Antischlingerkupplung nachrüsten

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage:
Ich möchte meinen Wwg. Oldtimer mit einer Winterhoff WS 3000 ausstatten.
Was muss ich nach der Montage beachten?
Muss ich den Anbau vom Tüv oder anderer Stelle prüfen lassen?
Wer von Euch kennt sich da aus?
Noch habe ich keine gekauft,erst möchte ich wissen was beachtet werden muss.

21 Antworten

Wenn es wirklich ein Gutachten ist verstehe ich ehrlich gesagt auch den Sinn nicht so ganz. ...die ABE ist ja mehr wert als ein Gutachten und der ABE gehen natürlich ein Gutachten voraus, sonst würde die nicht erteilt werden.
Ein zusätzliches Gutachten würde auch richtig Geld kosten und nix bringen....dann wirklich lieber ne Eintragung und gut ist. ...ist meine Meinung dazu.

LG Michael

am land sinds auch keine trotteln - abe ist abe - das gibts jetzt schon ewig. die musst mitführen und gut ist es.

Zitat:

@Soul2000 schrieb am 18. Mai 2018 um 22:41:39 Uhr:


am land sinds auch keine trotteln - abe ist abe - das gibts jetzt schon ewig. die musst mitführen und gut ist es.

Warum ?

An der Kupplung ist eine EU Nummer,das reicht.

Zitat:

@reidi schrieb am 19. Mai 2018 um 10:04:37 Uhr:



Zitat:

@Soul2000 schrieb am 18. Mai 2018 um 22:41:39 Uhr:


am land sinds auch keine trotteln - abe ist abe - das gibts jetzt schon ewig. die musst mitführen und gut ist es.

Warum ?

An der Kupplung ist eine EU Nummer,das reicht.

Das ist nach meinem Verständnis nicht so.

§19 StVZO (4) 2.
"die Genehmigung oder das Teilegutachten... mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen...."

Mir ist unendlich wichtig, dass von allen Nutzern hier verstanden wird, dass ich auf gar keinen Fall behaupte, die StVZO sei so zu interpretieren und hier anzuwenden.

Es handelt sich lediglich um einen Diskussionsbeitrag.

Ob es zum Beispiel ausreichend ist, dass die kontrollierende Polizei gezwungen wird, über ihren Tellerrand zu schauen, um die zur Nummer gehörende ABE selber zu suchen - könnte ja sein.

Ähnliche Themen

Zitat:

@situ schrieb am 19. Mai 2018 um 10:08:41 Uhr:



Zitat:

@reidi schrieb am 19. Mai 2018 um 10:04:37 Uhr:


Warum ?

An der Kupplung ist eine EU Nummer,das reicht.


Das ist nach meinem Verständnis nicht so.

§19 StVZO (4) 2.
"die Genehmigung oder das Teilegutachten... mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen...."

Mir ist unendlich wichtig, dass von allen Nutzern hier verstanden wird, dass ich auf gar keinen Fall behaupte, die StVZO sei so zu interpretieren und hier anzuwenden.

Es handelt sich lediglich um einen Diskussionsbeitrag.

Eine AHK braucht der Anhänger zwingend. Das ist ja kein Anbauteil.
Welcher Polizist weiß denn, dass man eine neue AHK angebaut hat und dass die ASK nicht schon serienmässig vorhanden war?
Wenn Papiere nötig sind, hätte die alte Kupplung auch Extra-Papiere benötigt, wenn sie nicht unter Bemerkungen eingetragen war.

Ich denke daher, dass bei einer AHK das, was auf ihr selbst vermerkt ist, grundsätzlich ausreichen muss, um zu erkennen, ob die zulässig ist oder nicht.

(Für Felgen eines Drittanbieters muss ich auch keine Papiere mitschleppen, solange deren Eckdaten (ET, Brite Durchmesser usw.) denen entsprechen, die in den Fz-Papieren irgendwo aufgeführt sind. Bei Felgen und Reifen die nicht in der ZB1, aber in der CoC stehen, muss die Polizei grundsätzlich "suchen"😉

Anders sieht es bei der 9.AusnahmeVO aus, denn dort wird explizit gefordert, dass die ASK
"gemäß ISO 11555-1 in der Fassung vom 1. Juli 2003 *" ausgeführt sein muss.
Wenn diese Norm nicht auf der ASK selbst drauf steht (wovon ich ausgehe), ist es daher m.E. notwendig, eine entsprechende Bescheinigung mit zu führen oder die Angaben in der ZB1 eintragen zu lassen.
Ich glaube nicht, dass es eine Datenbank für Anhängerkupplungen gibt, auf die die Ordnungshüter zugreifen können.

Zitat:

@navec schrieb am 19. Mai 2018 um 10:46:06 Uhr:



Welcher Polizist weiß denn, dass man eine neue AHK angebaut hat und dass die ASK nicht schon serienmässig vorhanden war?

Wo kein Kläger, kein Richter. Das ist immer so.

Frage ist doch nur, ob der Hinweis in den ABE (Mitführpflicht nach StVZO) verbindlich ist, oder nicht. Ehrlich gesagt, habe ich das bisher nicht hinterfragt. Ich habe ein relativ großes Auto - da ist es egal, ob bei der Betriebsanleitung noch 10 g weiteres Papier stecken. Ich habe mich daher auch nie gefragt, ob ich die 10 g einsparen sollte.

Zitat:

@situ schrieb am 19. Mai 2018 um 10:50:00 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 19. Mai 2018 um 10:46:06 Uhr:



Welcher Polizist weiß denn, dass man eine neue AHK angebaut hat und dass die ASK nicht schon serienmässig vorhanden war?
Wo kein Kläger, kein Richter. Das ist immer so.

Frage ist doch nur, ob der Hinweis in den ABE (Mitführpflicht nach StVZO) verbindlich ist, oder nicht. Ehrlich gesagt, habe ich das bisher nicht hinterfragt. Ich habe ein relativ großes Auto - da ist es egal, ob bei der Betriebsanleitung noch 10 g weiteres Papier stecken. Ich habe mich daher auch nie gefragt, ob ich die 10 g einsparen sollte.

Da hast du recht.
Ich nehme auch lieber zuviel mit, als zu wenig. Selbst die 9.AusnahmeVO nehme ich mit, falls es mal zu einer Diskussion mit Ordnungshütern kommen sollte....z.B. über das Reifenalter....

Deine Antwort
Ähnliche Themen