Antrag KFZ-Hilfe = Schikane?

Hallo Ihr lieben,

ich bin neu hier und heiße Christian (32 Jahre).

Ich bin berufstätig, habe eine inkompl. Querschnittslähmung (Rollstuhlfahrer) und das Merkzeichen aG (90% Gdb).

Ich habe aus beruflichen Gründen bei der Agentur für Arbeit um die Zusendung der Anträge zur Kraftfahrzeughilfe gebeten und auch bekommen. Es geht mir um den Zuschuss eines Führerscheins inkl. des Antrags zum späteren Kauf eines PKWs mit Umbau.

Nun steht im beiliegenden Schreiben der Agentur für Arbeit folgender Text:

"Um über Ihren Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Kraftfahrzeughilfe (Zuschuss zu den Kosten der Fahrausbildung und des Erwerbs der Fahrerlaubnis) entscheiden zu können, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten um die Erlaubnis zum Ablegen der Führerscheinprüfung und zum Führen eines PKW zu beantragen."

Erforderliche Unterlagen: Zusendung Entscheidung des Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

Das heißt (auch auf Nachfrage) für mich, ich muss "vor" der Bewilligung erstmal alle nötigen Dinge wie Erste Hilfe, Sehtest usw. machen, dann zum Bürgeramt den Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen und dann warten bis die ein ärztliches Gutachten verlangen. Dann einen Arzt suchen, dieses Gutachten wieder an die Behörde senden und wieder warten. Mit der Entscheidung der Behörde nun zur Agentur für Arbeit um den Antrag auf den Zuschuss bewilligen zu lassen, was wieder einige Zeit dauert.

Mal davon abgesehen gibt es in meiner Stadt bis Ende August keinen Termin beim Bürgeramt mehr und hier läuft alles nur noch (mit Termin)! Alle Kosten müssen von mir erstmal ausgelegt werden, die ich dann angeblich per Vorlage der Rechnungen erstattet bekomme (egal ob Antrag Bewilligt oder nicht).

Ist das wirklich korrekt so? War das bei euch ebenfalls die gleiche Verfahrensweise?

Ich finde das totaler Schwachsinn, da dieses ganze unnötige Prozedere über Monate dauert und reinste Schikane ist. Wenn ich pech habe, hab ich im Winter die Bewilligung! Warum muss ich denn solch einen Umweg gehen? Zumal meine Sachbeabeiterin die Frist für den Antrag verlängern musste, weil sie ganz erstaunt war, dass es so lange dauert.

Könnt Ihr mir bitte helfen und mir sagen, ob das einfach so bekloppt geregelt ist oder man mir hier Steine in den Weg legt?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Du musst der Arbeitsagentur natürlich die Sicherheit geben, physisch wie auch psychisch in der Lage zu sein die Prüfung ablegen zu dürfen. Daneben sind auch andere Aspekte interessant z.B. ob rechtlich gesehen Bedenken bestehen. Auch ein Mensch mit einer Behinderung kann gegen das Gesetz verstoßen haben. Entweder durch Allohol, Drogen oder weil er mal "zum testen" ohne Führerschein mit dem Auto gefahren ist und erwischt wurde. Das soll keine Unterstellung sein, aber die Arbeitsagentur weiß das nicht und das ist auch gut so.

Bei einer Bewilligung ohne Vorherige Erlaubnis der Behörde könntest du dich bei einer Fahrschule anmelden und locker Fahrstunden nehmen. Wenn nach einem Monat dann die Ablehnung der Fahrerlaubnisbehörde kommt, wären der Arbeitsagentur bereits erhebliche Kosten entstanden. Die Behörde benötigt im Schnitt Ca. 6-8 Wochen und es ist kein Problem schon mit der Fahrschule anzufangen. Nur die Prüfungen können erst mit der Erlaubnis der Behörde gemacht werden.

Es gibt Fälle in denen der Zuschuss dem Grunde nach bewilligt wird und du eine Fahrschule deiner Wahl nimmst. Aber auch hier gibt es dann Einschränkung entweder durch eine rechtliche Absicherung der Arbeitsagentur oder der gleichen Forderung mit einer vorherigen Abklärung der Behörde. In beiden Fällen wäre dir also auch nicht viel mehr geholfen und du hättest das gleiche Problem, zumindest zeitliche Problem.

Allerdings wäre in deinem Fall eine Bewilligung dem Grunde nach zu gewähren, da wie du bereits gemerkt hast keine Anmeldung bei der Behörde so einfach möglich ist ohne sich für eine Fahrschule entschieden zu haben. Dein Rehaberater sollte das Verfahren eigentlich kennen.

Die Behörde kann nach Erhalt der Gutachten eine Vorabmitteilung versenden in dem steht, dass du die Erlaubnis zum Ablegen der Führerscheinprüfung hast und du bis zum Termin X eine entsprechende Fahrschule nennst. Nicht alle Behörden machen das! Verwaltungsaufwand... da auch der TÜV/Dekra hier ein Wörtchen mitzureden hat und die gerne wissen würden "wo" du deine Ausbildung machst.

Mein Vorschlag: erkläre deinem Rehaberater die Sachlage, weise ihn darauf hin, dass ohne die Angabe einer Fahrschule eine erhebliche Verzögerung beim Anmeldeverfahren entsteht und das Risiko einer Ablehnung der Bearbeitung hoch ist. Du kannst die Preise der Fahrschulen auch schon vorher dem Rehaberater zukommen lassen um ihn die Entscheidung vorerst leichter zu machen. Bedenke der Sachbearbeiter hat weitaus mehr Kompetenzen als du denkst. Mit einer entsprechenden Begründung für solche Fälle ist alles möglich.

Eine "richtige" Bewilligung vor Abklärung gibt es aber nicht. Das wäre grob Fahrlässig und im äußersten Fall ein Skandal für die Bildzeitung. Bedenke wie es sich anhört wenn du 700 Euro Kosten verursacht hast weil die Arbeitsagentur vorher gar nicht überprüft hat ob du überhaupt darfst. Das wäre wie die kostenübernahme für ein PKW mit Umbau dabei hast du gar keine Behinderung oder Führerschein. Klingt doch auch ziemlich doof oder? ;-)

Wenn du Fragen hast kannst du mir gerne schreiben ich habe ebenfalls eine Behinderung und bin selbst bei der Agentur tätig gewesen.

Viel Glück und Erfolg wünsch ich Dir!

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Übrigens: wenn sich dein Rehaberater quer stellt dann investiere die Anmeldegebühr bei der Behörde und wähle eine Fahrschule deiner Wahl die natürlich eine Ausbildung für Menschen mit Behinderung anbieten. Bei der späteren Aufforderung ein med. Gutachten vorzulegen sendest du diese Mitteilung deinem Rehaberater zu. Da die Agentur den Nachweis fordert werden sie dir auch die Kosten erstatten. Eine Antwort erhältst du in jedem Fall. Meldet sich niemand ruf bitte täglich die Arbeitsagentur an! Du erhältst zwar keine sympathiepunkte aber es ist sehr nervlich täglich eine "Bitte um Rückruf" im Postfach zu haben. Nebenbei werden die Servicemitarbeiter ebenfalls tätig wenn sie keine Reaktion sehen. Im schlimmsten Fall wird man dich einem Kollegen übergeben aber auch das muss begründet werden. Dann erhältst du eine Einladung um die Situation zu besprechen. Wie auch immer, wenn du hartnäckig bist und Geduld hast bekommst du schon eine Lösung. Ob du eine Bewilligung erhältst steht auf einem anderen Blatt. Aber leider ist das heutzutage so wenn man etwas bezahlt bekommen will und hier geht es um mögliche Summen über 10.000 Euro. Ich bitte dich, dafür lohnt sich gern der Aufwand oder

Auch wenn das nicht sein soll! Nicht falsch verstehen!

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 25. Juni 2015 um 22:33:26 Uhr:


Hallo,
ich denke Dein Problem hat zwei Seiten. 1. Problem, Die Behörde will erst dann entscheiden ob Sie Dich bezuschusst wenn sie auch weiß, dass Du trotz Behinderung physisch und psychisch nach dem heutigen Stand der Technik (Um-Anbauten) geänderte Fahrzeuge zu führen in der Lage bist. Sonst würde ja ein Beamter sich den Kopf über Deinen Antrag tagelang zermatern nur um dann zu erfahren diese Beamtentortur war umsonst, denn ein "Berufener" stellt fest, dass Du kein Fahrzeug fahren kanst. Also besorge Dir eine anerkannte Bestätigung, dass Du an Deine Behinderung angepasste Fahrzeuge fahren kanst. Zweitens würde ich mich erkundigen, welche Fahrschulen anerkannt sind behinderte Fahrschüler auszubilden. Das ist leicht beim Verband zu erfahren, welche Fahrschule für welche Behinderungsausbildung die entsprechende Zertifizierung hat. Mit einer verpflichtenden Erklärung, dass Du Deine Ausbildung bei einer diese Fahrschulen absolvierst dürfte der Antragssachbearbeiter zufrieden sein. Sicher gibt es bei den Behörden "kleine" Despoten und Wichtigtuer, aber wenn Du in einer stillen Stunde die Forderungen analysierst, dürftest Du schnell erkennen, welche Forderung Sinn machen und welche Forderungen absolur sinnfrei sind.
Versteh mich nicht falsch aber es macht wenig Sinn, wenn die Behörde im Vorfeld die Kosten für Fahrzeugumbau und Führerschein genehmigen würde und bei der medizinischen Eignungsprüfung zeigt sich, dass Dir die Führerscheinbehörde nie eine Fahrerlaubnis erteilen würde, kann und darf. Es sind halt zwei Behörden, eine die entscheidet ob du befähigt bist ein Fahrzeug zu führen und Dir deshalb nach erfolgreich abgelegter Fahrschule die Fahrerlaubnis ausstellt und eine andere Behörde, die entscheiden muss ob Sie Dir, damit Du ein ähnlich selbstbestimmtes Leben wie ein Nichtbehinderter führen kanst die Kosten für den erforderliche Mehraufwand erstattet.
Grundsätzlich hast Du Anspruch auf Erteilung einer Fahrerlaubnis und auf Bezuschussung des Mehraufwandes welche aus Deiner Behinderung resultieren. Bei Behördenforderungen immer Fragen, wo und wie Du dieser Forderung Genüge leisten kanst und wer die Kosten dafür trägt. Du hast ein Recht diese Fragen umfassend beantwortrt zu bekommen und bei negativen Kostenentscheidungen eine Schriftliche Befründung zu erhalten. Verlange alles schriftlich. Einen Termin im August ist ein absolutes No go und würde von mir nicht akzeptiert. Es gibt beim Landkreis oder einer kreisfreien Stadt einen Behindertenbeauftragten, der Dir auch weiterhelfen sollte.

In vielen Städten gibt es Personalmangel und man versucht mit Termine dem entgegenzuwirken. Ein Mensch mit Behinderung hat aber immer die Möglichkeit die Warteschlange zu umgehen. Da kann es Sondertermine geben. Dazu wendet man sich an den Mitarbeitern im Bürgeramt oder an die Telefonnummer 115 und man findet eine Lösung. Das ist kein Vorteil von uns gehandicapten sondern ein nachteilsausgleich für fehlende Rampen und lange Wartezeiten. Ein gesunder Mensch kann in jedes beliebige Bürgeramt aber der Rollstuhlfahrer nicht. Also sollen die dafür sorgen das du das kannst, notfalls auch mit Sonderrechten. Also nur mut!

Du schreibst, dass du Kostenvoranschläge von drei Fahrschulen einholen musstest. Ich gehe mal davon aus, das du die Angebot bei Fahrschulen mit geeigneter Ausbildungs-Kompetenz / Zertfizierung gem. deiner Behinderung eigeholt hast. Du hast der Agentur mit dem einreichen der Angebote drei Fahrschulen vorgeschlagen. Der Sachbearbeiter wird die eigereichten Angebote natürlich (im Rahmen seiner Fähigkeiten) auf Eignung prüfen (der prüft ggf. beigefügte Zertifikate usw.). Erscheint eine der drei Fahrschulen als ungeeignet kann er von dir ein zusätzliches Angebot fordern. Die eigentliche Auswahl erfolgt nach vergaberechtlichen Grundsätzen d.h. die Fahrschule, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, ist zu beauftragen. Wenn davon abgewichen wird, muss das fachlich begründet werden.

Du hast ja sicher Kopien der Kostenvoranschläge vorliegen. Mach dir ne Exceltabelle oder rechne das ganze auf nem Bierdeckel aus.

So jetzt erstellst du einen formlosen Antrag an das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Da beantragst du die Erteilung der Erlaubnis zum Ablegen der Führerscheinprüfung und zum Führen eines PKW. Da schreibst du bzgl. der Fahrschule dann: "Ich wurde von der Agentur für Arbeit aufgefordert Angebote von drei Fahrschulen einzuholen. Die AfA hat sich bzgl. der Fahrschule noch nicht entschieden. Nach meiner Rechnung hat die Fahrschule XYZ das wirtschaftlichste Angebot abgegeben." Jetzt weist du in dem Schreiben noch auf die Fristsetzung der AfA hin. Das Ganze dann unterschreiben und ab in die Post.

Jetzt muss die Behörde in gleicher Art und Weise - also schriftlich - antworten.....

Ich habe mir nur den Eingangspost gelesen, daher bitte ich um Entschuldigung, wenn ich Relevantes in späteren posts übersehen habe.

Kurz zu mir: inkomplett Para, 80%, aG.

Kurz zum Verlauf: das AA wollte für den Führerschein 2 Kostenvoranschläge. Ich konnte nur einen liefern, da nur eine Fahrschule die Möglichkeiten bot. Wurde nach 2,5 Monaten genehmigt.

Den Führerschein sollte ich innerhalb von 2 Monaten in der Tasche haben. Das war natürlich ne utopische Bedingung, die nicht erfüllt werden konnte - nach 2 Monaten hatte ich gerade die theor. Prüfung geschafft.

Das AA hatte der Fahrschule im ersten Schub nur einen Teilbetrag der Gsamtkosten überwiesen. Als diese aufgebraucht waren, hatte ich 3 Monate die Fahrschule pausiert und dann, um nicht alles zu verlernen, die folgenden Kosten selber übernommen. Meine "Vorkasse" wurde dann auch erst 3 Monate nach Führerscheinbestehen vom AA überwiesen.

Sehtest inkl. Erste Hilfe hatte ich während der Theorie gemacht, ärztliche Untersuchung war, soweit ich mich erinnere, beim AA nicht nötig.

Für Kfz-Erwerb + Umbau sollte ich jeweils 2 Kostenvoranschläge vorlegen. Beim Umbau konnte ich wieder nur einen vorlegen, da die nächste Werkstatt ein Stück weg war. Das war aber für die Entscheidung keine Hürde.
Anträge wurden dann nach 5,5 Monaten genehmigt.

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die letzten zwei Beiträge habe ich jetzt nicht gelesen,aber du wirst die Fahrschule bekommen,die am günstigsten ist. Die AfA ist verpflichtet ,das günstigste Angebot zu nehmen.
Hast du die Angebote von den Fahrschulen bekommen und sie weiter zur AfA geschickt? Falls ja ,müsstest du die Preise ja kennen und den günstigstens kann du beim Bürgeramt angeben.
Das du die Kosten vorschiessen musst ist normal,auch das die Sachbearbeiterin immer informiert werden muss.
Wenn du weniger als 2600 € auf dein Konto hast,werden die Kosten komplett übernommen.

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