Anhängelast

Hallo, ich habe zu diesem Thema viel gelesen aber entweder habe ich es nicht verstanden oder es war nie meine Sitation genannt.

Mein Fahrzeug: Gelaendewagen SUV
Zul.GG: 2170Kg
Zuglast ungebremst: 750 Kg

und jetzt kommts................

Zuglast gebremst: 2500 Kg
(O1/O2)

Mit dem Zusatz Nr. 22

Beachtung dass 4670 kg nicht ueberschritten werden.

Ich dachte sowas geht gar nicht.

Kann mir jemand erklaeren wie das zustande kommt?

Dank und Gruss
Andreas

Beste Antwort im Thema

@giovannibastanza:

Zitat:

Mehr nicht . Das ist der Nachteil eines Forums , dass bestimmte Leute vom Hölzchen aufs Stöckchen kommen . Wahrscheinlich aus einer gewissen Selbstdarstellung .

interessant:

Das schreibt ausgerechnet derjenige, der das Thema auf die leidigen 3,5T Anhängelast gebracht hat und diese Aussage hatte Felix zudem ganz bestimmt überhaupt nichts gebracht.

Das mit den 3,5T-Anhängelast wurde hier nur zu Ende diskutiert und zumindest ich habe etwas dazu gelernt.

Felix hat sich ohnehin noch nicht weiter geäußert und von daher würden weitere Spekulationen (z.B. deine 3,5T-Spekulation) nichts bringen.

Wenn er unter besonderen Bedingungen mehr als 2,5T Anhängelast ziehen darf, wird das im Fz-Schein oder in der COC auch (z.B. unter Bemerkungen) drin stehen.

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Soweit ich weiß (DIN 70010), ist der Begriff "Kombi" nur ein Unterbegriff von "Personenkraftwagen" (Pkw, Klasse M1).
Neben Pkw gibt es dann noch Lkw oder KOM (Kraftomnibusse) die in Frage kämen.

Ob man einen "Kraftwagen" mit über 3,5T-Anhängelast und entsprechendem zul. GG. noch als PKw zulassen kann, wäre die eigentliche Frage.

Moin,

Fahrzeugklassen

dann ist ja alles klar:
Solange Geländefahrzeuge noch unter M1G (also Personenkraftwagen bis 8 Plätze) zugelassen sind, dürfen sie nicht mehr als 3,5T ziehen.

Zitat:

Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen

M2 und M3 sind bereits Busse.

Moin,

ja und damit ist auch erklärt was Fahrzeuge der Klasse M1G ausmacht.
Und was bei M1 fehlt obwohl sich die Dinger äußerlich ähneln aber trotzdem deutlcih weniger ziehen dürfen

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Leute , Felix hat eine Frage gestellt , die war fest umrissen .
Er wollte aber garnicht wissen , ob ihr die gesamte STVZO herbeten könnt , nachdem ihr darin Seite für Seite nachgeschlagen habt , sondern nur seine ganz persönliche Angelegenheit geklärt haben .
Mehr nicht . Das ist der Nachteil eines Forums , dass bestimmte Leute vom Hölzchen aufs Stöckchen kommen . Wahrscheinlich aus einer gewissen Selbstdarstellung . Letzendlich weiß dann niemand mehr , wie die Eingangsfrage lautete.
Früher, in bestmmten Gegenden , konnte man mit einem Pfund Kaffee fast alles erreichen , heute gehts nicht mehr so einfach , aber manchmal werden die unmöglichsten Sachen wahrgemacht .
Giovanni.

@giovannibastanza:

Zitat:

Mehr nicht . Das ist der Nachteil eines Forums , dass bestimmte Leute vom Hölzchen aufs Stöckchen kommen . Wahrscheinlich aus einer gewissen Selbstdarstellung .

interessant:

Das schreibt ausgerechnet derjenige, der das Thema auf die leidigen 3,5T Anhängelast gebracht hat und diese Aussage hatte Felix zudem ganz bestimmt überhaupt nichts gebracht.

Das mit den 3,5T-Anhängelast wurde hier nur zu Ende diskutiert und zumindest ich habe etwas dazu gelernt.

Felix hat sich ohnehin noch nicht weiter geäußert und von daher würden weitere Spekulationen (z.B. deine 3,5T-Spekulation) nichts bringen.

Wenn er unter besonderen Bedingungen mehr als 2,5T Anhängelast ziehen darf, wird das im Fz-Schein oder in der COC auch (z.B. unter Bemerkungen) drin stehen.

navec , ich wußte es schon immer : Schlecht lesen kannst Du gut .
Schau mal, das habe ich geschrieben .
Hi, wenn das ohne weiteren Zusatz so eingetragen ist , deine max. Anhängelast 4670 kg ?

Weil du, wie ich vermute ,ein Zugfahrzeug mit 4 rad Antrieb hast , dürfte der Anhänger das 1,5 fache des zul. Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges betragen . So begrenzt es aber der Hersteller auf den obengenannten Wert.

Schau mal in das Doc. 2 , früher Fahrzeugbrief, da hast du alle Werte noch einmal ausführlicher .

Giovanni.

.. bitter scheen , wo habe ich etwas von 3,5t geschrieben ?

Wenn du einfache zulassungstechnische Zusammenhänge nicht kennst , dann lies noch mal nach , wenn Du es finden solltest . Das ist manchmal nicht einfach .
Ich habe mich dazu geäußert, und werde mit dir keine Diskussion anfangen .
Das war es dann .
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 13. August 2015 um 15:16:20 Uhr:


Weil du, wie ich vermute ,ein Zugfahrzeug mit 4 rad Antrieb hast , dürfte der Anhänger das 1,5 fache des zul. Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges betragen .

Moin,

dazu reicht 4 Rad Antrieb alleine aber nicht aus........

tom , da hast du recht , deshalb habe ich auf das Doc.2 verwiesen .
Giovanni.

geschrieben hast du direkt von 3,5T nichts, aber du hattest dieses Thema mit deinem Beitrag eröffnet.

Was interessiert der/dein Hinweis auf eine theoretisch maximale mögliche Anhängelast der Fahrzeuggattung?

Das, was in den Fahrzeugpapieren als zul. Anhängelast eingetragen ist, ist die vom Hersteller vorgegebene Grenze und Schluss.

Wenn der Hersteller bei einem Gelände-Auto mit 2170kg zul. GG, womit man theoretisch 1,5x 2170kg = 3255kg maximal ziehen dürfte, in die Fz-Papiere als maximale Anhängelast (inkl. Bemerkungen)2500kg rein schreibt, ist bei 2500kg definitiv Schluss.
Daran ändert die Angabe des maximal zul. Gespanngewichtes (in dem Fall: 4670kg) gar nichts.

Dieses Auto darf z.B. keine 2800kg ziehen und zwar auch dann nicht, wenn das Zugfahrzeug real nur 1870kg wiegen würde und somit die 4670kg zul. Gespanngewicht gar nicht überschritten werden.

Das gleiche gilt für normale PKW, die ja theoretisch maximal entsprechend ihrem zul. GG ziehen dürfen (also Faktor 1)
Auch bei denen ist bei dem Wert Schluss, der als maximale Anhängelast in den Papieren steht und dieser Wert kann deutlich geringer sein, als das zul. GG des Zugfahrzeuges, ohne dass ein zul. Gespann Gesamtgewicht genannt werden müsste.

Zul. Gespanngewichte werden z.B. manchmal genannt, wenn eine erhöhte Anhängelast (die aber immer noch unter dem theoretisch maximal zulässigen Wert (Faktor 1 oder 1,5 mal zul. GG liegen muss) z.B. bei geringerer Steigung angegeben ist.
Bei meinem Octavia ist das der Fall.
genannt werden die manchmal auch, wenn sich das zul. GG. des ZugFz aufgrund erhöhter zul. (Hinter-)Achslasten im Anhängerbetrieb etwas erhöht.

Ob, und wenn ja, was in den Papieren diesbezüglich eventuell noch alles (unter Bemerkungen) steht, wissen wir nicht.

Zitat:

Ich habe mich dazu geäußert, und werde mit dir keine Diskussion anfangen .

...dann spar dir zukünftig auch solche unnötigen Bemerkungen, wie du sie vorher gemacht hattest.

ich ziehe mich aus dem Thema zurueck.

Auch, weil die MODS dem Ton hier keinen Einhalt gebieten.

Viel Spass beim Koepfe zusammenhausen

...durch ein paar weitere Infos (Inhalt der Eintragungen in deinen Papieren) hättest du m.E. selbst dazu beitragen können, dass das Thema zumindest gar nicht erst in diese Richtung abgeschweift wäre.
Jetzt auf einmal nach den Mods rufen, finde ich etwas deplatziert.

mal ein paar weitere Infos zu nennen, dazu hatte ich dich bereits gestern indirekt aufgefordert.

Auch @Mucks hatte vor 2 Tagen bereits Vermutungen und entsprechende Fragen gestellt und von dir kam dazu nichts.

Solche Verhaltensweisen tragen regelmässig dazu bei, dass Themen vor lauter Spekulationen unnötig aus dem Ruder laufen.

Zitat:

@Felix1966 schrieb am 13. August 2015 um 16:09:46 Uhr:


ich ziehe mich aus dem Thema zurueck.

Auch, weil die MODS dem Ton hier keinen Einhalt gebieten.

Viel Spass beim Koepfe zusammenhausen

Zitat:

Mein Fahrzeug: Gelaendewagen SUV

Zul.GG: 2170Kg

Zuglast ungebremst: 750 Kg

 

und jetzt kommts................

 

Zuglast gebremst: 2500 Kg

(O1/O2)

 

Mit dem Zusatz Nr. 22

 

Beachtung dass 4670 kg nicht ueberschritten werden.

Was verstehst Du nicht? Dass 2170 + 2500 = 4670 sind? 😕😕 Mathe üben!

Wird ja vielleicht für die eingetragen, die der höheren Mathematik nicht sonderlich nahestehen. 😁 😁

Das die aber dann solche Fragen stellen. Verständlich wäre die Frage bei newbies gewesen, wenn das Zug-zGW auf 4.400 kg beschränkt worden wäre.🙄🙄

Na ja, so wie ich es verstanden habe, ging es doch genau darum:

Warum wird beim TE das zul. Gespanngewicht überhaupt noch im Schein erwähnt, wo doch das zul GG des Zug-Fz plus zul. Anhängelast bereits genau diesem Wert entsprechen?

Diese Frage (vermutlich wollte der TE genau das wissen) halte ich für durchaus berechtigt.

Da der TE sich ja leider nie dazu geäußert hat, ob es noch weitere Eintragungen im Schein gibt, die diesbezüglich wichtig sind, ist eine korrekte Beantwortung der Frage von vorn herein ausgeschlossen.

Genauso ist es, "navec" ! Sollte mal langsam Schluss sein, mit dem ewigen Hin und Her ! Der TE sollte eindeutig sagen, was in seinem KfZ-Schein steht und sich danach richten und gut ist´s ! Gruß an Alle, joeleo .

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