ForumBehindertengerechte Mobilität
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. Antragsstellung KFZ-Beihilfe Wo?

Antragsstellung KFZ-Beihilfe Wo?

Themenstarteram 10. Mai 2016 um 5:41

Hallo,

anhand der Suchfunktion habe ich nichts gefunden oder ich bin zu dämlich dafür. Ich bin berufstätig und möchte mir nun einen Neuwagen kaufen. Weiss jemand wo dafür die Anträge für die Beihilfe und für die Kostenübernahme des behindertengerechten Umbaus stellen kann?. Die Agentur für Arbeit kann oder will mir dazu auch nichts sagen und auf den einschlägigen Internetseiten teilweise gegenteilige Aussagen dazu. Kleine Info dazu: Ich wohne in NRW.

Ähnliche Themen
21 Antworten

Wenn du weniger als 15 Jahre berufstätig bist = Agentur für Arbeit

Bei über 15 Jahren = DRV

Sollte die Behinderung durch einen Unfall / Arbeitsunfall entstanden sein, könnte die Berufsgenossenschaft als Kostenträger zuständig sein.

Grundsätzlich läuft das unter dem Oberbegriff "Teilhabe am Arbeitsleben". Grunsätzlich kann der Antrag auch beim falschen Träger gestellt werde. Der Träger prüft innerhalb von 14 Tagen seine Zuständigkeit, sollte sich der Träger als nicht zuständig erklären, so leitet er den Antrag an die zuständige Stelle weiter. (soweit die Theorie...) Nach Ablauf der Frist wird dann der unzuständige Träger zuständig...

[url=Sollte die Behinderung durch einen Unfall / Arbeitsunfall entstanden sein, könnte die Berufsgenossenschaft als Kostenträger zuständig sein. Grundsätzlich läuft das unter dem Oberbegriff "Teilhabe am Arbeitsleben". Grunsätzlich kann der Antrag auch beim falschen Träger gestellt werde. Der Träger prüft innerhalb von 14 Tagen seine Zuständigkeit, sollte sich der Träger als nicht zuständig erklären, so leitet er den Antrag an die zuständige Stelle weiter. (soweit die Theorie...) Nach Ablauf der Frist wird dann der unzuständige Träger zuständig...

Antragspaket:[/url]http://...sche-rentenversicherung.de/.../...on_Kraftfahrzeughilfe.html

Themenstarteram 11. Mai 2016 um 6:25

So ich habe nun nachgefragt und das Arbeitsamt hat, wie erwartet mit "für Sie gibt es weder beihilfe noch umbauzuschuss, und wenn doch dann brauchen wir einige Gutachten von Ihnen". Da die Facharztgutachten haben wollen wird das mit Terminvergabe erstma wieder Monate dauern, und am ende heißt dann bestimmt "sie bekommen gar nichts oder aufgrund ihrer Situation nur kleingeld". Das alles dauert mir zu lange und ich hab auch nicht noch die Zeit hinterher zu klagen. Dieses Heckmeck hatte ich schon bei dem Orangefarbenen Parkausweis "aG-Light" den ich hinterher doch nicht bekommen habe. Das ganze hat schon allein 6 Monate gedauert.

Zitat:

@Badland schrieb am 11. Mai 2016 um 08:25:32 Uhr:

So ich habe nun nachgefragt und das Arbeitsamt hat, wie erwartet mit "für Sie gibt es weder beihilfe noch umbauzuschuss, und wenn doch dann brauchen wir einige Gutachten von Ihnen". Da die Facharztgutachten haben wollen wird das mit Terminvergabe erstma wieder Monate dauern, und am ende heißt dann bestimmt "sie bekommen gar nichts oder aufgrund ihrer Situation nur kleingeld". Das alles dauert mir zu lange und ich hab auch nicht noch die Zeit hinterher zu klagen. Dieses Heckmeck hatte ich schon bei dem Orangefarbenen Parkausweis "aG-Light" den ich hinterher doch nicht bekommen habe. Das ganze hat schon allein 6 Monate gedauert.

Moin,

was bist Du denn für ein Fall? Selbsständig, Beamter, Angestellter?? Wie lange schon Berufstätig?? Wie schon vorher gesagt, ab einen gewissen Zeitraum ändert sich der Kostenträger! Entweder ist die Arbeitagentur zusändig oder nicht. Dann hat auch ein Gutachten etc. keinen Sinn, wenn Sie nicht zuständig sein sollten!!! Verstehe Dich nicht

am 11. Mai 2016 um 18:56

Also wenn der Wagen für die Fahrten zur Arbeitsstätte benötigt wird, um einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachugehen, wird es immer einen Kostenträger für die behinderungsbedingte Mehrausstattung geben. Einen Zuschuss zum Kaufpreis selbst habe ich auch nie erhalten - dafür war mein Einkommen immer zu hoch...

Themenstarteram 12. Mai 2016 um 5:53

Ich war 3 Jahre Arbeitsunfähig wegen Krankenheit und Reha, danach war ich 5 Jahre Selbstständig. Nun arbeite ich seit 2 Jahren als Angestellter in der Finanzbranche. Ich verdiene zwar keinen Hungerlohn, aber mein Gehalt ist auch nicht so hoch das ich keinen Anspruch auf Hilfsgelder hätte. Die kamen mit ÖPNV an weil ich Dortmund arbeite. Deswegen sehen die da keinen Bedarf an Zuschüssen.

Wenn du nicht gehbehindert bist und ÖPNV benutzen kannst um zur Arbeit zu fahren, dann könnten sie natürlich recht haben. Es geht bei allen Förderungen immer um den Weg zur Arbeit.

Themenstarteram 12. Mai 2016 um 8:39

Ich bin halbseitig gelähmt und hab dazu noch Autoimmunität Morbus Crohn. Mein Hausarzt meinte ich hätte Ansprüche, aber bei denen zählt nur die Meinung der Fach- und Amtsärzte.

Leider verräts du die wichtigen Dinge nur häpchenweise. Wenn du bei deinem Antrag ähnlich ungenau vorgehst, wirst du da verständlicher Weise auf schwierigkeiten Stoßen!

Was für einen GbB und welche Merkzeichen hast du?

Themenstarteram 12. Mai 2016 um 10:16

Achso, so läuft der Hase. GbB 80% Merkzeichen G. Einen schriftlichen Antrag habe ich nicht gestellt. Ich hatte nur eine Beratung via Telefon, weil ich für ein persönliches Gespräch noch keine Zeit hatte. Die halbseitige Lähmung wurde nur mit 30% anerkannt der Rest ist auf Autoimmunität (Morbus Crohn) und eine Sprechstörung aufgeteilt.

Das ist grundsätzlich schon mal nicht schlecht! Hast du 15 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung voll?

Entschuldigung das ich mich hier einmische, ich habe mir überlegt diese Woche noch, heute oder Freitag, zum VW Händler zu machen und mir da mal einen Kostenvoranschlag zu holen!

Wie lange ist denn so ein Kostenvoranschlag gültig? Was mache ich bzw. was wird vom Autohaus gemacht wenn die Kosten steigen oder sinken (während der AA-Bearbeitung!)?

Apropo den Antrag muss ich ja auch noch Beantragen und bis der dann wieder bei mir ist weiß ich nicht.

Mal sehen heut noch bei meiner Beraterin anrufen!

Muss ich noch irgendwas wissen? Es ist ein Antrag oder gleich mehrere, meine Gutachten (vom Arzt und von der DEKRA) hat das AA als Kopie schon, wollen die sonst nochwas haben?

Themenstarteram 12. Mai 2016 um 10:53

Zitat:

@herrhausk schrieb am 12. Mai 2016 um 12:27:57 Uhr:

Das ist grundsätzlich schon mal nicht schlecht! Hast du 15 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung voll?

Nein, weil ich erst 32 bin und zwischendurch 3 Jahre Arbeitsunfähig war. Deswegen habe ich mit dem Arbeitsamt gesprochen.

An T26K

Grundsätzlich gilt: Erst Antrag stellen, dann auf die schriftliche Zusage warten/hoffen und ERST DANN zum Händler gehen.

Das ist schade, die DRV arbeitet professioneller...

Wie bist du denn bisher zur Arbeit gekommen? Hast du schon ein Fahrzeug oder bist du mit den ÖPNV unterwegs?

Solltest du z.Zt. den ÖPNV nutzen wird die Argumentation schwierig...

Ich würde von weiteren mündlichen "Beratungen" abraten. Stell einen schriftlichen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben in Form von KFZ-Kostenhilfe. Sollten dir die Forulare fehlen, (suche im Netz hilft) kann der auch formlos erfolgen. Dem Antrag unbegingt ein Begleitschreiben mit einer nachvollziebaren Begründung des Förderbedarfs beifügen - also warum du auf das KFZ angewiesen bist und warum du auf Grund deiner Behinderung den ÖPNV nicht benutzen kannst (z.B. weil du auf Grund der halbseitigen Lähmung keine Stehplätze im Bus nutzen kannst und du auf Grund des Morbus Crohn darauf angewiesen bist jederzeit die nächste öffentliche Toilette anfahren zu können usw.) .

Auf deinen Antrag muss die AA schriftlich / mit einem (rechtsmittelfähigen) Bescheid antworten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen