angemeldeten Wohnwagen ohne TÜV vom Stellplatz holen

Hallo zusammen, unser Wohnwagen steht seit Mitte 2017 auf seinem Stellplatz, ist angemeldet, aber hat seit 2018 keinen TÜV mehr. Habe im Hinterkopf, dass Fahrten (mit dem PKW) zur TÜV Abnahme und Werkstatt erlaubt sind, ich würde den WoWa aber zuerst zu uns nach Hause holen. Es sind in etwa 50 km, auch über die Autobahn, wie ist da die Sachlage? Bin ja nun gezwungen den WoWa zu checken und ihn TÜV tauglich zu machen, bevor ich damit zum TÜV fahre. Dazu muss er über die Straße. Hat hier jemand mit diesem Thema Erfahrung? Vermute ja, dass hier niemand seinen WoWa so lange hat stehen lassen. 🙂

145 Antworten

Verrückt, das wusste ich nicht. Dann muss er bei uns rückwärts vors Garagentor 🙂 Nur den Weg muss ich noch planen.

Zitat:

@detten83 schrieb am 26. August 2021 um 10:51:36 Uhr:


Verrückt, das wusste ich nicht. Dann muss er bei uns rückwärts vors Garagentor 🙂 Nur den Weg muss ich noch planen.

Ich nehme mal an, das wissen die wenigsten 🙂

Für die meisten gilt, nur fahren ohne TÜV ist verboten.

Falls Du Angst hast dass Dich ein netter Nachbar anzeigt, schraub das Nummernschild ab.

Ist wahrscheinlich die beste Lösung, Rückwärts in die Einfahrt muss er zwar ohnehin, aber dafür ein auto auf die Straße, da meckern dann wieder alle.

Zitat:

@torty666 schrieb am 25. August 2021 um 18:47:37 Uhr:



Zitat:

@renn-harry1 schrieb am 25. August 2021 um 18:46:36 Uhr:


Wieso Kennzeichen ab machen? Welchen Sinn soll das machen?


Denk mal scharf nach, woran man erkennen kann dass der TÜV abgelaufen ist 😉

Gerade weil er auf dem Hänger stehen würde ist das unrelevant. Denn er nimmt nicht am Straßenverkehr teil.
Was meinst du wieviele Fahrzeuge auf Trailern transportiert werden weil sie kein Tüv mehr haben.

Fahr mit dem Wowa zur nächsten Tüv Station, egal ob Dekra, Küs oder sonst ein Verein.
Das darfst du und keiner kann dir was.
Solltest du die Plakette bekommen ist es top ansonst hast du Unterlagen im Fall einer Kontrolle.

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Um die Teilnahme am Straßenverkehr geht es nicht.

Sondern einzig darum, dass ein zugelassenes Fahrzeug seine HU termingerecht absolviert. SONST NICHTS.

Das wurde ja schon mehrfach - sogar richtig - geschrieben.

Zitat:

@renn-harry1 schrieb am 26. August 2021 um 15:27:49 Uhr:



Zitat:

@torty666 schrieb am 25. August 2021 um 18:47:37 Uhr:



Denk mal scharf nach, woran man erkennen kann dass der TÜV abgelaufen ist 😉

Gerade weil er auf dem Hänger stehen würde ist das unrelevant. Denn er nimmt nicht am Straßenverkehr teil.

Gibs zu, Du hast den Thread nicht gelesen, oder nicht verstanden.

Zitat:

Fahr mit dem Wowa zur nächsten Tüv Station, egal ob Dekra, Küs oder sonst ein Verein.
Das darfst du und keiner kann dir was.

Darf sich der TE dann im Ernstfall auf Dich berufen, und Du klärst das mit dem Staatsanwalt?

Zitat:

@renn-harry1 schrieb am 26. Aug. 2021 um 15:27:49 Uhr:


Fahr mit dem Wowa zur nächsten Tüv Station, egal ob Dekra, Küs oder sonst ein Verein.
Das darfst du und keiner kann dir was.

Bin kommt man, aber was ist, wenn die Bremsen so hin sind, das sie einen nicht wieder fahren lassen? Egal wie man es macht, der sicherste und legale Weg ist ihn auf den Hänger zu fahren. Oder vorher alles RICHTIG für zu prüfen, wenn er so lange gestanden hat. Ich hätte Bedenken, mit einem solchen Fahrzeug in den Verkehr zu gehen. Egal ob erlaubt oder verboten, es können Leben dran hängen. Und das ganze um ein paar Euro zu sparen.

Zitat:

@torty666 schrieb am 26. August 2021 um 15:32:16 Uhr:


Darf sich der TE dann im Ernstfall auf Dich berufen, und Du klärst das mit dem Staatsanwalt?

Der Staatsanwalt bleibt außen vor. Der kommt erst bei einer Straftat ins Spiel und soweit sind wir hier noch lange nicht. Also noch ein paar Semester anhängen.

Zitat:

@renn-harry1 schrieb am 26. August 2021 um 15:27:49 Uhr:


Fahr mit dem Wowa zur nächsten Tüv Station, egal ob Dekra, Küs oder sonst ein Verein.

KÜS und DEKRA wünschen absolut nicht, "TÜV-Verein" genannt zu werden. Kennt außer mir noch jemand das in Kennerkreisen verwendete Kürzel "HU"?

Zitat:

@situ schrieb am 26. August 2021 um 16:02:08 Uhr:



Zitat:

@torty666 schrieb am 26. August 2021 um 15:32:16 Uhr:


Darf sich der TE dann im Ernstfall auf Dich berufen, und Du klärst das mit dem Staatsanwalt?
Der Staatsanwalt bleibt außen vor. Der kommt erst bei einer Straftat ins Spiel und soweit sind wir hier noch lange nicht. Also noch ein paar Semester anhängen.

Wenn der Bußgeldbescheid kommt, legt man natürlich Widerspruch ein, da man ja im Recht ist.

Dann gibts ne Anzeige und geht vor Gericht.

Und da kommt dann der Staatsanwalt ins Spiel.

Da man irrtümlich meint, im Recht zu sein (wir schreiben hier ja zu einem konkreten Fall, wo Bußgeld und Punkt unbestreitbar zu Recht vergeben würden).

Aber netter Hinbiegeversuch.

Wenn das dann so wäre, wäre dem Richter die Unschuld darzulegen, nicht dem Staatsanwalt.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 25. August 2021 um 21:55:51 Uhr:


Das ist der Nachweis das man auf dem Weg dorthin ist und nicht munkel, so schwer ist das doch nicht zu verstehen.

So ist es wie es das steht. In Deutschland ist die Terminbestätigung erforderlich. Natürlich nur wenn ich aufgehalten werde. In den anderen Ländern ist es egal. Die dürfen laut ADAC das nicht kontrolieren. Hoffentlich wissen das die anderen auch.
Mir ist nur bekannt, das ich kein Einzelfall bin, da viele deutsche WW in Italien stehen und irgendwann heimgeholt werden.

Es gibt viele "Weltreisende" die in allen möglichen Ländern jahrelang ohne deutschen TÜV unterwegs sind.

Das Erste was diese nach dem Verlassen von D (oder dem Geltungsbereich der Versicherung) machen ist das Fahrzeug abzumelden. Das geht ja heute noch einfacher online. Wenn sie zurückkommen fahren sie zum 1. TÜV in grenz- oder hafennähe, und melden danach das Fahrzeug wieder an.

Ich habe noch nie von irgendwelchen Problemen dabei gehört.

Abmelden ist aber übel, bei einem Unfall wird es Probleme geben. Ein WoWa kostet doch auch kaum Steuern oder Versicherung. Abgelaufenen TÜV kennt man allerdings sehr gut von den Ferieninseln im Mittelmeer, die sind voll von deutschen Fahrzeugen ohne TÜV.

Zitat:

@egn schrieb am 29. Oktober 2021 um 10:10:21 Uhr:


..Das Erste was diese nach dem Verlassen von D (oder dem Geltungsbereich der Versicherung) machen ist das Fahrzeug abzumelden. Das geht ja heute noch einfacher online..

Und wozu soll das gut sein? Wenn sie auf der Rückreise den Geltungsbereich der Versicherung wieder erreichen, sind sie noch lange nicht in Deutschland und in der EU ist das Fahren ohne Versicherung verboten.

Zitat:

@egn schrieb am 29. Oktober 2021 um 10:10:21 Uhr:


Wenn sie zurückkommen fahren sie zum 1. TÜV in Grenz- oder Hafennähe, und melden danach das Fahrzeug wieder an..

Das wäre aber, wie schon weiter ober geschrieben, teures Fahren ohne Versicherungsschutz durch EU-Länder und auch beim TÜV muss das Fahrzeug versichert sein.

Hierzu kann man den ADAC fragen, die geben einem rechtlich gute, schriftliche und verbindliche Auskunft. Habe ich zu einem anderen Thema gemacht, ging gut und schnell.

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