Anhörung im Bußgeldverfahren ignorieren?
Hi,
mein Vater hat einen Brief mit Titel 'Anhörung im Bußgeldverfahren' erhalten. Bin auf der Autobahn in einer Baustelle mit 27km/h zu schnell von einem stationären Blitzer geblitzt worden. Halter des Wagens ist mein Vater, ich war nur Fahrer.
Habe nun auf vielen Internetseiten gelesen, dass man nur prüfen sollte ob die Angaben zur Person (des Halters) richtig sind. Wenn ja (dies ist der Fall), dann braucht man den Bescheid nicht auszufüllen, geschweige denn zurückzuschicken. So ist die Behörde gezwungen den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen. Also kann ich versuchen das ganze zu verjähren?
Ist das so richtig? Bin ich auf der sicheren Seite? Klärt mich auf!
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@birscherl schrieb am 25. Februar 2017 um 13:36:39 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2017 um 13:32:06 Uhr:
Dein Vater muss garnichts tun. …Das ist schlicht und einfach falsch.
Der Angeschriebene ist verpflichtet, den Bogen mit seinen Personendaten zurückzuschicken, den § hab ich ja oben schon genannt.
Die Logik und Du 😰 Der korrekt Angeschriebene soll seine bereits bekannten Personalien mitteilen, damit man ihn anschreiben wird können? Schau mal nach draußen. Wenn dort viel raumgreifendes Großgrün herumsteht, könnte es sich dann um eine Bande grüner Banditen oder um Wald handeln? 🙄
104 Antworten
Ach, berlin-paul, du weißt wieder mal alles besser und kannst wieder mal nicht eingestehen, dass du mit deiner Meinung falsch liegst, auch wenn die Gesetzeslage klar ist und deine Meinung damit nichts zu tun hat. Aber das kennen wir ja zur Genüge, dir bleibt dann nur wieder einmal persönlich zu werden.
Um deine Frage zu beantworten "wie verweigert man der Behörde die Mitteilung von Angaben": Ganz einfach dadurch, dass ich den Bogen nicht zurückschicke. Schon habe ich verweigert, Angaben zu machen. Ganz langsam für dich zum Mitdenken: Die Angaben, die die Behörde in den Bogen geschrieben hat, sind Angaben der Behörde. Da aber im Gesetz stehet, dass man selbst Angaben zu machen hat, muss man sie halt selbst machen. Und das geht nur dadurch dass ich etwas angebe und nicht dass eine Behörde etwas angibt. Jetzt verstanden? War doch nicht sooo schwer.
@Sir Donald
Den Zugang müsste natürlich die Behörde beweisen, wenn er denn bestritten wird.
@birscherl
Wenn Du doch weisst, das ich es besser weiss, warum widersprichst Du mir nur immer wieder? Du weisst bestimmt auch, dass der Klügere nachgibt. Mal schauen, ob Du jetzt lieber still bleibst. 😁
Zitat:
@birscherl schrieb am 25. Februar 2017 um 14:55:47 Uhr:
Ach, berlin-paul, du weißt wieder mal alles besser und kannst wieder mal nicht eingestehen, dass du mit deiner Meinung falsch liegst, auch wenn die Gesetzeslage klar ist und deine Meinung damit nichts zu tun hat. Aber das kennen wir ja zur Genüge, dir bleibt dann nur wieder einmal persönlich zu werden.Um deine Frage zu beantworten "wie verweigert man der Behörde die Mitteilung von Angaben": Ganz einfach dadurch, dass ich den Bogen nicht zurückschicke. Schon habe ich verweigert, Angaben zu machen. Ganz langsam für dich zum Mitdenken: Die Angaben, die die Behörde in den Bogen geschrieben hat, sind Angaben der Behörde. Da aber im Gesetz stehet, dass man selbst Angaben zu machen hat, muss man sie halt selbst machen. Und das geht nur dadurch dass ich etwas angebe und nicht dass eine Behörde etwas angibt. Jetzt verstanden? War doch nicht sooo schwer.
auf jedem 10 €-Knollen-Anhörung steht das hinten drauf - gerade hab ich einen hier liegen 😉 - glaubst du im Ernst, das füllt jemand noch aus???
Ich verweigere garnichts, solange ich auf den Schrieb reagiere, also üblicherweise zahle.
Überweisungsbogen hängt ja meistens dran.
Damit weiß die Behörde auch, dass deren Daten stimmen und das Ding angekommen ist, also was soll der ganze Aufwand?
Nur wenn deren Daten veraltet oder falsch sind, bin ich verpflichtet, diese zu korrigieren und den Bogen zurückzuschicken.
Bei mir hat in 30 Jahren noch nie irgendein "Amtsschimmel" egal woher nach Zahlung wg Nicht-Zurückschickens des Bogens nachträglich noch Stress gemacht.
Die haben ihr Verwarnungsgeld bekommen und gut is..
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2017 um 16:12:42 Uhr:
@Sir Donald
Den Zugang müsste natürlich die Behörde beweisen, wenn er denn bestritten wird.
…
Leider wieder falsch. Den Zugang muss die Behörde nicht beweisen, es reicht wenn das Absenden bei der Behörde nachweisbar ist. Und deren Poststelle funktioniert sehr gut.
Eines Tages wirst Du schon still sein, wenn man Dir freundlicherweise eine Steilvorlage für das letzte Wort hingelegt hat. Aber nun gut. 😁
Natürlich liegst Du mit deiner Auffassung zur Beweislast falsch.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2017 um 16:34:44 Uhr:
Natürlich liegst Du mit deiner Auffassung zur Beweislast falsch.
wär ja auch schlimm.. wenn so ein Schrieb tatsächlich verloren geht, hätte der Empfänger die perfekte A****karte gezogen.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 25. Februar 2017 um 16:17:23 Uhr:
auf jedem 10 €-Knollen-Anhörung steht das hinten drauf - gerade hab ich einen hier liegen 😉 - glaubst du im Ernst, das füllt jemand noch aus???
Ich verweigere garnichts, solange ich auf den Schrieb reagiere, also üblicherweise zahle.
Überweisungsbogen hängt ja meistens dran. …
Jetzt bringst du was durcheinander … es geht hier um einen Anhörungsbogen! Da hängt weder eine Zahlungsaufforderung dran noch geht es hier um eine Verwarnung über 10 € noch ist das ein Bußgeldbescheid.
Auf vielen Anhörungsbögen steht sogar explizit "Bitte leisten Sie aufgrund dieses Schreibens keine Zahlungen!"
Zitat:
@audijazzer schrieb am 25. Februar 2017 um 16:36:59 Uhr:
wär ja auch schlimm.. wenn so ein Schrieb tatsächlich verloren geht, hätte der Empfänger die perfekte A****karte gezogen.
Ist aber leider so. Beispielsweise wird die Verjährung durch einen Anhörungsbogen unterbrochen, auch wenn dieser gar nicht zugestellt (oder das behauptet) wurde.
Für die notorischen Zweifler: https://www.anwalt.de/.../...verkehrs-ordnungswidrigkeiten_000717.html
Ernsthaft? Der ausreichende Beweis, dass der Bogen verschickt wurde und der nicht notwendige Beweis, dass er angekommen ist, hat nichts mit der Beweislast zu tun? Mit was denn sonst? Jetzt wirst du echt wirr oder willst nur noch provozieren.
Die Frage der verjährungsunterbrechenden Wirkung des Versandes des Anhörungsbogens - vorliegend läge nicht mal das vor - hat nichts mit der Frage der Beweislast über den Zugang zu tun.
edit: Den kleine Schreibfehler, der sich eingeschlichen hat, habe ich berichtigt, damit das Kleine nicht weiter nervt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Februar 2017 um 17:00:34 Uhr:
Die Frage der bewährungsunterbrechenden Wirkung …
Bewährung gibt’s im Strafrecht. Wir sind hier aber … ach, ich lass es, schade um die Zeit.
Zitat:
@birscherl schrieb am 25. Februar 2017 um 16:37:05 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 25. Februar 2017 um 16:17:23 Uhr:
auf jedem 10 €-Knollen-Anhörung steht das hinten drauf - gerade hab ich einen hier liegen 😉 - glaubst du im Ernst, das füllt jemand noch aus???
Ich verweigere garnichts, solange ich auf den Schrieb reagiere, also üblicherweise zahle.
Überweisungsbogen hängt ja meistens dran. …Jetzt bringst du was durcheinander … es geht hier um einen Anhörungsbogen! Da hängt weder eine Zahlungsaufforderung dran noch geht es hier um eine Verwarnung über 10 € noch ist das ein Bußgeldbescheid.
Auf vielen Anhörungsbögen steht sogar explizit "Bitte leisten Sie aufgrund dieses Schreibens keine Zahlungen!"
Fast richtig!
Der sogenannte Anhörungsbogen hängt allen Bussgeldbescheiden an. Wenn es NUR um ein Bussgeld geht, reicht es einfach die Summe zu zahlen. Da braucht der Anhörungsbogen nicht zwingend zurückgeschickt zu werden.
Nun geht es aber beim TE - wenn ich richtig gelesen habe - um eine Überschreitung von 27 km/h. Das bedeutet einen Punkt und ein evtl. Fahrverbot von einem Monat, wenn ein zweites Vergehen dieser Art innerhalb eines Jahres hinzukommt. Daher wird es nicht reichen, einfach zu zahlen, weil die Freunde sicherstellen wollen, dass es auch den richtigen trifft. Wieviel denn auch zahlen? Ich gehe nicht davon aus, dass schon eine Summe in dem Schreiben genannt wurde und die Überweisung dürfte eher eine Blankoüberweisung sein
Hab gerade so einen Bogen hier liegen.
25 kmh zu schnell bei 60 Ausserorts.
Da steht das Bußgeld, Bearbeitungsgebühr, 1 Punkt, 00 monate Fahrverbot drauf.
Genauso der Hinweis das keine Leistungen wegen des Bogens zu entrichten sind.