ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. angehalten, aber keine Beweise?? HILFE!!!

angehalten, aber keine Beweise?? HILFE!!!

Themenstarteram 26. April 2012 um 8:42

hallo zusammen!

ich habe eine frage/problem:

ich bin gestern nacht von der polizei angehalten worden, weil ich ein "rennen" gefahren bin.

zugegeben bin ich vorher mit einen unbekannten schnell gefahren und auf der rechten

seite stand ein wenig später ein polizei wagen. natürlich sind wir beide dann runter vom gas.

dennoch sind die polizisten eingestiegen und uns hinterher, haben aber nur mich angehalten.

der polizist meinte, ich sei ein rennen gefahren und das bedeutet 400€, 4 punkte und 1 monat führerschein entzug. ich habe es natürlich abgeschritten. er meinte, ich bekomme post und kann ansonsten gegen angehen!

meine fragen an euch:

1. wie können die mir beweisen, dass ich ein rennen gefahren bin? es war mitten in der nacht und wir beide haben nur 1x kurz bei der grünen ampel beschleunigt, sind dann aber wieder runter vom gas

2. wie können die mir beweisen, wie schnell ich war?

3. warum haben die nur mich angehalten?

4. hat man chancen mit einem anwalt dies abzuschreiten?

bin total deprimiert, denn ich fahre sonst nie zu schnell. ich bin schon ewig nicht mehr geblitzt wurden, habe keine punkte und bin noch nie über rot gefahren. aber der typ neben mir wollte auf dicke hose machen, da habe ich kurz mit gemacht :-(((

ich würde mich über eure antworten freuen, vielen dank!

ps:

bitte nur sinnvolle posts, danke :)

Grüße

Steini

Beste Antwort im Thema
am 26. April 2012 um 8:54

Man sollte MT mal den Vorschlag machen eine eigene Rubrik für Heul- und Jammerthemen zu eröffnen.

Schon seit einiger Zeit wird das bei MT immer schlimmer. 

86 weitere Antworten
Ähnliche Themen
86 Antworten

Oh...ich hole mal schnell Chips und Cola. :D

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Oh...ich hole mal schnell Chips und Cola. :D

Bitte, bring mir was mit :D

am 26. April 2012 um 8:49

Auch wenn ich finde dass solche Beamten nichts besseres zu tun haben, als armen unschuldigen Bürgern Nachts aufzulauern, so denke ich dass deine Karten leider schlecht sind.

Hier mal ein Urteil des OLG Hamm:

Zitat:

Nach Nr. I. zu Absatz 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO, die als Hilfe zur Auslegung des in § 29 StVO zum Ausdruck kommenden Willens des Verordnungsgebers herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 367; OLG Braunschweig NZV 1995, 38; OLG Karlsruhe VRS 66, 56; OLG Düsseldorf DAR 1976, 305), sind Rennen i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es auf die Art des Starts nicht ankommt. Ein solcher Wettbewerb, bei dem zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, sind auf verschiedene Weise denkbar. Es kann sich um sogenannte Sprintprüfungen oder Beschleunigungsfahrten mit Renncharakter handeln, bei denen der Wettbewerbsteilnehmer siegt, der auf einer bestimmten Strecke die höchste (End-)Geschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Braunschweig NZV 1995, 38). Ferner kann es sich um Rennen im Sinne des üblichen Sprachgebrauchs handeln, bei denen in einem Wettbewerb von mindestens zwei Teilnehmern festgestellt werden soll, wer als Erster ein bestimmtes Ziel erreicht oder wer eine bestimmte Strecke in der kürzesten Zeit zurücklegt, d.h. die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit erzielt (vgl. OLG Karlsruhe VRS 66, 56). Ferner kann ein Rennen auch so gestaltet sein, dass ein Wettbewerbsteilnehmer mit einem gewissen Vorsprung vorausfährt und das Kriterium für den Sieg darin besteht, ob ein nachfahrender Teilnehmer den Vorausfahrenden innerhalb einer bestimmten Zeit oder eines bestimmten Streckenabschnitts einholt.

Offensichtlich hat die Situation die du beschreibst also einen "Renncharakter" im Sinne von 29 StVO. Bin zwar nur Laie, aber ich denke schon dass die damit an den Karren pinkeln können.

Willkommen in Absurdistan. :rolleyes:

Ich persönlich würde es dennoch auf ein Verfahren ankommen lassen. Alleine schon um zu erfahren, wer mich da versucht zu verhohnepiepen. :D

EDIT: Argumentieren kannst du evtl. ja damit dass kein Kräftemessen erfolgte, sondern du nur vor dem Fahrzeug einscheren wolltest. Daraufhin sei er immer schneller geworden und du wusstest nicht was du machen sollst :D Vielleicht kannst du ja einfach mal die kostenlose Rechtsberatung des ADAC in Anspruch nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Oh...ich hole mal schnell Chips und Cola. :D

Bitte, bring mir was mit :D

Sind "Western-Style" ok? :D

  1. Die Aussage eines Zeugen, in diesem Fall eines oder mehrerer Polizeibeamten dürfte z.B. vor Gericht als Beweis anerkannt werden. 
  2. Die Geschwindigkeit dürfte hier nicht zu beweisen sein. Auch hier wird die Aussage eines Polizeibeamten: "Sehr schnell gefahren" oder "deutlich schneller als dort üblicherweise gefahren wird" schon ausreichen. Die gefahrene Geschwindigkeit ist aber nicht Gegenstand des Vorwurfes, sondern die Tatsache, dass im öffentlichen Starßenverkehr ein Rennnen veranstaltet wurde!
  3. Wie sollten die mit einem Fahrzeug gleichzeitig zwei Fahrzeuge stoppen? Da wird dann der angehalten, den man als ersten zu fassen bekommt!
  4. DAS kann Dir am Besten ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt in einem ersten Vorgespräch darlegen.

 

Trotzdem würde ich erst einmal abwarten, was da tatsächlich schriftlich von der Behörde kommt und mit dem Schreiben dann direkt zum Anwalt marschieren.

d.h. wenn auf einer 2 spurigen Straße, 2 nach einer Ampel losfahren und es kurz später einspurig wird, handelt es sich immer um ein rennen, weil der Sieger zuerst drauf darf :D

am 26. April 2012 um 8:54

Man sollte MT mal den Vorschlag machen eine eigene Rubrik für Heul- und Jammerthemen zu eröffnen.

Schon seit einiger Zeit wird das bei MT immer schlimmer. 

am 26. April 2012 um 8:55

Zitat:

[...] zugegeben bin ich vorher mit einen unbekannten schnell gefahren und auf der rechten

seite stand ein wenig später ein polizei wagen. natürlich sind wir beide dann runter vom gas.[...]

Ja der arme unschuldige Bub ;) :D ...

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

d.h. wenn auf einer 2 spurigen Straße, 2 nach einer Ampel losfahren und es kurz später einspurig wird, handelt es sich immer um ein rennen, weil der Sieger zuerst drauf darf :D

:D

Der TE hat doch selber zugegeben, dass der Ampelstart recht flott war. Vielleicht sogar mit durchdrehenden Reifen. :D

Wenn ich als Polizist (nachts) solch eine Geräuschkulisse wahrnehmen könnte und dann 2 "Kollegen" in ihren Karren an mir vorbei "cruisen"...tija, selber schuld!

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Man sollte MT mal den Vorschlag machen eine eigene Rubrik für Heul- und Jammerthemen zu eröffnen.

Schon seit einiger Zeit wird das bei MT immer schlimmer. 

eindeutig dafür :D

so nach dem motto:

- hilfe mein tank ist schon wieder leer, wie kann das passieren? ich bindoch gestern nur 600 km gefahren??

.. wobei der TE ja in diesem Fall (noch) nicht heult, er hat erst einmal 4 konkrete Fragen gestellt. 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Man sollte MT mal den Vorschlag machen eine eigene Rubrik für Heul- und Jammerthemen zu eröffnen.

Schon seit einiger Zeit wird das bei MT immer schlimmer. 

Um es etwas seriöser klingen zu lassen, sollte es "Ungerechtigkeitsforum" heißen. :D

am 26. April 2012 um 8:57

Ich plädiere daher auf eine Endlosband-Kameraüberwachung der eigenen Fahrten. Dann kann man es bequem auf ein Verfahren ankommen lassen (die Presse einladen nicht vergessen), und die "Beamten" dann mit einer schockierenden Enthüllung des Videomaterials öffentlich vorführen :D

Wäre denn jemand von euch an einer solchen Kameraüberwachung interessiert? Mein Unternehmen überlegt sich auf ein solches System zu spezialisieren.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

 

Bitte, bring mir was mit :D

Sind "Western-Style" ok? :D

Ja, und die Coke bitte eisgekühlt, nach dem Spiel gestern brauche ich irgendwas das gegen nen Kater hilft :D

Aber @TE: Hier war keiner dabei, dann lass es auf ein Verfahren ankommen. Wenn Du verlierst, wirst Du Dir wünschen, dass Du einfach die 400 Lenzen abgedrückt hättest.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. angehalten, aber keine Beweise?? HILFE!!!