angeblich 2 wirtschaftlicher Totalschaden

Wir haben vielleicht ein Problem mit unserer Versicherung.
Wir haben vor einem halben Jahr ein Auto gekauft für 1800 Euro.
Wir hatten einen leichten Wildschaden, der sich bei unserem Auto 15 Jahre als wirtschaftlichen Totalschaden herausgestellt hat.
Erst Kostenvoranschlag machen lassen. Dann hat die Versicherung noch nen Gutachter geschickt.
Alles schien gut.
Das Geld, was rausgekommen ist, hätte gut gereicht.

Nun bekomme wir nen Anruf von unserer Versicherung, das das Auto 2008 von unserem Vorbesitzer angeblich schon einmal als wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet worden ist.

Was würde das für uns bedeuten?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Im übrigen ist hier auch wesentlich, ob die Unfallfreiheit explizit im Vertrag bestätigt wurde oder ob der Unfall nicht offenbart und daher Unfallfreiheit angenommen wurde.

Wenn du des Lesens (und nicht nur des Googelns) mächtig wärst und noch dazu in der Lage, die Postings hier intellektuell und geistig zu überreissen, dann würde sich ganz schnell erschliessen, dass der TE das Fahrzeug explizit als "unfallfrei" erworben hat.

Somit handelt es sich um eine verbindliche Zusage des Verkäufers in Bezug auf die Eigenschaft des Fahrzeuges (ob die nun mündlich oder schriftlich erfolgte, spielt ÜBERHAUPT keine Rolle in Bezug auf die Rechtsverbindlichkeit der Zusage!).

Bevor du hier also mit deinem Googlewissen andere dumm von der Seite anplärrst, solltest du geistig dazu in der Lage sein, gewisse Sachverhalte zu verarbeiten.

DANN darfst du hier wieder einen auf wichtig machen.

T.

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Zum Glück gibt es Google.
Da braucht man nicht mehr richtig denken.
Gruß
Frank, der gar nicht weis wie er früher ohne Google ausgekommen ist. 😁

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


.
Wenn du des Lesens (und nicht nur des Googelns) mächtig wärst und noch dazu in der Lage, die Postings hier intellektuell und geistig zu überreissen, dann würde sich ganz schnell erschliessen, dass der TE das Fahrzeug explizit als "unfallfrei" erworben hat.

Somit handelt es sich um eine verbindliche Zusage des Verkäufers in Bezug auf die Eigenschaft des Fahrzeuges (ob die nun mündlich oder schriftlich erfolgte, spielt ÜBERHAUPT keine Rolle in Bezug auf die Rechtsverbindlichkeit der Zusage!).

T.

Habe überhaupt nicht behauptet, dass es einen Unterschied zwischen den Rechtsfolgen  einer mündlichen und schriftlichen Zusage gibt. Habe nur ausgeführt, dass es einen Unterschied macht, ob die Unfallfreiheit explizit zugesagt wurde oder ob sie angenommen wurde, weil hierüber keine Aussage gemacht wurde. Habe auch nicht angezweifelt, dass der TE das Fahrzeug unfallfrei erworben hat. Oder wo hast Du dies gelesen?

Es stellt sich die Frage, wer hier eine Leseverständnisschwäche hat.

Wiederum wird also der Sachverhalt verdreht und dann polemisiert. 

Wie man der Aussage ders TE "Wir haben das Auto als Unfallfrei erworben. (Uns wurde also der " erhebliche Schaden " verschwiegen "😉 heraus lesen kann, dass Unfallfreiheit explizit bestätigt wurde, erschliesst sich mir nicht.

Es ist immer noch die Frage offen, wieso zu der Ansicht kommst, dass ich mir meine Auffasung aufgrund von Google bilde.
Nur weil es in Google steht, muss es ja nicht aus dieser Quelle stammen.  Von Dir genannte Quellen sind auch fast alle in Google zu finden und ich schlussfolgere auch nicht, es ist ergoogelt.

O.

Versicherung läßt auf sich warten.

Bin aber am Gutachter dran, weil die Versicherung wohl wegen des Tatbestandes des vorherigen Totalschaden,
dem Gutachter eine E-mail geschrieben, wo sie um Neueinschätzung gebeten hat.

Wir haben uns darauf hin an die Rechtsabteilung vom ADAC gewandt.
Dabei kam raus, das die Versicherung das Auto auszahlen muß, da es sich bei den beiden Unfällen um zwei verschiedene
Unfälle handelt.
Wenn sie was abziehen könnten, dann wäre das nur der Fall, wenn es sich um die gleichen defekten Teile handelt.

Aber das wäre bei der Unterschiedlichkeit der Schäden eher unwahrscheinlich.

Aber das die Versicherung was vorhat, ergibt sich allein aus der Tatsache, das sie den Gutachter schon zweimal angeschrieben hat.
Beim ersten Mal hatte er eigentlich schon via E-Mail den Wert des Autos bestätigt.
Das hatte mir der Gutachter gestern am Telefon gesagt.
Und es hätte zur Auszahlung kommen müssen.

Damit hat sich die Versicherung aber nicht zufrieden gegeben und hat um Neueinschätzung gebeten.
Was aber wohl nicht rechtens ist.

Der ADAC hat uns empfohlen, gegebenenfalls gegen die Versicherung Klage zu erheben.

Zu eurer Diskussion: Wir haben einen Kaufvertrag von Mobile.de, wo ganz klar ein Kreuz bei unfallfrei gemacht wurden ist.
Ich wollte ihn eigentlich einscannen und einstellen. Aber der Scanner erkennt ihn nicht richtig.

Die andere Möglichkeit wäre also, wie schon hier beschrieben, dem Voreigentümer via Rechtsanwalt arglistige Täuschung vorzuwerfen, womit der Vertrag, wenn wir den Prozess gewinnen würden, null und nichtig wäre.
Und er uns dann das gesamte Geld abzüglich unserer gefahrenen Kilometer wieder auszahlen müßte.

Nachtrag: Der Gutachter hat der Versicherung nach nochmaliger Aufforderung nochmal mitgeteilt, das der Hagelschaden mehr als gut repariert worden ist, und daher bei dem Wert des Autos keine Rolle spielt.

Nachtrag 2: Versicherung hat gerade angerufen. Sie zahlt den Gesamtbetrag, wie im Gutachten geschrieben, aus.

Ich bedanke mich nochmal für die schnellen Antworten und hoffe, das dieser Beitrag anderen hilft, denen das selbe wiederfährt.

Ende gut alles gut. 😉

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