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Anrecht auf einen freien Fahrzeugparkplatz?

Themenstarteram 30. März 2009 um 12:27

Evtl. ist der Threadtitel unklar, sorry-hier kurz die Frage:

Ich stand gerade mit Frau und neugeborenem Kind auf einem Supermarktparkplatz, einer Freundin meiner Frau sollte unsere "Neue" vorgeführt werden. Damit wir mit dem Kind nicht auf dem Fahrstreifen stehen müssen, standen wir auf einem freien Parkplatz.

Eine Autofahrerin will in den benachtbarten Backshop und möchte den dem Backshop nächstgelegenen Parkplatz "belegen", auf dem wir stehen.

Wir sind dann weggegangen, denn sie hat uns mit ihrem Auto dort ungeduldig weggedrängt, d.h. halb auf den Parkplatz gefahren als wir dort noch standen.

Die Frage die sich mir stellt:

Hat ein Autofahrer überhaupt ein "Anrecht" auf einen als solchen ausgezeichneten Parkplatz, wenn dort "nur" Fußgänger stehen?

Zumal der Supermarkt-Parkplatz insgesamt nur halb belegt war, d.h. dutzende Parkplätze waren frei, es war speziell der dem Backshop nächstgelegene Parkplatz den die Autofahrerin unbedingt haben wollte um nicht 2,5 m weiter laufen zu müssen (der Parkplatz neben uns, der daneben und die nächsten 10 Parkplätze daneben waren ebenso frei)!

Ich habe mich sehr geärgert, zumal ich selbst Fußgängern und insbesondere solchen mit Kindern und Kinderwagen gegenüber immer eine Extraportion Rücksicht an den Tag lege...

Beste Antwort im Thema

Eine Gegenfrage: Muss man denn als Fußgänger unbedingt den freien Parkplatz blockieren? Man hätte sich ja auch 2m weiter hinstellen können und die ganze Konfliktsituation wäre nicht entstanden.

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Zitat:

Original geschrieben von bauklo

 

Wir sind dann weggegangen, denn sie hat uns mit ihrem Auto dort ungeduldig weggedrängt, d.h. halb auf den Parkplatz gefahren als wir dort noch standen.

Könnte dies nicht auch als Nötigung aufgefaßt werden? Seine Parkabsicht kann man auch verbal und freundlich kundtun, oder?

am 30. März 2009 um 14:55

Ihr habt probleme. Echt.

am 30. März 2009 um 15:05

Zitat:

Original geschrieben von nudldunga

Ihr habt probleme. Echt.

Hallo,

- Autos parken nicht auf Gehwegen und

- Fußgänger "parken" nicht auf Auto-Fahrbahnen und -Parkplätzen.

Problem gelöst!

Grüße von N.N.

am 30. März 2009 um 15:39

Die Autofahrerin war VOLL IM RECHT!

Und ich nehm mal an, sie ist zur Hälfte auf den Stellplatz gefahren und hat dann gewartet bis ihr weg seit! Somit dürfte der Beitrag von Ducati-Niko geklärt sein!?

Und ich denke mal: Es gibt doch bestimmt in eurem "Dorf" mit Supermarkt noch einen besseren Ort für ein BABYSCHAUEN als den Parkplatz am Supermarkt?! Die ganzen Abgase dort und die fremden Leute die dann auch schauen wollen! Einfach schrecklich;)

Zitat:

Original geschrieben von kueks29

2. Mutter&Kind-Parkplätze gibt es nicht:

Da ein Jurist aus Bayern sich durch den Schriftzug "Mutter & Kind-Parkplatz" auf einem Supermarktparkplatz diskriminiert fühlte und gegen die Supermarktkette klagte - und auch gewann ! ! !

Denn 1994 wurde das "Gesetz zur Gleichstellung zwischen Frauen und Männern" geschaffen- welches eine Diskriminierung jeglichen Geschlechts unterbindet.

Dies war hier eindeutig der Fall und der Jurist bekam sogar Schmerzensgeld zugesprochen :D

Seit dem heißen diese Parkplätze "Eltern & Kind-Parkplätze" - wogegen nun aber auch schon ein Prozess läuft, weil sich eine "Tante" diskriminiert fühlte, dort nicht mit ihrem Neffen parken zu dürfen.....

Juristisch gesehen besteht aber keinerlei Anrecht bestimmter Personengruppen auf einen (aktuell noch) "Eltern & Kind-Parklatz". Diese gibt es laut StVO nicht und sind ein reiner freundlich gemeinter Servive der entsprechenden Grundstückseigentümer oder Pächter....

Hmmm, es gibt ein

http://www.bmfsfj.de/

"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend"

Hier werden `Frauen´ explizit erwähnt und `Männer´ explizit außen vor gelassen.

Aber die Leute, vor allem mit Kinderwagen, rausdrängen ist keine Nötigung.

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948

Aber die Leute, vor allem mit Kinderwagen, rausdrängen ist keine Nötigung.

die frage die ich mir dabei stelle, ist WAS hatten die da überhaupt auf der parkfläche zu suchen?!

ist bestimmt ein prima vorbild wenn man mit kinderwagen parkflächen belagert und schwätzchen hält...da bleibt es nurnoch abzuwarten bis die bälger während die eltern einkaufen sind zwischen den geparkten autos rumlaufen und wenns dann mal kracht sind natürlich die bösen autofahrer schuld...

sry, aber als fußgänger gibt es auf JEDEM parkplatz vor einem einkaufsladen mehr wie genug möglichkeiten den neusten klatsch & tratsch zu verbreiten, das der ausgang vom supermarkt direkt und unmittelbar mitten auffm parkplatz liegt kann mir keiner erzählen!

Na, dann sind wir uns ja fast alle einig.;) Ich hätte allerdings gefragt, ob ich ein paar Stühle holen solle.:D

am 30. März 2009 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von kueks29

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Geht es hier um einen speziell ausgeschilderten Mutter + Kind Parkplatz oder einen ganz normalen Parkplatz?

Das tut überhaupt nichts zur Sache !

 

 

Juristisch gesehen besteht aber keinerlei Anrecht bestimmter Personengruppen auf einen (aktuell noch) "Eltern & Kind-Parklatz". Diese gibt es laut StVO nicht und sind ein reiner freundlich gemeinter Servive der entsprechenden Grundstückseigentümer oder Pächter....

Riiiichtig,

 

"Hier gilt die StVo" , welches uns an den Zufahrten zu diversen Supermarkt-Parkplätzen usw. aufgestellt ist beutungslos! Relevant ist nicht die Tatsache, das man sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf Privatgelände befindet.

Und natürlich der Grundstückbesitzer auch einen PKW abschleppen der sich auf seinem Grund und Boden nicht an seine Parkvorgaben hält.

 

Ich wäre da etwas einsichtiger und würde solche Parkplätze vermeiden, weil wenn man einen gesunden Menschenverstand besitzt auch an die Familien denken sollte, welche mal aus der Seitentüre einen Maxi Cosi heraustragen müssen und die Türen dafür weit öffnen , deswegen sind diese Parkplätze auch breiter.

 

Im Übrigen handhabe  ich es so: sollte ich mit meiner Familie einkaufen und sehe das ein Single diesen Platz belegt, ich lasse Ihne einfach " Ausrufen", was in der Regel auch klappt.

Hätte man in der Zeit, die man benötigt um den armen "Single" auszurufen nicht schon längst einen anderen Parkplatz suchen können und schon die erste Hälfte des Einkaufswagens voll machen können?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Relevant ist nicht die Tatsache, das man sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf Privatgelände befindet.

ein supermarktparkplatz ist sehrwohl öffentlicher verkehrsraum!

am 30. März 2009 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul

Hätte man in der Zeit, die man benötigt um den armen "Single" auszurufen nicht schon längst einen anderen Parkplatz suchen können und schon die erste Hälfte des Einkaufswagens voll machen können?

Weil auf einem " normalen Parkplatz" so eng aneinander geparkt wird bekommt man sein Kind  leider nicht ins Auto rein .Im Übrigen bin ich der Moralapostel und stehe auch dazu. p.s. den " Single lasse ich ausrufen wenn ich in den Laden zum Einkaufen gehe und nicht nacher beim einladen.

 

am 30. März 2009 um 17:13

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Relevant ist nicht die Tatsache, das man sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf Privatgelände befindet.

ein supermarktparkplatz ist sehrwohl öffentlicher verkehrsraum!

Es handelt sich um ein Privatgelände.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Es handelt sich um ein Privatgelände.

der supermarktparkplatz ist jedem frei zugänglich und nicht nur einem beschränkten personenkreis...damit handelt es sich um öffentlichen verkehrsraum........

am 30. März 2009 um 17:49

und schon braucht der typisch deutsche fuer alles wieder ganz dringend ein klares gesetz :D und wenn es keins gibt muss man eins schaffen. eh leute das leben kann so einfach sein. læcheln und auf nem anderen freien platz weiter schwatzen. oder geht in nen park zum labern. da ist die luft auch sauberer. fuer die gegenseite gilt das genauso, ist genug platz nehm ich den næchsten sofern sich das wirklich nur um paar meter handelt. freundlichkeit und mitdenken sollten einige zeitgenossen erst wieder beigebracht werden. und wer ein bissel denkt merkt ganz schnell das man auch ohne gesetz bestimmte sachen aus gesunden menschenverstand nicht macht.

 

gruss

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