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Angebliche Fahrerflucht - Versicherung?

Themenstarteram 8. Oktober 2014 um 9:34

Hallo,

ich habe vergangene Woche angeblich ein Auto beim Ausparken gestreift. Ich habe davon nichts mitbekommen, wurde aber nun von der Polizei kontaktiert.

Die haben jetzt mein Auto näher angeschaut, auch einige Kratzer gefunden, aber nichts, was man nun eindeutig diesem Unfall zuordnen könnte (d.h. frische Lackspuren). Es ist alles aufgenommen und fotografiert worden. Die entsprechenden Bilder vom Unfallgegner habe ich mir ansehen können. Da sind deutliche Spuren zu erkennen, der Lack ist abgeplatzt und es gibt wohl auch eine Delle. Ich bin zwar Laie, aber ganz nachvollziehen kann ich das nicht. Ich habe nun jedenfalls ausgesagt, dass ich nichts bemerkt habe und laut Polizist, wird das Verfahren mit sehr großer Sicherheit eingestellt.

Ich habe nun mit dem Unfallgegner telefoniert. Er hat sofort mehrmals beteuert, dass er mir ja nichts böses will und wir könnten das auch einfach "unter der Hand" regeln. Er schätzt den Schaden auf 1200 Euro, bietet mir aber an, ihm 800 Euro zu zahlen, dann wäre die Sache erledigt.

Mit den entsprechenden Rechnern/Tabellen habe ich nun ausgerechnet, dass die Grenze, zu der ich solche Schäden selbst zahlen sollte, bei ca. 760 Euro liegt, also darunter.

Ich habe insgesamt kein gutes Gefühl dabei, insbesondere weil er sofort den Betrag von 800 Euro genannt hat und das mehrmals als freundliches Entgegenkommen dargestellt hat.

Ich habe mich jetzt im Internet umgesehen, aber keine so wirklich guten Informationen gefunden: würden mir (abgesehen von der Herabstufung) weitere Nachteile bei der Versicherung entstehen?

Kann ich davon ausgehen, dass die Versicherung den Schaden übernimmt oder gibt es weitere Risiken?

Danke!

Beste Antwort im Thema
am 8. Oktober 2014 um 13:56

Die Anwesenheit kann man nicht abstreiten aber den angeblich verursachten Schaden ;)

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Wie kommt er denn auf dich als Verursacher?

Passen die Schäden zusammen?

Klingt für mich jetzt nicht ganz geheuer.

Gruß Metalhead

Deine Versicherung wird den Schaden zahlen. Solltest du in einem Gerichtsverfahren auf Fahrerflucht verurteilt werden (diese ist eine Vorsatzstraftat), dann wird die Versicherung von dir die Zahlung als Regress zurückfordern.

Nach deiner Schilderung scheint hier aber kein Risiko zu bestehen, dass du verurteilt wirst. Ich würde den Schaden über die Versicherung melden. Diese prüft dann auch den Schadenhergang und die genannten Kosten.

Schwarze Schafe sind in diesem Bereich öfter einmal unterwegs und hoffen aufgrund des Polizeibesuchs gute Karten für eine Regulierung unter der Hand zu haben.

Wir hatten schon zwei Fälle in denen ein Gutachter definitiv nachgewiesen hat, dass der Schaden nicht durch das Auto unseres VN verursacht werden konnte. Der Zeuge der den Anprall gesehen hat, hat trotzdem nichts zu befürchten. Er hat ja nur gesehen, wie das Auto beim Ausparken das andere berührt hat. Von welchem Ereignis der Schaden stammt wurde ja nicht ausgesagt...

Also alles einmal mit Vorsicht betrachten....

Hab da ,auch kein gutes Gefühl ,gerade weil dein Unfallgegner so ein gutmütiger & freundlich herzensguter Mensch ist ,und locker auf 400€ Differenz verzichtet . Ich,würd das über deine Vers. regulieren lassen ,natürlich mit Gutachten , u. wenn es dir finanziell möglich ist ,würde ich dann die Schadensregulierung zurückkaufen ,um eine Hochstufung abzuwenden . So,wäre meine Vorgehensweise ! Aber erst mal muss bewiesen sein /werden ,daß du den Schaden verursacht hast ,u. das machen dann Gutachter oder die Polizei (Referat Unfall ) mit Fahrzeuganeinanderstellung (Fotos,Vermessung u. diverses) u. da trennt sich schon meistens der Hafer vom Spreu !

melde es der vers, sage denen gleich,das du nichts bemerkt hast und du es recht merkwürdig findest,die vers.wird dann auch unberechtigte ansprüche abwehren.

könnte natürlich auch ne tolle masche sein, mit seinemschaden einfach mal im laufe von 1--2 monaten nen paar fahrern aufs auge zudrücken und sich den schaden gleich mehrfach bezahle zu lassen.

evtl sind bei den versicherungen der name oder schaden schon bekannt??

der polizei würde ich auch noch malklippund klar sagen, dass du nicht glaubst, das du den schaden verursacht hast,sollte es ne masche sein,werden die dann wohl weiter ermitteln (müssen)

Bist Du sicher, dass Du es (nicht) warst?

Oder hast Du Angst davor, dass Du es ggf. gewesen sein könntest?

Es gibt Stellen die davon ausgehen, dass 30% der Unfallfluchten vorgetäuscht sind.

Wer weiß schon, wie ehrlich der "Geschädigte" hier ist.

Wenn, dann mache das ganze über den offiziellen weg.

Ich persönlich würde nichts "unter der Hand" zahlen, solange eine Beteiligung nicht nachgewiesen ist.

(Es sei denn, ich wüsste doch dass ich beteiligt war)

Themenstarteram 8. Oktober 2014 um 10:14

Danke für eure Antworten!

Also, ich bin wohl aus dem Fenster beobachtet worden, wie ich ausgeparkt habe. Die Beschreibung und Uhrzeit passt auch soweit. Allerdings habe ich nichts gemerkt - die Parkplätze sind immer sehr eng und man muss schon etwas rangieren, fährt daher auch entsprechend vorsichtig und langsam. Ich habe dabei definitiv nicht gemerkt und gehört, dass ich aufgefahren bin.

Aus meiner Sicht passen die Schäden nicht zusammen, da es an meinem Auto keinen eindeutigen Schaden gibt. Der Polizeibeamte hat etwas Kunststoffabrieb gefunden, der vom Rahmen des Nummernschildes stammen könnte. Einen Lackabrieb vom Unfallgegner gibt es aber nicht. Dazu muss man dann auch noch wissen, dass mein Auto hellgrau, seines schwarz ist - da würde ich als Laie schon davon ausgehen, dass das auch bei mir zu sehen ist.

Wie schon geschrieben, fand ich das Gespräch mit dem Unfallgegner sehr merkwürdig. Man muss dazu noch wissen, dass das ganze bei mir vor dem Haus passiert sein soll, d.h. mein Auto steht oft dort und die Nachbarn wissen auch, dass mir das Auto gehört. Er hat mir dann erzählt, dass er 2 Stunden gewartet hat, ob ich wiederkomme und er mich dann darauf ansprechen könnte. Interessanterweise steht aber auf der Unfallmitteilung, dass er schon ca. 10 Minuten nach dem angeblichen Unfall die Polizei gerufen hat. Das passt schon einmal gar nicht.

Hm, wenn das ein Nachbar von dir ist würde ich das einfach so der Versicherung mitteilen.

Die werden dann wahrscheinlich einen Gutachter beauftragen. Wenn es ausgeschlossen ist daß die Schäden zusammenpassen zahlen die auch nix. Gegenüber dem Nachbarn bist du dann fein raus, weil die Versicherung dann der "Böse" ist.

Gruß Metalhead

Wenn ich keinen Schaden verursacht habe, die Polizei auch nichts entsprechendes ermitteln konnte, würde ich dem Anspruchsteller nichts, absolut nichts, geben. Das könnte auf ein Schuldanerkenntnis herauslaufen und ihm zu Geldmitteln verhelfen, auf die er keinen Anspruch hat.

Ich würde alle Ansprüche zurückweisen.

Hatte vor zwei Jahren ähnliche Situation. Der angeblich Geschädigte konnte nicht mal sagen, wo der Schaden war. Und ich konnte nachweisen, dass mein Wagen an dem Tag die Tiefgarage nicht verlassen hatte (Videoüberwachung) und die Sache wurde eingestellt.

am 8. Oktober 2014 um 13:29

Wenn dich schon ein Nachbar beim ausparken sieht und die eine eindeutige Uhrzeit haben und ich weiß, dass ich zu dem Zeitpunkt ausgeparkt habe, dann würde ich nicht unbedingt noch alles abstreiten.

am 8. Oktober 2014 um 13:56

Die Anwesenheit kann man nicht abstreiten aber den angeblich verursachten Schaden ;)

Das ist mittlerweile Masche... wie gesagt, wir hatten schon Fälle. Es werden auf Parkplätzen überwiegend ältere Leute beobachtet, dann extrem nah daneben geparkt und später dank eines Zeugen Anzeige erstattet. Dann Kontaktaufnahme mit dem Hinweis wenn man es unter der Hand regelt wird alles zurückgezogen und es war ja gar nicht böse gemeint mit der Polizei, aber man musste ja den Halter ermitteln... und schon wieder 500 Euro eingesteckt...

Dies soll natürlich keine Rechtfertigung für Leute sein die tatsächlich eine Schaden anrichten und sich vom Acker machen!!! Das ist aus meiner Sicht eine Sauerei.

Zitat:

@Sven_HN schrieb am 8. Oktober 2014 um 11:34:43 Uhr:

...Da sind deutliche Spuren zu erkennen, der Lack ist abgeplatzt und es gibt wohl auch eine Delle....

Wenn man nicht gerade einen 10 Tonner als Fahrzeug besitzt, kann man so einen Kontakt eigentlich nicht "nicht bemerken"^^

Deshalb finde ich es persönlich etwas "makaber", weil ein Streifen oder Anfahren eines anderes Fahrzeuges an sich deutlich zu spüren und hören ist.

Vor allem, wenn nach Aussage des Geschädigten Lackabplatzer und Delle vorhanden sind....das muss man in meinen Augen merken, wenn man ein Fahrzeug so anfährt, dass dieses Schadensbild ensteht.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 8. Oktober 2014 um 15:29:24 Uhr:

Wenn dich schon ein Nachbar beim ausparken sieht und die eine eindeutige Uhrzeit haben und ich weiß, dass ich zu dem Zeitpunkt ausgeparkt habe, dann würde ich nicht unbedingt noch alles abstreiten.

Und was sagt das nun genau aus, wenn ich aus dem Fenster gucke und meinen Nachbarn ausparken sehe? Eben: gar nichts. Es muss schon nachgewiesen sein, dass derjenige den Schaden verursacht hat.

Folgendes Szenario ist nämlich genauso wahrscheinlich: der Schaden ist bereits vorher passiert, aber von einem anderen Fahrzeug, womöglich an einem anderen Ort. Nun kommt der Nachbar und möchte wegfahren, bemerkt erst jetzt den Schaden, und schliesst darauf, dass es der Nachbar war der ja vorhin ausgeparkt hat.

Dagegen spricht aber: woher weiss der Nachbar wann man genau ausgeparkt hat? Also wenn ich aus dem Fenster gucke und der Nachbar parkt aus...das nehm ich vielleicht noch unterbewusst wahr, weils einfach etwas alltägliches ist. Selbst wenn man sich dran erinnert, die genaue Uhrzeit dann noch parat zu haben, auf jeden Fall sehr komisch.

Kann aber auch sein, dass der Nachbar einfach einen Schuldigen sucht, weil er sein Wagen beschädigt vorgefunden hat und der Nachbar mit seinem zerkratzten Auto da gerade recht kommt. Dann weiss man die Uhrzeit natürlich auf die Minuten genau.

Natürlich kann der TE es auch nicht bemerkt haben, aber mal ehrlich: wer sowas nicht bemerkt sollte seinen Lappen abgeben, da anscheind einige Sinne nichtmehr so ganz funktionieren.

Ich würd der Versicherung mitteilen, dass man damit nichts zu tun hat. Leider bezahlen die nämlich bei solchen Bagatellschäden oft zu schnell, hochgestuft wirst aber dann du, d.h. selbst wenn es dich Versicherung zunächst zahlt, stotterst du es bei der Versicherung durch höhere Raten wieder ab.

Also ,ich würde meine Versicherung betreff des Schadens nochmal kontaktieren , u. wenn die ein Gutachter schicken ,u. ich den im dümmsten Fall zahlen müsst ,wäre der immer noch billiger ,als so einem ,, Zeitgenossen '' sinnlos mein Geld in Hals zu werfen ,für ein Schaden ,den ich nicht begangen habe. Denn wenn der ,,angeblich'' Geschädigte ,erst mal deine Kohle hat , dann kann es dauern bis die zurück kommt ,sollte es sich erweisen das du unschuldig bist .

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