Anhänger geschenkt bekommen! Kein Tüv mehr, und noch auf Vorbesitzer angemeldet! Was tun?
Braucht man unbedingt das Kennzeichen zur Abmeldung? Es muss meiner Info nach "Entwertet" werden?
Kann ich diesen auf meinen Namen ummelden, obwohl er kein Tüv mehr hat?
Oder sollte ich Ihn einfach abmelden?
Wenn ich Ihn anmelde, und er kommt nicht so einfach durch den Tüv, dann muss ich Steuern für zahlen, ohne das ich ihn nutze? bzw. geht das überhaupt?
Es ist ein kleiner Minianhänger mit 400 Kg. Meter mal Meter groß zirka.
Oder sollte man ihn erst abmelden, dann durch tüv bringen, und dann wieder anmelden?
Was kostet das abmelden oder ummelden?
Hat jemand ein Tipp?
Oder sollte ich Ihn einfach ummelden und dann versuchen durch den Tüv zu bekommen?
Gruß
G2S
17 Antworten
Bei dem ganzen Stress würde ich den Anhänger auf den Schrott werden, außer er hat ein goldenes Fahrgestell.
Zitat:
@Builder62 schrieb am 6. Juli 2021 um 13:10:19 Uhr:
Solange der Fahrzeugschein/Brief vorhanden ist, bekommt man ein neues Kennzeichen. Mit dem Kaufvertrag zusammen sollte das auch für den TE möglich sein.Wenn die Papiere auch fehlen wird es kompliziert.
Dann müsste der TE nachweislich das Kennzeichen erhalten haben.
Hier hat er angegeben, dass er nie im Besitz dieser war. Ergo wird ihm keiner die EV über den Verlust des Kennzeichens abnehmen.
Und ohne gültige HT bekommt er weder eine Umkennzeichnung noch Umschreibung hin.
Für die Umschreibung braucht er die Kennzeichen nicht vorlegen. Aber eine gültige HU.