die letzten zwei Beiträge habe ich jetzt nicht gelesen,aber du wirst die Fahrschule bekommen,die am günstigsten ist. Die AfA ist verpflichtet ,das günstigste Angebot zu nehmen.
Hast du die Angebote von den Fahrschulen bekommen und sie weiter zur AfA geschickt? Falls ja ,müsstest du die Preise ja kennen und den günstigstens kann du beim Bürgeramt angeben.
Das du die Kosten vorschiessen musst ist normal,auch das die Sachbearbeiterin immer informiert werden muss.
Wenn du weniger als 2600 € auf dein Konto hast,werden die Kosten komplett übernommen.