Ansprüche nach Unfall?

Hallo zusammen,

meinem Bruder wurde die Vorfahrt genommen; jetzt die Frage: Welche Ansprüche hat er bei der Schutzkleidung?
Bekommt er nur den Helm und die Kombijacke die abriebstellen hat ersetzt, oder die komplette Schutzkleidung die er getragen hat?

28 Antworten

Du wirst bereits anwaltlich vertreten?

Bei Bekleidung gilt der Zeitwert, bei Schutzkleidung der aktuelle Neupreis. Also für die Protektorenjacke, Helm etc. den jetzt gültigen Neupreis fordern. Handschuhe oder Stiefel, die nur Kratzer haben werden wie T-Shirt & Co. nur zum Zeitwert ersetzt.

Aber es gibt einen viel viel größeren Schaden, der gerne vergessen wird: Der Haushaltsführungsschaden. Hat Dein Bruder im von ihm bewohnten Haushalt z. B. die Hälfte der Hausarbeit erledigt und kann er dies zur Zeit sagen wir mal wegen eines Beinbruchs vom Unfall nicht machen, dann gibt es dafür Geld! Sagen wir mal eine Haushaltshilfe würde für den Arbeitgeber/Auftraggeber pro Stunde ortsüblich 14,50 € kosten (da sind Urlaub, Krankenvertretung usw. usf. eingerechnet) und der Haushalt erfordert sagen wir mal 30 Stunden pro Woche (da gibt es Tabellen) und Dein Bruder fällt für 5 Wochen wegen des Bruchs aus und seine Frau muß alles alleine machen, dann wären das 30/2 Stunden * 5 Wochen * 14,50 € = 1087,50 €. Wie gesagt, das wird gerne vergessen, während ans Schmerzensgeld jeder denkt. Dabei ist es doch klar: Nennenswertes Schmerzensgeld gibt es in der Regel nur, wenn auch eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Ist man jedoch nicht in der Lage seinen Job zu machen, dann kann man meist auch seinen Haushalt nicht wie gewohnt führen!

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von Martin P. H.


Rausholen, was geht... es soll dem Unfallverursacher richtig weh tun.
Vielleicht kapieren die´s dann irgendwann mal!
Z. B. auch Nutzungsausfall versuchen.... ich hab damals, als mich eine Autofahrerin fast umgenietet und mein Mopped schwer lädiert wurde, auch erreicht, daß mir ´ne Leihmaschine gestellt wurde. 😎

jawohl.

kapieren werden die es aber nie.

mfg nord.

Zitat:

Original geschrieben von insane404


Schmerzensgeld,Nutzungsausfall usw. ist alles schon beantragt

Wenn sich noch ein Auto im Haushalt befindet, dann wird es u.U. schwierig mit Nutzungsausfall.

Es wird dann meist gegengerechnet, daß die Maschine mit Neuteilen repariert wurde.

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Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Zitat:

Original geschrieben von insane404


Schmerzensgeld,Nutzungsausfall usw. ist alles schon beantragt
Wenn sich noch ein Auto im Haushalt befindet, dann wird es u.U. schwierig mit Nutzungsausfall.
Es wird dann meist gegengerechnet, daß die Maschine mit Neuteilen repariert wurde.

Bödsinn. Sorry, nimms nicht persönlich.

Nutzungsausfall gibt es natürlich. Hab ich erst vor kurzem in nem anderen Threat geschrieben. Selbst erlebt (2 Personen, 2 Autos, 2 Motorräder, Fahrt zur Arbeit mit dem Zug. Volle 2 Wochen Nutzungsausfall bekommen nach nem Unfall)

Deinen letzten Satz verstehe ich aber nicht ganz...

Zitat:

Original geschrieben von jogie63


Bödsinn. Sorry, nimms nicht persönlich.

hier solltest du dich nicht zu weit aus dem fenster lehnen!

nutzungsausfall beim motorrad ist einzelfallabhängig...insofern hat Ramses297 recht!
üblich ist, den nutzungsausfall dann damit durchzuboxen, dass das motorrad noch von einer zweiten person genutzt wird.

Ich hatte es ja selber erlebt bei meinem Umfahrer im Februar.
Da hat sogar der Meister der Werkstatt, der in dieser Sache auf meiner Interessenseite stand, gesagt, daß ich kaum Chance hätte, einen Nutzungsausfall geltend zu machen, weil ich zumindest meine Besorgungen mit dem vorhandenen Pkw machen konnte; und "Vergnügungsaufall" gäbe es nicht in so einem Fall.
Ich durfte dann über einen Monat auf mein Möp verzichten - in einem März, wo das Wetter richtig gut war.

Mein Freund bekommt für seine CBR 69 Euro am Tag.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Mein Freund bekommt für seine CBR 69 Euro am Tag.

Ich wusste es. K2 ist schwul.

😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von CalleGSXF



Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Mein Freund bekommt für seine CBR 69 Euro am Tag.
Ich wusste es. K2 ist schwul.

😁😁😁

... immer, wenn ich Dich sehe ... Du Süßer, Du, ...

Zitat:

Original geschrieben von andreasb


Also dem Verursacher wird die Schadenshöhe relativ egal sein.......

Naja, wenn er von der Versicherung zurückgestuft wird, nicht unbedingt... aber Du hast recht, ist von der Schadenshöhe unabhängig.

Lieber TE, bei all dem, was hier so zum Betsen gegeben wird, kann ich Dir nur raten: Geh schleunigst zum Anwalt. Einem Spezialisten für Verkehrsrecht! Als Geschädigter zahlst Da da nix! Der holt aber ganz sicher alles raus, was da zu holen ist.

Anwalt is bereits eingeschaltet, is das beste

dann kann man hier aufhören, zu spekulieren? sehr gut...

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