Anleitung Einbau Notsitze gesucht

Mercedes E-Klasse S210

Hallo,

Ich habe einen s210 E280 4matic, BJ2001, gekauft und bereite ihn gerade technisch auf (bzw. Lasse es machen, wenn es um Motor geht). Ich habe eine gebrauchte Sitzbank mit allen möglichen Teilen gekauft, was mir fehlt und was ich bisher nicht gefunden habe, ist eine bebilderte Anleitung.

Hat jemand eine entsprechende Anleitung zur Hand oder möglichst aussagekräftige Bilder?

Danke, me_phisto

34 Antworten

Die Sitze sind der Hammer. Ich glaube sie sind nur bis Körpergrösse 150 cm zugelassen und nicht bei Anhängerbetrieb.
Es gibt Leute, die sagen denen wird schlecht wenn sie „rückwärts“ fahren (in Bus, Bahn usw.). Kann ich mir nicht vorstellen, die Aussicht im 210er-Heck ist doch super. Die Kinder finden es zumindest toll wenn ich sie in anderen Autos sehe, winken und lächeln den nachfahrenden Verkehrsteilnehmern zu.
Der Citroën CX in der Familiale-Version war das einzige Fahrzeug seiner Zeit, das die dritte Sitzreihe in Fahrtrichtung hatte. Vorgänger DS als Familiale hatte zwei Sitze quer, da konnte man sich anschauen. Bei Mercedes und Volvo war es immer gegen die Fahrtrichtung.

Ich habe die Sitzbank auch nachgerüstet, im Fahrzeugbrief steht bei den S210 meiner Erinnerung nach immer drin "Anzahl der Sitzplätze 7 bei dritter Sitzreihe" oder sowas. Eintragen muss man die deshalb wohl nicht.
Montage ist eine ganz schöne Fummelei, man muss aus den Seitenverkleidungen Öffnungen aussägen.

Nachgerüstet im Sinn von „selber eingebaut“ oder bei MB machen lassen und den Fahrzeugbrief korrigiert?
Also in der Schweiz geht das nicht so einfach, u.a. weil 5- und 7-Plätzer andere Typengenehmigungen (entspricht KBA-Schlüssel) haben. Vielleicht verstehe ich da was falsch, aber „bei dritter Sitzreihe“ heisst für mich „ab Werk verbaute dritte Sitzreihe“ und bei Nachrüstung mit entsprechender Nennung im Brief muss es doch TÜV-konform sein (damt es „wie ab Werk“ ist). Eine MB-Vertretung hat mir von vielen Umbauten berichtet (seinerzeit), aber nur mit Neuabnahme (da sich Dinge im Brief ändern). Dann scheint in der Schweiz ein Umbau möglich zu sein, wobei ich mir vorstellen könnte, dass es auch daran liegt, dass es von diesem Fahrzeugmodell eine 7-Plätzer Variante gibt. Sonst könnte jeder nach Gutdünken Sitzplätze einbauen. Oder täusche ich mich da?
In meinen Fahrzeugausweis steht bei Plätzen: 7 (2 vorne), was auch mit der Datenkarte übereinstimmt (bei Fünfplätzern steht 5, 2 vorne).
Bei anderen Fahrzeugen weiss ich, dass bei sonst identischen Modellen die Nutzlast unterschiedlich ist oder Fixpunkte für Sicherheitsgurte fehlen, oder gesetzlich vorgeschriebene Fenster hinten nicht existieren (bei unseren Modellen ist das natürlich eh gegeben).

Zitat:

@Frankyboy379 schrieb am 23. Nov. 2021 um 09:33:50 Uhr:


im Fahrzeugbrief steht bei den S210 meiner Erinnerung nach immer drin "Anzahl der Sitzplätze 7 bei dritter Sitzreihe" oder sowas. Eintragen muss man die deshalb wohl nicht.

Eben nicht bei allen.

Ich habe auch schon umgebaut, im Schein war meiner nur 5-Sitzer. Mit Gutachten von Mercedes habe ich das dann beim TÜV eintragen lassen. Das Gutachten müsste ich noch liegen haben.

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Zitat:

@MegaOSonic schrieb am 23. November 2021 um 10:01:04 Uhr:


Nachgerüstet im Sinn von „selber eingebaut“ oder bei MB machen lassen und den Fahrzeugbrief korrigiert?
Also in der Schweiz geht das nicht so einfach, u.a. weil 5- und 7-Plätzer andere Typengenehmigungen (entspricht KBA-Schlüssel) haben. Vielleicht verstehe ich da was falsch, aber „bei dritter Sitzreihe“ heisst für mich „ab Werk verbaute dritte Sitzreihe“ und bei Nachrüstung mit entsprechender Nennung im Brief muss es doch TÜV-konform sein (damt es „wie ab Werk“ ist). Eine MB-Vertretung hat mir von vielen Umbauten berichtet (seinerzeit), aber nur mit Neuabnahme (da sich Dinge im Brief ändern). Dann scheint in der Schweiz ein Umbau möglich zu sein, wobei ich mir vorstellen könnte, dass es auch daran liegt, dass es von diesem Fahrzeugmodell eine 7-Plätzer Variante gibt. Sonst könnte jeder nach Gutdünken Sitzplätze einbauen. Oder täusche ich mich da?
In meinen Fahrzeugausweis steht bei Plätzen: 7 (2 vorne), was auch mit der Datenkarte übereinstimmt (bei Fünfplätzern steht 5, 2 vorne).
Bei anderen Fahrzeugen weiss ich, dass bei sonst identischen Modellen die Nutzlast unterschiedlich ist oder Fixpunkte für Sicherheitsgurte fehlen, oder gesetzlich vorgeschriebene Fenster hinten nicht existieren (bei unseren Modellen ist das natürlich eh gegeben).

Du hast vermutlich recht, ich habe mich auch gewundert, dass im deutschen Fahrzeugbrief bei unserem 96er S210 das mit den 7 Plätzen so lapidar vermerkt war. Habe dann die Sitzbank einfach eingebaut und gut. Ist ja alles original MB Material. Bis jetzt hat sich noch kein TÜV Prüfer beschwert. Die Sitzbank kann man ja zwar nicht sehen wenn sie eingeklappt ist, wohl aber die Gurte.
Ich nehme an das diese Sitzbank eine Sonderausstattung mit entsprechender SA Nummer ist. Der Prüfer müsste also mit der VIN die Mercedes SA Liste für das Fahrzeug aufrufen um feststellen zu können ob die Sitzbank ab Werk verbaut war.

Diese Sitzbank gab es ja im S124 auch schon.

Genauso sehe ich das auch. Den SA-Code suche ich mal raus.
Schöne kleine Diskussion ist hier entstanden, offenbar schätzen auch andere die zwei zusätzlichen Sitze.
Nur der TE scheint sich nicht mehr zu interessieren. Die VIN wäre schon hilfreich, phoenix217 würde mit Unterlagen helfen, ich hätte auch Zugriff aufs WIS. Andere haben den Umbau offenbar auch schon hinter sich. An Erfahrung und Hilfsbereitschaft fehlt es hier nicht.

Abwarten, vielleicht schraubt der TE ja schon.

Da ich ein normales Berufsleben habe, dauert das noch ein wenig, zumal ein wenig frisch draussen…. Und irgendwie fehlt mir immer noch eine bebilderte Anleitung.

VIN: WDB2102811X04xxxx

Zitat:

@Anderas schrieb am 23. November 2021 um 10:20:06 Uhr:



Zitat:

@Frankyboy379 schrieb am 23. Nov. 2021 um 09:33:50 Uhr:


im Fahrzeugbrief steht bei den S210 meiner Erinnerung nach immer drin "Anzahl der Sitzplätze 7 bei dritter Sitzreihe" oder sowas. Eintragen muss man die deshalb wohl nicht.

Eben nicht bei allen.

Ich habe auch schon umgebaut, im Schein war meiner nur 5-Sitzer. Mit Gutachten von Mercedes habe ich das dann beim TÜV eintragen lassen. Das Gutachten müsste ich noch liegen haben.

Könntest du mir evtl. das Gutachten zusenden? Das wäre super 🙂

Zitat:

@me_phisto schrieb am 23. November 2021 um 16:17:23 Uhr:


VIN: WDB2102811X04xxxx

Wenn dir jemand anhand deiner VIN helfen soll, dann braucht derjenige schon die vollständige VIN.

Zitat:

@patnic03 schrieb am 24. Nov. 2021 um 06:43:58 Uhr:


Könntest du mir evtl. das Gutachten zusenden? Das wäre super ?

Wirklich nützen wird es dir nicht. Es wird von Mercedes für die entsprechende Fahrgestellnummer ausgestellt. Ich mache heute Abend ein Foto dann kannst dir das ansehen.

Via PN verschickt

Hier die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hat damals knapp 100 € gekostet.

IMG_20211124_195146.jpg

Der TE hat seine Anleitung inzwischen per PN erhalten.
Dem Forumsgedanken entsprechend möchte ich auch allen anderen die Infos zur Verfügung stellen.
Zur Diskussion passt, dass in seiner Datenkarte die dritte Sitzreihe nicht vermerkt ist, obwohl im Brief sieben Plätze eingetragen sind. Vielleicht ist nur die Datenkarte nicht aktualisert worden und alles ist ok.
Wie auch immer, genau das wollte ich anhand der VIN prüfen. Der SA-Code dafür lautet übrigens "844 Klappsitzbank im Laderaum, entgegen Fahrtrichtung".
Es wäre schön, wenn man vom TE über den Verlauf des Umbaus was hören würde. Genauso wie über Erfolg oder Misserfolg betreffend Zulassung.

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