Angemeldetes Kfz verkauft…
Guten Abend,
wie der Betreff schon ankündigt, habe ich mein Auto verkauft. Das ganze so kurzfristig das ich es nicht mehr abgemeldet habe. Asche auf mein Haupt..
jetzt kommt es so wie es kommen muss: der Käufer lässt sich anscheinend zeit den wagen um. - bzw. abzumelden. Wie soll ich nun vorgehen? Natürlich habe ich alle Daten vom Käufer im vertrag festgehalten und seinen Ausweis auf Gültigkeit überprüft. Im Vorfeld konnte ich in Erfahrung bringen das es ein Händler ist den es auch wirklich gibt.
Aus dem Internet habe ich diesen vertrag genommen: Klick
Das kreuz habe ich dort gesetzt wo es so geschrieben steht: „die Versicherung wird vom Käufer sofort gekündigt.“
Nun, es sind zwar gerade mal 2 tage vergangen aber ich mach mir sorgen das was schief gehen kann. Was würdet ihr mir raten?
tomas
Beste Antwort im Thema
@TE
Lass dir das Wochenende nicht vermiesen.
Vorsicht ist angebracht, aber nicht jeder Käufer ist auch ein "Gangster"
Melde den Verkauf am Montag deiner Versicherung und der Zulassungsstelle.
Und schlaf wieder gut. 😉
Gruß
Frank
12 Antworten
Hallo
Als erste Hilfe : Kaufvertrag zur Versicherung senden ! Die hat die Möglichkeit dem Fzg. die Versicherungsdeckung zu entziehen
(25.1 ehemals 29c Anzeigen) die Folge ist dass das Fzg zur Fahndung ausgeschrieben wird
(falls der Käufer in eine Polizeikontrolle kommt wird das Fahrzeug sichergestellt)
Aber Achtung die evtl. anfallenden Kosten trägt der Verkäufer bzw. Versicherungsnehmer ( z.B Ordungsverfügung weil kein Versicherungsschutz vorhanden ist e.t.c). Dem Verkäufer steht natürlich frei aufgrung des Kaufvertrages sich die Kosten (entstandener Schaden) vom Käufer wiederzuholen. Die Versicherung hat mit allem dem nichts am Hut ! Selbst ein eintretender Schaden geht auf das Konto des Verkäufers!
Schließlich kann die Versicherung den Käufer auch nicht haftbar machen, da dieser ja keinen Vertrag mit ihr hat.
Ebenso kann der Käufer nicht den Vertrag des Verkäufers (VN) kündigen! Im Kaufvertrag ist gemeint das der Käufer sich eine Versicherung sucht die ihrerseits eine neue Deckung für das Fzg. bei der Zulassungsstelle hinterlegt. Dann ist die alte Versicherung und ihr Kunde raus aus der Haftung und der Vertrag gekündigt (Wagniswegfall).
Aber keine Panik - Händler sind dafür bekannt erst zu sammeln und dann mehrere Abmeldungen gleichzeitig bei der Zulassungsstelle vorzunehmen.
Zitat:
Original geschrieben von kfz-insider
Aber keine Panik - Händler sind dafür bekannt erst zu sammeln und dann mehrere Abmeldungen gleichzeitig bei der Zulassungsstelle vorzunehmen.
[/quoteVielen dank für die beruhigenden Worte.
Der Typ kam recht seriös rüber. Als ich ihn vorhin angerufen habe sagte er mir das er den wagen morgen ummelden will, bin gespannt. So ein Theater aber beim nächsten mal weiß ich es besser…
Ein angemeldetes Fahrzeug kann man schon verkaufen - man sollte aber sich den Personalausweis zeigen lassen, die Nummer des Ausweises in den Kaufvertrag schreiben und eine Kopie davon (wo auch Tag und Uhrzeit der Übergabe enthalten sind) unverzüglich der Zulassungsstelle zuleiten.
Den Führerschein muss man sich natürlich auch zeigen lassen, bei der Probefahrt und bei Übergabe.
Da ist die Bezahlung schon fast "Nebensache"... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
Ein angemeldetes Fahrzeug kann man schon verkaufen - man sollte aber sich den Personalausweis zeigen lassen, die Nummer des Ausweises in den Kaufvertrag schreiben und eine Kopie davon (wo auch Tag und Uhrzeit der Übergabe enthalten sind) unverzüglich der Zulassungsstelle zuleiten.Den Führerschein muss man sich natürlich auch zeigen lassen, bei der Probefahrt und bei Übergabe.
Da ist die Bezahlung schon fast "Nebensache"... 😁
danke auch dir,
soweit auch alles gemacht bis auf die versicherung darüber zu informieren. werde das nächste woche umgehend nachholen.
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Weia.....der Insider ist leider keiner, sonst wüsste er:
Wenn ein Angemeldetes KFZ verkauft wird geht auch die Versicherung mit! Der Käufer hat aber ein außerordentliches Kündigungsrecht welches er wahrnimmt wenn er ummeldet und eine andere Versicherungsbestätigungskarte vorlegt.
Die hat nichts mit den erfahrenen SF Klassen des Verkäufers zu tun. Diese können nicht steigen wenn der Käufer einen Unfall baut. Die Meldungen sollten aber zeitnah an Versicherer und Zulassungsstelle erfolgen (die 25.1 ist dann ja mal richtig genannt)
Auch gibt es keine Owis oder Strafen. Allerdings wird der Verkäufer nunmal als erstes angeschrieben. Kopie des Vertrages reicht und der Verkäufer ist raus aus den Strafen.
Die Steuer wird zum Verkaufsdatum rückwirkend erstattet.
Das einzige Manko an der Sache ist: Die Versicherung kann bis zu nächstmöglichen Kündigungstermin (Achtung Fristen) die Beiträge weiter vom Verkäufer verlangen.
Also: Umgehend bei Versicherer und Zulassungsstelle melden und das gröbste ist geschafft!
Grüße
Steini
Sorry ein "kleiner Fehler" meinerseits - habe wohl an eine Probefahrt gedacht und Kaufvertrag gemeint.
http://www.gdv.de/.../Vers._rund_ums_Auto.pdf
Rein rechtlich hast du Recht - Aber man geht unnötig Risiken ein, wenn man ein Fahrzeug zugelassen verkauft .
Ist der Kaufvertrag auch richtig ausgefüllt ? Spielen alle Beteiligten auch mit? Denn wo kein Kläger da kein Richter !
Läuft mit dem Kaufvertrag etwas falsch oder handelt es sich um eine Probefahrt - na dann sind wir wieder bei den genannten Punkten.
(siehe link)
Fazit : Alles wird Gut - Problem gelöst - der Weg ist klar (Versicherung und Zuslassungstelle informieren)
Guten morgen
Letzte Nacht hab ich ehrlich gesagt gar nicht gut geschlafen..
eben mit dem Käufer telefoniert, der wagen wurde gestern abgemeldet sagt er. Vorsichtshalber werde ich am Montag den Kaufvertrag zur Versicherung und zur zulassungsstelle faxen mit dem verweis auf Stilllegung – ist das so korrekt? Wie kann ich die aussage vom Käufer im Vorfeld überprüfen?
Achso, der Personalausweis und der Führerschein waren korrekt oder sehr gut gefälscht 🙂
und ich habe alles im Kaufvertrag festgehalten den er mir auch so unterschrieben hat!
Zitat:
Original geschrieben von tomas_k
Guten morgenLetzte Nacht hab ich ehrlich gesagt gar nicht gut geschlafen..
eben mit dem Käufer telefoniert, der wagen wurde gestern abgemeldet sagt er. Vorsichtshalber werde ich am Montag den Kaufvertrag zur Versicherung und zur zulassungsstelle faxen mit dem verweis auf Stilllegung – ist das so korrekt? Wie kann ich die aussage vom Käufer im Vorfeld überprüfen?
Nicht ganz 😉
Du kannst nur eine "Veräußerungsmitteilung" an die Zulassungsstelle machen, ob abgemeldet(stillgelegt passt nicht ganz 😉) oder umgemeldet wurde wird dann von der ZLS geprüft und ggf. weiter etwas seitens der ZLS unternommen.
Die gewerbl. Käufer nutzen gern die angemeldeten Autos noch 2-3 Tage und melden erst ab wenn Sie den nächsten angemeldeten Kaufen 😉. Warum kann sich jeder selbst ausmalen 😁.
Ich bin ja eher ein Freund des Kaufs/Verkaufs von angemeldeten Autos, aber nur von/an Privat! Die Händler sollen gefälligst ihre rote Nr bemühen, die ist nämlich nicht sooo einfach zu bekommen und zeugt zumindest mal von ordnungsgemäßer Versicherung des Unternehmers 😉
Grüße
Steini
@TE
Lass dir das Wochenende nicht vermiesen.
Vorsicht ist angebracht, aber nicht jeder Käufer ist auch ein "Gangster"
Melde den Verkauf am Montag deiner Versicherung und der Zulassungsstelle.
Und schlaf wieder gut. 😉
Gruß
Frank
sorry, hab mir den thread nicht ganz genau durchgelesen und auch nicht den benutzten kaufvertrag angeschaut.
...aber wenn der käufer unterschreibt, dass er den auf ihn übergegangenen v-schutz kündigt, dann ist dies auch so zu werten. dies gilt gegenüber der versicherung als kündigung...eine erwerberkündigung ist dann nicht erforderlich. allerdings mußt du dieses vorgehen vorab mit der zulassungsbehörde abklären, weil das fahrzeug, dass dann keinen v-schutz mehr hat, auf dich zugelassen ist - kann probleme geben...!!!
ansonsten nicht verrückt machen lassen. es ist normal, dass es ein paar tage dauert, bis alles über die bühne ist. und die versicherung erfährt das dann auch erst noch ein paar tage später...
wenn du auf nummer sicher gehen willst, dann ruf die zulassungsbehörde an und frag nach.
Zitat:
Original geschrieben von lukeTC
wenn du auf nummer sicher gehen willst, dann ruf die zulassungsbehörde an und frag nach.
gute idee, werde ich jetzt machen...