da erwartet niemand Verkehr von hinten, zumal die reguläre vom Sperrflächennutzer verlassen wird und er einen wesentlich schlechteren Winkel zum Wenden oder Linksabbiegen einnimmt.

Zitat:

So einfach dürfte es nicht sein.

Denn mein Bekannter hat ja auch einen Spurwechsel gemacht, vom Geradeausstreifen auf die "Mini-Abbiege-/Wendespur". Da hätte er ja auch die besondere Sorgfaltspflicht gehabt, z.B. Schulterblick.

Im Anhang eine Skizze

Laut Deiner Skizze, frage ich mich wirklich - wieso die Kollegen Deinen Bekannten auf 01 gesetzt hatten.
Hier in Berlin wäre der Unfallgegner als Unfallverursacher eingestellt worden.
Hier fängt die anwaltliche Rechstberatung an. Geht zum Fachanwalt und lasst es prüfen, der wird Euch das selbige erzählen. Und da Dein Bekannter Verkehrsrechtschutz besitzt um so besser....
Es gibt im Strassenrecht hierzu auch eine Definition wer wann wie diese abtrassierte Strasse befahren darf und wer nicht.

Nach meiner Einschätzung - zusammen mit den Foto´s (?) - sieht dass garnicht mal so schlecht aus für deinen Bekannten.

Die Sorgfaltspflicht betrifft "nur" im normal zulässigen öffentlichem Verkehrsraum (z.B. wie schon von Dir besagtem Spurwechsel o.ä.), welches hier jedoch nicht gilt.

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Kritisch ist auch die Darstellung der Gegenseite: Der Auffahrende habe sich bereits auf dem Abbiegestreifen befunden (nix Sperrfläche) und mein Bekannter habe von der Geradeausspur einfach links rüber gezogen.

Im Nachhinein ist man immer schlauer: man hätte die Fzge. am Unfallort stehen lassen sollen, statt sie auf Seite zu fahren, dann wäre der genaue Unfallort klar 🙁

das heisst im Klartext: leider keine Fotos gemacht?
Schade, denn jeder kann alles sagen und behaupten. Bilder sprechen aber vom Geschehen eine andere und sachliche Sprache. So sieht es natürlich - zusammen mit der bekannten und genannten Zeugin, welche hinter Ihrem Freund(?) gefahren ist nicht so prall aus. Ich gehe davon aus, dass dein Bekannter allein im Fahrzeug saß?
Dann solltet Ihr erstrecht anwaltlichen Beistand aufsuchen, um ggf. schlimmeres zu verhindern.
Zeugen hat Dein Bekannter leider auch nicht, welche vor Ort waren und seine Aussage untermauern?

Ist nur mein Rat, basierend auf vielen Erfahrungen im Verkehrsrecht

> Immer Fotos machen.. löschen kann man sie immer noch 😉

Definitiv immer Fotos machen wie der Unfall zustande kam. Gerade solche kleinen Unfälle stehen die Autos dann ja meist aneinander und man kann deutlich sehen wo wer lang fuhr .

Bei einem Unfall mit höherer Geschwindigkeit wirkt ja oft so eine Kraft das die Autos etwas schleudern lernen . Da ist dann ja aber eh meistens die Polizei mit dabei wegen Personen schaden .

Ja, hätte hätte Fahrradkette.

Ich war beim Unfall nicht dabei. Durch Fotos wäre sicher die eine der beiden Schilderungen zu beweisen gewesen (oder auch zu widerlegen).

Alleine durch die genaue Position des Unfalls.

Die Zeugin (= Freundin der auffahrenden) ist sowieso komplett parteiisch.

Sie hat "alles ganz genau gesehen", und zwar aus ihrem Kleinwagen heraus, obwohl vor ihrer Nase der riesige Pickup des Freundes war 🙂 🙂

Dann hat der bekannte ja noch schlechtere Karten wenn der Gegner zeugen hat, die behaupten dein bekannter sei später auf den abbiegestreifen gefahren.

Keine Ahnung ob ein Gutachter dies widerlegen kann.

Ich glaub meine dashcam bau ich mir definitiv ins Auto ein.

Naja das mit der Zeugin und das sie wohlwollend für ihren Freund ausgesagt hat muss man erstmal beweisen- was man jedoch nicht kann.
Alles andere sind Vermutungen, die einem auch nichts bringen.
Klar nachhinein ist man immer schlauer bezüglich der Fotos, sind aber Erfahrungswerte die man sammeln muss.

War bei mir auch so. Das ist "Lehrgeld" sagte mein Dad zu mir.

Geht mal zum Anwalt und lasst Euch mal beraten. Ist nie verkehrt bevor ihr oder die Versicherung mehr zahlen muss als nötig. Sprich: den Anwalt zu Rate ziehen um Schadensbegrenzung vorzunehmen.

Zitat:

@ATLANTIKHAWK schrieb am 13. Juli 2024 um 09:19:18 Uhr:



Geht mal zum Anwalt und lasst Euch mal beraten. Ist nie verkehrt .bevor ihr oder die Versicherung mehr zahlen muss als nötig. Sprich: den Anwalt zu Rate ziehen um Schadensbegrenzung vorzunehmen.

Das war ja genau meine Eingangsfrage. Wenn es sowieso (mindestens) auf eine Teilschuld herausläuft, könnte man sich den Anwalt sparen? Welchen Anteil des Schadens welche Versicherung bezahlt, ist doch egal, weil die SF-Klasse sowieso hoch geht?

Denn die Rechtschutzversicherung kostet auch 150,- Selbstbeteilgung.

Daher auch die Frage, welche Ansprüche es noch geben könnte, die ohne Anwalt (aus Unkenntnis der Materie) nicht erstattet werden?

Wenn die Freundin im anderen Auto saß und ggf. sogar eine andere Adresse hat dann ist sie ein neutraler Zeuge

Sorry, das ist Unsinn. Oder du hast dich im Jahrhundert geirrt.

Zum einen hat sie sich selbst als Lebensgefährtin vorgestellt (und ist z.B. vor Gericht als Zeugin zur Wahrheit verpflichtet)

Zum anderen sind nicht-eheliche Partnerschaften nix außergewöhnliches.

(im übrigen war sie nicht zufällig im Auto dahinter gesessen, sondern die beiden hatten soeben eines ihrer beiden Autos aus der Werkstatt abgeholt)

Gerade weil hier beidseitige Haftungsanteile im Raum stehen - und damit eine Regulierung nach Quotenvorrecht sinnvoll sein wird - sollte ganz dringend ein versierter Anwalt hinzugezogen werden.

Zitat:

@nogel schrieb am 12. Juli 2024 um 17:22:02 Uhr:


...

Im Nachhinein ist man immer schlauer: man hätte die Fzge. am Unfallort stehen lassen sollen, statt sie auf Seite zu fahren, dann wäre der genaue Unfallort klar 🙁

Bevor das Leute tatsächlich nachmachen ...

NEIN!, einfach NEin!!😉

Fotos machen ja, aber dann so schnell wie möglich räumen und die Fahrzeuge sicher abstellen und dort auf die Polizei warten...

Gilt natürlich nicht für "schwere Unfälle", aber wegen "kleinen" Blechschäden blockiert man nicht ewig Fahrspuren, zumal bei solchen Unfällen sich die Polizei gerne Zeit lässt bis sie kommen...was ok, ist...

Ausserdem steigt die Gefahr von Folgeunfällen, wenn man wegen Kleinigkeiten Fahrspuren blockiert...

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