Anhörungsbogen Überprüfung
Hallo!
Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, da ich außerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell war und geblitz wurde.
In der Anhörung steht nicht mit welchen Strafen ich nun rechnen muss...Falls jemand mal eine Anhörung bekommen hat, stand bei euch auch nichts zur Geldstrafe/Punkten?
Ich möchte das Schreiben überprüfen lassen...bin auf mehrere Seiten wie bspw. geblitz.com gestossen, die angeblich solche Bescheide kostenlos überprüfen. Hat jemand Erfahrung damit? Ist es wirklich kostenlos? Wie lange hat die Überprüfung gedauert?
BG
20 Antworten
Genau so meinte ich das.
Falls man keine Rechtsschutzversicherung hat selbst Akteneinsicht nehmen - wie das geht steht im Internet.
Vor Ablauf der Einspruchsfrist des Bussgeldbescheides ( bisher gab es ja nur einen Anhörungsbogen und keinen Bussgeldbescheid ) dann Einspruch einlegen - Begründung wird nachgereicht.
Den Einspruch kann man bis zum Gerichtstermin immer noch zurückziehen.
Dann kann man sich in aller Ruhe überlegen ob man einen Anwalt nimmt oder das Bussgeld bezahlt.
Von was reden wir hier überhaupt.
Im Anschreiben zum Anhörungsbogen steht doch genau drin um welche Überschreitung (Wo, wann, welches Fahrzeug usw.) es sich handelt. Da kann man sich doch anhand des Bußgeldkataloges ungefähr ausrechnen was es kostet und ob es auch im Bereich von Punkten und Fahrverbot liegt.
Hallo!
Weiß denn jemand ob die Verjährung ab dem Datum der Zustellung des Anhörungsbogens zu mir nach Hause oder ab dem Ausstellungsdatum des Anhörungsbogens beginnt?
BG
Zitat:
@caspar.culinaris schrieb am 10. Januar 2018 um 12:17:12 Uhr:
ab dem Ausstellungsdatum des Anhörungsbogens beginnt?BG
Die Frist läuft ab Ausstellung des AHB.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. November 2017 um 09:38:09 Uhr:
beim Anhörungsbogen gibt es nur zwei Optionen: nicht beantworten oder einem Anwalt übergeben, damit eine ordentliche Stellungnahme verfasst werden kann. Selber dran rumbasteln ist meist keine gute Idee. Natürlich kann man auch den Bußgeldbescheid abwarten und dann dagegen Einspruch einlegen.
Es gibt natürlich eine dritte Option.
1. Im Bußgeldkatalog nachschauen, um was es überhaupt geht.
2. Sein Inneres betrachten und rauskriegen, ob da irgendwelche Schuldgefühle sind (klar, manche haben nie welche)
3. Überlegen, ob man eine Option sieht, sich raus zu lügen.
4. Wenn es um eine harte Sache geht, Option Anwalt.
Irre ich mich, oder hat der TE noch nicht geschrieben, wie viel zu schnell er gewesen sein soll? Denn das steht im Anhörungsbogen - der Tatvorwurf ist hinreichend konkret.
Wieviel war es denn?