Anhörungsbogen Überprüfung
Hallo!
Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, da ich außerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell war und geblitz wurde.
In der Anhörung steht nicht mit welchen Strafen ich nun rechnen muss...Falls jemand mal eine Anhörung bekommen hat, stand bei euch auch nichts zur Geldstrafe/Punkten?
Ich möchte das Schreiben überprüfen lassen...bin auf mehrere Seiten wie bspw. geblitz.com gestossen, die angeblich solche Bescheide kostenlos überprüfen. Hat jemand Erfahrung damit? Ist es wirklich kostenlos? Wie lange hat die Überprüfung gedauert?
BG
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20 Antworten
Zitat:
@caspar.culinaris schrieb am 13. November 2017 um 23:09:26 Uhr:
...die angeblich solche Bescheide kostenlos überprüfen.
Ein Anhörungsbogen ist
keinBescheid, sondern dient nur der Anhörung deiner Version des Geschehens. Du bist
nichtverpflichtet, diesen Bogen ausgefüllt zurückzusenden.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 13. November 2017 um 23:16:57 Uhr:
Zitat:
@caspar.culinaris schrieb am 13. November 2017 um 23:09:26 Uhr:
...die angeblich solche Bescheide kostenlos überprüfen.
Ein Anhörungsbogen ist kein Bescheid, sondern dient nur der Anhörung deiner Version des Geschehens. Du bist nicht verpflichtet, diesen Bogen ausgefüllt zurückzusenden.
Wenn ich aber nicht antworte, werde ich dann bestimmt zur Verwaltungsbehörde vorgeladen...
Und Vorsicht bei *Versprechen* von Internetanwälten ....
Es gibt welche, die machen für Dich die Akteneinsicht und sagen Dir dann nach einer 2 Sekunden Prüfung, das es aussichtslos ist.
Danach kommt die Rechnung um die 500 € und der Anwalt freut sich über einen Stundenlohn von umgerechnet mehreren Tausend Euronen.
Wenn ein Anhörungsbogen kommt und nicht ein Verwarnungsgeld, dann bist Du wohl sehr schnell gewesen.
Akteneinsicht kann man selbst beantragen und Einspruch kann man selbst einlegen.
Aber wichtig - keine Aussagen irgendwelcher Art machen bevor Du Informationen hast.
Den Anwalt kann man nach der Akteneinsicht immer noch einschalten.
Eine Rechtschutzversicherung ist da sinnvoll und Du kannst sofort zum Anwalt.
Im Anhörungsbogen steht doch, was dir vorgeworfen wird. Wie viele km du zu schnell warst und dann siehst du im aktuellen Bußgeldkatalog, was das kosten wird.
Im Anzeigenbereich steht da nie eine Summe, da die Bußgeldstelle das Bußgeld bei Voreinträgen erhöhen kann und meist auch erhöht.
Man wird mit dem Anhörungsbogen auch über die zu erwartende Strafe unterrichtet (Punkte-Fahrverbot-Geldbuße).
Bei drohenden Fahrverbot ist der Gang zum Fachanwalt ratsam, sofern eine Rechtschutzversicherung besteht und man auf die Pappe nicht verzichten kann/möchte.
Rücksenden muss man den Bogen nicht.
Aber dann wird unter Umständen eine Fahrerermittlung durchgeführt.
Dies kann vom Abgleich mit dem Foto im Perso bis zum Besuch der Polizei an der Haustüre gehen.
Ein Fachanwalt wird zuerst versuchen sich in die Verjährung zu flüchten, er fordert die Akte und Video/Bilder an, manchmal ist die zuständige Behörde nicht schnell genug und man ist aus der Nummer raus. Funktioniert bei cirka 10% ...warum ich das so genau weiß? 🙂
Zitat:
@servicetool schrieb am 14. November 2017 um 08:07:46 Uhr:
Man wird mit dem Anhörungsbogen auch über die zu erwartende Strafe unterrichtet (Punkte-Fahrverbot-Geldbuße).
Eben nicht, siehe oben.
beim Anhörungsbogen gibt es nur zwei Optionen: nicht beantworten oder einem Anwalt übergeben, damit eine ordentliche Stellungnahme verfasst werden kann. Selber dran rumbasteln ist meist keine gute Idee. Natürlich kann man auch den Bußgeldbescheid abwarten und dann dagegen Einspruch einlegen.
Zitat:
@caspar.culinaris schrieb am 13. November 2017 um 23:47:49 Uhr:
Wenn ich aber nicht antworte, werde ich dann bestimmt zur Verwaltungsbehörde vorgeladen...
Selbst wenn, mußt du da auch nicht hin.
Normalerweise kommt einfach ein Bußgeldbescheid.
Wie viel zu schnell warst du denn?
Gruß Metalhead
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 14. November 2017 um 08:29:50 Uhr:
Zitat:
@servicetool schrieb am 14. November 2017 um 08:07:46 Uhr:
Man wird mit dem Anhörungsbogen auch über die zu erwartende Strafe unterrichtet (Punkte-Fahrverbot-Geldbuße).Eben nicht, siehe oben.
Nicht auf dem Anhörungsbogen direkt, aber mit gleicher Post.
Habe mich scheinbar etwas missverständlich ausgedrückt.
Kann aber auch vom Bundesland abhängig sein.
In Bayern ist das so wie von mir geschildert.
Zitat:
@servicetool schrieb am 14. November 2017 um 08:07:46 Uhr:
Man wird mit dem Anhörungsbogen auch über die zu erwartende Strafe unterrichtet (Punkte-Fahrverbot-Geldbuße).
Bei drohenden Fahrverbot ist der Gang zum Fachanwalt ratsam, sofern eine Rechtschutzversicherung besteht und man auf die Pappe nicht verzichten kann/möchte.
Rücksenden muss man den Bogen nicht.
Aber dann wird unter Umständen eine Fahrerermittlung durchgeführt.
Dies kann vom Abgleich mit dem Foto im Perso bis zum Besuch der Polizei an der Haustüre gehen.Ein Fachanwalt wird zuerst versuchen sich in die Verjährung zu flüchten, er fordert die Akte und Video/Bilder an, manchmal ist die zuständige Behörde nicht schnell genug und man ist aus der Nummer raus. Funktioniert bei cirka 10% ...warum ich das so genau weiß? 🙂
Rumtrödeln erzeugt aber meines Wissens nach keine Verjährung? Dadurch das er jetzt angeschrieben wurde, sollte das mit der Verjährung doch bereits jetzt gegessen sein (ist ne ernste Frage).
Zitat:
@Reaver1988 schrieb am 15. November 2017 um 11:30:44 Uhr:
Zitat:
@servicetool schrieb am 14. November 2017 um 08:07:46 Uhr:
Man wird mit dem Anhörungsbogen auch über die zu erwartende Strafe unterrichtet (Punkte-Fahrverbot-Geldbuße).
Bei drohenden Fahrverbot ist der Gang zum Fachanwalt ratsam, sofern eine Rechtschutzversicherung besteht und man auf die Pappe nicht verzichten kann/möchte.
Rücksenden muss man den Bogen nicht.
Aber dann wird unter Umständen eine Fahrerermittlung durchgeführt.
Dies kann vom Abgleich mit dem Foto im Perso bis zum Besuch der Polizei an der Haustüre gehen.Ein Fachanwalt wird zuerst versuchen sich in die Verjährung zu flüchten, er fordert die Akte und Video/Bilder an, manchmal ist die zuständige Behörde nicht schnell genug und man ist aus der Nummer raus. Funktioniert bei cirka 10% ...warum ich das so genau weiß? 🙂
Rumtrödeln erzeugt aber meines Wissens nach keine Verjährung? Dadurch das er jetzt angeschrieben wurde, sollte das mit der Verjährung doch bereits jetzt gegessen sein (ist ne ernste Frage).
ja, die Verjährung wird unterbrochen und setzt mit dem Anhörungsbrief von neu an..
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 14. November 2017 um 00:06:50 Uhr:
Und Vorsicht bei *Versprechen* von Internetanwälten ....
Es gibt welche, die machen für Dich die Akteneinsicht und sagen Dir dann nach einer 2 Sekunden Prüfung, das es aussichtslos ist.
Danach kommt die Rechnung um die 500 € und der Anwalt freut sich über einen Stundenlohn von umgerechnet mehreren Tausend Euronen.
Wenn ein Anhörungsbogen kommt und nicht ein Verwarnungsgeld, dann bist Du wohl sehr schnell gewesen.
Akteneinsicht kann man selbst beantragen und Einspruch kann man selbst einlegen.
Aber wichtig - keine Aussagen irgendwelcher Art machen bevor Du Informationen hast.
Den Anwalt kann man nach der Akteneinsicht immer noch einschalten.
Eine Rechtschutzversicherung ist da sinnvoll und Du kannst sofort zum Anwalt.
Sollte ich dann Akteneinsicht beantragen und später Einspruch erlegen? Oder beides gleichzeitig...?🙂😕
sinnvollerweise sollte man die Akte kennen, bevor man den Einspruch einlegt. Womit will man den Einspruch begründen? Allerdings beträgt die Frist für den Einspruch auf den Bußgeldbescheid nur zwei Wochen. daher muss man die Begründung ggf. nachreichen.