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Anhänger 50t Zulässiges Gesamtgewicht

Themenstarteram 3. Juni 2009 um 13:38

Hallo!

Darf ich mit einem "normalen" LKW, z.b. Mercedes 1632 einen 50 tonnen Anhänger (Tieflader) ziehen?

Wieviel Gesamtgewicht müsste das Zugfahrzeug haben?

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28 Antworten
am 3. Juni 2009 um 13:50

Moin,

welches zGG hat das Zugfahrzeug?

Gruss

Marcus

Leer darfst du den mit deinem 1632 warscheinlich ziehen vorausgesetzt der Hänger wiegt weniger wie das 1,5 fache deines zul. Gesamtgewichts. Das Gesamtzuggewicht bleibt unter 40 Tonnen und die zul. Gesamtlänge wird nicht überschritten. Wieviel Tonnen du an den 1632 Anhängen darfst müsste auch in deinem Fahrzeugschein stehen.

Willst du 50 Tonnen an den 1632 Anhängen sieht das ganze schlecht aus. Als Zugfahrzeug brauchst du mindestens ein 33 Tonnen Fahrgestell. Auserdem diverse Ausnahmegenemigungen wegen Übergewicht und warscheinlich auch überlänge.

am 3. Juni 2009 um 17:52

Das müsste doch im Fahrzeugausweis drinstehen wieviel Du ziehen darfst.

Bei uns steht es unter Max. zul. Gesamtzuggewicht.

Ansonsten könnte unter Bemerkungen vielleicht was stehen von wegen Ausnahmetransport und so. 

am 3. Juni 2009 um 18:05

wenn er es aber wirklich mit dem 1632er ziegen will wird wahrscheinlich ein NG sein dass dann klappt das nicht... 320 PS für 66 Tonnen :D wie gesagt man bräuchte ein 33 Tonnen Lkw als Zugmaschiene um den nhänger voll beladen ziehen zu können

am 3. Juni 2009 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

wenn er es aber wirklich mit dem 1632er ziegen will wird wahrscheinlich ein NG sein

Heeeee aufgepasst. Vielleicht geht das dann pro Zylinder und dann liegt er wieder meilenweit vorne. :D:D:D:D:D:D

Also mit nem NG Modell und noch 16t LKWglaube ich nicht dran.

Du brauchst 2 Genemigungen . Erstens eine nach §70 die wird von der Regierung erteilt . Hierzu ist ein Zuggutachten vom TÜV erforderlich. Danach brauchst du eine Genemigung nach §29 . Die bekommst du von der Straßenvekehrsbehörde und setzt eine nach §70 Zwingend voraus . Das alles ist nur bei einem Zuggesamtgewicht von mehr als 40 To Erforderlich. Du kannst mal beim TÜV mit den daten deiner Fahrzeuge vorbeigehen und fragen , der für die Gutachten zuständige Prüfer wird dir schon einiges aufgeben was du noch zu Besorgen hast , Diverse Unbedenklichkeitsbesscheinigungen

Von DB ,Kupplungshersteller, Schlußquerträger Anhängerhersteller Keisfahrtgutachten . Ich habe das erst letztes Jahr gemacht es ist eine Interessante Arbeit. Ich würde dir aber bei dem Einsatz nur ein Auto mit mindestens 460 PS Empfehlen sonst wird es ein Verkehrshindernis . Ich würde diesen Tieflader aber nur mit einem Dreiachser ziehen wegen der Lenkbarkeit und der Traktion der Antriebsache (Reifenverschleiß und Bergzugkraft )

 

am 4. Juni 2009 um 20:29

Ein zuggesammtgewicht von über 40t hat man doch öfter, braucht man da wirklich jedesmal eine genehmigung? Geht es hier nicht nach dem tatsächlichen gewicht?

Nein brauchst du nicht nur über 40 To Tatsächliches Gesamtgewicht

am 4. Juni 2009 um 20:40

Moin,

ich geb' mal einen Tipp ab.

Der 1632 wird ja wahrscheinlich ein MB NG sein. Leergewicht des Zugfahrzeuges ca. 6t (SZM) oder ca. 8t (Pritsche o.ä.) mit einer Achslast auf der Antriebsachse von ca.1,5t (SZM) oder ca.2,5t (Pritsche o.ä.). Der Tieflader ist ausgelegt für ca. 45-50t Gesamtmasse (5 Achsen; Tandemachse unterm Drehschemel; lange Radstände hinten). Der wird ein Leergewicht von ca. 7t haben.

Daraus ergibt sich ein Zuggesamtgewicht (leer) von etwa 11-13t bei ca. 1,5-2,5t auf der Antriebsachse. Damit hast Du bestenfalls 13,5% - 19,3% des Zuggesamtgewichtes auf der Antriebsachse. Haben müstest Du 2,75t - 3,25t auf der Antriebsachse, um mit der 25%-Regel klar zu kommen.

Besser wäre aber ein Zugfahrzeug, welches nahezu ausgeladen ist, denn ein Tandemaggregat unter dem Drehschehmel giert stets geradeaus. Hast Du kein ausreichendes Gewicht auf der Antriebsachse, überholt Dich der Anhänger in der ersten Kurve mitsamt Deinem Fahrzeugheck. Darauf gebe ich Dir Brief und Siegel. Solche Experimente habe ich nämlich schon hinter mir.

Alles, was ich hier darstellte, beruht auf Vermutungen und Schätzungen, und bezieht sich auf einen unbeladenen Tieflader. Angaben zum Ausgeladenen Tieflader kann man ohne Einsicht der Fahrzeugpapiere schlecht geben.

Wie schauts eigentlich mit der Beleuchtung aus? Muss er für den Tieflader schon Gelblicht auf der Zugmaschine haben?

am 4. Juni 2009 um 20:53

Du meinst gelbe Rundumkennleuchten?!?

Solange das Geschleuder nicht zu lang, oder zu breit ist, würde mir ausser der Maximalgeschwindigkeit kein Grund einfallen. :D

am 4. Juni 2009 um 20:56

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Wie schauts eigentlich mit der Beleuchtung aus? Muss er für den Tieflader schon Gelblicht auf der Zugmaschine haben?

wobwi jeder Heini bei uns mit Rundeumleuchten rumfährt der im Baustellenverkerh unterwegs ist.. einfache Kippper mit Tandem haben auf der Landsraße die Dinger an ... da meinst du von weiten ohh was kommt denn da und dann kommt so ein luschíger Kipper :D

Domi,

warum sollen 320HP nicht reichen fur 66 tons? Die Kraft hohlst du aus dem Getriebe und HA Ubersetzung.

Rudiger

 

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

wenn er es aber wirklich mit dem 1632er ziegen will wird wahrscheinlich ein NG sein dass dann klappt das nicht... 320 PS für 66 Tonnen :D wie gesagt man bräuchte ein 33 Tonnen Lkw als Zugmaschiene um den nhänger voll beladen ziehen zu können

am 5. Juni 2009 um 18:05

Zitat:

Original geschrieben von tandem11

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Wie schauts eigentlich mit der Beleuchtung aus? Muss er für den Tieflader schon Gelblicht auf der Zugmaschine haben?

wobwi jeder Heini bei uns mit Rundeumleuchten rumfährt der im Baustellenverkerh unterwegs ist.. einfache Kippper mit Tandem haben auf der Landsraße die Dinger an ... da meinst du von weiten ohh was kommt denn da und dann kommt so ein luschíger Kipper :D

das mit dem Kipper will ich mal überhört haben. Aber das sind auch eher die, welche das Rundumlicht vergessen haben auszuschalten.

Also wenn du das Maximalgewicht des Zuges und die erlaube Maximallänge nicht überschreitest brauchst du keine Bestätigungen.

p.s.: Die 320 PS sind auf jedenfall ausreichend auch wenn man auf 66 Tonen Gesamtgewicht kommen würde. Wenn man so eine Aktion nur ein paar mal macht ist es ja kein Problem. Aber wenn man mit so einem Hänger sein tägliches Brot verdienen will und 500km fahren, würde ich dann früher oder später doch auf etwas mit über 400PS umsteigen.

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