Antragsstellung KFZ-Beihilfe Wo?

Hallo,

anhand der Suchfunktion habe ich nichts gefunden oder ich bin zu dämlich dafür. Ich bin berufstätig und möchte mir nun einen Neuwagen kaufen. Weiss jemand wo dafür die Anträge für die Beihilfe und für die Kostenübernahme des behindertengerechten Umbaus stellen kann?. Die Agentur für Arbeit kann oder will mir dazu auch nichts sagen und auf den einschlägigen Internetseiten teilweise gegenteilige Aussagen dazu. Kleine Info dazu: Ich wohne in NRW.

21 Antworten

Zitat:

@Badland schrieb am 12. Mai 2016 um 12:53:58 Uhr:


Grundsätzlich gilt: Erst Antrag stellen, dann auf die schriftliche Zusage warten/hoffen und ERST DANN zum Händler gehen.

Was meinst du mit schriftlicher Zusage? Also ich weiß das ich so Eintrag aufjedenfall bekomme. Meine Beraterin hat schon immer gesagt das ich Sie nur anspechen muss.
Bloß mir war nicht geläufig was ich da ausfüllen muss bzw. was ich zuerst mache (erst Antagstellen, dann zum Autohaus um Kostenvoranschlag zu holen oder anders rum!)?

Nun da werde ich wohl möglich trotzdem mal hinmachen um mir mal die Sitze und Lackierungen anzuschauen.

Selbstverständlich kannst du zum händler gehen, gucken und dir nen Angebot geben lassen. Bevor du die Zusage über die Beihilfen nicht schriftlich hast, würde ich an deiner Stelle nicht den Kaufvertrag unterschreiben.

Zuerst muss der Antrag gestellt werden! Keinen Kaufvertrag vor der Bewilligung unterschreigben - andernfalls geht ggf. die Förderung verlohren. Angebote / Kostenvoranschläge können gerne eingeholt werden.

Nö! Der Antrag muss gestellt werden, dann kann man das Fahrzeug bestellen/kaufen. Natürlich empfiehlt es sich, dass man sich den Eingang des Antrages mit Datum bestätigen lässt!!!

Allerdings ist dann natürlich nicht unbedingt klar, welche Leistungen tatsächlich gewährt werden. Wer aber a) ohnehin genau weiß, was er kaufen/leasen kann und will, muss nicht länger warten. Bei mir wird eh nur die Automatik und die Standheizung als behinderungsbedingte Mehrausstattung bewilligt - dafür kommen die aber an diesen Posten nicht vorbei. Insofern habe ich meine letzten 5 Fahrzeuge bestellt, nachdem ich den Antrag bei der DRV abgegeben habe und mir der Eingang bestätigt wurde.

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@Za4aCosmo,

das passt, wenn ausschließlich das behinderungsbedingte Zubehör zu förder ist. Sobald es primär um den Kostenzuschuss zum Fahrzeug geht, sollte der Kaufvertrag erst nach dem Grundlagenbescheid unterschrieben werden.

Ich habe einen Termin mit meinem Hausarzt und meinem Anwalt gemacht, um zu besprechen ob sich der Aufwand mit dem Gutachten überhaupt lohnt. Ein entsprechendes Gutachten über den Morbus Crohn hab ich noch von dem "aG-Light" Antrag. Ich schau mal ob sich der ganze Aufwand zum Ertrag auch lohnt. Notfalls kann ich den Wagen auch ohne Beihilfen finanzieren.

Zitat:

@Badland schrieb am 12. Mai 2016 um 12:16:34 Uhr:


Achso, so läuft der Hase. GbB 80% Merkzeichen G. Einen schriftlichen Antrag habe ich nicht gestellt. Ich hatte nur eine Beratung via Telefon, weil ich für ein persönliches Gespräch noch keine Zeit hatte. Die halbseitige Lähmung wurde nur mit 30% anerkannt der Rest ist auf Autoimmunität (Morbus Crohn) und eine Sprechstörung aufgeteilt.

Moin,

merkst Du es noch?? Kein Antrag gestellt, und dann sagst Du von was nicht zuständig AA!! 🙄 Ich verstehe solche Leute wie Dich nicht! Alles nur BLA BLA! Pardon, aber mit sowas kann ich nichts anfangen!

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