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Angefahren

Themenstarteram 5. Mai 2008 um 14:33

Hallo.

Heute ist es dann mal passiert. Ich bin von der Straße rechts auf ein Parkplatz gefahren und hab angehalten und Motor ausgemacht. Wollte dann an meinem Handy gehen wo ein auto von rechts ausparken wollte und rückwärts rausgefahren ist. Ich stand genau hinterm Auto. Die Fahrerin hat sich nicht ausreichend gesichert und hat mich angefahren. Das Mo wurde dann auf der rechten seite angefahren und ist nach links gekippt. Ich konnte rechtzeitig wegspringen um mein Bein nicht einzuklemmen zw. Auto und Mo !

Ich hab Sturzpads dran jedoch hat der Deckel vom Motor was abbekommen. Die Frage ist: wird sowas auch ausgetauscht nur weils zerkratzt ist? (siehe Foto). Ich hoffe schon. Das Mo war un- und umfallfrei bis heute :(

Und bekomm ich eigentlich auch neue Sturzpads? Der war ja vor dem Unfall auch wie neu. Und der Sinn dabei ist ja, dass es in dem Zustand wie vor dem Unfall gebracht wird oder?

Gruß

Tud

Beste Antwort im Thema
am 5. Mai 2008 um 16:43

Die Schuldfrage ist hier absolut eindeutig: Den Rückwärtsfahrenden trifft eine BESONDERE Sorgfaltspflicht!

Und wenn die Alte ein hinter ihrem Fahrzeug stehendes Motorrad nicht sieht, dann ist sie entweder blind oder hat eben doch nicht richtig geschaut.

Weitere Vorgehensweise:

-Suche dir einen Gutachter aus und lasse von diesem den Schaden aufnehmen.

Entweder als Gutachten oder (bei geringerem Schaden als Kurzgutachten).

Das ist SEHR wichtig, damit auch wirklich alle beschädigten Teile zum Zwecke der Beweissicherung erfasst werden.

-Die Kosten für das Gutachten muss die gegnerische Versicherung zahlen.

-Dann kannst du entweder nach Gutachten (netto) abrechnen und selbst reparieren (wenn etwas übrig bleibt, gehört das Geld dir), oder aber du stellst die Maschine zum Hänlder und lässt die Reparatur durch diesen gem. Gutachten durchführen.

 

Weitere Infos in meiner Signatur (FAQ-Versicherungen).

Wenn es Probleme gibt: Gehe zu einem Anwalt und lasse diesen die Sache regeln, auch für diese Kosten muss die Versicherung aufkommen.

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13 Antworten
Themenstarteram 5. Mai 2008 um 14:42

und so sah das aus

Themenstarteram 5. Mai 2008 um 14:46

und noch eins!

Und die Frau hat auch dauernd gesagt "ich weiß nicht woher der gekommen ist. ich hab geschaut."

Sie war sich nicht wirklich der Schuld bewusst. Sie meinte ständig "ich hab geschaut". Jetzt wars noch Blechschaden aber die Saison fängt erst an. Ich hoffe für sie, dass sie 2 mal schaut jetzt bevor sie ein manöver macht.

Gruß

Tud

Du kannst von der Dame generell die beschädigten Teile ersetzt verlangen.

Sie hat sich, wie du selbst sagst, nicht zur Genüge abgesichert und den Schaden verursacht.

Ich hoffe du hast ihren Namen, Anschrift etc.

Themenstarteram 5. Mai 2008 um 16:09

also ich hab eigentlich alles von ihr. die polizei hat den unfall auch aufgenommen. und ich hab auch schon ihrer versicherung das ganze gemeldet. polizei hat auch gesagt: ist relativ klar. einer stand und einer fuhr. damit sollte die schuldfrage eindeutig sein.

also ich werde dann schauen, dass ich die beschädigten teile von der versicherung bezahlt bekomme.

man, ist das ärgerlich :(

gruß

Tud

am 5. Mai 2008 um 16:43

Die Schuldfrage ist hier absolut eindeutig: Den Rückwärtsfahrenden trifft eine BESONDERE Sorgfaltspflicht!

Und wenn die Alte ein hinter ihrem Fahrzeug stehendes Motorrad nicht sieht, dann ist sie entweder blind oder hat eben doch nicht richtig geschaut.

Weitere Vorgehensweise:

-Suche dir einen Gutachter aus und lasse von diesem den Schaden aufnehmen.

Entweder als Gutachten oder (bei geringerem Schaden als Kurzgutachten).

Das ist SEHR wichtig, damit auch wirklich alle beschädigten Teile zum Zwecke der Beweissicherung erfasst werden.

-Die Kosten für das Gutachten muss die gegnerische Versicherung zahlen.

-Dann kannst du entweder nach Gutachten (netto) abrechnen und selbst reparieren (wenn etwas übrig bleibt, gehört das Geld dir), oder aber du stellst die Maschine zum Hänlder und lässt die Reparatur durch diesen gem. Gutachten durchführen.

 

Weitere Infos in meiner Signatur (FAQ-Versicherungen).

Wenn es Probleme gibt: Gehe zu einem Anwalt und lasse diesen die Sache regeln, auch für diese Kosten muss die Versicherung aufkommen.

am 5. Mai 2008 um 16:50

Noch eine Anmerkung zum Thema Gutachter:

Du musst NICHT den Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung vorschlägt, suche dir deinen eigenen Gutachter heraus.

Und: Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist KEINE aussagekräftige Beweissicherung.

Bedenke dies bitte und befolge ansonsten die og. Ratschläge von jemandem, der weiss, wovon er da spricht;)

Themenstarteram 5. Mai 2008 um 20:10

vielen dank. werd ich machen. hoffe das klappt dann reibungslos :)

werde berichten !

Gruß

Tud

Themenstarteram 21. Mai 2008 um 9:55

Hallo

Also gestern hab ich das Gutachten bekommen. Laut Gutachten steigen die Kosten auf 1.900,- Euro plus Nutzungsausfallentschädigung 31,- Euro / Tag ! Gutachtensumme ohne MWSt. ist ca 1.600,- Euro !

Also so wie ich es verstanden habe kann ich jetzt entweder mir die 1.600,- Euro von dern gegnerischen Verwsicherung auszahlen lassen (was ist eigentlich mit den 31,- Euro / Tag? Werden die auch ausgezahlt dann?) ODER ich lass in der Werkstatt das Motorrad nach dem Gutachten reparieren lassen.

Die Wahl fällt mir aber schwer weil ich auch noch einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt bekommen hab (unabhängig vom Gutachten) und der beläuft sich auf knapp 1.000,- Euro !! Also halb so wenig wie im Gutachten.

Heißt das etwa, dass wenn ich die Gutachtensumme netto bekomme (1.600,-), ich dann mit 600,- Euro bleibe? Oder haben die beim Kostenvoranschlag zu wenig berechnet oder der beim Gutachten zu viel?

Was wäre jetzt empfehlenswert?

Gruß

Tud

am 21. Mai 2008 um 22:04

Hatte vor 2 Jahren einen Autounfall, da lief es so.

 

1. Variante: Ich lasse den Schaden in einer Werkstatt reparieren, die Versicherung zahlt die tatsächlichen Kosten, sowie Nutzungsausfall für die Dauer des Werkstattaufenthalts.

2. Variante: Betrag wird ausgezahlt, jedoch die Mwst abgezogen, hiesse in deinem Falle.

1600 Euro=119% Berechnung des Gutachters.

1344,54 Euro würde man dir dann auszahlen. Allerdings ohne die 31 Euro pro Tag.

( Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege)

 

 

am 21. Mai 2008 um 23:08

Zitat:

Original geschrieben von Tud3006

 

Also so wie ich es verstanden habe kann ich jetzt entweder mir die 1.600,- Euro von dern gegnerischen Verwsicherung auszahlen lassen

Hast du vollkommen richtig verstanden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Tud3006

ODER ich lass in der Werkstatt das Motorrad nach dem Gutachten reparieren lassen.

Richtig, aber wenn ich das da lese:

Zitat:

Original geschrieben von Tud3006

weil ich auch noch einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt bekommen hab (unabhängig vom Gutachten) und der beläuft sich auf knapp 1.000,- Euro !!

Dürfte die Wahl ja wohl klar sein, denn genau das heisst das:

Zitat:

Original geschrieben von Tud3006

 

Heißt das etwa, dass wenn ich die Gutachtensumme netto bekomme (1.600,-), ich dann mit 600,- Euro bleibe?

Jepp.

Zitat:

Original geschrieben von Tud3006

Oder haben die beim Kostenvoranschlag zu wenig berechnet oder der beim Gutachten zu viel?

Ist doch nicht dein Problem oder??

Das Gutachten zählt, also lasse dir den Schaden nach Gutachten netto auszahlen und sodann nach dem Kostenvoranschlag reparieren (und sage der Werkstatt nichts von dem Gutachten).

 

Zitat:

Original geschrieben von Tud3006

Was wäre jetzt empfehlenswert?

Die Frage dürfte wohl beantwortet sein.

Thema Nutzungsausfall: Fällt nur an, wenn ein tatsächlicher Nutzungsentgang stattgefunden hat.

Bei Motorrädern wird gern argumentiert:"Das Motorrad ist ja nur ein Freizeitfahrzeug, Sie haben ja noch ein Auto".

Diese Argumentation geht aber fehl, wenn man das Fahrzeug zur täglichen Fahrt zur Arbeit nutzt (tust du ja sicherlich) und das Auto von der Frau oder Freundin gefahren wird.

Du musst den Nutzungsentgang sprich die Reparatur nachweisen.

Machst du nicht über die Rechnung (wäre ja blöd), sondern ein Foto des reparierten Fahrzeuges mit eingeblendeter Tageszeitung (damit man erkennen kann, wann das Foto aufgenommen wurde.

Sodann forderst du die Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer, welche als Reparaturzeit im Gutachten angegeben ist.

Ausserdem besteht noch Anspruch auf EUR 25,00 Unkostenpauschale - ebenfalls anfordern.

 

Themenstarteram 21. Mai 2008 um 23:09

Hi.

Danke für die Antwort.

Aber die 119% Berechnung des Gutachters sind 1.900,- Euro. Also ich würde ca. 1.600,- von der Versicherung bekommen oder?

Und das ist eben was ich jetzt nicht weiß. Soll ich die 1.600,- nehmen und das bei der Werkstatt nach dem Kostenvoranschlag (der war ja "nur" 1.000,- Euro) machen lassen und mit 600,- bleiben? Aber was wenn der Kostenvoranschlag nicht so gut berechnet war? Weil der Gutachter ja auf die doppelte Summe gekommen ist (fast 2.000,- Euro).

Da ist einfach dieser große Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag!

Kostenvoranschlag (Teile, Arbeitszeit und MWSt. berücksichtigt) : 970,- Euro

 

Gutachten (so wie auf dem Blatt dargestellt) : Reparaturkosten ohne MWSt 1.598,-

Reparaturkosten MWSt 303,-

Gesamtreparaturkosten incl. MWSt 1.901,-

Wiederbeschaffungswert 4.150,-

Reparaturdauer 1 Werktage

Nutzungsausfallentschädigung Gruppe F pro Tag 31,-

Wenn ich mir die 1.600,- auszahlen lasse dann würd trotzdem keine billigwerkstatt suchen sondern beim Händler reparieren lassen. (Derselbe der mir auch den Kostenvoranschlag gemacht hat)

Habt ihr Ratschläge?

Gruß und Danke

Tud

am 21. Mai 2008 um 23:14

Zitat:

Original geschrieben von Tud3006

 

Habt ihr Ratschläge?

Ich denke, du liest dir mein obiges Posting noch einmal in Ruhe durch und denkst scharf nach und du wirst darauf kommen, was hier zu tun ist.

Themenstarteram 21. Mai 2008 um 23:17

Hi @twelferider

Wir haben zur gleichen Zeit gepostet :)

Danke für die Infos. ABER leider weiß die Werkstatt vom Gutachten weil ich die Werkstatt beauftragt habe mir bitte auch einen Gutachter zu organisieren. Ich hatte keine Lust selber zu suchen. Hab sowieso viel Zeit mit der ganzen Sache verloren schon.

Und zu der Sache, dass es nicht mein Problem sei wenn die zu wenig beim Kostenvoranschlag berechnet haben: aber was wenn die die Reparatur durchführen und dann eine Rechnung von sagen wir 1.700,- machen? Ich hab ja nur die 1.600,- von der Versicherung bekommen. Und Kostenvoranschlag ist doch nicht verbindlich oder? Was mach ich dann?

Zum Thema Auto: Das Auto das ich fahre ist nicht auf meinem Namen. Auf meinem Namen hab ich nur Motorrad. Also sogesehen hab ich gar kein Auto. Und benutze auch tatsächlich das Motorrad für die Fahrt zur Uni.

Gruß

Tud

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