Anhängelast und zulässige Gesamtmasse beim VW Passat B7 2.0 TDI 177 PS

Hallo,

ich seh da irgendwie nicht hundertprozentig durch bezüglich der Anhängelast an meinem Passat. Die eigentliche Anhängelast laut Hersteller beträgt ja 1800kg gebremst.

In meinem Fahrzeugschein stehen nun aber als Ergänzung noch folgende Angaben:

F.1/F.2:+25 u. 7.2./8.2: +80 b. Anhängebetrieb*0.1:2000 bis 8% Steig. *techn. zul. Ges-Masse d. Zugkombination: 4025kg*bis 8% Steig.: 4225*FZ ist mit werkseitig montierter AHK m. spez. Fahrdyn.Stabi.Syst. f. Anh.Betr. f. Temp. 100 km/h gem. 3. Aend. VO. z. 9. Ausn. VO. z. STVO*Stufe PM 5 ab Tag Erstzul.*ww.AKH lt. EGTG*

Heiß das nun im Klartext, das die zuläassige Gesamtmasse 4025 kg beträgt und somit ja höher ist, wie die maximale Anhängelast gebremst?

Wenn ich mir nun beispielsweise einen Minibagger auf einem Doppelachser-Anhänger anhängen würde, würde das trotzdem passen?

Passat Leergewicht: 1,5 t
Bagger: 1,7 t
Anhänger: 800 kg

Wäre toll wenn mir jemand aus diesem Wirrwarr helfen könnte, bevor es mir eventuell irgendwann der Streifenpolizist erklärt...

Vielen Dank

Gruß

Martin

Beste Antwort im Thema

Heiligs Blechle,

wie soll das bloß legal sein, wenn Anhängelasst auf 2.000 kg begrenzt ist, der Anhänger 800 kg + Bagger 1.700 kg = 2.500 kg darstellen?

Alle Beschränkungen gilt es zu beachten, nicht nur das, was einem so passt. Gibt auch Fälle, wo die zul. Gesamtmasse bei 12 % nicht um die X kg erhöht wird. Dann hat das Zugfahrzeug entsprechend leichter beladen zu sein.

Gruß

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Also ich würde das garnicht fahren wollen, selbst wenn es erlaubt wäre ... 2,6 Tonnen Anhänger bei realistischen 1,7 Tonnen Fahrzeugmasse bedeutet ja eher, das der Anhänger mit dem Passat fährt. Fahrtechnisch eine Horrorvorstellung.

Moin Moin !

Zitat:

Also

Leergewicht des Fahrzeuges + Ladung des Fahrzeuges = tatsächliches Gewicht Auto

Leergewicht Anhänger + Gewicht Zuladung = tatsächliches Gewicht Anhänger

Richtig !
Besser:

Leergewicht des Fahrzeuges + Ladung des Fahrzeuges = tatsächliches Gewicht Auto Kleiner gleich zGG Fzg

Leergewicht Anhänger + Gewicht Zuladung = tatsächliches Gewicht Anhänger Kleiner gleich zGG Anhänger kleiner gleich zul. Anhängelast Fzg

Zitat:

Tatsächliches Gewicht Auto + tatsächliches Gewicht Anhänger = zulässige Gesamtmasse (hier 4025kg bzw. 4225 kg bis 8% Steigung).

leider komplett falsch!

Richtig:
Tatsächliches Gewicht Auto + tatsächliches Gewicht Anhänger Kleiner gleich zulässiges Zuggesamtgewicht (hier 4025kg bzw. 4225 kg bis 8% Steigung).

Zitat:

Also ich würde das garnicht fahren wollen, selbst wenn es erlaubt wäre ... 2,6 Tonnen Anhänger bei realistischen 1,7 Tonnen Fahrzeugmasse bedeutet ja eher, das der Anhänger mit dem Passat fährt. Fahrtechnisch eine Horrorvorstellung

?????? ist ja auch nicht erlaubt 😠

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 17. Juli 2019 um 23:46:20 Uhr:



Zitat:

@querys 17. Juli 2019 um 15:44:58 Uhr:



Zitat:

Tatsächliches Gewicht Auto + tatsächliches Gewicht Anhänger = zulässige Gesamtmasse (hier 4025kg bzw. 4225 kg bis 8% Steigung).

leider komplett falsch!

Richtig:
Tatsächliches Gewicht Auto + tatsächliches Gewicht Anhänger Kleiner gleich zulässiges Zuggesamtgewicht (hier 4025kg bzw. 4225 kg bis 8% Steigung).

Du hast natürlich Recht!

Zitat:

@Knergy schrieb am 17. Juli 2019 um 21:01:35 Uhr:


Also ich würde das garnicht fahren wollen, selbst wenn es erlaubt wäre ... 2,6 Tonnen Anhänger bei realistischen 1,7 Tonnen Fahrzeugmasse bedeutet ja eher, das der Anhänger mit dem Passat fährt. Fahrtechnisch eine Horrorvorstellung.

Wie kommst du auf diese Annahme. Die 2000kg Anhängelast dürfen trotzdem nicht überschritten werden.
Also 1700kg Passat + 2000 kg Anhänger = 3700kg = passt

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Selbst wenn es erlaubt wäre, hat das nichts mit fahren zu tun. Der Anhänger bestimmt nämlich im Zweifelsfall, wo er hinwill. Wer mal erleben will, wie ein Anhängerunfall so abläuft, hätte mit dieser Gewichtsverteilung sehr gute Karten es bei der ersten Kurve oder bei der ersten Bremsung zu erleben ...

Es gibt genügend Fahrzeuge, bei denen so eine Gewichtsverteilung gegeben ist und die trotzdem sicher damit fahren. Z.B. diesen Tiguan* hier, um mal bei VW zu bleiben. Der Wagen unterscheidet sich gar nicht mal so sehr vom Passat außer, dass er in bestimmten Ausstattungslinien einen (für den Anhängerbetrieb irrelevanten) Böschungswinkel hat, der es erlaubt, ihn als M1G-Fahrzeug (Geländewagen) zu deklarieren und so in den Genuss des Faktors 1,5 zu kommen.

* Modell 2,0 TDI 4motion 140 PS auswählen: Leer 1650 kg, zulässig gesamt 2260 kg, Anhängelast 2500 kg, also recht nah am beschworenen Schreckensszanario und trotzdem völlig unproblematisch. Anhängerunfälle passieren meistens aufgrund von fehlerhafter Beladung, Überladung oder Problemen mit dem Fahrwerk, z.B. defekte Reifen oder Stoßdämpfer. Besonders wichtig für sicheren Anhängerbetrieb sind die Stoßdämpfer an der Hinterachse des Zugfahrzeugs.

Zitat:

@a4kabrio schrieb am 18. Juli 2019 um 19:31:56 Uhr:


Es gibt genügend Fahrzeuge, bei denen so eine Gewichtsverteilung gegeben ist und die trotzdem sicher damit fahren. Z.B. diesen Tiguan* hier, um mal bei VW zu bleiben. Der Wagen unterscheidet sich gar nicht mal so sehr vom Passat außer, dass er in bestimmten Ausstattungslinien einen (für den Anhängerbetrieb irrelevanten) Böschungswinkel hat, der es erlaubt, ihn als M1G-Fahrzeug (Geländewagen) zu deklarieren und so in den Genuss des Faktors 1,5 zu kommen.

* Modell 2,0 TDI 4motion 140 PS auswählen: Leer 1650 kg, zulässig gesamt 2260 kg, Anhängelast 2500 kg, also recht nah am beschworenen Schreckensszanario und trotzdem völlig unproblematisch. Anhängerunfälle passieren meistens aufgrund von fehlerhafter Beladung, Überladung oder Problemen mit dem Fahrwerk, z.B. defekte Reifen oder Stoßdämpfer. Besonders wichtig für sicheren Anhängerbetrieb sind die Stoßdämpfer an der Hinterachse des Zugfahrzeugs.

Prinzipiell richtig. Schön ist's trotzdem nicht, weil in der Praxis mal oft die (selten benutzten) Auflaufbremsen der Anhänger tatsächlich synchron funktionieren. Gerade bei Tandemachsern ist das eher nen Glücksfall, die gehen gerade noch bei Neufahrzeugen, aber nach 5 Jahren Baustelleneinsatz mit nem Minibagger drauf bremst da in aller Regel kaum noch was. Und dann schiebt Dir der 2,5-Tonner den kleinen Tiguan ganz schön ums Eck, ich kenn da als TÜVer und Unfallgutachter bisschen was von...

Unabhängig davon, dass die Dämpfer des Zugfahrzeugs ohnehin immer in Ordnung sein sollten, messe ich ihnen beim Anhängerbetrieb keine besonders signifikante Aufgabe zu: Der Anhänger soll, mal abgesehen von 80, 90, 100 kg Stützlast, mal fast ohne Wirkung auf die hinteren Dämpfer des Zugfahrzeugs bleiben, da ist nen voll ausgeladener Kofferraum schlimmer. Der Anhänger überträgt idealerweise mal nur paar Horizontalkräfte, bremsen soll er alleine, und beim Federn oder auf Bodenwellen darf es bei richtiger Beladung des Anhängers nie mehr Vertikallast auf der Kupplung werden als an Stützlast angegeben.

Also alles gut...

Zitat:

@gardiner schrieb am 18. Juli 2019 um 20:36:59 Uhr:


Unabhängig davon, dass die Dämpfer des Zugfahrzeugs ohnehin immer in Ordnung sein sollten, messe ich ihnen beim Anhängerbetrieb keine besonders signifikante Aufgabe zu...

Bin zwar kein Unfallgutachter aber intensiver Anhängernutzer. Ausgeprägte Pendelneigung, die ich mit einem nagelneuen Anhänger an einem älteren Wagen hatte, verschwand vollständig nachdem ich des Wagens hintere Dämpfer erneuert hatte. Zuvor hatte ich einiges herumprobiert, Stützlast variiert bis zur vollen Ausschöpfung, Beladung soweit möglich über der Achse konzentriert, Luftdruck erhöht, wieder gesenkt ... alles ohne Erfolg.

Seither bin ich sehr bedacht, hinten immer gute Dämpfer zu haben, was ja auch aus anderen Gründen nicht schadet. Wenn man während der Fahrt fühlt, wie ein pendelnder Anhänger das Fahrzeugheck rythmisch nach rechts und links auslenkt, wird einem doch irgendwann klar, dass es vielleicht die verschlissenen Dämpfer sind, die dieser Resonanz nichts entgegensetzen.

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