Anrechnung Altreparaturen bei Hagelschaden

Hallo zusammen,

ich habe einen Audi S8 BJ. 1999 mit 300tkm und Vollausstattung. Letztes Jahr hatte ich mehrere große Reparaturen (Getriebe, Lenkgetriebe, Autogasanlage, Kat, etc.) zusammen über 13.000€ ...nach über 200.000 km die ersten großen Reparaturen, und daher für mich "vertretbar".
Nun ist das Fahrzeug leider einem Hagelschaden zum Opfer gefallen (kaputte Heckscheibe, Rücklicht, Rückspiegel + fast ausnahmslos alle Blechteile verdellt, an einigen Stellen ist der Lack abgesplittert, etc..).
Der Gutachtertermin steht bevor.
Daher nun meine Frage: Können die Reparaturen vor dem Hagelschaden beim Gutachten berücksichtigt werden? Bzw. wirken diese wertsteigernd damit sich eine Reparatur noch rechnet (möchte schließlich noch ein paar Jahre mit dem Auto Spaß haben...) ?

Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe.

Grüße
Andreas

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs



Allerdings stelle ich mir als Otto-Normalverbraucher schon ein wenig die Frage, wie man so viel Geld für Reparaturen in ein altes Auto stecken kann!?

Hi,

ist es denn Sinnvoller einen neuen S8 zu kaufen der innerhalb von 3 Jahren einen Wertverlust von 50t€ produziert oder 13t€ in den alten zu stecken damit der wieder viele Jahre zuverlässig läuft.

Die gleiche Rechnung gillt auch für viele (billigere) fahrzeuge nur halt mit anderen Summen 😉

Ein gepflegtes älteres Fahrzeug zu erhalten ist meisten sehr viel günstiger als der Wertverlust eines vergleichbaren neuen Fahrzeugs.

Wobei wie man hier sehen kann Versicherungstechnisch sind ältere Fahrzeug unter umständen ein Risiko versicherungstechnisch der Wiederbeschaffungswert sich nicht mit dem realen Wert des Fahrzeugs deckt.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Wobei wie man hier sehen kann Versicherungstechnisch sind ältere Fahrzeug unter umständen ein Risiko versicherungstechnisch der Wiederbeschaffungswert sich nicht mit dem realen Wert des Fahrzeugs deckt.
 
Gruß Tobias

Der von dir unterstellte "reale" Wert ist aber nun einmal nicht der Marktwert plus werterhaltende Investitionen. Das ist bestenfalls eine Ideelle Wertvorstellung. Kein Wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch würde für einen 14 Jahre alten Audi S8 den Marktwert plus 13.000 Euro (auch nicht die Hälfte) für werterhaltende Investitionen bezahlen.  

Wenn hier ein neues Getriebe und ein neues Lenkgetriebe eingebaut wurde, dann sicherlich weil die alten Bauteile defekt waren.

Und ohne Getriebe und Lenkung wäre das Auto nicht fahrbereit gewesen und der S8 hätte bestenfalls einen Bastlerwert gehabt. 

Sicherlich kann (und wird hoffentlich auch) eine Berücksichtigung der durchgeführten Reparaturen bei der Ermittlung des WBW erfolgen. Die Gasanlage kann sogar werterhöhend mit in die Wertfindung einfliesen.

Aber alles in realistischen Beträgen und ganz sicher nicht in der Höhe wie mancher sich das wohl erhoffen mag.

Wenn man solche Investitionen tätigt, muss man sich im Vorfeld darüber im klaren sein, dass man hier ein erhebliches finanzielles Risiko trägt, welches einem keiner ersetzt.  

Der Preis eines Kraftfahzeuges bestimmt sich nun einmal nach Angebot und Nachfrage und ein S8 ist zumindest in der heutigen Zeit noch keine automobile Wertanlage.

Hi,

der S8 um den es hier geht ist sicher ein sonderfall 😉

Ich spreche von den vielen älteren Gebrauchtfahrzeugen. Wenn da jemand einen gepflegten und technisch einwandfreien 15 Jahre alten gebrauchtwagen hat wird es schwierig bis unmöglich im falle eines Unfalls für den Wiederbeschaffungswert der ja dann meistens irgentwo bei vielleicht 1000 bis 2000€ liegt,ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden.

Wer ein solchen Fahrzeug hat und technisch fit hält verkauft es im allgemeinen nicht,die Fahrzeuge die verkauft werden sind meistens runtergewirtschaftet.

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,
 
der S8 um den es hier geht ist sicher ein sonderfall 😉
 
Ich spreche von den vielen älteren Gebrauchtfahrzeugen. Wenn da jemand einen gepflegten und technisch einwandfreien 15 Jahre alten gebrauchtwagen hat wird es schwierig bis unmöglich im falle eines Unfalls für den Wiederbeschaffungswert der ja dann meistens irgentwo bei vielleicht 1000 bis 2000€ liegt,ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden.
 
Wer ein solchen Fahrzeug hat und technisch fit hält verkauft es im allgemeinen nicht,die Fahrzeuge die verkauft werden sind meistens runtergewirtschaftet.
 
Gruß tobias

Ja, in diesen Fällen hast du sicher nicht ganz Unrecht. Da muss man im Einzelfall schon genau schauen was man da machen und rechtfertigen kann.  

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