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Angebliche Missachtung des Überholverbots
Guten Abend!
Ich bin neu im Forum und wollte um Rat in folgendem Fall fragen.
Es ist so, dass ich ein Schreiben zur Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen habe und zwar wird mir die Missachtung des Überholverbots mit einem LKW vorgeworfen. Als Zeuge wird ****, POR VPI Bayreuth angegeben, obwohl mich weder jemand angehalten hat noch erinnere ich mich verkehrswidrig überholt zu haben. In der Anhörung wurde nicht mein Nummernschild, sondern das Auflieger Kennzeichen angegeben. Auf telefonische Anfrage wurde nur gesagt, dass ein Zeuge das gesehen hat. Nun will ich mir nicht zu Unrecht von jemandem was anhängen lassen und möchte Beweise dafür, dass ich das auch wirklich gemacht habe. War jemand in einer ähnlichen Situation und könnte mir einen guten Rat geben?
Vielen Dank im voraus und viele Grüße
***** den Namen des Beamten hab ich mal entfernt -twindance/MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Tja - Polizist als Zeuge - da wird dies als Tatsache angesehen. Nicht angehalten, aber Auflieger-Kennzeichen - der Tourenplan wird es ausspucken. Weiterer Aspekt - auf den Blitzerbildchen steht auch als Zeuge der Oberrat xy der PI ZÄ, ein Fotodokument gibt es. Der Möglichkeiten gibt es viele, wie Du den Ordnungshütern aufgefallen bist.
Überdenke Deine Handlungen - hast Du den Verstoß begangen, dann kann Dir das Forum aufgrund fehlender Kenntnis der Einzelheiten nicht helfen. Hast Du ihn nicht begangen, gibt es keinen Grund, nicht in die Kommunikation mit der Behörde einzutreten.
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28 Antworten
Hast Du ggf. auch Zeugen (Beifahrer, Anhalter, Kollegen in anderen LKW) ?
Anhalter scheiden IMHO schon mal als Zeugen aus, denn von denen läßt man sich nach der Fahrt in den allerseltensten Fällen die Personalien geben...;)
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Anhalter scheiden IMHO schon mal als Zeugen aus, denn von denen läßt man sich nach der Fahrt in den allerseltensten Fällen die Personalien geben...;)
Die kann man u.U. trotzdem auch mal (mit Muehe und Glueck) ausfindig machen, haengt vom Gespraech ab.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
ein Polizist ist ein guter und glaubwürdiger Zeuge. Warum sollte der lügen? Kennt dich ja nicht. Bestreiten kannst du das, ob es dir was bringt...
vielleicht, weil der brd-gmbh die kohle ausgeht und er -als ihr mitarbeiter- dem entgegenwirken will? ;)
na dann einfach deutscher reichs führerschein beantragen und keiner kann einem was...könnte man diese räuberpistole woanders diskutieren?
@topic
aber kein thema. ich gehe davon aus das du einen lkw fährst. da gibts tachoscheiben oder digitalkarten. da steht drinne wer mit was gefahren ist.
aber das schreiben das DU bekommen hast ist nicht das erste (es sei den DU bist der chef)...den dein chef/fuhrparkleiter etc hat schon vor wochen einen zettel bekommen. in dem steht drin "...kommen sie als fahrer nicht in frage, wer ist mit dem karren gefahren...". also ist der nachweis wohl oder über schon erbracht wer gefahren ist.
Sicher hat der Lkw nen digitalen Tacho oder noch Tachoscheiben, aber bei beiden Sachen steht kein Aufliegerkennzeichen drin :rolleyes:
Schon mal drüber nachgedacht?
Was das Überholverbot angeht, da wirst Du in Bayern keine Chance haben, selbst wenn es Aussage gegen Aussage steht und auch der Polizist alleine war.
Vor Gericht ziehst Du bei dem Volk automatisch den Kürzeren, es sei denn Du hast nen Zeugen und es herschte definitiv kein Überholverbot und Du kannst es beweisen.
Ansonsten wird bei denen echt alles voll bestraft und sei es noch so gering, aber nur bei Leuten die net aus diesem Bundesland kommen.
Mein Trailer war mal 2,57mtr statt 2,55mtr breit wegen aufgerollten Spanngurten, wurde von der Polizei ausgependelt, 2Punkte und 140Euro.
Jeder andere Polizist hätte gesagt ok, aber Bayern, die brauchen halt Geld, um ihren Freistaat aufrecht zu erhalten.
Und die Lkw´s sind ihre beste Einnnahmequelle.
Ich bezahle in ner Kontrolle meistens in diesem Bundesland, da kannste noch so vorschriftsmäßig fahren, die suchen solang, bis die was finden.
Gruß Roger
sorry, wenn die nur das kennzeichen vom auflieger haben, wie bekommt dann der TE die Post :confused:
ist der auflieger auf ihn zugelassen ... :confused:
Das wurde doch weiter oben schon erklärt. Es gab eine Vorabanfrage beim Arbeitgeber und der hat die Daten entsprechend herausgegeben.
Der Auflieger passt auf alle möglichen Zugmaschinen (des Fuhrparks). Demzufolge muss die Polizei oder der TE nachermitteln, wie es sich bei der LKW-Überholverbotsstelle (???) zugetragen hat.
Argh! Drahhke könnte richtig liegen.
Vielleicht äußert sich der TE ja noch mal zum Thema. Da liegt noch einiges an Details im Dunkeln.
Zitat:
Original geschrieben von Flinx1960
Der Auflieger passt auf alle möglichen Zugmaschinen (des Fuhrparks).
nicht unbedingt....grüne nummer is auf zugmaschinen eingetragen ;)
@borafreak
in den fahrtenbüchern wird zuminderst hier festgehalten mit welche zugmaschine welcher trailer unterwegs war/ist...
Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
Ansonsten wird bei denen echt alles voll bestraft und sei es noch so gering, aber nur bei Leuten die net aus diesem Bundesland kommen.
Echt? Was Du alles weißt ...
Gruß vom bösen Dieter
Also ich (SE= 150 km vor Dänemark) hatte in BA vernünftige Beamte. Aber war auch einfach. Rechts vor links, sie links, ich rechts, bumm, Fahrerseite kaputt... da hatten selbst -halt, es sind ja Franken!- dort die Beamten ein Einsehen ;)
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
vielleicht, weil der brd-gmbh die kohle ausgeht und er -als ihr mitarbeiter- dem entgegenwirken will? ;)
na dann einfach deutscher reichs führerschein beantragen und keiner kann einem was...könnte man diese räuberpistole woanders diskutieren?
wenn du mir sagst wo - gerne.
in sämtlichen foren, wo man diese möglichkeit anspricht, werden die themen kurzerhand geschlossen. :)
Diese "Möglichkeit" ist schlichtweg ein Witz. Das Papier taugt allenfalls zum an die Wand nageln...