Anhörung zur Führung eines Fahrtenbuches
Kann man als Fahrzeughalter die Verwaltungsgebühr nach § 31a StVZO (die laut http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html 21,50 bis 200,00 EUR beträgt) vermeiden, falls man das einizge derzeit zugelassene Fahrzeug dauerhaft auf jemand anders ummeldet?
Mal angenommen die Anhörung zur Fahrtenbuchführung ist ergangen, aber die Auflage selbst noch nicht erfolgt.
Beste Antwort im Thema
Schon... aber ein Fahrtenbuch kommt nur in Frage wenn der Täter nicht ermittelt werden kann und ihr dagegen Arbeitet.
Da zahle ich lieber die ca 120€ und den Punkt als das ich ein Jahr lang ein Fahrtenbuch führe... ne ne...
17 Antworten
Zitat:
@Boghard56 schrieb am 22. Februar 2015 um 17:24:39 Uhr:
Wie lange muss Man ein Fahrtenbuch mit führen???
Habe noch keinen Fahrtenbuch!!
Manchmal zweifelt man hier wirklich am Verstand der Leute...