Anhängerkupplungsfrage
Ein Kunde von mir hat einen Premium SUV einer deutschen Nobelmarke. Dieser wurde vor 3 Jahren ab Werk mit einer AHK ausgerüstet, es gab nur die Option abnhembar oder schwenkbar.
Wegen dem markanten Preisunterschied und über 750kg Anhängelastunterschied wurde die abnehmbare genommen, eine starre wird bei dieser Motorisierung nicht mehr angeboten. Anhängelast 3250kg.
Bereits nach Kurzer Zeit mit Wohnwagen hat er knirsch-Geräusche im Unterboden vom Fahrzeug. War weiter nicht schlimm bzw. hat es ihn nicht gestört und der Hersteller sagte das sei eine Geräuschübertragung von dem alten (14 Jahre) WoWa.
Jetzt hat er letztes Jahr bei mir einen Hobby Premium 720U-LHC gekauft (9,8m lang, 2700kg Leergewicht).
Das knirschen und krachen war kaum auszuhalten. Wir haben herausgefunden dass die AHK in der Abnehm-Halterung total ausgeschlagen ist und Spiel hat.
Der Hersteller sagte das sei ganz normal, das liege an der AKS (Antischlingerkupplung) da diese seitliche Kräfte auf die AHK gibt für welche die nicht ausgelegt sei, speziell bei diesem riesen Möbel von WoWa.
Der Haken wurde getauscht, nach kurzer Zeit kam das gleiche wieder. Der Hersteller sagt jetzt er solle keine WoWa mehr ziehen, das könne das 130.000 EUR teure Auto nicht. Allenfalls soll er die AKS nicht benutzen.
Das Problem ist dass die beiden Stahlkugeln welche den Kopf arretieren total zerrieft und verdrückt sind und man auch an dem Kugelkopf deutliche Spuren der AKS (ALKO) findet.
Eine fixe AHK gibt es nicht. Die schwenkbare könnte man unter immensen Kosten nachrüsten, aber die darf nur 2500kg, womit der WoWa nicht mehr gezogen werden darf.
Jemand da Erfahrungen, stimmt die Aussage des Herstellers so?
Kann man einfach dem Kunden die Benutzung der AKS untersagen obwohl es in der Anleitung verlangt wird, besonders da das Fahrzeug Anhänger-ABS und der Anhänger ASS hat?
Ich hatte beim Avensis damals auch nach 12 Monaten und 9800km mit WoWa einen neuen Kopf bekommen, ausgeschlagen und extrem abgenutzt, Markenprodukt....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Mein Anhängerhersteller hat mir zur AKS von Alko gesagt, dass man die nur auf der Autobahn benutzen soll. Wenn es auf die Strecke geht. Auf Landstrassen (besonders auf kurvigen oder in der Stadt) soll man die gar nicht verriegeln. Ist auch logisch, da die ja nur der Stabilisierung gegen "Hochgeschwindigkeitspendeln" dient und verhindern soll, dass sich das Gespann aufschaukelt. Das ist bei einem richtig beladenen Anhänger bei Geschwindigkeiten bis 80 beinahe ausgeschlossen.Ist er denn ständig mit verriegelter AKS rumgefahren? Dann kann ich mir das schon vorstellen, dass die Klemmkräfte der AKS sich im Chassis wiederfinden.
Hierzu kann ich nur den Kopf schütteln: Denn bei vielen Autos ist es baulich gar nicht (mehr) möglich ohne verriegelte AKS zu fahren.
Zurück zum Thema:
Hier erscheint es mir unlogisch das dieser Verschleiß wiederholt aufgetreten ist. Entweder ist die AKS oder die Hängerkupplung defekt. Ich würde beide Hersteller, sowohl ALKO wie VAG/ BMW, freundlich aber bestimmt auf das Problem hinweisen und um kostenlose Abhilfe bitten.
Nur mal als Tip: Belegbare Aussagen an das KBA senden kann Wunder bewirken. Was meint ihr wie schnell Hersteller reagieren können, wenn das KBA damit droht komplette Modellreihen aus dem Verkehr zu ziehen. 😉
Lass Dich also nicht mit dummen Vorschlägen irgendwelcher Mirarbeiter abspeisen: Du hast ein KFZ gekauft, dessen eingetragenen Eigenschaften sicher und langfristig erfüllt werden müssen. Hast Du Dich denn mal freundlich an die Konzernzentrale des Automobilherstellers gewendet? Notfalls müssen die zu Deinem Wagen eben eine passende Kupplung "schnitzen".
23 Antworten
Zugmaulkupplung ist meines Wissens in der Schweiz nicht erlaubt, ist aber auch egal, da ich genug Kugelkopfkupplungen kenne, die für 3500kg ausgelegt sind und ich solch Eine, während meiner Bauphase, nicht selten um 1 Tonne überladen habe...
Die Aussage, man möchte eine Garantieleistung nicht ausführen, weil das zu viel Arbeit sei, hat euch doch nicht wirklich befriedigt. Ich würde es wirklich über euren Importeur oder gegebenenfalls über AUDI direkt abwickeln. Notfalls mit Gutachten und Anwalt...
Ich bin ja "nur" der Wohnwagenlieferant 🙂 ist nicht mein Auto.
Zugöse ist hier erlaubt, allerdings bei dem WoWa nicht möglich.
Die AHK hat das auszuhalten, sie ist ja dafür zugelassen. Mein Chevy hat schon wesentlich mehr gezogen
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Die AHK hat das auszuhalten, sie ist ja dafür zugelassen.
Richtig!
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Zugelassen schon, aber die Kugel hälts nicht lange aus.
Naja, viele Landwirtschaftliche Tandemkipper etc. werden auch über Kugelkopfkupplungen angekuppelt. Diese Kupplungen sind zwar etwas größer, dafür zieht aber vorne ein LKW Motor u. hinten hängen teilweise fast 20t dran.
Von daher sollten die PKW Kupplungen, die 3,5Tönnchen locker aushalten!
Es ist ja auch nicht die Kugel ursache des Problemes, sondern die schnittstelle zw. abnehmbarem Teil u. festem Teil in der Karosserie.
Noch einmal die frage: Wurde die Aufnahme bei der ersten reklamation mit ausgetauscht??
Wenn nein, dann ist doch klar das dass nicht mehr funktionieren kann!
Entsteht an einer solchen schnittstelle einmal eine "lose" entstehen durch die permanente Bewegung der Teile zueinander extrem hohe kräfte. das führt zu verschleiß an allen beteildigten Bauteilen!
Tauscht man dann nur den abnehmbaren teil, sitzt dieser mit sicherheit nicht richtig "fest" u. das "spiel" geht so weiter: lose= Bewegung= ausschlagen= noch mehr lose= noch mehr Bewegung= noch mehr ausschlagen...... .
Trotzdem würde ich empfehlen das Problem einmal im Audi Q7 Forum vorzustellen!
Vielleicht gibt es dazu Erfahrungen u. wenn sich nur einige melden um mitzuteilen das sie auch schwere WoWa mit Antischlingerkupplung fahren u. keinerlei Probleme haben...!
MfG Günter
Nein, die Halterung wurde nicht getauscht, auch nicht auf NAchfage, da man dazu das halbe Fahrzeugheck zerlegen müsste.
Die Probleme sind so wie ich das gesehen habe an zwei stellen:
Die Kugeln der Arretierung verriefen und werden "unrund" und die Kugelkupplung selbst hat tiefe Riefen dort wo die AKS angreift.
Der Stahl kommt wir weicher vor als der dem Chevy, die hat noch kaum einen Kratzer nach 18 Jahren.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Nein, die Halterung wurde nicht getauscht, auch nicht auf NAchfage, da man dazu das halbe Fahrzeugheck zerlegen müsste.Die Probleme sind so wie ich das gesehen habe an zwei stellen:
Die Kugeln der Arretierung verriefen und werden "unrund" und die Kugelkupplung selbst hat tiefe Riefen dort wo die AKS angreift.
Der Stahl kommt wir weicher vor als der dem Chevy, die hat noch kaum einen Kratzer nach 18 Jahren.
Also wenn der Vertragshändler zu faul ist das "halbe" Auto zu zerlegen solltest Du mal ein informelles Gespräch mit dem Hersteller führen. So etwas geht natürlich nicht, das nur teilweise gewechselt wird.
Denn ein neuer Kugelkopf in deiner ausgeschlagenen halterung muss ja zwangnsläufig wieder ausschlagen. Mir sind Fälle bekannt in denen der Vertragshändler ganz klar gegen Herstellerangaben verstossen hat, getreu dem Motto " Das wird schon irgendwie gehen", und sich die Teile selbst in die Tasche steckte. Oder anders ausgedrückt: Deine Werke taugt nix!
Naja, ich bin ja Gott sei dank nicht der betroffene, ich bin "nur" der Verkäufer von dem WoWa. Aber bei mir steht er halt vor der Tür und will Abhilfe...
Ich habe dem Kunden geraten einen Anwalt einzuschalten. Wer sich als Zweitwagen nur für den Urlaub einen SUV und einen personalisierten WoWa für über 250.000SFR leisten kann der hat auch dafür Geld, vor allem wenn man an der Goldküste wohnt.