Anhängerbetrieb
Hallo Womofahrer,
heute habe ich mit einem Fahrlehrer zum Thema Anhänger an Wohnmobilen gesprochen und der meinte, dass in Deutschland mit einem Anhänger an Sonderfahrzeugen (Womo) nur 60 gefahren werden darf. Es kontrolliert zwar keine alte S..., aber verkehrsrechltich wäre es so. Wer kann das bestätigen?
Gruß Fabian
17 Antworten
§3 (b) STVO sagt: ZITAT:
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,
Zitat Ende
Wenn ein WOMO als Sonderfahrzeug zugelassen ist ist es weder ein PKW noch ein LKW, darf also mit Anhänger tatsächlich nur 60Kmh fahren!
oder gibt es irgendwelche EU oder sonstwas füranderslautende Durchführungsverordnungen?!?!?
Hallo,
ich meine aber, diese 60km/h gelten für Landstrassen ausserorts, Kraftfahrtstrassen und Autobahnen sind dann mit 80km/h erlaubt.
Nordjoe
Servus
das sagt sie stvo:
außerhalb geschlossener Ortschaften
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
Gruss
@ Nordjoe:
§3a unterscheidet nicht nach Landstrasse, Kraftstrasse und Autobahn... 60KmH gilt auf allen Srassen ausserorts
@Lilienwolf:
stimmt was du sagst, so steht es in § 3a. Aber, Ein Wohnmobil das als Sonder KFZ Zugelassen ist ist kein PKW und auch kein LKW,,, das würde ich nach §3a so interprätieren das SO Kfz mit Anhänger unter 3,5 T entsprechend §3b 60kmh fahren dürfen und Kraftfahrzeuge über 3.5T bis 7,4t, also auch So Kfz 80kmh...
Nun steht aber in §3b "alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger" dürfen 60 Kmh und nur LKW und PKW sind als Ausnahmen gelistet... nicht aber So kfz... Es bleibt also bei 60KmH?!?!?
man fasst es nicht....
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Ihr habt den § 18 StVO vergessen, der regelt die Geschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Dort gelten dann die bekannten 80 km/h.
pfisti
Servus
setro111 :
Nein dem kann ich nicht zustimmen.
1. Richtet sich nach dem Gesamtgewicht(z.B. bis 3.5t,3.5-7.5t,über 7,5t)
2. Ich habe mehrere selbstfahrende Arbeitsmaschinen,wo tu ich die hin?? Laufen alle unter Gewicht.
Gruss
Jau, STVO 18.5.1 Sagt Womos dürfen 80kmh... auf der Autobahn! auf der Lanstrasse bleibst bei 60.
Irgendwie hab ich das Gefühl das man da so einiges vereinfachen könnte in unserer STVO.....
Hmm, rein nach dem Gesetzestext würd ich das genauso wie Stero111 interpretieren. Oder gelten Sonderkfz wie LKW? 😕
Es heisst ja 60 ausser PKW und LKW unter 3,5t. Daher würde ich sowohl die Arbeitsmaschienen wie WoMos nicht zu den Ausnahmen zählen.
Sollte da tatsächlich eine Gesetzeslücke sein? 😁
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Hmm, rein nach dem Gesetzestext würd ich das genauso wie Stero111 interpretieren. Oder gelten Sonderkfz wie LKW? 😕
Das könnte ggf. dann eine Interpretationshilfe sein, wenn Sonder-Kfz und LKW der gleichen Besteuerungsart unterliegen würden.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Das könnte ggf. dann eine Interpretationshilfe sein, wenn Sonder-Kfz und LKW der gleichen Besteuerungsart unterliegen würden.
Dann ist aber die Interpretationshilfe mit der "Steuerreform" hinfällig, weil seitdem (irgendwann in 2006) Womos nicht mehr wie LKW besteuert werden!
Zitat:
Original geschrieben von stero111
das könnte die Lösung sein...
Aber mal ganz praktisch gedacht.
Es kann doch in niemanden Interesse sein, dass ein Kfz, z.B. WoMo, das von Hause aus 120 fährt, mit Hänger auf der AB nun plötzlich mit 60 einher schleichen soll, wohingegen der Schwertranporter mit 80 unterwegs ist.
Ein Fahrzeug mit 60 auf der AB ist ein ERHEBLICHES Sicherheitsrisiko für Leib und Leben aller Verkehrsteilnehmer.
In der Schweiz war es auch so, dass auf Grund eines verstaubten Gesetzes Anhängerzüge und Sattelmotorfahrzeuge auf Ausserortsstrassen nur 60km/h fahren durfen. Da sich aber niemand daran hielt und es auch nicht kontrolliert wurde hat man das Gesetz per 1.1.2001 angepasst.
Fazit: Nicht alles was im Gesetz steht, muss auch immer Sinnvoll sein und von den Gesetzeshütern durchgesetzt werden.
P.S. Aufmerksam wurde man auf die Diskrepanz zwischen Gesetz und Paraxis, als Brummifahrer damit drohten allfällige Bummelstreiks gegen neue LKW-Steuern zur rechtfertigen.
Hallo,
es gibt in D tatsächlich Gespanne, die selbst auf der BAB nicht die 60 - lt.Gesetz überschreiten dürfen und zwar Motorräder mit Anhänger, also so ganz abwegig ist die Kiste hier nicht.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit BAB Zulassung dürfen oft max 63km/h fahren sind dann aber durch Lichttechnik zu kenntzeichnen.
Nun stellt Euch mal WoMo-Gespanne in der Urlaubszeit auf der A1 zwischen Bremen und HH am Tage vor, die dann tatsächlich 60 fahren würden, da dort dann Überholverbot ist, würden die dann vermutlich vom LKW bald von der Strasse geschoben werden.
Man Deutschland, wie kompliziert sind deine unüberschaubaren Regeln und Gesetze.
Nordjoe